Tag-Archiv für » Grundrechte «

Nicht ein Mensch stirbt, ein Symbol wird beseitigt

Freitag, 6. Mai 2011 14:21

Welche Folgen die Konstruktion eines Menschen als etwas Nicht-Menschliches haben kann, verdeutlich schön die Argumentationsfigur von John Kornblum, gefunden im Hamburger Abendblatt:

Der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, John Kornblum, verteidigte dagegen die Äußerung Merkels. “Diese Ethik-Debatte geht an der Sache vorbei”, sagte Kornblum dem Abendblatt. “Es geht nicht darum, dass man sich über den Tod eines Menschen freut, man ist vielmehr froh, dass dieses Symbol des Terrors jetzt beseitigt worden ist.”

Auf den Menschen kommt es nicht an, nein, wer würde sich schon über den Tod eines Menschen freuen? Sich über den Tod eines Menschen zu freuen, das gilt in den westlichen Gesellschaften nach wie vor als falsch. Das Symbol des Terrors aber, das muss weg; es stirbt natürlich auch nicht, sondern es wird beseitigt, und darüber darf man sich freuen. In dem Moment, in dem der Mensch also kein Mensch mehr ist, sondern etwas anderes, ein Symbol zum Beispiel, die Inkarnation einer Eigenschaft vielleicht (“das Böse”), in dem Moment fällt das Freude-Verbot.

Das sollte sich vor Augen halten, wer sich beteiligt an der Konstruktion von Menschen als Nicht-Menschen.

Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (0) | Autor:

Europäischer Antisemitismus heute

Donnerstag, 3. Februar 2011 14:56

Diesen Artikel von Jörg Lau aus der letzten Zeit wollte ich allen ans Herz legen: Antisemitismus heute in der EU – Eine Reise nach Malmö, Amsterdam und Budapest. Lesen!

Um zu demonstrieren, dass Antisemitismus auch heute und auch in Deutschland noch existiert, sei an dieser Stelle auf die bekannte (jährlich erscheinende) Studie zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hingewiesen, die eine Forschergruppe um Wilhelm Heitmeyer von der Universität Bielefeld durchführt.
In Bezug auf das Thema lohnt ein Blick aufSeite 18 der aktuellen Zusammenfassung. Jeder sechste findet demnach, Juden hätten in Deutschland heute zu viel Einfluss.

Ähnliche Ergebnisse zeigt diese Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung (Seite 33) aus dem vergangenen Jahr: Hier stimmen etwa 18 Prozent der Aussage ganz oder überwigend zu, Juden hätten zu viel Einfluss. Etwa 23 Prozent stimmen teilweise zu, teilweise nicht.

Der Aussage “Die Juden haben einfach etwas Besonderes und Eigentümliches an sich und passen nicht recht zu uns” stimmen gut 13 Prozent mindestens überwigend zu, etwa 22 Prozent teilweise.

Und knapp 14 Prozent stimmen der Aussage zu, Juden würden “mehr als andere Menschen mit schmutzigen Tricks arbeiten, um zu erreichen, was sie wollen”. 20 Prozent stimmen teils zu.

Thema: Linkempfehlung | Kommentare (1) | Autor:

Tschechischer Wahnsinn: Ist der Aslybewerber wirklich schwul?

Freitag, 10. Dezember 2010 1:22

Es gibt Geschichten, die glaubt man nicht. Diese hier gehört dazu. Es ist der reine Irrsinn.

Tschechien hat offenbar über längere Zeit so genannte “phallometrische Tests” respektive “sexologische Untersuchungen” bei Menschen durchgeführt, die wegen ihrer Homosexualität in ihrem Heimatland verfolgt worden waren und deshalb Asyl in Tschechien beantragt hatten. Das meldet heute die dpa. Dabei wurden den Asylbewerbern heterosexuelle Porno-Filme gezeigt und der Blutzufluss in den Penis gemessen – um vermeintlich sicher zu beweisen, dass diese Person (in diesem Fall wohl: der Mann) auch wirklich homosexuell ist.

Die EU-Grundrechteagentur hat diese Praxis in einem Bericht kritisiert, seit Anfang dieses Jahres würden die Tests auch nicht mehr durchgeführt, zitiert etwa Spiegel-Online einen Sprecher des tschechischen Innenministeriums.

Verschiedene Medien zitieren außerdem den Tschechischen Innenminister mit folgenden Worten, Zitat aus der taz:

Tschechiens Innenminister Radek John hatte dagegen die Tests verteidigt. Die Asylbewerber müssten den tschechischen Behörden überzeugend beweisen können, dass sie Homosexuelle sind, sagte der Minister am Mittwoch im tschechischen Rundfunk. Andernfalls hätte der Betroffene keinen Anspruch auf Asyl. “Dann soll er doch in ein Land gehen, wo diese Tests nicht durchgeführt werden und dort Asyl beantragen”, sagte John.

Queer.de schreibt:

Ministeriumssprecher Pavel Novak erklärte, dass die Tests nur in Zweifelsfällen angewendet würden – bislang in weniger als zehn Fällen. Alle, die den Test durchgemacht haben, hätten Asyl erhalten. Es gebe derzeit keine andere Methode, die Homosexualität von Asylbewerbern zu überprüfen, so Novak. Zudem sei immer medizinisches Fachpersonal anwesend und die Tests könnten nur mit Zustimmung des Bewerbers durchgeführt werden. Allerdings beklagte die EU-Agentur, dass sich die Weigerung, den Test durchführen zu lassen, negativ auf den Asylantrag des Bewerbers auswirken könnte.

Man muss sich die ganze Dimension dieser Geschichte einmal begreiflich machen.

1. Erststaatregelungszynismus

Erstens, die Aussage Radek Johns. Dublin II zufolge ist zumindest bei Flüchtlingen, die noch keinen Aufenthaltstitel haben, derjenige EU-Staat für einen Aslybewerber zuständig, in den er in die EU eingereist ist. 1 Genau diese Vorschrift sorgt dafür, dass etwa Griechenland (und die anderen Mittelmeer-Anrainer) mit den Flüchtlingen ziemlich alleine gelassen werden – was mit Sicherheit auch ein Grund dafür ist, dass gerade in Griechenland für die EU beschämende Zustände herrschen 2. Also: Reist etwa ein Iraner nach Tschechien ein, um in der EU als politischer Flüchtling aufgenommen zu werden, kann er gar nicht in einen anderen Staat – dort wird gar nicht erst ein Verfahren eröffnet, sondern er wird dem Staat überstellt, in dem er EU-Territorium betreten hat. Zu sagen, jemand, der in Tschechien Asyl beantragt hat, solle sich dann eben einen anderen Staat suchen, heißt im Normalfall folglich: Einen Staat außerhalb der EU suchen. Das ist schon ziemlich zynisch.

2. Essentialitisches Geschlechterkonzept

Zweitens, der essentialistische Fehlschluss. Was für eine absurde Vorstellung, man könne die sexuelle Orientierung (die sexuality, im Englischen) eines Menschen absolut bestimmen. Die Vorstellung, die hinter diesen Tests steckt, ist ja, dass ein Mensch seinem innersten Wesen nach entweder heterosexuell ist (also nur das andere Geschlecht anziehend findet) oder homosexuell (also ausschließlich das eigene Geschlecht anziehend findet). Ach ja, und dann gibt es noch die bi-sexuellen, aber das sind die, die eben beide Geschlechter anziehend finden – aber auch das kann man dann eben definitiv feststellen.

Dabei unterstellt, wer so denkt, erstens, dass es nur zwei (eindeutige) Geschlechter gibt – andernfalls wäre die Sexualität eines Menschen nach dem skizzierten Schema ja nicht klar festzustellen. Schon das ist ein Fehlschluss. Rein biologisch, um dem biologistischen Standard-Argument zuvorzukommen, gibt es mehr als zwei Geschlechter (sexes). Nicht zu reden vom Gender, dem sozialen Geschlecht. Schon mit dem Abschied von dem essentialistischen binären Geschlechter-Konzept ist die Idee einer objektiven Zuordnung zu einer Form der Sexuality hinfällig.

Aber selbst wenn man annähme, dass es nur zwei Geschlechter gibt: Wie kommt man auf die Idee, jeder Mensch fände ausschließlich ein anderes Geschlecht anziehend? Es gibt ja – jetzt operiere ich wieder mit dem binären Geschlechterkonzept, das im Alltag ja präsent ist, und das nicht unbedingt schlecht sein muss, nur weil es ein Konstrukt ist – Bi-Sexualität, die in das Modell als eigenständige klar abrenzbare Form einzuordnen ja schon einiger intellektueller Verrenkung bedarf.
Es gibt Menschen, die nur wenige Male Sex mit einem Menschen des anderen Geschlechts haben, vielleicht nur einmal. Man denke sich außerdem eine heterosexuelle Frau, die eine andere Frau zärtlich in den Arm nimmt, oder einen heterosexueller Mann, der einmal in einer bestimmten Situation einen Mann küsst – Handlungen, die wir in diesen Fällen nicht als sexuell werten würden, in der Kombination Mann/Frau aber vermutlich schon. Und zwar nicht, weil sie so nicht sexuell wären, sondern weil unser Sexualitätskonzept es a priori denkunmöglich macht, dass ein heterosexueller Mann mit einem Mann eine “echte” sexuelle Handlung vollziehen kann.

Das hier ist nicht der Ort und nicht der Artikel, an/in dem Gender-Fragen erschöpfend diskutiert werden sollen und ich habe schon wieder mehr dazu geschrieben, als ich ursprünglich vorhatte. Aber es ist einfach frappierend, wie selbstverständlich die zuständigen tschechischen Behörden hier annehmen, man könne die Sexualität einfach messen. 3

3. Verfolgung oder Sexualität?

Aus diesen Überlegungen folgt: Drittens, die Idee, die sexuelle Orientierung sei relevant, ist absurd. Wenn also jemand geltend macht, er werde in seiner Heimat wegen seiner Homosexualität verfolgt, ist es für die Gewährung von Schutz nicht einzig und allein relevant, ob er wirklich verfolgt wird – sondern stattdessen, ob er wirklich und echt und zu hundert Prozent schwul ist?
Sollte es, frage ich, und jetzt wird es normativ, nicht einfach nur zählen, dass jemand wegen seiner Sexualität verfolgt wird – völlig gleichgültig, welche Sexualität das ist, normalerweise ist, in den Augen des Betroffenen, der Verfolger, des potentiellen Asyl-Staates ist? Macht es einen Unterschied, ob ein Mann verfolgt wird, weil er einmal in der Öffentlichkeit einen guten Freund in den Arm genommen hat, ansonsten aber mit Frauen schläft, oder ob er verfolgt wird, weil er regelmäßig Sex mit Männern hat? Ändert das etwas an seiner Schutzwürdigkeit?

Offiziell wird argumentiert, man wollte eben vermeiden, dass Menschen eine erfundene Homosexualität vorschieben, obwohl sie gar nicht verfolgt würden. Das Argument, es komme ausschließlich darauf an, ob jemand verfolgt wird, greift aber auch in diesem Fall.

4. Verbot der unwürdigen Behandlung – kodifiziert und nicht kodifiziert

Bliebe, viertens, die Frage nach der Würde. Selbst wenn man also annimmt, es gebe nur zwei Geschlechter und man könne die Sexualität zweifelsfrei feststellen, und selbst wenn man der Ansicht ist, es sei nötig, die Sexualität von Asylbewerbern bestimmen zu können – selbst wenn man also all das annimmt, hatte da niemand Zweifel daran, ob diese Untersuchung nicht mit unserem westlichen Konzept von Menschenwürde und einer besonders schützenswerten Intimsphäre vereinbar ist? Fand da keine der zuständigen Personen, das gehe niemanden etwas an, das sei auch egal, das sei zudem mit all den Werten, für die sämtliche EU-Staaten einzustehen behaupten, nicht in Einklang zu bringen? Selbst bei weniger als zehn Fällen war es irgendjemandem wichtiger, keine Asylbetrüger ins Land zu lassen, als möglicherweise verfolgte und also vielleicht ohnehin immensen Leiden ausgesetzte Menschen so zu behandeln? Ehrlich?

Auch als Nicht-Jurist bin ich mir einigermaßen sicher, dass diese Tests sowohl gegen die Grundrechtecharta der EU als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats verstoßen (die EU-Grundrechteagentur sieht das ähnlich). Ich hoffe, ja, es bleibt normativ, dass erstens die EU sich noch einmal zu Wort melden wird und zweitens einer der Betroffenen vor dem EMGR Klage einlegt. Ich bin aber vor allem fassungslos, dass es dazu überhaupt kommen muss.

Der reine Irrsinn, sagte ich es bereits?

Und ein Jahr zog ins Land

Ein letzter Punkt zum Schluss: Bekannt wurde die Situation, weil ein Iraner in Deutschland geklagt hatte – er machte geltend, es sei nicht zuzumuten, dass er gemäß Dublin II in Tschechien Asyl beantragen müsse, eben wegen der Tests. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gab dem statt – am 07.09.2009, vor mehr als einem Jahr. Im September und Oktober 2009 scheint niemand darüber berichtet zu haben.

———-

  1. Und auch sonst ist die Zuständigkeit sehr genau geregelt. Text der Verordnung hier.
  2. Was übrigens Roland Kirbach in seiner Reportage “Kinderknast auf Lesbos” so anschaulich beschrieben hat, dass er geradedafür völlig zu Recht gerade den Deutschen Reporterpreis in der Kategorie “Beste politische Reportage” erhalten hat. Lesebefehl!
  3. Ich erwähne jetzt nur am Rande, dass die angewandte Methode außerdem diskussionswürdig ist, selbst wenn man von Mann/Frau und klarer Sexualität ausgehen möchte. Zur Illustration, hier ein Artikel in der NZZ zu einer Studie, in der die körperliche Erregung beim Betrachten verschiedener Bilder/Filme gemessen wurde. (Und ja, man könnte auch hier wieder die essentialistischen Prämissen kritsieren).

Thema: Migrationspolitik | Kommentare (3) | Autor:

Journalistin regt Kastration von Kinderschändern an

Montag, 24. August 2009 22:27

Es gibt Momente, in denen ist man nur noch konsterniert. Dann, wenn Verwunderung schon nicht einmal mehr am Horizont erkennbar ist, man Erstaunen meilenweit hinter sich gelassen, Empörung zweimal überrundet hat und selbst Wut vor Erschöpfung keuchend am Boden liegt. Momente, in denen man den Kopf in den Händen versenkt und nicht weiß, ob man lieber sich selbst oder die ganze Restwelt irgendwo in einem dunklen Loch in einer dunklen Höhle vergraben möchte.
Einen solchen Moment erlebte ich, als ich drüben im lawblog auf einen „Standpunkt“ von Isolde Stöcker-Gietl stieß, den sie in der „Mittelbayerischen Zeitung“ verfasst hat. Ich vermute, dass die Dame Journalistin ist, immerhin schreibt sie für eine Zeitung und hat auch ein schön großes Foto bekommen, das neben dem Artikel prangt.[1] Sicher bin ich allerdings nicht.

Isolde Stöcker-Gietl schrieb also darüber, dass Sexualstraftäter zu gering bestraft würden.
Sie beginnt mit: „Sexueller Missbrauch an einem Kind – das ist der Albtraum aller Eltern.“
Man könnte jetzt, ganz kleinkariert, ergänzen, dass der Albtraum „aller“ Eltern eher der sexuelle Missbrauch[2] am eigenen Kind und nicht an einem Kinde so generell ist, aber gut. Lassen wir das.
Nach diesem Einstieg fällt bald die erste folgenschwere Behauptung, die ein Hinweis darauf ist, was noch kommt: „Geht der Fall vor Gericht, peinigt der Täter sein Opfer gleich noch mal. Denn in der Regel kommt er mit einer milden Strafe davon.“
Das ist natürlich Unsinn, denn der Täter peinigt dadurch, dass er eine milde Strafe bekommt, niemanden. Allenfalls peinigt der Umstand, dass der Täter eine milde Strafe bekommen hat, das Opfer. Hier implizit ein aktives Handeln zu unterstellen, ist entweder unbedacht oder perfide – ich nehme jedoch stark an, dass es sich nicht um einen sprachlichen Lapsus handelt, sondern um pure Absicht. Damit wird der Täter nämlich erst richtig dämonisiert, geradezu entmenschlicht. Nicht einmal nach seiner schrecklichen Tat, das unterstellt dieser Satz, lässt er sein Opfer in Ruhe, nein, er will mehr und immer mehr. Diese Darstellung ist gefährlich.
Ich weiß, dass Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergreifen, vulgo Kinderschänder, gemeinhin als das Schrecklichste angesehen werden, was die Menschheit je hervorgebracht hat[3]. Diese Ansicht kann man teilen; ich meine aber, dass es auch reicht, so eine Tat abscheulich, abstoßend und verurteilenswert zu finden. Ich glaube nicht, dass es gut ist, immer im Superlativ zu sprechen, wenn es um dieses Thema geht. Da ist Kindesmissbrauch dann schnell das „abscheulichste Verbrechen“ überhaupt und zwar immer und in jedem Fall. Abstufungen, etwa zwischen Berührungen und tatsächlicher Vergewaltigung, werden nicht gemacht. Nein, jeder Sexualstraftäter ist ein Monster, entfernt sich, wie oben erwähnt, von seinem Wesen als Mensch. Dieser Geisteshaltung leistet Isolde Stöcker-Gietl mit dem obigen Satz Vorschub und diese Geisteshaltung ist es auch, die allein folgende Passage erklären kann. Die Autorin weist auf einen Sexualstraftäter aus Regenburg hin, der sich freiwillig hatte kastrieren lassen, um seinen Triebe in den Griff zu bekommen [4]. Und dann sagt sie:

„[…] doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.“ [Hervorhebungen von mir]

“Jedes Mittel“ sollte uns recht sein. Jedes Mittel. Jedes. Mittel.
“Jedes Mittel” schließt ein: Folter, Mord, präventive Kastration, Sippenhaft. Egal. Es geht ja um Kinderschutz.
Es ist eine Forderung, den Rechtsstaat abzuschaffen und ein Plädoyer für ein Rechtsempfinden und –system, das wir lange überwunden zu haben glaubten. Es ist die Aufforderung, das Grundgesetz und die EU-Menschenrechtscharta und die UN-Menschenrechtscharta ins Altpapier zu befördern, denn: Kann denn mal jemand an die Kinder denken!

Eine solche Forderung aus dem Munde einer Journalistin ist unfassbar. Sie lässt mich vollständig konsterniert zurück – egal, ob Isolde Stöcker-Gietl nun bewusst war, was sie da schreibt, oder ob es schiere Gedankenlosigkeit war. Ich weiß ja noch nicht einmal, was ich schlimmer fände.
(Bliebe noch anzumerken, dass in der Gedankenwelt von Isolde Stöcker-Gietl offenbar Kinderschänder immer männlich sind. Warum auch immer. Aber eigentlich wage ich kaum, darauf hinzuweisen, weil ich Angst habe, dass sie für weibliche Straftäter ähnlich schockierende Pläne in der Schublade haben könnte).

Und hier noch als kleine Gedächtnisstütze für Isolde Stöcker-Gietl und andere, die gerne „Hängt ihn höher!“ brüllen oder brüllen würden. Und ja, all das gilt auch für Kinderschänder:

Grundgesetz
Art. 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 2 GG: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

EU-Menschenrechtserklärung
Präambel:„In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“

Artikel II-61: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel II-63: (2) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

UN-Menschenrechtscharta
Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Thema: Journalismus, Medienkritik | Kommentare (3) | Autor: