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Musikindustrie: “Kinderpornographie ist großartig”

Mittwoch, 28. April 2010 14:10

Christian Engström, schwedischer Piratenpartei-Abgeordneter im Europaparlament, schreibt auf seinem Blog über die aktuellen Sperrpläne von etwa Cecilia Malström. Seinen Artikel vom 27.04.2010 beginnt Engström mit einer Aussage von Johan Schlüter. Schlüter ist Anwalt, der eigenen Angaben zufolgeAntiPiratGruppen” betreut, einen Zusammenschluss verschiedener dänischer Vereinigungen von so genannten Rechteinhabern (Musikindustrie, Filmnindustrie, Komponisten etc.).

Und was hat dieser Johan Schlüter auf einem Seminar der Amerikanischen Handelskammer nun Bemerkenswertes gesagt? Frei übersetzt (im Original hier):
“Kinderpornographie ist großartig. Großartig deshalb, weil Politiker Kinderporngraphie verstehen. Indem wir diese Karte ausspielen, können wir sie dazu bringen, dass sie anfangen, Internetseiten zu sperren. Wenn sie einmal so weit sind, können wir sie dazu bringen, Filesharing-Seiten zu sperren.”

Und weiter zitiert Engstörm:
“Eines Tages werden wir einen gigantischen Filter haben, den wir in enger Zusammenarbeit im IFPI und MPA [Weltverband der Phonoindustrie; US-amerikanischer Verband der Filmindustrie. Anm. J.S] entwickeln werden. Wir beobachten Kinderpornographie im Netz genau, um Politikern zeigen zu können, das Filter etwas bewirken. Kinderpornographie ist ein Thema, das sie begreifen.”

In dieser Deutlichkeit hat bisher meines Wissens kein Lobbyist der Rechteinhaber das Ziel formuliert, Internetsperren über das Trojanische Pferd Kinderpornographie einzuführen. Es scheint so, als seien Schlüter und Konsorten auf einem guten Weg.

Ähnlich erstaunlich wie die unverblümten Aussagen selbst ist indes, dass sie Engström zufolge am 27.05.2007 getätigt wurden – also vor drei Jahren. Warum ist davon erst jetzt zu lesen?

via netzpolitik

Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Zugangserschwerungsgesetz ab morgen in Kraft

Montag, 22. Februar 2010 14:48

Ja, ich komme derzeit wenig zum Bloggen. Und wenn, dann häufen sich potentielle Themen so, dass ich nicht weiß wo ich anfangen soll. So kam hier auch die Debatte rund um die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bisher noch gar nicht zur Sprache und auch die Posse im Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz konnte ich nicht thematisieren. Tut mir leid.

Nun, wie auch immer: Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz vor einigen Tagen wider Erwarten doch unterzeichnet. Und heute, so lese ich eben bei Internet-Law, ist es im Bundesgesetzblatt erschienen und damit ab morgen offiziell in Kraft.
Heute übrigens fand bzw. findet noch die Anhörung von Franziska Heine im Petitionsausschuss statt. Gerade rechtzeitig…

Ja, die Regierung möchte das Gesetz nicht anwenden und Linke, Grüne und auch die SPD rund um den geläuterten Martin Dörrmann wollen jeweils ein Aufhebungsgesetz initiieren, aber: Theoretisch ist sind Internetsperren ab morgen bis zu einer etwaigen Aufhebung geltendes Gesetz.
Dass es überhaupt so weit kam, ist bitter.

Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD

Dienstag, 19. Januar 2010 20:40

Hier die Auswertung bzw. Zuordnung von Dörmanns Antworten zu meinen Fragen. (Die vollständigen Mails sind hier dokumentiert).
Kleine Legende: Aussagen im Zitatkasten sind von Herrn Dörmann, Fragen und Aussagen in den Aufzählungen habe ich an die SPD gesandt, alle zusätzlichen Aussagen sind nachträgliche Deutung und Auslegung von mir.

  • heise online berichtete heute [...]“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
    Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. […] Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
    […]

    Stimmen diese Informationen?

Keine Antwort.

  • Gab es fragliches Schreiben des BKA?

Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor.

Also ja.

  • Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?

Allem Anschein nach ja.

  • Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
    Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
  • Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen SPD-Abgeordneten bekannt?

Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen.

Natürlich kann Dörmann sich nicht mehr erinnern. Natürlich nicht.

  • Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ [...] warum beantwortete dann die Bundesregierung, an der damals ja auch die SPD beteiligt war, eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:

    Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

    Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

    Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“

Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.

  • Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
  • Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?

Keine Antwort.

  • Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen?
  • Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?

Keine Antwort.

  • Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?

Keine Antwort.

  • Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?

Das Schreiben liegt vor. Es widerspricht den Äußerungen der Regierung: Also nein. Oder, um es anders zu sagen: Die Bundesregierung hat offenbar damals die Opposition und die Öffentlichkeit belogen.

  • Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?

Keine Antwort.

  • Nennt das BKA hier Namen von Staaten?

Keine Antwort.

Allgemein schreibt Dörmann:

Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.

Es würde mich ja interessieren, wie derartige Kleine Anfragen für gewöhnlich gehandhabt werden – ob es also Usus ist, dass das zuständige Ministerium ohne Absprache mit dem Koalitionspartner antwortet. Und ob das überhaupt möglich ist, weil ja ein Bundesministerium nicht nach einer Neubesetzung des Ministerpostens komplett mit Beamten der eigenen Partei besetzt wird.
In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist auf jeden Fall nur die Rede davon, dass die „Bundesregierung“ antwortet. Näher ausgeführt ist der Passus nicht.
Laut Briefkopf war es tatsächlich Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der die Anfrage beantwortete. Allerdings „namens der Bundesregierung“.

Aber wie dem auch sei. Selbst wenn es so gewesen wäre, dass das BMWi hier ohne Absprache mit der SPD gehandelt hätte, käme das trotzdem einem Versagen der SPD gleich: Entweder man hat den Koalitionspartner nicht in Kenntnis über ein Schreiben des BKA in Kenntnis gesetzt oder man hat stillschweigend und zustimmend hingenommen, dass der Koalitionspartner die Öffentlichkeit unzureichend informiert hat. Außerdem hätte die SPD dann akzeptiert, dass in ihrem Namen, aber ohne ihr Wissen geantwortet wurde: Auch das wäre zu kritisieren.

  • Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?

Keine Antwort.
Entweder die Webseiten aus dem BKA-Bericht waren tatsächlich allesamt nur in Dänemark justiziabel oder die SPD hat hingenommen, dass Ursula von der Leyen öffentlich gelogen hat.

  • Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.

    Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?

Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen. Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den
Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (Link), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des
Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.

Im übersandten Beitrag, in dem Dörmann wiederholt Fehler eingesteht und argumentiert, man habe sich damals dem Koalitionszwang und der Angst vor schlechter Presse („Eine prinzipielle Ablehnung [der Sperren] erschien uns damals nicht vermittelbar“) gebeugt, verstünde aber nun die Ängste in der Bevölkerung besser, geht es allerdings primär um die Verträge der Bundesregierung mit den Internet-Providern.
Dörmann schreibt, man habe auf das Gesetz gedrängt, weil man die Verträge rechtlich abfedern und kontrollieren wollte, denn „ohne Verträge hätte es das Gesetz gar nicht gegeben“.
Verträge, deren Rechtmäßigkeit, wie er selbst schreibt, von Beginn an stark in Zweifel gezogen worden war und die mit den Providern mit dem Versprechen, das Vorhaben gesetzlich abzusichern, geschlossen wurden.
Gewagt.

Tatsache ist, dass seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (Link)

In dem verlinkten Protokoll steht viel, aber wenig Konkretes. Zumal nichts, was meine Frage beantworten würde. Im Gegenteil, es heißt:

Kinderpornografische Seiten auf deutschen Servern werden schon heute gesperrt. Das Internet wird auf illegale und jugendgefährdende Inhalte hin kontrolliert, zudem gibt es Internet-Beschwerdestellen (www.jugendschutz.net sowie www.internet-beschwerdestelle.de). Wirksame Zugangssperren von ausländischen Websites einzuführen, die kinderpornografische Inhalte enthalten, ist ein wichtiger Schritt. Er reicht aber nicht aus.
Aktuelle Trends zeigen, dass sexuelle Gewalt über immer neue Wege verbreitet wird. Zu nennen
sind beispielsweise das „Grooming“ in Chatrooms und das „Cyber Mobbing“.
Die neuen Medien entwickeln sich in einem rasanten Tempo. Daher ist die Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern eine wichtige Voraussetzung. Bestehende Regelungen
und technische Möglichkeiten, gefährdende Inhalte einzuschränken, müssen besser bekannt ge-
macht und „alltagstauglich“ vermittelt werden.
Es gibt bereits Ratgeber für Eltern zum für Kinder sicheren Umgang mit dem Internet, zum Chatten
im Internet oder zum Umgang mit dem Handy. Die Kampagne „Schau hin“ informiert Eltern mit Kindern, die die Medienwelt entdecken. In den Ländern werden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz umgesetzt. Daran müssen wir anknüpfen.

Damals ein „wichtiger Schritt“, heute „nicht notwendig“.
(Übrigens: Werden „heute schon gesperrt“ – wusste die SPD damals mehr als der Rest des Landes?)

Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.

Also ich muss gestehen, ich denke sehr wohl, dass man den Gesetzgebungsprozess, die Rolle der SPD und deren wundersame Wandlung auch in der Rückschau betrachten und kritisch begleiten sollte.
Aber wäre ich Martin Dörmann, sähe ich es vermutlich auch anders.

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Siehe auch: Übersichtsartikel – Von der Leyens Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible

Dokumentation: Mailverkehr mit Martin Dörmann, MdB der SPD

Dienstag, 19. Januar 2010 20:39

Hier sind sowohl die Mail, die ich am 16.12.09 an die Pressestelle der SPD gesandt hatte, nachdem heise online über ein Schreiben des BKA an Edelgard Bulmahn berichtet hatte, als auch die Antwort von Martin Dörmann, dem meine Anfrage offensichtlich “zwischenzeitlich” (und den Rest der Zeit?) an ihn weitergeleitet wurde.
Im Beitrag “Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD” habe ich meine konkreten Fragen und seine Antworten aufgelistet und analysiert. Dieser Beitrag dient der Dokumentation – möglicherweise möchte ja jemand den genauen Wortlaut nachlesen oder traut mir nicht.

Meine E-Mail:

Guten Tag,

heise online berichtete heute unter der Überschrift „Websperren: Kinderporno-Täter bevorzugen USA und Deutschland als Serverstandorte“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. Grundlage der Daten des BKA seien Auswertungen dänischer Strafverfolger gewesen. Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
Heise online bezieht sich auf das Schreiben des BKA, das dem Portal angeblich vorliegt.

Dazu hätte ich einige Fragen:

Stimmen diese Informationen?
Gab es fragliches Schreiben des BKA?
Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?
Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen Abgeordneten bekannt?

Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ (Zitat heise online), warum antwortete dann die Bundesregierung, an der damals auch die SPD beteiligt war, auf eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:

Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“

Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.

Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?
Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen? Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?

Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?

Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?

Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?
Nennt das BKA hier Namen von Staaten?

Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?

Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.

Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?

Antwort von Dörmanns Büro:

Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an das Büro von Herrn Dörmann, MdB weitergeleitet wurde, da dieser zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Zugangserschwerungsgesetz ist.

Nach der Weihnachtspause ist unser Büro erst jetzt wieder besetzt. Wir werden Ihre Anfrage Herrn Dörmann vorlegen. Wir nutzen diese Zwischenmitteilung an Sie, um Ihnen anliegend einen aktuellen Text von Herrn Dörmann zur Verfügung zu stellen, der insbesondere auf die aktuelle Position der SPD-Bundestagsfraktion bezüglich des Zugangerschwerungsgesetzes eingeht. Wir gehen davon aus, dass damit Ihre diesbezügliche Frage, die Sie am Ende Ihrer Anfrage stellen, beantwortet ist.

Rein vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass Fragen, die konkret die Kenntnis der Bundesregierung zu bestimmten Informationen betreffen, sinnvollerweise in erster Linie an diese gerichtet werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Drögemöller
Wiss. Mitarbeiter

Antwort von Martin Dörmann, MdB:

Sehr geehrter Herr Schaible,
nochmals vielen Dank für Ihre eMail an die SPD-Bundestagsfraktion vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an mich weitergeleitet wurde, da ich der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das
Zugangserschwerungsgesetz bin.
Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen.
Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,11026,00.pdf), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.
Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der
Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.
Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor. Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen. Tatsache ist, dass
seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/24487981_kw22_wirtschaft/index.html)
Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.
Die SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls wird weiter nachhaltig darauf drängen, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sowohl im Inland als auch im Ausland zu löschen und die hierfür notwendigen Schritte konsequent umzusetzen.
Ich gehe davon aus, dies ist auch in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB

Thema: Dokumentation, Innenpolitik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Linkempfehlung – “Internet: Im Netz der Kinderschänder” (FAZ)

Samstag, 9. Januar 2010 17:08

Stefan Tomik hat für die FAZ einen sehr langen Artikel rund um den Themenkomplex Kindepornographie im Internet geschrieben und dabei auch die Möglichkeit der Internetsperren angesprochen.
Der Text mäandert irgendwo zwischen fundiert, informativ und plump agitierend hin und her. Es ist erkennbar, dass der Autor sich mit dem Problem als Ganzem, der Diskussion um die Sperren und auch den Argumenten der Gegner genauso auseinandergesetzt hat wie mit der rechtlichen Situation in Deutschland und Dänemark oder dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Kurz: Man merkt, dass er weiß, wovon er schreibt – was an sich selbstverständlich sein sollte, es gerade bei diesem Thema aber nicht immer war. Und dennoch bleibt am Ende irgendwie der Eindruck zurück, all die zusätzlichen Informationen, die beschriebenen Randaspekte, die Einzelfälle, all diese interessanten Punkte bildeten nur den Rahmen, um, mal mehr mal weniger unverhohlen, für Internetsperren zu argumentieren oder eher: Stimmung zu machen.

Etwa wenn es heißt:

Darüber soll Vogt aber nicht sprechen. Auch „politische“ Fragen möge man bitte gar nicht erst stellen, bittet sein Chef. Und so darf Vogt auch nicht seine Meinung über die Internetsperren kundtun, die die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz erschweren sollten und nun zunächst doch nicht eingeführt werden.

Und wenn dann nach diesen Sätzeen ausführlich von Peter Vogts Verdiensten im Kampf gegen Kinderpornographie erzählt wird, so dass ein Zusammenhang suggeriert wird, der so nicht gegeben ist.

Oder wenn von einer “Kampagne” der “Internetgemeinde” die Rede ist, die “erfolgreich” verhindert habe, dass die Sperren eingeführt werden, weshalb nun das BKA “wie bislang versuchen [soll], die Seiten löschen zu lassen, auch wenn sie im Ausland bereitgestellt werden. Den Zugang zu ihnen sperren darf es nicht.”

Oder wenn Tomik das offenbar schier unendliche Angebot an Kinderpornographie im frei zugänglichen WWW schildert:

Ein paar Mausklicks und Suchbegriffe genügen, um in die Online-Welt der Kinderschänder einzutreten. Unzählige Seiten zeigen Hunderte Bilder von Teenagern in aufreizenden Posen, bei sexuellen Handlungen untereinander oder mit Erwachsenen. Ein Klick auf ein beliebiges Bild führt zu weiteren Seiten mit weiteren Bildern. Motive wiederholen sich, doch das Angebot scheint unendlich.

Unabhängig davon, dass auch der Autor selbst das gar nicht wissen können dürfte, weil es verboten ist, solche Seiten anzusurfen, kann natürlich auch kein Leser diese Angaben nachprüfen – weil es verboten ist, solche Seiten anzusurfen. So muss man unbesehen und unbelegt glauben, was hier beschrieben ist, auch wenn es durchaus anderslautende Darstellungen gibt.

Und vor allem verschweigt der Autor, dass in Deutschland eigentlich nicht die fehlende Wirksamkeit der Sperren Hauptkritikpunkt war und dass es vielmehr darum ging, dass das im Zugangserschwerungsgesetz beschriebene Vorgehen mit den Prinzipien des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
So schneiden die Sperrgegner, schneidet die ominöse Internetgemeinde im Text nicht allzu gut ab, werden doch die wichtigsten Bedenken ausgeklammert und nur erwähnt, letztere habe in dem Vorhaben Zensur gesehen, was danach klingt, als seien diese Ängste lediglich eingebildete gewesen.

Nichtsdestotrotz, der Artikel ist lesenwert und es schadet sicher keinem Sperrgegner, sich mit der Gegenseite auseinanderzusetzen.

Lesen!

Siehe auch: Übersichtsartikel: Von der Leyen und die Kinderpornographie

Thema: Linkempfehlung | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Post von (und) zu Guttenberg (3)

Freitag, 18. September 2009 12:16

Hinweis, siehe auch:
Post von (und) zu Guttenberg (1)
Post von (und) zu Guttenberg (2)
Übersichtsartikel: Von der Leyens Internetsperren
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Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Mai 2009. Darin äußern Sie Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren.
Ich entschuldige mich vorweg für die unerhört späte Rückmeldung.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Dies ist bei diesem Thema allerdings nicht immer der Fall. Denn ich erlebe immer wieder, dass bei der Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden. Bitte gestatten Sie mir hierzu daher einige Ausführungen:

Gestattet.

Sicher stimmen wir darin überein, dass Kinderpornographie ein abscheuliches Verbrechen ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich ausschließlich auf Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet bezieht, ist es aus meiner Sicht nur schwer nachzuvollziehen, wenn darüber eine Zensurdebatte geführt wird. Die Verhinderung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten, deren Beschaffung von unserem Strafrecht als schweres Unrecht geahndet wird, kann nicht als ein Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit angesehen werden.

Zu beachten ist die Einleitung, die einen mit einem nicht zu leugnenden Allgemeinplatz in die verbale Defensive drängt. Es ist nämlich bei der Bewertung der Implikationen des Zugangserschwerungsgesetzes auf verschiedene Grundrechte völlig unerheblich, ob wir in diesem Punkt übereinstimmen oder nicht. Es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der Haltung zu Kinderpornographie und der Haltung zum Gesetz. Den aber suggeriert diese Einleitung und damit auch, dass Kritik am Vorgehen der Regierung die Feststellung, dass Kinderpornographie furchtbar ist, irgendwie in Frage stellt.
Ein nicht wirklich neuer, aber trotzdem immer wieder raffinierter rhetorischer Kniff.
Dann folgt das obligatorische Argument, niemand habe ein Recht auf den Zugang zu Kinderpornographie – in diesem Fall eben, leicht abgewandelt, die Sperre sei kein Eingriff in die Informationsfreiheit.
Das wäre jetzt Sache eines Verfassungsrechtlers – ich persönlich würde meinen, dass das Sperren egal welcher Seite immer verhindert, dass man sich aus „frei zugänglichen Quellen ungehindert [...] unterrichten“ kann, es in manchen Fällen aber ein zulässiger Eingriff in die Informationsfreiheit sein kann, so auch hier. Ich bin aber natürlich ein juristischer Laie.
Aber und das ist das Problem: In dem Moment, in dem auch nur eine einzige Seite fälschlicherweise auf der Sperrliste landet – und diese Gefahr ist recht groß, zumindest lassen die Erfahrungen aus anderen Ländern das vermuten –, ist die Informationsfreiheit auf definitiv unzulässige Weise eingeschränkt.
Nach meinem Dafürhalten ist der entscheidende Punkt bei diesem Gesetz die fehlende richterliche Kontrolle, bzw. die faktische Aufhebung der Gewaltenteilung, wie sie aus Art. 20 GG abgeleitet wird.
Wenn die Exekutive ungehindert – und durch das Gremium allenfalls nachträglich und nur eventuell kontrolliert – Seiten sperren kann, kann eine Einschränkung der Rezipientenfreiheit niemals ausgeschlossen werden.
Das Gesetz unternimmt also nichts dagegen, einen möglichen Eingriff in Art. 5.1 GG zu verhindern, womit der Vorwurf, es werde einer potentiellen Zensur Tür und Tor geöffnet, in meinen Augen gerechtfertigt ist.

Die Kommunikations- und Informationsfreiheit, der Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben in der Informationsgesellschaft zu Recht eine herausragende Bedeutung. Deshalb haben wir einen Regelungsrahmen, der dem Schutzbedürfnis der Bürger in Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten Rechnung trägt. Die Vornahme von Netzsperren gegen Kinderpornographie ändert daran nichts. Insbesondere dürfen die Daten nur für die Verhinderung des Zugangs zur Kinderpornographie und zur Umleitung auf die Stopp-Seite verwendet werden. Wenn das erfolgt ist, müssen sie unverzüglich gelöscht werden. Die Dienstanbieter müssen dies durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherstellen.

Hier werden Kommunikations- und Informationsfreiheit und Datenschutz auf unzulässige Weise vermengt. Wieder so ein rhetorischer Kunstgriff: Dadurch, dass im ersten Satz die Bedeutung der Informationsfreiheit betont wird, suggeriert der folgende Text, der erklärt, warum der Datenschutz bei den Sperrungen gewährleistet ist, dass auch beim Thema Informationsfreiheit keine Probleme auftreten.
Das ist, wie im vorherigen Paragraphen ausgeführt, nicht korrekt.
Inhaltlich bliebe noch zu kritisieren, dass das Gesetz dadurch als unproblematisch charakterisiert wird , dass es sich von der ursprünglichen, noch schlechteren Version, in diesem Punkt positiv unterscheidet. Ob „Nicht so schlecht wie am Anfang!“ allerdings ein sonderlich gutes Argument für die neue und nicht eher nur gegen die alte Version ist, sei dahingestellt.

Natürlich müssen die Strafverfolgungsbehörden ihre gesetzlichen Befugnisse und Pflichten im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit wahrnehmen. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und werden vom Gesetz zu Bekämpfung der Kinderpornographie nicht berührt.

Das mag sein, ist für das Problem aber hochgradig irrelevant.
Möglicherweise sollte dieser Absatz auch sagen, dass die BA-Beamten ja nicht gesetzeswidrig handeln dürften – was selbstverständlich ist. Deshalb können sie aber immer noch außerhalb ihrer Befugnisse handeln.
Weil das möglich ist, müsste eine vorherige Kontrolle der Aktionen stattfinden – genau die gibt es aber nicht.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass es erforderlich ist, dass gegen die Straftäter unmittelbar vorgegangen wird. Zusätzlich müssen auch Maßnahmen gegen Anbieter von Plattformen ergriffen werden können, wenn sich in ihrem Angebot kinderpornographische Inhalte befinden.

Richtig. Maßnahmen gegen Provider, die Kinderpornographie hosten und auf Anfrage nicht dagegen vorgehen, müssen möglich sein. Sollten sie eigentlich auch, denn es gibt kein Land auf dieser Erde, das nicht entweder ohnehin Gesetze gegen Kinderpornographie hat (89,2% aller Länder haben ganz explizit Gesetze dagegen, bei 12 der verbleibenden 21 ist die Rechtslage unklar) oder die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. Maßnahmen müssten also ergriffen werden können – dazu bedarf es allerdings klassischer polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Dies gilt insbesondere für Angebote aus Drittstaaten außerhalb der EU. Hier ist das Sperren des Zugangs häufig die einzige Möglichkeit, die Verbreitung von Kinderpornographie zu erschweren.

Häufig? Tatsächlich?
Ich hätte gerne diese ominösen Drittstaaten genannt.
Und ich hätte gerne Zahlen, die glaubhaft belegen, dass es so viele Fälle gibt, in denen Löschen nicht möglich ist, so dass „Sperren [...] häufig“ die einzige Möglichkeit ist, dagegen vorzugehen.
Ob ich die wohl noch bekomme?

Meines Erachtens stellt diese Maßnahme ein wichtiges zusätzliches Instrument im Kampf gegen Kinderpornographie dar. Wir gehen davon aus, dass wir künftig eine Vielzahl von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte blockieren können.

Die Richtigkeit der Aussage hängt natürlich ganz von der Definition von „Vielzahl“ ab und ist damit unmöglich zu widerlegen. Wieder ein rhetorisches Manöver: Die Aussage bleibt vage und damit mit Fakten unangreifbar.
Angesichts der Größenordnungen von justiziablem Material, das sich auf anderen Sperrlisten fand, darf jedoch bezweifelt werden, dass es hier um wirklich große Zahlen geht.
Und selbst wenn: Löschen bleibt sinnvoller und vor allem bleiben die rechtsstaatlichen Bedenken ungeachtet dessen.

In Deutschland ist mit der Umsetzung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Deshalb ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht worden.

Ich würde ja meinen, es hülfe mehr, die Ermittlungsbehörden auszubauen und zu verhindern, dass profilierte Ermittler aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen den Dienst quittieren, aber das ist natürlich Ansichtssache…

Die Bundesregierung hat darüber in den letzten Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Lassen Sie mich deren wichtigste Punkte hervorheben:

Interessant, wie wieder einmal die Verträge mit den Providern als Argument herhalten, die nur deshalb zustande kamen, weil den Providern zugesichert wurde, eine gesetzliche Regelung nachzuschieben. Die Chronologie wird also umgekehrt. Ein, ich glaube ich wiederhole mich, interessanter rhetorischer Kniff.
Übrigens gab es ernste Bedenken, dass derlei Verträge ohne gesetzliche Grundlage ohnehin nicht zulässig und damit hinfällig gewesen wären.

1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.

Wieder die Frage: Wo – in welchem Ausland – ist ein „wirksameres Vorgehen“ nicht möglich?
Wenn es außerdem nur um „ausländische[n] Angebote“ geht – warum wurde dann nicht im Gesetz festgeschrieben, dass etwa Seiten aus der EU grundsätzlich nicht gesperrt werden dürfen?

2. Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.

Das Gesetz ist also nicht mehr ganz so schlimm wie in der ersten Version. Siehe weiter oben. Das ist allenfalls ein Argument dafür, dass die neuere Version nicht so schlimm ist wie die ursprüngliche.

3. Der Vorschlag von Bundesministerin. von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

Der Vorschlag von Kritikern, die Judikative zwischenzuschalten, mithin einen Richtervorbehalt einzubauen, wurde nicht realisiert.
Kann ein fünfköpfiges Expertengremium die Kontrollfunktion von Legislative und Judikative ersetzen und verhindern, dass Seiten fälschlicherweise auf die Liste geraten?
Nein.
Damit wird die Gewaltenteilung nach Art. 20 GG ausgehebelt.

4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.

Das ist wann?
Und was heißt: „zeitnah“?
Ich lese hier: Es bleibt bei einer reiner Ermessensentscheidung des BKA – ohne Kontrolle.

5. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

Nicht alle in der Union (und außerhalb) haben das.

6. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Das ist in der Tat einer der besseren Teile des Gesetzes.

Besonders wichtig ist mir dabei, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, sondern um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.

Doch, es handelt sich um Zensur. Um Nachzensur, um genau zu sein. Zensur, um Straftaten gemäß §184b StGB zu verhindern, möglicherweise.
Die Frage ist, ob es zulässige Zensur ist oder unzulässige. Und, auch hier wiederhole ich mich, es wurden keine Maßnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass ausschließlich justiziable Inhalte gesperrt werden.

Das Gesetz alleine ist kein Allheilmittel. Aber es ist ein weiterer Baustein in der Gesamtstrategie und meines Erachtens wichtig und dringend geboten zur Erschwerung der Verbreitung von Kinderpornographie.

Meines Erachtens verhindern diese Sperren die Verbreitung von Kinderpornographie nicht oder nur in so geringem Maße, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist.

Noch ein Wort zur weiteren Implikation des Gesetzes. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht notifizierungspflichtig.
Eine Anfrage der EU-Kommission im laufenden Gesetzgebungsverfahren ließ allerdings vermuten, dass die Kommission eine andere Rechtsaufassung vertreten könnte.

Zur Vermeidung von Verzögerung hat sich dann die Bundesregierung entschlossen, den Gesetzesentwurf vorsorglich zu notifizieren. Dies geschah zügig nachdem der endgültige Entwurfstext feststand. Zugleich haben wir auf unsere Rechtsposition hingewiesen.
Es geschah zwar zügig, nachdem die endgültige Entwurfsversion feststand, aber erst, nachdem dieser Entwurf von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war – und damit das Entwurfsstadium verlassen hatte.

Die Stillhaltefrist endet am 08. Oktober 2009. Die Bundesregierung wird deshalb das weitere Gesetzgebungsverfahren erst nach Ablauf dieser Frist veranlassen.

Das ist bekannt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen hat dies keine Verzögerung zur Folge, da sich die wesentlichen Anbieter bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt verpflichtet haben.

Das ist falsch, weil die Verträge, wie gesagt, ohne Gesetz wohl nicht haltbar sind.

Im Übrigen unterfällt das Gesetzgebungsvorhaben aufgrund der durch die Notifizierung eintretende zeitlichen Verzögerung nicht der Diskontinuität.

Diese von Heribert Prantl aufgestellte Hypothese scheint in der Tat widerlegt.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen meine Sicht der Dinge ein wenig verständlicher machen konnte, verbleibe ich

Thema: Innenpolitik, Wahlkampf | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible

Thomas Silberhorn (MdB) über die Internetsperren: “Ich bin überzeugt, dass das Gesetz vor dem BVerfG bestehen wird”

Mittwoch, 26. August 2009 12:54

Am Rande der Wahlkampfveranstaltung von Karl-Theodor zu Guttenberg am letzten Samstag in Trunstadt hatte ich unter anderem die Möglichkeit dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bamberg, Thomas Silberhorn, einige Fragen zu stellen.
Wie die Aufstellung bei ZDF-Parlameter zeigt, hat Thomas Silberhorn am 18. Juni für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, also die Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich wollte wissen: warum? Immerhin habe es ja durchaus kontroverse Diskussionen gegeben?

Seine Antwort: Was für ein Gesetz?

Hoppla. Nach kurzem Nachfragen („Wissen Sie nicht, welches Gesetz das ist?“) erinnerte er sich aber doch noch. Also, warum hat er damals für das Gesetz votiert?
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung unseres Gesprächs bzw. unserer Diskussion zum Thema Internetsperren:

Photobucket
MdB Thomas Silberhorn, hier beim Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Trunstadt

Freies Internet als Kampfbegriff?

Mehrfach betonte er, dass ihm in der ganzen Diskussion die Perspektive der Opfer meist zu kurz komme. Gerade in der Internet-Community [1] werde dieser Aspekt selten betrachtet. Gerade weil die Diskussion oft unter der Überschrift „freies Internet“ stehe.

Was genau wird gesperrt?

Das sei falsch, immerhin sei jeder Klick auf ein Bild oder Video mit Kinderpornographie eine weitere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kinderpornographie sei ein schlimmes Verbrechen. Wir sprächen dabei ja nicht von harmlosen Posing-Fotos, sondern von schwerer Körperverletzung, das müsse man sich immer wieder klar machen.
Meinen Hinweis, dass §184b StGB, der die Basis der Sperren bildet, auch Posing-Fotografien, Jugendanscheinpornographie, fiktive Texte oder Comics umfasst, überging er trotz Nachfragens.

Angriff auf die Gewaltenteilung?

Ich kam daher schnell auf den in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkt zu sprechen: die Aufhebung der Gewaltenteilung aufgrund fehlender Kontrolle durch die Judikative. Die Gewaltenteilung ist bekanntlich in Art. 20 GG festgeschrieben und gehört damit zum unveränderlichen Verfassungskern.
Von Thomas Silberhorn – immerhin Jurist – wollte ich wissen, ob er kein Problem darin sehe, dass eine Behörde der Exekutive Seiten auf Rechtswidrigkeit prüft, auf eine Liste setzt und sperren lässt – ohne Kontrolle durch das Parlament und vor allem einen Richter. Ein Richtervorbehalt sei doch in Fällen, in denen Grundrechte tangiert sind, eigentlich Standard. Bei Hausdurchsuchungen zum Beispiel.

Verletzung von Grundrechten?

Nein, darin sehe er kein Problem. Es werde ja auch kein Grundrecht verletzt, denn man habe nicht das Recht, auf Kinderpornographie zuzugreifen. Das sei verboten, und, unvermeidlich: das Internet sei ja kein rechtsfreier Raum. Und überhaupt, er müsse mich schon einmal so provokativ fragen, warum ich mich so für Kinderpornographie ausspreche.

Ist das Gesetz verfassungskonform?

Das tue ich nicht, erwiderte ich. Ich setze mich lediglich für die Wahrung der Grundrechte und Verfassungsprinzipien ein. Ich wollte wissen: Da Sie keine Verfassungsprinzipien und Grundrechte verletzt sehen, glauben Sie, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird?
Ja, da sei er sicher.
Ich fragte nach, wie es mit der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz aussehe. Experten meinen, der Bund hätte weder ein solches Gesetz erlassen dürfen, noch dürfe er es durch das Bundeskriminalamt umsetzen lassen.
Da kenne er sich nicht aus, davon habe er noch nicht gehört. Aber das werde dann das Bundesverfassungsgericht klären. Dafür sei es ja da und es sei das gute Recht eines jeden, es anzurufen.
(Da spricht er sogar einmal ein unbestritten wahres Wort).

Kann das Kontrollgremium den Richtervorbehalt ersetzen?

Zur Kritik am Gesetz sagte er, man sei doch auf die Internet-Community zugegangen und habe einiges am Gesetzentwurf verändert.
Zum Beispiel habe man den Wunsch nach einem Kontrollgremium umgesetzt – die Frage, ob denn in seinen Augen eine vierteljährliche stichprobenartige Kontrolle eines fünfköpfigen und nicht der Judikative zugehörigen Gremiums einen Richtervorbehalt gleichwertig ersetze, beantwortete er ausweichend.
Weiterhin sei man auf die Internet-Community zugegangen, indem der Absatz gestrichen wurde, der erlaubt hätte, die Logdaten für die Strafverfolgung zu nutzen. Es solle ja kein Hinterherschnüffeln geben. Die Datenschutzaspekte verstehe er völlig. Deshalb auch diese Reaktion.

Keine Ausweitung der Sperren möglich?

Er verstehe außerdem die Angst vor einer Ausweitung der Sperren zu einem Zensurinstrument, aber sie hätten ja klar gemacht, dass das nicht so kommen wird. Dass bekannte Unionskollegen genau das schon gefordert haben, ignorierte er auch nach mehrmaligem Nachfragen.

Löschen vor/statt Sperren?

Man dürfe nicht vergessen, dass die Sperren nur ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie sein können. Man habe ja – auch hier als Reaktion auf die Kritik – den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ ins Gesetz aufgenommen.
Ich fragte nach, ob es nicht dennoch eine reine Ermessensentscheidung der BKA-Beamten sei, schließlich heißt es im Gesetz, eine Sperrung habe zu erfolgen, wenn eine Löschung „„nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist.
Nein, meinte Thomas Silberhorn, das hänge ja von den Ermittlungserfolgen ab.
Das allerdings ist eine reine Behauptung und steht so nicht im Gesetz.

Gute Erfahrungen aus Skandinavien

Er verwies im Laufe des Gesprächs übrigens auch auf gute Erfahrungen in Skandinavien; dort würden viele Zugriffe geblockt, die Sperren seien ein gutes Mittel.
Ich verwies auf die Aussage Björn Sellströms, seines Zeichens Chef der schwedischen Ermittlergruppe, der sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.
Auch das ließ Thomas Silberhorn nicht gelten.

Resümee

So also sieht Thomas Silberhorn die Problematik. Er wirkte nicht offen für Argumente, was man schon daran sieht, dass er der „Internet-Community“ vorwarf, keine neuen Argumente mehr zu bringen. Das stimmt – denn die alten sind immer noch gültig und wenig beachtet. Kaum wahrscheinlich scheint, so zumindest mein Eindruck, dass Thomas Silberhorn das Gesetz aus böser Absicht heraus verteidigt. Er wirkt nicht so, als liege ihm etwas an Überwachung der Bürger. Eher machte er den Eindruck eines überzeugten Parteimitglieds, der übernimmt, was seine Parteispitze an Argumenten vorgibt und der überdies beim Thema Kinderpornographie bzw. Sexualverbrechen wie so viele andere auch zu sehr von Emotionen geleitet und deshalb für sachliche Argumente schwer zugänglich ist.
Dazu passt auch, dass er sagte, er könne verstehen, wenn man sich beim Thema Verbot von „Killerspielen“ so aufregen – aber beim Thema Kinderpornographie komme es absolut auf den Schutz der Kinder an.
Erschreckend ist diese Unreflektiertheit und Borniertheit dennoch. Dass sogar ein Jurist und Parlamentarier bei diesem Thema das Grundgesetz und die Verfassungsprinzipien überzeugt hinten anstellt, macht große Sorgen.


[1] Der Begriff tauchte mehrfach auf.

Siehe auch: Übersichtsartikel zu Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview, Wahlkampf | Kommentare (3) | Autor: Jonas Schaible

Übersichtsartikel: Von der Leyens Internetsperren

Montag, 24. August 2009 21:30

Die Bundesregierung lässt künftig Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt sperren. Bürgerrechtler laufen Sturm; sie sehen im „Zugangserschwerungsgesetz“ ein in der Sache unwirksames Instrument, massive Grundrechtsverletzungen und befürchten die Errichtung eines staatlichen Zensurapparats.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen meint es ernst. Bereits im Januar trat sie mit der Ankündigung an die Öffentlichkeit, in Zukunft mit aller Macht gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu wollen. Mitte April unterzeichneten auf Druck der Ministerin hin sechs große deutsche Internetanbieter (Access-Provider) einen Vertrag, in dem sie sich dazu verpflichteten, Seiten mit kinderpornographischem Inhalt künftig zu sperren. Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, um derartige Sperren formal zu legitimieren.
Am 18.06.09 verabschiedete dann der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD das so genannte Zugangserschwerungsgesetz. Ursprünglich war lediglich eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geplant gewesen. Erst nach massiven Protesten im Volk – über 134.000 Mitzeichner sprachen sich in der größten Online-Petition aller Zeiten gegen das Gesetz aus – schwenkte die Regierung auf ein Spezialgesetz um.

Um die Verbreitung von Kinderpornographie nach §184b StGB zu verhindern, soll das Bundeskriminalamt (BKA) demnach täglich aktualisierte Sperrlisten erstellen und diese an die Provider weiterleiten. Die wiederum haben innerhalb von sechs Stunden dafür Sorge zu tragen, dass die fraglichen Seiten blockiert bzw. alle Anfragen auf eine Seite umgeleitet werden, die ein von der Regierung gestaltetes „STOPP“-Schild zeigt. Die Sperrlisten sind geheim, jede Veröffentlichung, Verbreitung oder der Hinweis auf Veröffentlichungen illegal. Gestrichen wurde immerhin der Absatz, der es ermöglicht hätte, die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung zu nutzen.
Von dem Gesetz betroffen sind nur private Provider, aber keine staatlichen Einrichtungen wie Universitäten, und nur solche, die mehr als 10.000 Kunden zählen.

Sperren nach skandinavischem Vorbild

Vorreiter und Vorbild in Sachen Internetsperren sind vor allem die skandinavischen Länder. Dort werden Sperrungen bereits seit geraumer Zeit praktiziert. Und obwohl der schwedische Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie gegenüber dem Focus sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, werden sie immer wieder als positives Beispiel genau dafür erwähnt.

Mehrere Grundrechte werden angetastet

Hauptkritikpunkt der Gegner des Gesetzes: Es bedeutet einen massiven Eingriff in mehrere Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien. Am schwerwiegendsten: Das BKA erhält die Vollmacht, Internetseiten zu prüfen, sie als illegal zu kennzeichnen und auf eine Sperrliste zu setzen, der sich die Provider nicht widersetzen dürfen. Es ist damit Ermittlungsbehörde, urteilende und ausführende Instanz in einem. Die Gewaltenteilung (Art. 20, 2 GG) wird dadurch außer Kraft gesetzt.
Zwar ist theoretisch ein nachträgliches Gerichtsverfahren möglich, die im Grundgesetz verbürgte Rechtsweggarantie (Art. 19, 4 GG) ist dennoch allenfalls de jure gegeben. Denn selbst im Falle einer ungerechtfertigten Sperre ist es nicht möglich, den Grund der Sperrung zu erfragen, da keine Auskunftspflicht besteht. Der Betroffene müsste also einen Prozess anstrengen, um so eventuelle eine Klärung des Sachverhalts zu erreichen. Angesichts der hohen Kosten und des öffentlichen Stigmas, das Betreiber gesperrter Seiten fürchten müssen, ist das kein gangbarer Weg.

Sollten also nicht nur illegale, sondern auch anderweitig unliebsame Internetauftritte gesperrt werden, hätte der Betroffene kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Und auch wenn im Gesetz explizit steht, dass nur kinderpornographische Inhalte gesperrt werden dürfen, ist das keine Garantie.
Erstens ist die Kontrolle unzureichend: War zunächst gar keine Kontrollinstanz vorgesehen, soll nun ein vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar berufenes fünfköpfiges Gremium mindestens einmal in drei Monaten stichprobenartig prüfen, ob die gesperrten Seiten auch wirklich illegal sind. Schaar selbst ist der Meinung, nicht befähigt zu sein, ein derartiges Kontrollgremium zu leiten. Ein Richtervorbehalt, wie er z.B. bei Hausdurchsuchungen Usus ist, fehlt noch immer, obwohl nur so der für einen Rechtsstaat fundamentale Grundsatz der Gewaltenteilung gewahrt wäre.
Zweitens: Gesetze können geändert werden. Schon lange fordern beispielsweise Politiker wie Wolfgang Schäuble und Dieter Wiefelspütz, beide auch Verfechter des Zugangserschwerungsgesetzes, vehement eine Nutzung der LKW-Mautdaten zur Strafverfolgung. Und das, obwohl auch das Gesetz damals nur unter der Auflage zustande kam, dass die Daten eben nicht für Ermittlungsbehörden zugänglich sind.
Die Informationsfreiheit (Art. 5, 1 GG) ist durch das Gesetz bereits eingeschränkt. Die Möglichkeit, die Sperrlisten zu einem flächendeckenden Zensurinstrument auszuweiten, das auch legale Inhalte betrifft, sind fraglos gegeben. Dass bereits Interesse bekundet wurde, die Sperren auszuweiten, lässt dieses Szenario nicht eben unwahrscheinlicher erscheinen. Beispielsweise forderte Kulturstaatsminister Bernd Neumann Sperren bei wiederholten Urherbrechtsverstößen. Thomas Strobl, MdB, Generalsekretär der baden-württembergischen CDU und Schwiegersohn Wolfgang Schäubles, erwog bereits eine Ausweitung auf „Killerspiele“. Und auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, schloss eine Ausweitung in der nächsten Legislaturperiode nicht aus.
Dass diese Angst nicht unbegründet ist, belegen außerdem Untersuchungen von Sperrlisten aus anderen Ländern, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Nur ein geringer Prozentsatz nämlich enthielt überhaupt justiziables Material: auf einer australischen Liste 32%, auf einer schwedischen und einer finnischen gar jeweils weniger als 1%. Besonders brisant: Auf einer finnischen Liste fanden sich schon jetzt Internetseiten, die sich kritisch mit den dortigen Sperren auseinandersetzen.

Darüber hinaus bedeutet das Gesetz einen Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10,1 GG) und unter Umständen auch in Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5,1 und 5,3 GG). Denn unter strafbare Inhalte nach §184b StGB fallen auch „kinderpornographischen Schriften […], die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben“, also auch Zeichnungen, Comics oder Romane. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig.

Durfte der Bund das Gesetz überhaupt beschließen?

Weiterhin gibt es auch erhebliche Zweifel, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz sowie die Verwaltungskompetenz hat, um dieses Gesetz zu beschließen und durch das BKA umsetzen zu lassen. Schon einmal hat Bundespräsident Hort Köhler ein Gesetz wegen solcher Bedenken nicht unterzeichnet.

Kritiker, zu denen auch mehr als 400 Eltern aus IT-Berufen zählen, sowie der Verein „MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren“ (MogIS), bezweifeln außerdem die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen und fordern unter dem Slogan „Löschen statt Sperren“ eine andere Art der Verbrechensbekämpfung. Auch hier geht es unter anderem um ein Verfassungsprinzip: das der Verhältnismäßigkeit. Demnach muss ein Gesetz einen verfassungskonformen „Zweck“ haben, für den es „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ ist. Der Zweck ist klar und richtig, die Bekämpfung von Kinderpornographie. Schon bei „geeignet“ wird es aber schwierig. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Sperren und einem Rückgang von Kinderpornographie ist sehr fraglich oder, wie in Schweden zu sehen, nicht gegeben.

Geringe Wirksamkeit der Sperren

Wie die Internetanbieter die indizierten Seiten sperren sollen, ist nicht genau geregelt; favorisiert wird derzeit aber die so genannte DNS-Sperre. Bei Aufruf einer Internetseite über ihren Domainnamen (www.beispiel.de) muss die Adresse zunächst durch das Domain-Name-System (DNS) in eine IP-Adresse (z.B. 123.123.123.123) umgewandelt werden. Die Zuordnungen liegen hier in einem Verzeichnis vor. Der Nutzer wird dann von seinem Browser automatisch auf die zu der eingegebenen Domain passende Seite weitergeleitet. Hier setzen die Sperren an; die Anfrage soll bei auf der Sperrliste befindlichen Domains nicht auf die eigentliche Seite, sondern auf eine „STOPP“-Seite geleitet werden. Das Problem: Die Sperre ist leicht – innerhalb von weniger als einer Minute – zu umgehen, wie verschiedene Videos zeigen. Dazu muss der Nutzer nur auf ein anderes als das standardmäßig eingestellte DNS-Verzeichnis zurückgreifen. Solche freie Verzeichnissen sind legal und leicht zu finden. Menschen mit echter krimineller Energie werden von den Sperren also wohl kaum abgeschreckt.

Kritiker fordern: Löschen statt Sperren

Weniger als an der genauen Umsetzung der Sperren entzünden sich die Proteste aber ohnehin am grundsätzlichen Vorgehen. Anders als etwa von Ursula von der Leyen proklamiert, ist das Internet nämlich kein „rechtsfreier Raum“; auch in diesem Medium gelten die normalen Gesetze. Eine Löschung der Inhalte und Strafverfolgung der Seitenbetreiber wäre rechtlich ohne Weiteres möglich.
Die Kinderschutzorganisation carechild machte die Probe aufs Exempel. Sie wählte 20 Seiten mit scheinbar kinderpornographischem Inhalt von ausländischen Sperrlisten, schrieb die Host-Provider, auf deren Rechnern die betreffenden Seiten gespeichert waren, per Mail an und bat um eine Kontrolle; 16 der Seiten wurden gelöscht, vier enthielten bei einer Prüfung keine illegalen Inhalte.
In einem ähnlichen Versuch meldete Alvar Freude vom „AK Zensur“ 1943 auf Sperrlisten befindliche Seiten – der Großteil enthielt kein illegales Material. 61 Seiten wurden gelöscht, darunter auch Seiten aus Deutschland. Deren Existenz war dem BKA mindestens seit einigen Monaten bekannt, seit der Blogger Florian Walther (scusiblog) das LKA Berlin von den Serverstandorten in Kenntnis gesetzt hatte. Einer seiner Leser, Rochus Wessels, hatte nämlich die Internetseiten von mehreren Sperrlisten aus anderen Ländern unter die Lupe genommen und entdeckt, dass der Großteil der Rechner, auf denen die fraglichen Seiten ableget waren, in den USA, Kanada, Westeuropa und Australien stand; Ländern also, in denen Kinderpornographie rechtlich verboten ist, verfolgt werden kann und in denen bereits eine einfache E-Mail eine Löschung bewirken kann.

Das BKA dagegen meldet fragliche Seiten nicht direkt den Host-Providern, sondern Interpol. Von dort aus geht die Information dann an die zuständige Landespolizeibehörde. Dieser Dienstweg kostet Tage bis Wochen. Dabei dürfte das BKA durchaus die Host-Provider informieren, das hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags festgestellt. Solange das BKA nur hinweist und nicht auffordert zu löschen, übt es keine hoheitliche Tätigkeit aus und verletzt demnach keine Souveränitätsrechte. Es fehlte bislang offensichtlich nicht an praktikabler Gesetzgebung, sondern schlicht an konsequenter Umsetzung der bereits bestehenden.

Zwar schreibt das Zugangserschwerungsgesetz nun vor, dass nur dann gesperrt werden darf, wenn eine Löschung „nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist, diese Formulierung ist aber so vage, dass es abermals auf eine reine Ermessensentscheidung des BKA hinausläuft. Immerhin antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, das BKA sei nicht verpflichtet, den Host-Provider zu informieren, bevor eine Seite gesperrt wird. Der Passus ist also reine Fassade.

Kaum Anzeichen für Massenmarkt: Wie groß ist das Problem wirklich?

Betrachtet man wieder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so erkennt man: Eine Sperrung ist nicht erforderlich, da sehr wohl ein „anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen weniger belastet“. Eine Löschung durch die Provider würde die Seiten nicht nur grob verstecken, sondern den Inhalt effektiv entfernen und beeinflusste nicht mehrere Grundrechte.
Überdies ist noch fraglich, wie groß das Problem überhaupt ist, das durch das Gesetz bekämpft werden soll. Den generellen sexuellen Übergriff auf Kinder kann es freilich nicht verhindern, weshalb regelmäßig auf einen wachsenden kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie hingewiesen wird, den es durch Aussperren potentieller Konsumenten auszutrocknen gelte. Dabei führt die Familienministerin häufig folgende Zahl ins Feld: Um 111% habe die Verbreitung von Kinderpornographie 2007 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen, das zeige die aktuelle BKA-Statistik. Ein Blick auf die Studie selbst zeigt allerdings sogar einen minimalen Rückgang um etwa 0.8%. Die kolportierten 111% tauchen wohl in der Studie auf, beziehen sich jedoch auf die „Besitzverschaffung“ – zu der alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren ungeachtet des Ausgangs zählen. 2007 aber wurde die „Operation Himmel“ durchgeführt, in deren Zuge über 12.000 Bürger der Beschaffung von Kinderpornographie beschuldigt wurden. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren treiben die Statistik für 2007 in die Höhe und das, obwohl es zu Verurteilungen nicht kam. Im letzten Jahr ging die Zahl um 24,1% zurück.
Ähnlich wird sogar in der Begründung für das Gesetz argumentiert. Die Dimensionen des Marktes würden verdeutlicht durch „die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen“. Wohl gemerkt: Es wird nicht auf Verurteilte, sondern auf Beschuldigte hingewiesen. Schuldig vor Nachweis der Schuld. Auf diese Weise wird die Unschuldsvermutung, eine weitere Säule des Rechtsstaats, ad absurdum geführt.

Für 2008 registriert die polizeiliche Kriminalstatistik: 81 Fälle (-21,4%) von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Erzeugnisse. 123 Fälle (-64,6%) von Verbreitung kinderpornographischer Erzeugnisse durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln. Sinkende Zahlen bei hohen Aufklärungsquoten.
Auch sonst scheint es kaum Belege für einen Massenmarkt zu geben. Der Rechtsanwalt Udo Vetter (lawblog.de) berichtete, kein einziger des Besitzes von Kinderpornographie beschuldigter Mandant in 14 Jahren habe das Material auf kommerziellen Internetseiten erworben. Tatsächlich wird, so Experten, der überwiegende Teil nicht im world wide web (www), sondern in geheimen Tauschringen in anderen Teilen des Internets, etwa in Internet-Relay-Chats (IRC), Peer-to-Peer-Netzwerken, oder auch klassisch per Post verbreitet. Die Sperren betreffen aber nur das www.
Das LKA München gab zu Protokoll: „Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig.“
Und sogar die Bundesregierung, die die Existenz eines Marktes in den Medien behauptet, antwortete auf bereits erwähnte Kleine Anfrage der FDP: „Die Bundesregeierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland.“ Ebenso ahnungslos präsentierte sich die Regierung übrigens auch bei der Frage, in welchen Ländern Kinderpornographie nicht unter Strafe stünde – obwohl Ursula von der Leyen mehrfach und fälschlicherweise in Interviews verkündete, weltweit hätten 95 Länder keine Gesetze gegen Kinderpornographie und obwohl in derselben Anfrage behauptet wird, die Server mit solchem Material stünden „fast ausschließlich“ im Ausland und zwar „bevorzugt […] dort, wo keine diesbezügliche Regelung existiert“.

Zudem: 99% der Fälle von Kindesmissbrauch, auch das zeigt die BKA-Statistik, geschehen ohnehin im engen familiären Umfeld und ohne die Absicht, den Missbrauch aufzuzeichnen.
Das alles macht die Sache nicht weniger grausam, widerspricht aber der These, die Sperren könnten einen lukrativen Geschäftszweig schädigen und damit die Zahl der tatsächlichen Verbrechen verringern.

Experten weisen Anfix-These zurück

Und auch der so genannten „Anfix“-These, einem weiteren wichtigen Argument der Sperrbefürworter, wonach verhältnismäßig leicht zugängliche Internetseiten eine Art perverser Einstiegsdroge darstellen, wird von Experten, beispielsweise von Professor Hartmut Bosinski, Sexualmediziner an der Universität Kiel, widersprochen. Menschen ohne bereits vorhandene entsprechende Neigungen würden von Kinderpornographie generell abgestoßen, nicht angezogen. Überhaupt sei Pädophilie keine heilbare Krankheit, sondern eine unveränderliche sexuelle Neigung, die ca. 1% der männlichen Bevölkerung. Um aber zu verhindern, dass Pädophile zu Straftätern werden, wurde die Initiative „Kein Täter werden“ gegründet, in dessen Beirat auch Professor Bosinski sitzt. Das bislang beispiellose Projekt hilft durch kostenlose und garantiert anonyme Therapie Pädophilen, mit ihrer Neigung zurechtzukommen. Dabei geht es auch um den Verzicht auf Kinderpornographie. Es erhält derzeit jährlich 250 000 Euro Unterstützung von der Bundesregierung, allerdings vorerst befristet bis 2010, und ist nach eigenen Angaben weiter auf Spenden angewiesen. Hier wäre mehr politisches Engagement angebracht.

Entscheidung in Karlsruhe

Egal, ob nun echte Überzeugung, den Kindern zu helfen, wahltaktische Manöver oder die Absicht, ein Zensurinstrument zu errichten, Grund für das Gesetz waren: Die nun eingeführten Sperren helfen wenig beim eigentlichen Problem und sind darüber hinaus gefährlich. Nicht verhältnismäßig und damit gefährlich für den Rechtsstaat. Vermutlich wird die Entscheidung deshalb auch erst in Karlsruhe fallen. Dort hat dann das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Mehrere Personen, darunter der ehemalige SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und die Initiatorin der Online-Petition, Franziska Heine, haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt.

Thema: Allgemein | Kommentare (3) | Autor: Jonas Schaible