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Es gibt sicher auch zu viele Trolle in Island

Freitag, 4. Mai 2012 18:51

Ein kleines (erschreckendes) Beispiel dafür, welche absurden Züge der sich ausbreitenden Renationalisierungsdiskurs und vor allem die Angst vor dem Islam manchmal annehmen. Ich beschäftige mich gerade mit Gleichheit in Ungarn und stoße dabei einmal mehr auf die schon mehrfach zitierte Studie zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (2008/09).

Also: Wie viele Ungarn stimmten damals zu, dass es “zu viele Muslime [in Ungarn]” gibt?
28,0% stimmen voll und ganz zu.
32,7% stimmen eher zu.
Zusammengerechnet finden also 60,7% der Ungarn es gebe zu viele Muslime dort.

Und, kleiner Tipp, wie viele sind es?

Die aktuellsten offziellen Zahlen stammen leider von 2001, der aktuelle Zensus ist noch nicht veröffentlicht. Aber damals waren es: 0,03%.

Eine wahre Schwemme, ach was, Flut, Sintflut!

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Erschreckend menschenfeindlich: Deutschland und Europa

Sonntag, 13. März 2011 18:02

Ich weise hier nicht zum ersten mal auf die Studien zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hin, die von einem Team aus Wissenschaftlern der Universität Bielefeld in Deutschland schon seit Jahren durchgeführt wird. Im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde eine vergleichbare Studie 2008/2009 für acht europäische Staaten durchgeführt. Erhoben wurden Vorurteile gegenüber Einwanderern, Juden, Muslimen, Frauen, Homosexuellen und anderen Ethnien. Die Ergebnisse wurden vor zwei Tagen vorgestellt.1 Sie sind erschütternd.

Darstellungen der Ergebnisse finden sich etwa bei zeit-online, spiegel-online, taz.de.

Beispiele: Zustimmung zu menschenfeindlichen Aussagen

Einige Items möchte ich hier exemplarisch für Deutschland nennen. Die Befragten konnten jeder Aussage „voll“, „eher“, „eher nicht“ oder „überhaupt nicht“ zustimmen. Die „eher“ und „voll“ zustimmenden sind im Folgenden zusammengerechnet und als „Zustimmung“ aufgeführt.

„Es gibt zu viele Zuwanderer [im jeweiligen Land].“
Zustimmung: 50,0%

„Wenn Arbeitsplätze knapp sind, sollten Deutsche mehr Recht auf eine Arbeit haben als Zuwanderer.“
Zustimmung: 42,4%

„Es gibt eine natürliche Hierarchie zwischen schwarzen und weißen Völkern.“
Zustimmung: 30,5%

„Schwarze und Weiße sollten besser nicht heiraten.“
Zustimmung: 13,5%

„Es gibt zu viele Muslime in Deutschland.“
Zustimmung: 46%

„Muslime in Deutschland stellen zu viele Forderungen.“
Zustimmung: 54,1%

„Juden haben in Deutschland zu viel Einfluss.“
Zustimmung: 19,6%

„Es gibt etwas Unmoralisches an Homosexualität.“
Zustimmung: 38%

„Es ist keine gute Sache, Ehen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen zu erlauben“.2
Zustimmung: 39,8%

„Frauen sollten ihre Rolle als Ehefrau und Mutter ernster nehmen.“
Zustimmung: 52,7%

„Wenn Arbeitsplätze knapp sind, sollten Männer mehr Anspruch auf eine Arbeit haben als Frauen.“
Zustimmung: 12%

Dazu wurden extreme politische Meinungen abgefragt:

„In Deutschland sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden.“
Zustimmung: 19,0%

Und, dafür gebe ich mal alle Ergebnisse an:

„Was ein Land am meisten braucht, ist ein starker Mann an der Spitze, der sich weder um das Parlament noch Wahlen schert.“
Zustimmung in…
Deutschland: 32,3%
Frankreich: 43,2%
Großbritannien: 41,8%
Niederlande: 23,1%
Italien: 38,2%
Portugal: 62,4%
Polen: 60,8%
Ungarn: 56,5%

Oha.

Befunde im Überblick

Generell schneiden die Niederlande noch am Besten ab, vor allem in Ungarn ist die Zustimmung zu menschenfeindlichen Aussagen extrem hoch.
Die Zustimmung ist fast durchgehend negativ mit der Einkommenshöhe korreliert – je weniger Menschen haben, desto eher werten sie andere ab. Der Zusammenhang bleibe auch erhalten, wenn der Einfluss der Bildung herausgerechnet werde, so die Autoren.
Vor allem hoch Gebildete sind weniger abwertend als niedrig Gebildete.
Auch das Alter spielt eine Rolle: Die Abwertung anderer Gruppen nimmt mit dem Alter eher zu. Allerdings sehen die Autoren „besorgniserregend[e]“ Entwicklungen in der „jüngsten Altersgruppe der 16-22-Jährigen“. Menschenfeindlichkeit komme in dieser Altergruppe generell häufiger vor als in den mittleren Altersgruppen.
Und: Abwertung einer bestimmten Gruppe geht häufig mit der Abwertung anderer Gruppen zurück. Die Korrelationen veranlassen die Autoren dazu, alle abgefragten Formen der Gruppenabwertung auf den Hintergrundfaktor “gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zurückzuführen.

Wen die Studie interessiert, der klicke sich doch selbst einmal durch. Darin finden sich auch noch Erklärungsversuche, genauere Ausführungen zur Methode, Angaben zur Signifikanz der Werte und natürlich sämtliche abgefragte Items 3.

Einordnung der Studie

Einige einordnende Anmerkungen zur Studie selbst: Methodisch scheint mir die Studie sauber gemacht zu sein. Es handelte sich um eine computerassistierte Telefonbefragung von gut 1000 Personen pro Land. Soweit ich das beurteilen kann, sind Erhebungsmethode und Fragebögen weitgehend in Ordnung und die Ergebnisse auch auf die Grundgesamtheit (also die Bevölkerung dieser acht Staaten) übertragbar. Die Fragebogen sind weitgehend erprobt, wurden aber teilweise modifiziert. Durchgeführt wurden die Befragungen von Infratest.

Die extrem hohen Zustimmungswerten zu einem starken Mann an der Spitze dürften teilweise mit der Wirtschafts- und Finanzkrise zusammenhängen – nichtsdestotrotz sind die Zahlen exorbitant.
Islamfeindliche Einstellungen dürften bei einer Wiederholung der Studie jetzt – post-sarrazin – noch weiter verbreitet sein. Auch sonst würde ich ja angesichts der klaren Stoßrichtung der Fragen und der sozialen Erwünschtheit vermuten, dass die tatsächliche Zustimmung zu den Aussagen eher unterschätzt als überschätzt ist.

Zitieren möchte ich noch die Autoren der Studie mit einer erklärenden Bemerkung:

„Wir verstehen Vorurteile nicht als Charaktereigenschaft, sondern als sozial geteilte negative Einstellungen gegenüber bestimmten Gruppen. Wenn beispielsweise eine Person einer antisemitischen oder rassistischen Aussage zustimmt, schließen wir daraus nicht, dass sie als Person antisemitisch oder rassistisch ist, also auf eine stabile und unveränderbare Eigenschaft.“

  1. Und finden sich jeweils als Lang- und Kurzfassung in Deutsch und Englisch auf der Seite der FES.
  2. Die beiden Aussagen zur Homosexualität sind in der Studie eigentlich positiv formuliert. Also „Es gibt nichts Unmoralisches …“ und „Es ist eine gute Sache …“. Damit es einheitlich bleibt, habe ich hier für diese Darstellung umformuliert.
  3. Als Übersicht ab Seite 200.

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Burkaverbot: Schweizerische Justizministerin und die rechtliche Willkür

Montag, 10. Mai 2010 16:30

Eveline Widmer-Schlumpf ist Mitglied des schweizerischen Bundesrates, der obersten Exekutivebehörde, und dort Vorsteherin des Polizei- und Justizdepartements – also so etwas wie die Justizministerin der Schweiz. Widmer-Schlumpf hat sich in einem Interview mit dem Sonntag zur Diskussion über ein mögliches Burka-Verbot in der Schweiz geäußert.
Der Tagesspiegel zitiert sie mit den Worten:

„Ich bin gegen jede Form von Vermummung. Ich möchte im öffentlichen Raum das Gesicht des Gegenübers sehen, nicht nur die Augenpartie. [...] Die Freiheit einer Burka-Trägerin hört dort auf, wo sich andere dadurch bedrängt oder verunsichert fühlen“

Man muss sich die Tragweite dieser Aussage bewusst machen: Widmer-Schlumpf fordert hier nicht weniger als ein völlig willkürliches Recht.
Die Freiheit eines Individuums findet bei ihr seine Grenzen schließlich nicht mehr in der Freiheit eines anderen Individuums, sondern dort, wo sich ein anderes Individuum bedrängt oder verunsichert fühlt. Weil aber von außen nicht feststellbar ist, wie sehr sich eine Person verunsichert fühlt oder ab wann, weil Fühlen etwas völlig Subjektives ist, kann eine Abwägung nicht stattfinden: Während die Einschränkung der Freiheit bewertet werden kann, ist das bei der Verunsicherung nicht möglich.
Eine Burkaträgerin könnte beispielsweise geltend machen, dass ein Verbot die Freiheit ihrer Religionsausübung sowie die Freiheit, sich zu kleiden, wie sie möchte, beeinträchtigt. Dagegen stünde nun etwa die Aussage einer Burka-Gegnerin, z.B. Widmer-Schlumpfs, sie fühle sich in viel stärkerem Maße von der Burka verunsichert und bedrängt. Auf welcher Grundlage könnte man dieser Aussage widersprechen? Wie sollte hier abgewogen werden?

Müssten sich Punker die Haare schneiden?

Wie sollte also ein solches Recht aussehen? Wer kann wann eine Verunsicherung oder Bedrängung geltend machen? Wenn sich jemand durch Bikinis im Schwimmbad, Händchen haltende schwule Pärchen, Obdachlose, Frisuren der Punker, Bettler, Baseballcaps, Bier trinkende Menschen oder riesige Sonnenbrillen verunsichert oder bedrängt fühlt – was dann? Und was, wenn jemand geltend macht, der Vollbart oder der breitkrempige Hut oder die dicke Schicht Schminke oder die riesige Sonnenbrille verhindere, dass er das Gesicht des Gegenübers sehen könne?
Finden dann die Rechte von Bikiträgern, Schwulen, Hutträgern, Obdachlosen, Punkern, Bettlern, Hip-Hoppern oder Sonnebrillenträgern auch ihre Grenzen? Muss das alles verboten werden? Oder wird das Recht so angepasst, dass alles zunächst erlaubt ist, sich Punker aber die Haare schneiden und Schwule das Händchen-Halten aufgeben müssen, sobald sich eine Person darüber mokiert?
Das wäre eine Möglichkeit – allerdings eine, die kaum umzusetzen sein dürfte.

Die Tyrannei der Mehrheit

Die vielleicht einzige umsetzbare Möglichkeit wäre, die Empfindung der Mehrheit als Maßstab zu nehmen und das Recht allein positiv zu interpretieren – was die Mehrheit als bedrohlich oder verunsichernd empfindet, gilt als bedrohlich oder verunsichernd und ist zu unterlassen. Die Folge wäre eine absolute Willkürherrschaft, die seit Alexis de Tocqueville so oft zitierte Tyrannei der Mehrheit über Minderheiten. Eine Demokratie westlichen Typs wäre mit dem Widmer-Schlumpfschen Prinzip des Bedrohungsgefühls oder der Verunsicherung nicht in Einklang zu bringen.

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Siehe auch:

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Starke Argumente für ein Burkaverbot?

Donnerstag, 6. Mai 2010 15:19

Jörg Lau verweist in seinem Blog auf „Starke Argumente für ein Burkaverbot“, die sich angeblich in der heutigen Ausgabe der Herald Tribune finden. In einem Gastbeitrag argumentiert dort der Mehrheitsführer im französischen Parlament, Jean-Francois Copé, für ein Verbot von Burka/Nikab in Frankreich. Der Text wirkt auf den ersten Blick durchaus überzeugend.
Doch sind die Argumente wirklich stark? Tragen sie? Sind sie kohärent? Eine Analyse der relevanten Passagen.

Amnesty International condemned the Belgian law as “an attack on religious freedom,” while other critics have asserted that by prohibiting the burqa, France would impinge upon individual liberties and stigmatize Muslims, thereby aiding extremists worldwide.
This criticism is unjust. The debate on the full veil is complicated, and as one of the most prominent advocates in France of a ban on the burqa, I would like to explain why it is both a legitimate measure for public safety and a reaffirmation of our ideals of liberty and fraternity.

Weder ist Amenstys Kritik per se ungerecht, noch ist sie per se gerecht (oder falsch/richtig). Es kommt immer darauf an, wie die Befürworter argumentieren und wie das Verbot genau gestaltet ist. (Siehe mein letzter Artikel: Verschleierung von Positionen – die Argumente gegen Burkas tragen nicht).
Das Thema ist, wie Copé sagt, komplex. Wie also argumentiert er?

First, the freedom to dress the way one wants is not what’s at stake here.

Das ist schon einmal falsch. Natürlich geht es in der Debatte um die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden. Darum, und um die Freiheit, öffentlich nach eigenen Vorstellungen und schrankenlos seine Religion ausleben zu können. Diese beiden Freiheiten werden im Kern berührt.
Die Frage ist, ob es plausible und starke Argumente gibt, die nahelegen, dass eine Begrenzung dieser Freiheiten wünschenswert ist, weil andernfalls gleich- oder höherrangige Werte begrenzt werden.

Our debate is not about a type of attire or the Islamic head scarf that covers the hair and forehead. The latter is obviously allowed in France. The ban would apply to the full-body veil known as the burqa or niqab. This is not an article of clothing — it is a mask, a mask worn at all times, making identification or participation in economic and social life virtually impossible.

Das ist an sich falsch. Natürlich ist eine Burka ein Kleidungsstück, genauso wie Masken Kleidungsstücke sind. Keine alltäglichen Kleidungsstücke, sicher, aber doch Kleidungsstücke.
Dass Burka/Nikab eine Teilnahme am sozialen Leben unmöglich machen, kann schwer ein Argument sein, weil die Nicht-Teilnahme ja allenfalls den Burka-Trägerinnen schadet und nicht die Freiheit oder Rechte von anderen verletzt.
Das Argument, eine Identifikation sei so unmöglich gemacht, kann tragen. Wenn man als normatives Ziel angibt: Identifikation eines jeden soll in der Öffentlichkeit zu jeder Zeit zumindest möglich sein. Davon ausgehend kann man für ein Verbot plädieren, dass auch Burka/Nikab einschließt – aber eben nur einschließt. Es kann sich nicht nur auf Burka/Nikab beschränken.

This face covering poses a serious safety problem at a time when security cameras play an important role in the protection of public order. An armed robbery recently committed in the Paris suburbs by criminals dressed in burqas provided an unfortunate confirmation of this fact. As a mayor, I cannot guarantee the protection of the residents for whom I am responsible if masked people are allowed to run about.

Copé argumentiert also, die Möglichkeit, sich verhüllt in die Öffentlichkeit zu begeben, stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, weil Verhüllte so unerkannt Verbrechen begehen könnten. Verhüllt bzw. maskiert („masked“) düfte hier im Sinne von nicht identifizierbar zu verstehen sein.
Er sieht in der allgemeinen Sicherheit einen höheren Wert als in der Freiheit, sich zu maskieren/verhüllen. Deshalb könne man Verhüllungen/Maskierungen nicht zulassen.

The visibility of the face in the public sphere has always been a public safety requirement. It was so obvious that until now it did not need to be enshrined in law. But the increase in women wearing the niqab, like that of the ski mask favored by criminals, changes that. We must therefore adjust our law, without waiting for the phenomenon to spread.

Das ist ein unsinniges Argument. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man das Phänomen beurteilen kann.

  • 1) Maskierte stellen eine Gefahr dar, und Sicherheit ist mehr wert als die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden: Dann müssen Maskierungen verboten werden.
  • 2) Maskierte stellen eine Gefahr da, aber Sicherheit ist weniger wert, als die individuelle Kleidungsfreiheit: Dann müssten Maskierungen erlaubt bleiben.
  • 3) Maskierte stellen keine Gefahr dar und Sicherheit ist mehr wert als die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden: Dann müssen Maskierungen erlaubt bleiben.
  • 4) Maskierte stellen keine Gefahr dar und Sicherheit ist weniger wert als die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden: Dann müssen Maskierungen erlaubt bleiben.

Zwischen der Gefahr, dass sich Verbrecher maskieren und der Zahl von z.B. Burkaträgerinnen besteht keine kausale Verbindung, deshalb ist die Zahl der Burkaträgerinnen für die Bewertung der Frage eigentlich nicht relevant. (Es sei denn man unterstellt, dass Burkaträgerinnen häufiger Verbrechen begehen, dass also das Tragen einer Burka die Hemmschwelle, ein Verbechen zu begehen, senkt – das müsste man aber empirisch zu belegen wissen).

Unabhängig vom logischen Fehler, sich auf die Zahl der Burkaträgerinnen zu beziehen: Wenn man 1) zustimmt, was man tun kann, dann folgt aber in jedem Fall daraus, dass jede Form von Kleidung verboten werden muss, die die Identifikation in der Öffentlichkeit und via Überwachungskameras [1] unmöglich macht.

Tief sitzende Hüte mit breiten Krempen können die Identifikation durch eine Kamera unmöglich machen. Schals, die bis zur Nasenwurzel gezogen werden, können Identifikation sogar vis a vis unmöglich machen, zumal, wenn sie zu einer Mütze getragen werden; Regencapes mit Kapuzen, dazu eine Sturmmaske; die Kluft, in denen Mountainbiker unterwegs sind, auch in Städten; Motorradkleidung ohnehin: All das müsste verboten werden.

Natürlich, manche werden nun einwenden, Motorradhelme erfüllten aber einen Zweck – Burkas nicht. Aber: Das ist kein Argument. Denn die Beurteilung dessen, was als legitimer Zweck gelten darf und was nicht, wäre eine vollkommen willkürliche (irgendeinen Zweck erfüllt schließlich alles). Wieso sollte etwa eine Sturmmaske auf dem Fahrrad erlaubt sein? Wer hat zu befinden, ab wann mir als Fahrradfahrer kalt sein darf und ab wann es so warm ist, dass eine Sturmmaske keinen legitimen Zweck mehr erfüllt? Wer hat zu befinden, dass eine Burka als Ausdruck des religiösen Lebens [2] keinen Zweck erfüllt? Auf welcher Grundlage soll hier geurteilt werden, ohne in völlige Willkür abzudriften?

Zum oft gelesenen Beispiel Karneval: Mit welcher Begründung kann man Karnevalsmasken erlauben? Kann sich unter ihnen etwa kein Verbrecher verstecken? Ist das Amüsement am Karneval ein legitimer Zweck, aber das Ausleben der Religion nicht? Wie sollte man hier eine Ungleichbehandlung plausibel begründen?
Aus den dargestellten normativen Prämissen muss also zwingend ein generelles Verbot von solcher Kleidung folgen, die Identifikation unmöglich macht. Alles andere wäre nicht kohärent und damit willkürlich und angreifbar.

The permanent concealment of the face also raises the question of social interactions in our democracies. In the United States, there are very few limits on individual freedom, as exemplified by the guarantees of the First Amendment. In France, too, we are passionately attached to liberty.
But we also reaffirm our citizens’ equality and fraternity. These values are the three inseparable components of our national motto. We are therefore constantly striving to achieve a delicate balance. Individual liberty is vital, but individuals, like communities, must accept compromises that are indispensable to living together, in the name of certain principles that are essential to the common good.

Kurz zusammengefasst: In Frankreich sind für Copé (individuelle) Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gleichrangige Werte, die permanent ausbalanciert werden müssen.
Individuen müssen Kompromisse machen, um ein Zusammenleben möglich zu machen.
(Das sind Copés Sollens-Vorstellungen, von denen ausgehend er argumentiert).

Let’s take one example: The fact that people are prohibited from strolling down Fifth Avenue in the nude does not constitute an attack on the fundamental rights of nudists. Likewise, wearing headgear that fully covers the face does not constitute a fundamental liberty.

Das ist zumindest in dieser Absolutheit falsch. Die Freiheit, nichts, wenig, viel, eine Badehose, Jeans, Anzug, Hüte, Krawatten oder eben Schleier zu tragen, wenn man das möchte, gehören zur Selbstbestimmung. Dass es einen Konsens gibt, wonach etwa Nackheit öffentlich nicht geduldet wird, bedeutet nicht, dass es auch einen Konsens darüber geben muss, dass Verhüllung nicht geduldet wird. In jedem Fall stellt ein jedes solches Verbot einen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Vielleicht einen hinnehmbaren und einen, der gut begründet sein kann [3], aber in jedem Fall einen Eingriff.
Und wenn man die Freiheit als hohen Wert ansieht, wie es Copé tut, muss man letztendlich begründen, wieso ein solcher Eingriff in diese Freiheit nötig ist; man muss nicht begründen, wieso eine Freiheit denn bestehen sollte.

To the contrary, it is an insurmountable obstacle to the affirmation of a political community that unites citizens without regard to differences in sex, origin or religious faith. How can you establish a relationship with a person who, by hiding a smile or a glance — those universal signs of our common humanity — refuses to exist in the eyes of others?

Jetzt begibt sich Copé auf empirisches und logisches Glatteis. Wieso sollte eine Verschleierung ein unüberwindliches Hindernis sein, dass einer Bejahung der politischen Gemeinschaft im Wege steht? Was hat eine Verschleierung mit der Anerkennung von Gleichheit der Menschen, unabhängig vom Geschlecht, der sexuellen Orientierung, der Abstammungen oder Religion zu tun?

Wieso sollte man keine Beziehung zu einer verschleierten Person aufbauen können? Es mag schwerer sein, Kontakt zu knüpfen, in der Tat, weil man sich nicht schnell zulächeln kann – aber Kommunikation läuft zu weiten Teilen verbal ab oder auch über die Gestik; beides wird durch eine Verschleierung nicht verhindert.

Seit wann sind Lächeln und Blickkontakte ultimative und notwendige Bestandteile einer Persönlichkeit, bzw. notwendige Bedingungen für die Existenz einer solchen; und warum sollte jemand, der Mund und Augen verhüllt, aufhören, in den Augen anderer als Person wahrgenommen werden zu wollen? Gehören zur Persönlichkeit nicht auch Wissen, Sprache, Vorlieben, Interessen und vieles mehr?

Wenn ich jemanden, der sich verhüllt, nicht als Individuum wahrnehmen kann oder will, liegt das alleine an mir. Denn die Individualität verliert die Person nicht durch Verhüllung; allenfalls transportiert sie sie weniger deutlich nach außen.
Weil diese Annahmen Copés nicht begründbar sind, spare ich mir die Erläuterung der Folgen, wollte man ausgehend davon Verbote formulieren.

Finally, in both France and the United States, we recognize that individual liberties cannot exist without individual responsibilities. This acknowledgment is the basis of all our political rights. We are free as long as we are responsible individuals who can be held accountable for our actions before our peers. But the niqab and burqa represent a refusal to exist as a person in the eyes of others. The person who wears one is no longer identifiable; she is a shadow among others, lacking individuality, avoiding responsibility.

Abermals: Es ist Unsinn, dass das Tragen einer Burka generell bedeutet, dass man nicht als Individuum wahrgenommen werden möchte. Diese Aussage lässt sich empirisch einfach nicht belegen.
Gültiger ist der Einwand, dass Personen identifizierbar sein müssen: Ist das die Sollens-Aussage, von der man ausgeht, muss man aber eben, wie oben schon geschrieben, jede Art von Kleidung verbieten, die eine Identifizierung unmöglich macht. Jede. Ausnahmslos.

From this standpoint, banning the veil in the street is aimed at no particular religion and stigmatizes no particular community. Indeed, French Muslim leaders have noted that the Koran does not instruct women to cover their faces, while in Tunisia and Turkey, it is forbidden in public buildings; it is even prohibited during the pilgrimage to Mecca. Muslims are the first to suffer from the confusions engendered by this practice, which is a blow against the dignity of women.

Ich wiederhole mich: Wenn jede Kleidung verboten wird, die eine Identifizierung unmöglich macht, ist ein Verbot begründbar und keine Diskriminierung.
Und das Würde-der-Frau-Argument habe ich ja im letzten Artikel zur Genüge behandelt.

Through a legal ban, French parliamentarians want to uphold a principle that should apply to all: the visibility of the face in the public sphere, which is essential to our security and is a condition for living together. A few extremists are contesting this obvious fact by using our democratic liberties as an instrument against democracy. We have to tell them no.

Ich bin gespannt, ob das Gesetz das Prinzip [4] „Sichtbarkeit des Gesichts in der Öffentlichkeit“ härtet oder ob es ein willkürliches Verbot wird. Copé trifft allzu oft empirische Aussagen, die entweder nicht belegt sind oder jeder Grundlage entbehren, und nutzt diese Aussagen dann, um eigene Positionen scheinbar zu begründen. Wasserdicht ist diese Argumentation nicht – aber noch besteht die Möglichkeit, dass er zumindest begründbar handelt. Das wird erstens vom Gesetzestext und zweitens von Copés Entscheidung abhängen.

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[1] Ohnehin ein mutiges Argument, heißt es doch, dass sich die Menschen damit abfinden sollen, jederzeit gefilmt zu werden; es ist ein Plädoyer dafür, immer und überall von stattlichen Überwachungsinstrumenten identifiziert werden zu können. Dagegen ließen sich eigene Einwände vorbringen, die hier aber wenig zur Sache tun.
[2] Was sie theoretisch sein kann.
[3] Obwohl ich nicht weiß, wie gut man ein Verbot von öffentlicher Nacktheit tatsächlich logisch einwandfrei begründen kann. Aber auch das ist ja nicht das Thema.
[4] Dabei ist es egal, dass mir bisher nicht bekannt war, dass es dieses Prinzip in Frankreich gibt. Es ist jedenfalls eine Forderung, die man so formulieren kann.

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Verschleierung von Positonen: Argumentationen gegen Burkas tragen nicht

Dienstag, 4. Mai 2010 22:22

Burkaverbote werden aktuell auf breiter Front diskutiert: In Belgien hat das Parlament eines beschlossen[1], Joachim Herrmann (CSU) forderte schon vor einiger Zeit eines für den Öffentlichen Dienst, Silvana Koch-Mehrin (FDP) möchte eines, das in der gesamten Öffentlichkeit gilt, und auch in der Schweiz scheinen sich Verbote anzubahnen.

Nun kann man aus verschiedenen Gründen gegen die Totalverhüllung von Frauen sein und man kann auf verschiedene Arten für ein Verbot von Burka und Nikab argumentieren. Der Weg, den die oben genannten Personen gewählt haben, führt allerdings in logische Nirvana.
Denn: Sie alle argumentieren mit den Freiheitsrechten der Frau.

Die Burka sei eines der schärfsten Zeichen für die Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen. “Sie ist mit unseren Wertvorstellungen von einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft überhaupt nicht zu vereinbaren.”

(Quelle: SZ, Zitat Joachim Herrmann)

„Wer Frauen verhüllt, nimmt ihnen das Gesicht und damit ihre Persönlichkeit. Die Burka ist ein massiver Angriff auf die Rechte der Frau, sie ist ein mobiles Gefängnis. Die vollständige Verhüllung von Frauen ist ein aufdringliches Bekenntnis zu Werten, die wir in Europa nicht teilen.“

(Silvana Koch-Mehrin)

„Die Burka sei ein «Machtsymbol der Dominanz des Mannes über die Frau», betonten die Befürworter. Die Totalverhüllung sei nicht Ausdruck einer religiösen Überzeugung. Sie verhindere vielmehr die Integration.“

(Quelle: Der Tagesanzeiger über den Beschluss für eine Standesinitiative im schweizerischen Kanton Aargau)

Sein oder Sollen?

Also: Kern all dieser Argumentationen ist die Freiheit der Frau, die geschützt werden müsse. Weil die Burka ein Symbol für die Unterdrückung der (Freiheitsrechte der) Frau darstelle, müsse das Tragen verboten werden, weil, ja weil die jeweiligen Länder solche mit freiheitlicher Grundordnung sind, in denen die Freiheit und die Gleichheit der Menschen zentrale Werte sind.
Diese Argumentation ist allerdings völlig unsinnig.

Zunächst einmal: Die Forderung nach einem Burkaverbot (also die Aussage: „Die Burka soll verboten werden“) ist eine normative Aussage. Eine Aussage, die eben auf ein Sollen abzielt, nicht auf ein Sein. Deshalb ist ihr empirisch kaum beizukommen, weil sie sich auf eine völlig andere Ebene bezieht. Zwischen Sein und Sollen, so lehrt uns Humes Gesetz, besteht keine zwingende Verbindung. Will man normativ argumentieren, muss man sich auf bestimmte Prämissen normativer Art stützen. Man muss klar machen, von welchen Sollens-Aussagen man ausgeht – und dann kohärent argumentieren. Ob kohärent argumentiert wird, kann rein logisch geprüft werden.

Alle wider die Kohärenz

Der größte Fehler, den es dabei zu vermeiden gilt, ist ein Widerspruch in sich. Die Folgerung darf nicht der Prämisse widersprechen – tut sie es doch, ist die Aussage logisch unsinnig; damit ist sie entwertet – auf eine Auseinandersetzung mit etwaigen empirischen Aussagen, die unterstützend getroffen werden, kann getrost verzichtet werden.
Wie sieht es im vorliegenden Fall aus? Die Prämissen, die allen (in etwa) gemein sind, lauten:
Prämisse I: Menschen sind alle gleichwertig (Auch das ist eine normative, eine Sollens-Aussage: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden)
Prämisse II: Niemand darf einen anderen Menschen zu einer Handlung zwingen, die er nicht möchte, niemand darf die Freiheit eines anderes beschneiden (Sollens-Aussage)[2].
Prämisse III: Die Burka kann ein Indiz sein für Unterdrückung der Frauen, für Beschneidung ihrer Freiheitsrechte. (Empirische Aussage – diese Aussage kann man empirisch prüfen)
Aus diesen normativen Grundpositionen, die zunächst einmal nicht falsch oder richtig oder gut oder schlecht sind, folgt (logisch korrekt): Es ist abzulehnen, dass Frauen dazu gezwungen werden, eine Burka zu tragen.
Daraus folgt aber nicht: Es ist abzulehnen, dass Frauen Burka tragen, wenn sie das möchten.
Und völlig widersinnig wird es, wenn man individuelle Freiheit als höchsten Wert setzt (der nur durch Freiheitsrechte anderer beschnitten werden darf), und dann daraus abgeleitet fordert, die faktische Freiheit von Individuen (der Frauen, die freiwillig Burka tragen) zu beschneiden, weil das, was sie tun (oder tragen), ein Symbol für Freiheitsbeschneidung ist.
Man würde so die faktische Freiheit um des Symbols der Freiheit beschneiden – was ein logischer Widerspruch zu den Prämissen (faktischer Freiheit ist oberster Wert) ist.

Das heißt: Die Argumentation, man solle Burkas verbieten, weil sie ein Symbol der Unterdrückung seien und nicht zu unseren hiesigen Werten passten, trägt nicht. Sie ist logischer Unsinn. Was im Übrigen bedeutet, dass es völlig egal ist, ob es 10, 100 oder 100 000 Frauen sind, die freiwillig Burkas tragen, oder keine einzige. Es ist dann auch egal, ob die empirische Aussage, Burkas seien ein Symbol für Beschneidung von Freiheitsrechten, empirisch wahr ist oder nicht.
(Und man kann sich auch das plausible Argument sparen, Strafen für das Tragen von Burkas träfen ja die Falschen, wenn die Frauen gegen ihren Willen verhüllt werden. Oder, anders ausgedrückt: Strafen wären wirkungslos, weil sie keinen Gesinnungswandel bewirken könnten, da die Bestraften ja bereits so dächten, wie gefordert).

Ebenfalls logisch widersprüchlich ist es, sich auf den westlichen Wertekanon – der auch Religionsfreiheit beinhaltet – zu berufen, und dann Maßnahmen gegen Symbole einer speziellen Religion zu fordern (analog gilt das für Forderungen nach Minarettverboten).

Mögliche Argumentationen für ein Burkaverbot

All das heißt, wie eingangs erwähnt, allerdings nicht, dass man nicht für ein Burkaverbot plädieren kann. Man kann. Man muss sich allerdings auf andere normative Sollens-Aussagen stützen, als es die zitierten Personen taten.

  • Wenn man für sich die Prämisse setzt, die hiesige Gesellschaft soll eine christliche geprägte sein – dann kann man Burkas als Symbol des Islam ablehnen.
  • Man kann sagen, der Islam, den man ablehnt, soll hierzulande nicht frei ausgelebt werden dürfen.
  • Man kann sagen: Der hiesige Staat soll ein laizistischer sein. Dann kann man die religiösen Symbole Burka/Nikab in der Öffentlichkeit verbieten wollen – muss dann aber jedes religiöse Symbol jeder Religion verbieten wollen.
  • Man kann sagen: Öffentliche Sicherheit soll wichtiger sein als die Freiheit, sich beliebig, auch religiös motiviert, zu kleiden. Dann kann man ein Burkaverbot fordern, weil sich so ein Terrorist tarnen könnte, muss aber jede Form von Verhüllung/Bedeckung des ganzen Körpers verbieten wollen.
  • Man kann sagen: Menschen sollen ihre Gesichter zeigen, weil das Respekt gegenüber den anderen ausdrückt – dann gilt das gleiche wie im Fall der öffentlichen Sicherheit.

Verschleierung von Positionen

Allein, so argumentieren die wenigsten Burka-Gegner. Das bedeutet: All die vorgeblich liberalen Kämpfer für Freiheitsrechte sind sich entweder über ihre eigenen Sollens-Vorstellungen nicht im Klaren oder können nicht kohärent argumentieren – oder versuchen bewusst, ihre Ablehnung dem Islam gegenüber (und ihre Forderung nach einem Bruch mit dem westlichen Freiheits- und Gleichheitsdenken) mit liberalen Schein-Argumenten zu, nun, verschleiern. Und das wäre erstens ironisch und zweitens gefährlich.

[1] Auch wenn es darin nicht nur um Burkas geht.
[2] Wir lassen außer Acht, dass Freiheitsrechte natürlich ihre Schranken haben – nach allgemeinem Verständnis hierzulande sind diese Schranken die Freiheitsrechte des anderen.


Siehe auch:

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Ein Bild des Kleinmuts

Freitag, 30. April 2010 14:32

Jörg Lau bemerkte vorhin in seinem Blogbeitrag zum fast einstimmig beschlossenen Burkaverbot in Belgien treffend:

Was für ein trauriges Bild Europa in diesen Tagen abgibt! Flamen hassen Wallonen, Deutsche geben nichts für Griechen, Griechen halten Deutsche eh für Nazis, Franzosen schimpfen auf Deutsche. Der Euro wird zur Hölle gewünscht, die Erweiterung für falsch erklärt. Ein Bild der Verzagtheit und des Kleinmuts.

Ergänze: In den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Rumänien und Ungarn spielen rechtspopulistische bis rechtsextreme
Parteien eine relevante Rolle in der Parteienlandschaft, in Deutschland startet die größte Tageszeitung Hetzkamapagnen gegen Griechenland und die größte Partei kämpft gegen weltanschauliche Neutralität des Staates mit dem Argument, die westliche Kultur sei nun mal eine christlich geprägte, in Italien, vor allem aber Rumänien und Ungarn wird gegen Sinti und Roma gehetzt, Katalonien und Co. streben weiterhin vehement in die Autonomie. In der Tat: ein Bild, das von xenophobem Kleinmut geprägt ist.

Ist Belgien ein treffendes Symbol dieser Verzaghheit? Nur für ein Burkaverbot reicht die Energie noch, bevor das Land zur Hölle fährt. Man ist zwar nicht in der Lage, einen Wahlkreis gerecht unter Flamen und Wallonen aufzuteilen – man kommt also schon mit der Herausforderung des innereuropäischen Multikulturalismus nicht klar. Aber wenn es gegen ein Symbol des unheimlichen Islam geht, ist plötzlich wieder ein Konsens da.

Hoffentlich ist, was sich im europäischen Kernland Belgien abspielt, kein Menetekel für ganz Europa.

Hoffentlich.

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Roger Köppel in FAZ: „Das Gespenst Demokratie“ – eine Replik

Mittwoch, 2. Dezember 2009 1:46

Roger Köppel, Chefredakteur der schweizerischen Wochenzeitung Weltwoche hat in der FAZ (kostenpflichtig) und bei der „Achse des Guten” einen Kommentar zum Schweizer Referendum über Minarette veröffentlicht.
Darin verteidigt er die Abstimmungspraxis in der Schweiz sowie das aktuelle Nein zu Minaretten und wirft den „Muezzinen der Mainstream-Medien“ ein verzerrtes Demokratieverständnis vor. Eine Replik.

In einem polemischen Einleitungsabsatz kritsiert Köppel, die deutschen Mainstream-Medien – er benutzt hier Mainstream offensichtlich als Kampfbegriff und behauptet Angepasstheit – machten sich in überheblicher Weise zu Richtern über die Schweizer.
Der extrem polemische Stil zieht sich durch den ganzen Text, weshalb ich nicht jedes Mal dezidiert darauf eingehen werde – genauso wenig übrigens wie auf die auffällig häufigen sprachlichen Anleihen beim Marxismus -, sondern mich auf inhaltliche und argumentative Aspekte beschränken werde.

Vorausschicken muss ich meiner Replik noch Folgendes: Es ist natürlich die grundsätzliche Frage, ob man in dem Minarett-Verbot einen Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung sieht. Tut man das nicht, hat man womöglich am Ergebnis des Referendums wenig auszusetzen; tut man es aber, wird man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein.
Ich würde argumentieren, dass im Anbetracht der Art. 18 (Freie Religionsausübung), Art. 8 (Schutz vor Diskriminierung) und Art. 9 (Schutz vor staatlicher Willkür) der Schweizer Verfassung nicht ersichtlich ist, wieso einer bestimmten Religion verboten sein sollte, ihre Gotteshäuser nach Gusto zu bauen während andere Religionen das dürfen. Hier wird ein Unterschied gemacht, der mir sehr nach staatlicher Willkür aussieht.
Nun zum Text.

Im zweiten Absatz schreibt Köppel:

Ein Gespenst geht um: die Demokratie. Demokratie heißt Volksherrschaft, und es gehört zu den Berufsrisiken dieser Regierungsform, dass das Volk manchmal anders denkt und fühlt als seine Regierung und seine medialen Interpreten.

[…]

Das politische Establishment, eifrig unterstützt von allen großen Zeitungshäusern, orchestrierte eine gewaltige Einschüchterungskampagne.

[…]

Doch die Drohungen verfingen nicht: Bis weit in linke und liberale Milieus hinein muss die islamkritische Initiative Anklang gefunden haben. Noch selten war der Abstand zwischen den Eliten und den gewöhnlichen Bürgern in der Schweiz so groß.

Die besorgten Kollegen liegen daher falsch: Das Abstimmungsresultat vom Wochenende war nicht Ausdruck von Angst, sondern von Mut. Eine Mehrheit der Schweizer hat sich gegen alle Bevormundungen die Freiheit herausgenommen, eine andere Meinung zu vertreten als die von den Politikern und Intellektuellen gewünschte. Ein krauses Demokratieverständnis liegt der Auffassung zugrunde, dass eine Abstimmung nur in einer Richtung zu verlaufen habe. Demokratie ist die Staatsform der Alternativen: Nur in Nordkorea oder Kuba dürfen die Leute, sofern sie überhaupt gefragt werden, einen Stimmzettel ausfüllen, auf dem sich keine Auswahl bietet.

Hier sitzt er aber einem Irrtum auf – wie so viele derjenigen, die sich dieser Tage bemüßigt fühlen, etwas zur Direkten Demokratie zu schreiben. Nicht die Kritiker der Abstimmung haben ein krauses Demokratieverständnis, sondern Köppel selbst hat es.
Denn, fernab von den Verschwörungstheorien über ein Establishment, das mit Hilfe der willfährigen Medien die große Mehrheit von aufrichtigen, gewöhnlichen [1] Bürgern zu instrumentalisieren versucht: Demokratie heißt nicht nur Volksherrschaft. Und es gehört zwar zu den „Berufsrisiken“ einer Demokratie, dass die Mehrheit des Volkes anders abstimmt, als es bestimmten Gruppen lieb wäre, aber das ist doch nicht der Punkt, der hier entscheidend ist.
Das Problem ist nicht, dass die Schweizer direkt über politische Fragen abstimmen dürfen. Das Problem ist auch nicht, dass sie dabei anders entscheiden, als es der Redaktion der SZ oder des Spiegels oder der Schweizer Regierung genehm gewesen wäre.
Das Problem ist, dass diese Abstimmung in den Augen vieler einen Eingriff in Grundrechte darstellt. Und hier wird deutlich, was an Köppels Demokratieverständnis „kraus“ ist: Schon lange ist man sich in der Politikwissenschaft darüber einig, dass der normative Demokratiebegriff – der hier angebracht ist, schließlich befinden wir uns hier ja in einer Wertedebatte – weit mehr enthält, als nur die Aussage „Herrschaft des Volkes“, die etymologisch hergeleitet wird.
Nach unseren westlichen Vorstellungen beinhaltet Demokratie noch weitere Elemente. Dazu zählt der Schutz der Menschenrechte, etwa auch durch sozial- und rechtsstaatliche Prinzipien.
Die reine Entscheidungsgewalt des Bürger konstituiert noch keine Demokratie; über dieses Verständnis ist man längst hinweg.
Und das ergibt auch Sinn. Denn unseren normativen Überzeugungen nach, die der Demokratieidee zu Grunde liegen, ist jeder Mensch gleichwertig und als Mensch schützenswert. Ohne diese Prämisse wäre ja auch die Forderung nach gleichberechtigter Partizipation nicht begründet; aus dieser Prämisse, wenn man sie setzt, folgt aber zwingend auch der Schutz anderer Menschenrechte. Auf deren Aussehen hat man sich einmal geeinigt – sie liegen zum Beispiel in der UN-Menschenrechtscharta vor.
Also: Der Begriff der Demokratie übersteigt die reine Herrschaft des Volkes und verlangt nach weiteren Bedingungen, die gegeben sein müssen. Zum Beispiel, dass allgemein Menschenrechte bewahrt werden. Oder, spezieller, dass Minderheiten geschützt werden. Dass auch Nicht-Stimmberechtigte geschützt werden.
Denn, auch das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Demokratie ist keine Diktatur des Konsens. In einer Demokratie hat sich die überstimmte Minderheit nicht demütig der Mehrheit zu beugen und sie muss deren Votum auch nicht klaglos annehmen. Deshalb ist auch Kritik, wie sie die SZ, die taz oder der Spiegel geäußert haben, legitim.

Demokratie ist demnach zwar durchaus eine „Staatsform der Alternativen”, aber immer auch eine Staatsform, die sich den allgemeinen Menschenrechten verpflichtet fühlt – was dazu führt, dass eine Entscheidung allein dadurch, dass sie eine stimmberechtigte Mehrheit trifft, noch lange nicht echt demokratisch sein muss.
Das ist natürlich eine eine hochgradig normativ aufgeladene Vorstellung – aber genau diese Vorstellung von der Gleichheit und der Würde aller Menschen und von einer idealen Demokratie ist es, die das Fundament unserer westlichen Welt bildet. Jenes Fundament, jene Leitkultur, auf die sich Islam-Gegner allzu häufig berufen.

Weiter im Text:

Ebenso abwegig sind jetzt aber auch die Bedenken, die von europäischen Funktionären oder deutschen Journalisten ventiliert werden: Gerade die EU hat sich unter der Ambition ihrer Staatswerdung zu einem Instrument der Demokratieverhinderung entwickelt.

Einmal abgesehen davon, dass vorher nicht genannt wird, was noch „abwegig“ ist: Das ist eine Scheinargumentation. Die Tatsache, dass die Menschen, die etwas als undemokratisch kritisieren, selbst nicht immer völlig demokratisch handeln, macht die Kritik nicht abwegig.
Vielleicht macht es die Kritik (oder die Kritiker) unglaubwürdig: Die Richtigkeit der Kritik wird dadurch aber nicht berührt.

Köppel schreibt weiter:

[…] Initiative und Referendum, elementare Volksrechte, sind das Damoklesschwert der Bürger gegen die politische Klasse. Was in deutschen Zeitungen als “Kollateralschaden” oder Ausfluss “diffuser Ängste” schlechtgeredet wird, sind die wesenhaften “checks and balances” eines der ältesten Rechtsstaaten der Welt.

„Schlechtgeredet“ wird allenfalls die konkrete Entscheidung, weil man argumentieren kann, dass durch sie ein Menschenrecht angetastet wird, indem eine Religion anderen gegenüber benachteiligt wird. Nicht kritisiert wird, dass das Volk grundsätzlich durch Referenda mitbestimmen kann.[2]
Mit einem Rechtsstaat hat das Ganze im Übrigen erst einmal nichts zu tun. (Allenfalls dann, wenn man argumentiert, dass ein Rechtsstaat ohne funktionierende Gewaltenteilung wohl praktisch nicht bestehen kann. Theoretisch sind das aber zwei verschiedene Dinge.)

Weiter schreibt Köppel:

[…] der entscheidende Grund für das Abstimmungsresultat darf nicht übersehen werden: In der Schweiz herrscht große Skepsis gegenüber dem Islam und vor allem gegenüber dem Integrationswillen der schnell wachsenden muslimischen Minderheit, die innerhalb weniger Jahre auf rund 400 000 Personen anschwoll.

Am Rande: Ich weiß nicht, ob die Zahl stimmt. Die Volkszählung von 2000, die letzte gesicherte Quelle, spricht von 310.000 Muslimen. Es mag also stimmen. Das ist aber an sich auch absolut unerheblich, denn egal wie wenige oder viele Muslime in der Schweiz leben und egal, wie skeptisch andere dem gegenüber sind: Das ist nun einmal kein Argument dafür, eine Religion anderen gegenüber schlechter zu stellen.

Weiter:

Das Minarett wurde als Ausdruck des politischen Islam bekämpft und als Markierung, mit der sich die Muslime von der säkularen Schweizer Leitkultur Richtung Parallelgesellschaft abgrenzen wollen.

Den Beweis für diese starke These bleibt Köppel völlig schuldig. Wieso ein Minarett eine Markierung sein soll, mit der sich jemand von einer säkularen Leitkultur abgrenzen möchte, ein Kirchturm aber nicht, müsste er stringent begründen. Ich hege Zweifel, dass er das kann.

Ungeachtet dessen: Die Ausübung ihrer Religion bleibt den Muslimen weiterhin unbenommen. Von einer Einschränkung der Glaubensfreiheit kann keine Rede sein.

Das ist Ermessenssache des jeweiligen Gläubigen. Durchaus möglich, dass einige das als solche empfinden. Und solange die Existenz eines Minaretts nicht die Freiheiten eines anderen beschneidet, kann es jedenfalls kein Gegenargument sein zu sagen: „Ihr könnt ja trotzdem noch beten.“
Wenn es außerdem einer anderen Religion erlaubt ist, von Türmen herab mit Glocken Lärm zu machen, muss es auch einer anderen Religion erlaubt sein, von Türmen herab mit einer Stimme vom Band (oder einer echten, natürlich) Lärm zu machen. Auch das kann also kein Argument sein.
Alles andere ist Willkür.

Im letzten Absatz beruft sich Köppel noch auf Online-Umfragen bei bild.de und Spiegel-Online und leitet aus den hohen Zustimmungswerten dort ab, dass der Volkswille doch genau dieses Minarettverbot sei. Er sitzt dann wieder der falschen Annahme auf, Demokratie bedeute nur, dass das Volk auch abstimme – und unterstellt außerdem implizit, dass es undemokratisch sei „den demokratisch ermittelten Volkswillen durch europäische Gerichtshöfe rückwirkend wieder umzubiegen“. Das ist natürlich Unsinn, weil eben auch diese Komponente, die schon von ihm selbst ins Spiel gebrachten checks and balances, zu einer funktionierenden Demokratie gehören.
Abermals behauptet er fälschlicherweise, eine einmal demokratisch getroffene Entscheidung müsse bedingungslos akzeptiert werden.

Er endet mit den Sätzen:

Der Islam ist eine problematische Religion, weil er die Trennung zwischen Kirche und Staat bis heute nicht zustande brachte. Indem sich eine Mehrheit der Schweizer gegen Minarette aussprach, legte sie ein beeindruckendes Votum ab für europäische Grundwerte.

Natürlich muss eine Religion nicht die Trennung von Staat und Religion zu Stande bringen – eine logisch völlig verquere Aussage. Problematisch ist also eher, dass Teile des Islam diese Trennung nicht akzeptieren.
Wieso aber ein Votum dafür, eine Religion im Vergleich mit allen anderen willkürlich zu beschränken, deswegen ein Votum für die westlichen Grundwerte sein soll, erschließt sich mir nicht.
Diese Verbindung wäre nur dann zulässig gewesen, hätte sich die Abstimmung irgendwie mit dem Verhältnis von Staat und Religion befasst. So ist es nur eine unzulässige Vermengung von verschiedenen Aspekten. Und so bleibt das Ergebnis des Referendums eine undemokratisches.

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[1] Interessant, dass hier der „gewöhnliche Bürger“ als Gegenspieler der Eliten gezeichnet wird. Als bestünde ein natürlicher Gegensatz zwischen diesen beiden Gruppen und als seien die Eliten keine Bürger.
Diese manipulative Exklusivität des Bürgerbegriffs findet sich, wie hier beschrieben, auch bei den rechten Parteien in Deutschland.
[2] Wobei das oben beschriebene Demokratieideal schon den Schluss nahe zu legen scheint, dass die Reichweite von Referenda beschränkt werden muss – dann nämlich, wenn sie ihrerseits geeignet wären, Menschenrechte zu beschränken.

Siehe auch:

  • Felix Neumann auf seinem Blog zu Frage nach der Legitimität der Entscheidung und zum Demokratieverständnis – “Das Kreuz mit dem Minarett

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