Tag-Archiv für » Bologna-Prozess «

Bachelor und Master: Architekturstudenten allein auf weiten Fluren

Freitag, 4. Februar 2011 23:59

Vor allem in der Anfangszeit dieses Blogs habe ich viel über das Bologna-System geschrieben. Unter anderem habe ich argumentiert, dass der während der Studentenproteste oft als Lösung präsentierte achtsemestrigen Bachelor eher ein Feigenblatt sei. Damals ist auch dieser Text hier entstanden, der aus verschiedenen Gründen nie irgendwo erschienen ist. Ich habe ihn jetzt wieder aus der Mottenkiste geholt, auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster.1 Ich glaube nämlich, dass das Kernproblem immer noch existiert.

Masterplatz: Nicht für jeden

Dass das Bachelor-Master-System nicht zwingend für jeden Bachlor-Absolventen einen Masterplatz vorsieht, ist bekannt. Einen Masterplatz erhält nur, wer von den Hochschulen zu bestimmende Kriterien erfüllt: In den seltensten Fällen genügt ein Bachelorabschluss, bzw. ein anderer akademischer Abschluss allein.
Zwar existieren entgegen mancher Gerüchte keine vorgeschriebenen Masterquoten, die festlegen, wie vielen Studenten deutschlandweit oder auch nur hochschulintern ein Masterplatz zusteht; und weil die neuen Studiengänge noch jung sind, gibt es auch keine validen Zahlen dazu, wie viele Studenten abgelehnt oder angenommen werden. Fakt ist aber: Beschränkungen gibt es an sehr vielen Hochschulen. Jede Universität muss selbst entscheiden, wie sie ihre Mittel investiert, wie viele Bachelor- und wie viele Masterplätze sie jeweils einrichtet. Einen Anspruch auf einen Masterplatz gibt es nicht.

Oft gibt es spezielle Aufnahmetests. Außerdem verlangen die Hochschulen häufig eine „gute“ Abschlussnote, also mindestens 2,5. Das führt dazu, dass trotz vorhandener Kapazitäten Studenten abgewiesen werden und Plätze unbesetzt bleiben – wie zum Beispiel im Wintersemester 2009/10 im Master Architektur an der Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart, die für die Aufnahme sogar einen Schnitt von 2,3 voraussetzte.

Und speziell für Architekturstudenten kann diese Praxis handfeste Konsequenzen haben. Denn formal ist Bachelor zwar ein berufsqualifizierender Abschluss – aber Theorie und Praxis unterscheiden sich hier.

Kammerzugang erst nach acht Semestern

Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung Architekt tragen möchte, muss nämlich Mitglied in einer Landesarchitektenkammer sein. Dazu nötig ist unter anderem ein abgeschlossenes Studium. Das Problem: Wo vorher generell das fünfjährige Diplom stand, stehen künftig sechs-, sieben- oder achtsemestrige Bachelor als berufsqualifizierende Abschlüsse. Die Frage, welche Studiengänge zur Anerkennung durch die Kammern führen, musste neu geregelt werden. Dabei bestimmen zwei überstaatliche Richtlinien den Architektenalltag:
Die erste kommt von der Union Internationale des Architectes, der mit der UNESCO kooperierenden Weltvereinigung der Architekten: Sie fordert ein mindestens fünfjähriges Vollzeitstudium.
Die zweite ist eine EU-Richtlinie, die mindestens vier Jahre Studium vorschreibt. An dieser EU-Richtlinie orientieren sich auch die Deutschen Architektenkammern.

Das heißt: Wer als Architekturstudent nach sechs oder sieben Semestern den Bachelor abschließt und keinen Masterplatz bekommt, kann kein Mitglied in einer Kammer werden, sich mithin nicht Architekt nennen; nur als solcher darf man aber Bauanträge einreichen und hat damit die Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Lediglich angestellt könne man ohne Kammermitgliedschaft arbeiten, gibt die Bundesarchitektenkammer auf Anfrage Auskunft.

In einer Branche, die jedes Jahr mehr Absolventen aufnehmen muss, als benötigt werden, und durchschnittliche Arbeitslosenquoten von konstant etwa 15% aufweist, ist das fatal. Zumal die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure ausschließlich für selbstständige Architekten gilt. Gehälter von angestellten Architekten können frei verhandelt werden. Angesichts der großen Konkurrenz sind die Angestellten hier in einer denkbar schwachen Verhandlungsposition.

Mit einem sechs oder sieben Semester dauernden Bachelor ist man als angehender Architekt also zwingend auf einen Masterplatz angewiesen. Weil in Deutschland die Mehrzahl der Universitäten2 einen Bachelor, der kürzer ist als acht Semester, anbieten, betrifft das auch die Mehrheit der Studenten.

Sackgasse Bachelor

Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) erklärte auf Anfrage, eine sechsemestrige Ausbildung reiche einfach nicht aus, um als Architekt zu arbeiten. Darauf, dass derlei kurze Studiengänge nicht dazu berechtigen, einer Architektenkammer beizutreten, hätten die Kammern von Anfang an hingewiesen. Außerdem gebe es ja die Möglichkeit, einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang zu besuchen.

Diese nicht-konsekutiven Masterstudiengänge gibt es tatsächlich. Allein: Auch hier gibt es mehr Bewerber als Plätze, auch hier müssen Bewerber bestimmte Qualifikationen – z.B. Notendurchschnitte – nachweisen, die Studiengänge sind meist extrem spezialisiert und teuer. Die TU Berlin etwa bietet den weiterbildenden Master-Studiengang „Real Estate Management“ für Studenten mit überdurchschnittlichem Studienabschluss an – und zusätzlich gegen Gebühren von 3450 Euro pro Semester. Diese Summen zu finanzieren, ist für Studenten mit einem Wochenarbeitspensum über dem eines Vollzeitjobs kaum möglich.

Studentengerecht ist diese Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht. Es wird noch etwas dauern, bis die ersten Jahrgänge flächendeckend ihr Bachelorstudium beenden. Und erst nach und nach wird man dann feststellen, ob diese strukturellen Probleme tatsächlich auch praktische Folgen zeitigen. Falls dem aber so sein sollte, könnte sich der Bachelor für ganze Generationen von Architekturstudenten als Sackgasse erweisen.

———-

  1. Der Text sah mal deutlich anders aus, was ausführlicher, hat auch andere Aspekte behandelt. Ich habe ihn also gekürzt und umgeschrieben und hoffe, er ist trotzdem einigermaßen lesbar und verständlich.
  2. Stand November 2009 waren es 54 von 66 Hochschulen; Quelle: Studienführer Architektur und Stadtplanung, Nicolai-Verlag, Berlin; eigene Aufstellung. Mittlerweile dürften es mehr Hochschulen sein, die achtsemestrige Bachelor anbieten. Diesem Buch sind auch die Angaben zu Studiengebühren entnommen. Ich weise also darauf hin, dass es sich um Angaben handelt, die im Winter 2009 gültig waren. Falls sich daran etwas geändert hat, bin ich gerne bereit, die Angaben zu ändern.

Thema: Hochschulpolitik | Kommentare (1) | Autor:

Studenten, hört meinen Rat! – Replik auf Klaus Werle

Donnerstag, 11. März 2010 19:36

Junge Studentengeneration: Volle Kraft in die Optimierungsfalle“, so betitelt Zeit-Online einen Artikel von Klaus Werle, Redakteur des manager magazins, der erklärt, dass das Streben nach einem perfekten Lebenslauf Studenten eher schaden als nützen könne. Als Lösung empfiehlt er, den Teufel mit den Beelzebub auszutreiben.

Freilich, Werle sinniert in dem Artikel: „Pragmatisch bis in die Knochen arbeiten sich die Post-Bologna-Studenten so effizient und fokussiert durch ihr Pensum wie kaum eine Generation vor ihnen. Die Antennen stets auf die vermeintlichen Erwartungen der Wirtschaft, die Tipps der Karriere-Ratgeber und die eigene employability ausgerichtet.“ Und er hat ein „apokalyptischen Trommelfeuer von Wirtschaftsverbänden, Politikern und Jobexperten“ ausgemacht, das Studenten einschärfe: „Du kannst alles schaffen, aber es wird verdammt hart!“
Das führe dazu, dass Studenten „mit ihrem Ehrgeiz, sich möglichst schnell möglichst perfekt aufzustellen, [...] mit voller Kraft in die Perfektionierungsfalle“ liefen.
Eine Diagnose, die nicht unplausibel scheint, sicher.

Plausibler jedenfalls als die kühne These, die Proteste aus den vergangenen beiden Jahren hätten sich nicht gegen die „Grundideen der Bachelorreform“ gewandt, sondern seien von der Angst getrieben gewesen „im neuen System nicht mehr mithalten zu können“.
Diese Aussage kann berechtigt angezweifelt werden. Doch, und das ist das eigentlich entscheidende, selbst wenn Werle mit seiner Kritik recht hätte – welche Schlüsse zieht er daraus? Etwa, dass Studenten sich dem Trommelfeuer der Jobexperten widersetzen müssten, dass sie weniger auf Jobprognosen und Anforderungsprofile schielen, denn ihre Interessen vertiefen, kurz: dass sie sich wieder bilden statt ausbilden sollten?

Nein. Studenten sollten, so ist zu lesen, zwar keinen „normierten Ausbildungskanon“ absolvieren und schon gar nicht „in Rekordtempo“; sie sollten am Ende nicht vergessen haben, „was sie wollen“, aber vor allem nicht, „worin sie wirklich gut sind“ – denn, wie ironisch, solche „Passepartout-Absolventen, die für alles und gar nichts stehen“, brauche in der Wirtschaft niemand. Ein eigenes Profil, die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und Kreativität, das seien die Eigenschaften, die in der Wirtschaft wirklich rar und gefragt seien.

So orakelt ein die Ratgeber geißelnder Ratgeber; einer, der empfiehlt, sich nicht an den Anforderungen der Unternehmen zu orientieren, und stattdessen Eigenschaften zu entwickeln, die, natürlich, den Anforderungen von Unternehmen entsprechen; einer, der klagt, vom Perfektionierungsstreben der Studenten profitierten „erst einmal andere“, etwa private Hochschulen, und der ein 19,90 Euro teures Buch geschrieben hat, auf das unter dem Text hingewiesen wird.
Einer also, der die Studenten animiert, genau das zu tun, was sie seiner Ansicht nach schon jetzt tun – sich anpassen, Ratgebern gehorchen, sich vermarktbar machen -, nur auf eine neue, eine von ihm selbst empfohlene Art und Weise nämlich.
Gemeinhin nennt man so etwas, den (hier die Apokalypse beschwörenden) Ratgeber-Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

(Dass neben dem Artikel das neue „Che-Hochschulranking“ verlinkt ist, das „Gewinner und Verlierer“ unter den deutschen Hochschulen zu ermitteln verspricht, ist angesichts der inhaltlichen Widersprüche dann nur noch ein weiterer ironischer Nebenaspekt.)

Thema: Hochschulpolitik, Replik | Kommentare (0) | Autor:

Feigenblatt achtsemestriger Bachelor

Donnerstag, 19. November 2009 12:52

Er ist en vouge, dieser Tage.
Die Hamburgische Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach (CDU) fordert ihn.
Die parteilose sächsische Staatsministerin für Bildung, Sabine von Schorlemer, fordert ihn.
Der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) fordert ihn.
Der Tübinger Universitäts-Rektor Bernd Engler hat ihn angekündigt.
Er soll eine Lösung sein für die Probleme im Bildungssystem, die gerade von tausenden Studenten angeprangert werden: der achtsemestrige Bachelor.

Es ist eine verständliche Reaktion, dass Politiker derzeit versuchen, die protestierenden Studenten zu besänftigen. Man zeigt sich verständnisvoll, gesprächsbereit und bietet Lösungen an. Die müssen griffig sein und umsetzbar, so dass am Ende niemand sagen kann, es sei nichts passiert. Der achtsemestrige Bachelor ist so eine Lösung.

Der Bachelor ist ein Fehlkonstrukt

Auf den ersten Blick klingt das auch sinnvoll: Der Bachelor, für gewöhnlich in sechs Semestern abgeleistet, wird zu Recht gegeißelt als überladen, hektisch, durchgeplant, einengend. Er erlaubt keine Auseinandersetzung mit fachfremden Themengebieten oder auch nur eine tiefere, deutlich über die Pflichtlektüre hinausgehende Beschäftigung mit dem studierten Fach. Er verpflichtet zur permanenten Anwesenheit und erlaubt kaum individuelle Schwerpunktsetzung. Er ist gespickt mit Präsentationen und Prüfungen und weitaus verpflichtender als Schule, weil zumeist radikal Fehlzeiten notiert werden; wer mehr als zwei oder drei Fehlpunkte sammelt, muss die Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholen. Wenn es in einem Seminar schon ausreichen kann, sechsmal fünf Minuten zu spät zu kommen, im Ganzen also 30 Minuten gefehlt zu haben, damit das Seminar als nicht bestanden gewertet wird, dann ist der Vorwurf der Verschulung sogar noch schmeichelhaft.
Der Bachelor ist in seiner derzeitigen Form ein Fehlkonstrukt.
Da liegt es nahe, die ungeliebte Reform abermals zu reformieren.

Allein: Die Umstellung auf einen achtsemestrigen Bachelor trüge nichts dazu bei, an diesen Problemen auch nur irgendetwas zu ändern.
Das liegt daran, dass die Struktur des gesamten Studiums im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegt ist. Bachelor plus Master ergeben eine Gesamtheit von zehn Semestern Regelstudienzeit. Die Krux ist folglich: Wird der Bachelor um ein Jahr verlängert, verkürzt sich gleichzeitig der Master um ein Jahr.

Statt 180 LP, so genannten Leistungspunkten oder Credit Points, müsste ein Student in acht Semestern Bachelor eben 240 LP sammeln. Diese Leistungspunkte sollen den Arbeitsaufwand normieren, wobei ein Punkt etwa 30 Stunden Arbeit für einen durchschnittlichen Studenten entsprechen soll.
Wenn aber der Bachelor nicht nur um zwei Semester verlängert, sondern auch inhaltlich proportional aufgestockt wird, ändert sich nichts. Ob 180 in sechs oder 240 in acht Semestern – netto stehen 30 LP pro Halbjahr.
Auch im achtsemestrigen Bachelor werden also Leistungsdruck, Struktur und Lernzwänge herrschen.

Wie im Sommer 2009 hier in Göttingen protestieren dieser Tage europaweit Studenten gegen das Hochschulsystem
Bild: Jonathan Groß, CC-BY-NC-SA

Argumentative Nebelkerzen

Die geforderten Reformen sind demnach nichts als argumentative Nebenkerzen, die die eigentlichen Probleme verschleiern sollen. Und sie sind zudem scheinheilig, weil achtsemestrige Bachelorstudiengänge seit Beginn möglich sind und in Einzelfällen auch angeboten werden. Eine Regel, nach der ein B.A. in sechs Semestern abzuleisten sei, gab es nie.

Genauso scheinheilig ist es, wenn der eingangs erwähnte Lutz Stratmann fordert, der Bachelor müsse „der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss sein“ – das ist er nämlich der offiziellen Darstellung zufolge schon heute.
Dass sogar dort de facto verbessert werden muss, wo de jure kein Verbesserungsbedarf bestehen kann, zeigt nur, wie unfertig das Bachelor/Master-System eigentlich ist.

Den einzig positiven Effekt, den eine flächendeckende Umstellung auf den achtsemestrigen Bachelor hätte, wäre der, dass jeder Student diese vier Jahre studieren kann. Angesichts der Tatsache, dass nur etwa ein Drittel der B.A.-Absolventen einen Masterplatz bekommt, ist das nicht selbstverständlich.
Allerdings: Es ist zu befürchten, dass ein System 4 + 1 – also vier Jahre Bachelor, ein Jahr Master – als Vorwand dienen könnte, um genau diese ungleiche Verteilung zu rechtfertigen.
Der geringere Unterschied würde womöglich als geringere Benachteiligung gesehen, die notwendige, aber freilich kostspielige Schaffung von mehr Studienplätzen könnte so vermieden werden. Die Masterquote könnte bleiben.
Gerade, da in den nächsten Jahren etliche „Doppeljahrgänge“, also zwei Abiturjahrgänge pro Bundesland, anstehen, wäre der achtsemestrige Bachelor eine billige Rechtfertigungs-Alternative zur Abschaffung der Masterquote.

Nur eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit löste effektiv Probleme

Die Forderung nach einem achtsemestrigen Bachelor wäre nur dann hilfreich, wenn damit eine Verlängerung des gesamten Studiums einherginge – womit eine Ausdünnung des Stoffes möglich würde.
Wer dagegen innerhalb eines bestehenden Zeitfensters von zehn Semestern die Grenze zwischen Bachelor und Master verschieben möchte, ohne gleichzeitig die Stofffülle zu reduzieren oder die Masterquote abzuschaffen, der fordert keine Verbesserung des Systems, sondern eine Maskierung des Problems durch blinden Aktionismus. Eine solche Reform wäre ein Feigenblatt. Sie zu fordern ist blanker Populismus.

Thema: Hochschulpolitik, Kommentar | Kommentare (5) | Autor: