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Kultusministerkonferenz: Verbesserungen im Hochulsystem? Von wegen!

Montag, 14. Dezember 2009 22:56

Vergangene Woche tagten – natürlich begleitet von Studentenprotesten – die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Bonn. Dort wurde eine Reform der Reform beschlossen, glaubt man der Pressemitteilung (und verschiedenen Medienberichten). Doch stimmt das?
Was verkündet die KMK – was ist all das wert und was verrät es über das aktuelle System? Eine Analyse.

Am 10.12.09 gaben HRK und KMK eine gemeinsame Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem:

Der Erfolg des Bologna-Prozesses setzt gute Studienbedingungen für die Studierenden voraus. Die Studierbarkeit der Studiengänge steht dabei an vorderster Stelle. Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind, müssen behoben werden.

Das ist natürlich richtig. Ein gutes Studium setzt gute Studienbedingungen voraus und die wiederum sind nur gegeben, wenn Studiengänge studierbar sind. So weit, so tautologisch und bekannt.
Weil die beiden Konferenzen aber genau das (erst?) jetzt auch erkannt haben, wollen sie

die Arbeitsbelastung für die Studierenden [...] überprüfen und ein realistisches und vertretbares Maß [...] gewährleisten,

Das ist eine sehr schöne Formulierung und eine sehr schöne Forderung, gegen die man eigentlich nichts einwenden kann; allerdings frage ich mich, warum man die Arbeitsbelastung nicht von Beginn an auf ein realistisches und vertretbares Maß reduziert hat. Bzw., warum man bisher offensichtlich Studiengänge mit nicht-vertretbarem Arbeitsaufwand geduldet hat, wenn man das doch nicht, nun, vertreten konnte.
Studiebare Studiengänge zu gestalten sollte eigentlich grundsätzlich das Ziel derjenigen (gewesen) sein, die Studiengänge gestalten.

Dazu gibt es noch eine andere Pressemitteilung der KMK, ebenfalls vom 10.12.09: „Ergebnisse der 328. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009“. Hier wird die KMK konkreter.
Denn weil die „Strukturvorgaben müssen den differenzierten Entwicklungen in den Hochschulen und im Studierverhalten der Studierenden gerecht werden “, „hat die Kultusministerkonferenz am 10.12.2009 folgende Änderungen zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studiengängen und die Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung beschlossen“.
Im Einzelnen führt die Mitteilung auf:

1) Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren

Die Regelstudienzeit für ein Vollzeitstudium von Bachelor-Studiengängen kann sechs, sieben oder acht Semester und von Master-Studiengängen vier, drei oder zwei Semester betragen. Die Gesamtregelstudienzeit für ein Vollzeitstudium in konsekutiven Studiengängen beträgt fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich. Die Studiengänge sind so zu gestalten, dass sie Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust bieten („Fenster“ zur Förderung der Mobilität der Studierenden).“

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spänle etwa wurde mit folgenden Worten zitiert: “Hier soll Flexibilität des Fachbezogenen kürzere und längere Studien ermöglichen, insgesamt aber soll die Gesamtdauer inklusive des Master-Studiums bei zehn Semestern bleiben”

Ich habe schon vor einigen Wochen befürchtet, dass es so kommen wird.

Man muss sich eines ganz deutlich bewusst machen: Die KMK legt hier etwas fest, was schon lange festgelegt ist. Denn der Bachelor kann schon heute, kann schon seit Jahren acht Semester dauern und der Master nur zwei – die Entscheidung, den Bachelor sechs- sieben- oder achtsemestrig zu machen, liegt bei den Hochschulen. Schon lange gibt es einzelne BA-Studiengänge, die sich über acht Semester erstrecken.
Diese vermeintliche Neuerung ist also keine. Sie dient nur dem Zweck, sich hinter der angeblichen Verbesserung zu verstecken.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Achtsemestrige Bachelor sind nicht schlecht. Möglicherweise haben sie sogar einige Vorteile dem sechssemetrigen gegenüber. Es wäre daher begrüßenswert, würde der achtsemestrige Bachelor die Regel. Aber: Der achtsemestrige Bachelor bietet kosmetische Korrekturen, keine, die das Problem des meist überfrachteten Bachelors im Kern antasten, geschweige denn lösen.
Zur Vertiefung empfehle ich meinen älteren Artikel „Feigenblatt achtsemestriger Bachelor“.

Übrig ist die Forderung nach mehr Mobilität für die Studierenden: Auch hier bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Schon von Beginn an sollte das Bachelor-Master-System Hochschulwechsel vereinfachen; das Gegenteil ist eingetreten. Wenn man nun derartige „Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind“, beheben möchte, muss man schon erklären, wie das erreicht werden soll, anstatt einfach noch einmal zu verkünden, man wolle exakt das Ziel erreichen, das man schon vorher erreichen wollte.
Eine neuerliche Beteuerung behebt das Problem nicht.

2) Individuelle Studienverläufe sichern

Für den Bachelor-Abschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der Leistungspunkte anzurechnen. Für den Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch, wenn nach Abschluss eines Master-Studiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden.

Heißt: Es bleibt bei 300 Leistungspunkten für zehn Semester (außer in Einzelfällen bei entsprechender Qualifikation, was für das Gros der Studierenden keinerlei Relevanz haben wird.)
Da es offenbar beim kalkulierten Arbeitsaufwand für einen LP bleibt, ändert sich – nichts.

3) Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern

In Bachelor-Studiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Bachelor-Studiengängen sicher gestellt.

Dieser Punkt ist leider völlig nichtssagend, denn er enthält nichts Neues. Der Bachelor vermittelt also Wissen und Kompetenzen; nun, fernab von allen Kritikpunkten: Der Bachelor ist immer noch ein Studium. Natürlich tut er das.

4) Master-Zugang flexibilisieren

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zulassung zu Master-Studiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden.

Die Überschrift klingt vielversprechend, der Absatz darunter enttäuscht. Gut, nun ist als Voraussetzung für einen Masterplatz nicht mehr zwingend, der Bachelor; auch eine Eingangsprüfung kann also erfolgen. Das mag unter Umständen den erfreulichen Effekt haben, dass auch Studenten mit einer schlechten Bachelornote einen Masterplatz erhalten – doch bleibt bei den Zugangsbeschränkungen an sich alles beim Alten. Kein Wort darüber, dass die Zahl der Masterplätze erhöht werden könnte; kein Wort darüber, dass gar, wie von den Studierenden gefordert, der Master als Regelabschluss eingeführt wird und jedem Studierenden ein Masterplatz zusteht.
Die Grundproblematik bleibt: Zu wenig Masterplätze für zu viele Studenten.

5) Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen

Master-Studiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere (konsekutive) Studiengänge oder als Weiterbildungs-Studiengänge nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht weniger als einem Jahr gestaltet.

Nichtssagend und bekannt.

6) Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen

Die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Studierbarkeit des Studiums unter Einbeziehung des Selbststudiums sind von den Hochschulen sicher zu stellen und in der Akkreditierung zu überprüfen und zu bestätigen.

Bisher ging ich ja davon aus, dass die Studierbarkeit auch schon jetzt ein Kriterium bei der Zulassung eines Studiengangs ist. Entweder dem war nicht so – dann ist dieser Absatz ein Offenbarungseid – oder dem war auch bisher schon so: Dann ist dieser Absatz völlig nichtssagend, weil bekannt.

7) Kompetenz benennen

Informationen über das dem Studienabschluss zugrunde liegende Studium enthält das „Diploma Supplement“, das Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist.

Nichtssagend, weil bekannt.

8) Prüfungsleistungen reduzieren

In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, E-Learning, Lehrforschung etc.). Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren. Der Prüfungsumfang ist dafür auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine Prüfung sondern den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls voraus. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Akkreditierungsunterlagen präzise und nachvollziehbar zu definieren. Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von 6 ECTS aufweisen.

Das ist tatsächlich eine interessante Neuerung. Die Frage, die noch zu klären wäre, ist die nach der Berechnung der Note. Bisher ist es so, dass jede erbrachte benotete Leistung (Referate etc.) gemeinsam mit einer etwaigen Klausur oder Hausarbeit am Ende des Semesters zu einer Semestergesamtnote für die jeweilige Veranstaltung verrechnet wird; diese Noten, die auf dem Schein stehen, zählen dann genauso wie die Bachelorprüfung zur Endnote.
Die Frage ist jetzt: Gibt es von nun an wieder mehr unbenotete „Sitzscheine“ für Vorlesungen und nur die Klausuren/Hausarbeiten am Modulende fließen mit den Bachelorprüfungen in die Gesamtnote ein?
Zählen auch Hausarbeiten als Prüfungen im obigen Sinne? Zählen vielleicht sogar Referate als Prüfungen? Oder gibt es in Seminaren genauso viele Referate und ähnliche Leistungsnachweise, die dann die Semesterendnote für jede Veranstaltung bilden ?
Kurz: Wie genau soll sich die Endnote künftig zusammensetzen? Wenn hier wieder jede Uni ihr eigenes Süppchen kochen sollte, dürfte das der geforderten Vereinfachung eines Hochschulwechsel eher nicht zuträglich sein.

9) Anerkennung verbessern

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht auf der Qualität akkreditierter Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher oder akkreditierter nichtstaatlicher Hochschulen im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.

Nichtssagend, weil schon lange Anliegen des Bologna-Prozesses.

10) Arbeitsbelastung flexibilisieren

In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis max. 30 Stunden angenommen, so dass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 bis 900 Stunden beträgt ( = 32 bis 39 Stunden pro Wochen in 46 Wochen pro Jahr). Die Hochschulen haben die Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren nachvollziehbar darzulegen.

Grundsätzlich enthält auch diese Maßgabe keine neuen Informationen: Es bleibt bei den durchschnittlichen 30 LP pro Semester (siehe Punkt 2), die weiterhin für 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand stehen.
Ändern könnte sich höchstens etwas, wenn die Universitäten bei der Ausarbeitung der Studiengänge darauf achteten, dass diese Vorgaben auch etwa eingehalten werden und wenn der Akkreditierungsrat das kontrollierte (was angesichts der Anzahl der Studiengänge quasi unmöglich ist). Bisher ist es nämlich meistens so, dass die Zahl von 30 Stunden Aufwand im Präsenz- und Selbststudium pro Leistungspunkt utopisch ist; Anwesenheit in den Veranstaltungen, Vorbereitung, Nachbereitung, Vorbereitung von Referaten und Hausarbeiten und Lernen für Klausuren nehmen für gewöhnlich weitaus mehr Zeit in Anspruch.
Abhilfe würde da nur eine Reduktion der Stofffülle schaffen – nur so wäre die „Studierbarkeit“ wirklich gegeben.
Die wird zwar eingangs gefordert, tatsächlich liefert die Kultusministerkonferenz aber nicht einen Vorschlag, der geeignet wäre, dieses Ziel in greifbare Nähe zu rücken.

Fazit

Konkret: Neben der vagen Formulierung von Zielen, die schon von Beginn an Teil der Bologna-Reform waren, verspricht die KMK die begrüßenswerte, wenn auch ebenfalls vage Verringerung der Prüfungszahlen. Ansonsten beinhalten die Pläne der KMK Folgendes nicht:

  • Eine Abkehr vom Bachelor als Regelabschluss
  • Eine verbindliche Handlungsanweisung, um die Stofffülle zu reduzieren
  • Eine Reduktion der Zahl der Leistungspunkte
  • Eine Änderung der Beschränkung des Zugangs zum Master
  • Eine Abschaffung der Studiengebühren
  • Mehr Mitsprache für Studenten

Und das sind nur die ganz grundlegenden Forderungen. Es ist richtiggehend unverschämt, wenn HRK und KMK in ihrer Pressemitteilung schreiben:

Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben damit Kritikpunkte der Studierenden zum Bologna-Prozess aufgenommen und Entscheidungen getroffen. Sie sind der Auffassung, dass es an der Zeit ist, wieder zu einem geregelten Studienbetrieb überzugehen.

Offensichtlich hat von den Verantwortlichen entweder niemand begriffen, worum es geht, oder niemand hat Interesse daran, wirklich etwas zu ändern.
Beides wäre gleichermaßen beschämend.


Ergänzung, 15.12.09, 23.23 Uhr:

Weil ich in den Kommentaren darauf hingewiesen wurde: Dass zur Zeit nicht nur Studenten protestieren und für bessere Bildung kämpfen, sondern auch Schüler, würdigt die KMK ebenfalls mit keiner Silbe. Auf die Anliegen der Schüler wird überhaupt nicht eingegangen.

Thema: Hochschulpolitik, Replik | Kommentare (11) | Autor:

Uni-Streiks erreichen Deutschland

Mittwoch, 4. November 2009 23:19

Wie ich eben bei carta gelesen habe, haben die östereichischen Uni-Streiks jetzt auch Deutschland erreicht.

Sowohl in Heidelberg als auch in Münster und Potsdam besetzen Studenten derzeit jeweils den Audimax.

In Anlehnung an das österreichische Vorbild “unsereuni” wurde die Homepage “unsereunis.de” gegründet, die Nachrichten aus allen deutschen Unis, in denen gestreikt wird, gesammelt werden.
Der allgemeine Studierendenausschuss AStA, der mir vor einigen Tagen noch per Mail erklärt hatte, sich nicht politisch äußern zu dürfen, begrüßt die Streiks.

Für den 17.11.2009 sind in ganz Deutschland Bildungsstreiks geplant.

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Siehe auch:

Allgemein ist die Resonanz in den deutschen Medien aber eher gering.

Thema: Hochschulpolitik, Nebenbei bemerkt | Kommentare (0) | Autor: