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Studenten, hört meinen Rat! – Replik auf Klaus Werle

Donnerstag, 11. März 2010 19:36

Junge Studentengeneration: Volle Kraft in die Optimierungsfalle“, so betitelt Zeit-Online einen Artikel von Klaus Werle, Redakteur des manager magazins, der erklärt, dass das Streben nach einem perfekten Lebenslauf Studenten eher schaden als nützen könne. Als Lösung empfiehlt er, den Teufel mit den Beelzebub auszutreiben.

Freilich, Werle sinniert in dem Artikel: „Pragmatisch bis in die Knochen arbeiten sich die Post-Bologna-Studenten so effizient und fokussiert durch ihr Pensum wie kaum eine Generation vor ihnen. Die Antennen stets auf die vermeintlichen Erwartungen der Wirtschaft, die Tipps der Karriere-Ratgeber und die eigene employability ausgerichtet.“ Und er hat ein „apokalyptischen Trommelfeuer von Wirtschaftsverbänden, Politikern und Jobexperten“ ausgemacht, das Studenten einschärfe: „Du kannst alles schaffen, aber es wird verdammt hart!“
Das führe dazu, dass Studenten „mit ihrem Ehrgeiz, sich möglichst schnell möglichst perfekt aufzustellen, [...] mit voller Kraft in die Perfektionierungsfalle“ liefen.
Eine Diagnose, die nicht unplausibel scheint, sicher.

Plausibler jedenfalls als die kühne These, die Proteste aus den vergangenen beiden Jahren hätten sich nicht gegen die „Grundideen der Bachelorreform“ gewandt, sondern seien von der Angst getrieben gewesen „im neuen System nicht mehr mithalten zu können“.
Diese Aussage kann berechtigt angezweifelt werden. Doch, und das ist das eigentlich entscheidende, selbst wenn Werle mit seiner Kritik recht hätte – welche Schlüsse zieht er daraus? Etwa, dass Studenten sich dem Trommelfeuer der Jobexperten widersetzen müssten, dass sie weniger auf Jobprognosen und Anforderungsprofile schielen, denn ihre Interessen vertiefen, kurz: dass sie sich wieder bilden statt ausbilden sollten?

Nein. Studenten sollten, so ist zu lesen, zwar keinen „normierten Ausbildungskanon“ absolvieren und schon gar nicht „in Rekordtempo“; sie sollten am Ende nicht vergessen haben, „was sie wollen“, aber vor allem nicht, „worin sie wirklich gut sind“ – denn, wie ironisch, solche „Passepartout-Absolventen, die für alles und gar nichts stehen“, brauche in der Wirtschaft niemand. Ein eigenes Profil, die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und Kreativität, das seien die Eigenschaften, die in der Wirtschaft wirklich rar und gefragt seien.

So orakelt ein die Ratgeber geißelnder Ratgeber; einer, der empfiehlt, sich nicht an den Anforderungen der Unternehmen zu orientieren, und stattdessen Eigenschaften zu entwickeln, die, natürlich, den Anforderungen von Unternehmen entsprechen; einer, der klagt, vom Perfektionierungsstreben der Studenten profitierten „erst einmal andere“, etwa private Hochschulen, und der ein 19,90 Euro teures Buch geschrieben hat, auf das unter dem Text hingewiesen wird.
Einer also, der die Studenten animiert, genau das zu tun, was sie seiner Ansicht nach schon jetzt tun – sich anpassen, Ratgebern gehorchen, sich vermarktbar machen -, nur auf eine neue, eine von ihm selbst empfohlene Art und Weise nämlich.
Gemeinhin nennt man so etwas, den (hier die Apokalypse beschwörenden) Ratgeber-Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

(Dass neben dem Artikel das neue „Che-Hochschulranking“ verlinkt ist, das „Gewinner und Verlierer“ unter den deutschen Hochschulen zu ermitteln verspricht, ist angesichts der inhaltlichen Widersprüche dann nur noch ein weiterer ironischer Nebenaspekt.)

Thema: Hochschulpolitik, Replik | Kommentare (0) | Autor:

Architekten mit Bachelor – allein auf weiten Fluren?

Sonntag, 10. Januar 2010 9:02

Vor einigen Tagen habe ich der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) einen Fragenkatalog geschickt. Die ByAK hatte kurz zuvor eine Pressemitteilung zur Situation der Bachelorstudenten veröffentlicht. Gerade in Architektur erwachsen Studenten, die keinen Masterplatz bekommen, nämlich große Nachteile – sie werden unter Umständen in keine Architektenkammer aufgenommen und dürfen sich deshalb auch nicht “Architekt” nennen.
Hier also meine Fragen und die Antworten von Oliver Heiss im Auftrag der ByAK.

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In den Informationen zur Mitgliedschaft steht:
„Aufgenommen werden kann, wer […] eine Abschlussprüfung in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Akademie abgelegt hat.“

Dagegen heißt es in einer Pressemitteilung vom 01.12.09:
„Bundesweit ist eine Mindeststudienzeit von acht Semestern Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Allerdings liegen europaweit die Anforderungen höher: In 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten ist die mindestens zehnsemestrige Ausbildung für künftige Architekten verbindlich vorgeschrieben.“

Den Aufnahmekriterien der ByAK zu Folge müsste ein Student mit einem sechssemestrigen Bachelor, der ja ein berufsqualifizierender Abschluss, für den in Form der Bachelorarbeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden muss, ist, Mitglied in der ByAK werden können.

Warum ist das nicht möglich?
Auf welcher Grundlage wurde beschlossen, dass bundesweit mindestens acht Semester nötig sind?
Wann wurde dieser Beschluss gefasst und von wem?

Am 09.05.2007 ist das sog. „Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind nicht nur die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innen- und Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner verfasst, sondern auch die Eintragungsvoraussetzungen.
Art.4 BauKaG definiert als Hochschulvoraussetzung für die Eintragung als Architekt neben der praktischen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss eine mindestens vierjährige Regelstudienzeit. Für die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung sind lediglich drei Jahre vorgeschrieben.
Diese Grundlagen, die zwischenzeitlich in allen Länderarchitektenkammergesetzen gleichlautend fixiert sind, basieren auf der 1995 von der EU beschlossenen „Architektenrichtlinie“ bzw. der „Hochschuldiplomrichtlinie“, in der europaweite Mindeststandards definiert wurden.

Erkennt die ByAK einen achtsemestrigen Bachelor an; kann also ein Student mit einem Bachelor nach acht Semestern bei Erfüllung der anderen Kriterien Mitglied in der ByAK werden?

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer handelt auf der Grundlage des o.g. Baukammerngesetzes. Im Gesetz ist lediglich die Dauer eines Studiums, nicht aber der akademische Abschluß reglementiert. Sofern ein Absolvent eines Architekturstudienganges an einer anerkannten europäischen Hochschule nach einem 8-semestrigen Regelstudium mit erfolgreichem Abschluß und entsprechender praktischer Nachweise Antrag auf Eintragung stellt, so steht dem nichts entgegen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„„Mit einer sechssemestrigen Architektenausbildung ist niemandem geholfen. Das müssen die Hochschulen wie auch die Bundesländer, in deren Verantwortung die Bildung liegt, endlich einsehen“, betont Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitekten­kammer. Damit die Architekten in Deutschland auch in Zukunft über ausreichend qualifizierte – und international anerkannte – Abschlüsse verfügen, fordert die BAK die Mindestausbildungszeit schrittweise auf zehn Semester zu erhöhen.
Die Bayerische Architektenkammer geht dabei sogar noch einen Schritt weiter: Auch die Ausbildungsdauer für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner muss entsprechend verlängert werden um die Absolventen in die Lage zu versetzen, das gesamte Spektrum ihrer Berufsaufgaben auch künftig umfassend erfüllen zu können.
Momentan wird das Problem auf dem Rücken der Architekturstudenten ausgetragen, die nach sechs Semestern über keinen in die Architektenliste eintragungsfähigen Ausbildungs­­­­abschluss verfügen. „Damit wurden von den Hochschulen und der Politik schon zwei Jahrgänge von Studierenden abgeschrieben. Das darf so nicht weitergehen“, beschreibt Schmid die Situation.“

Wie sehen die Forderungen der ByAK konkret aus?
Fordert die ByAK eine Ausdehnung des Bachelor auf zehn Semester? Das wurde erst von der Kultusministerkonferenz ausgeschlossen; dort wurde die Regelstudienzeit von zehn Semestern für Bachelor und Master zusammen erneut bestätigt.
Fordert die ByAK also einen garantierten Masterstudienplatz für jeden Bachelorabsolventen?

Wie von Ihnen selbst beschrieben haben der Großteil der europäischen Hochschulen und Universitäten die Regelstudienzeit des Studiengangs Architektur auf zehn Semester definiert. Dies entspricht auch den hohen international anerkannten Standards der UIA (Union Internationale des Architectes). Die Architektenkammern der Bundesländer werden sich künftig dafür einsetzen, dass auch Deutschland sich diesem internationalen Standard nähert. Ob in diesem mindestens 10 Semestern Bachelor- und Masterstudium integriert sind oder das Bachelorstudium erweitert wird, ist nicht Sache des Eintragungsauschusses. Relevant bleibt die Gesamtdauer und der erfolgreiche Abschluß sowie die internationale Anerkennung.

Ob dies automatisch mit einer Forderung auf einen Studienplatz in einem konsekutiven Studiengang für jeden Bachelorabsolventen verbunden werden kann, oder ob die inzwischen existente Vielzahl der nicht konsekutiven (kostenpflichtigen) Aufbaumasterstudiengänge eine sinnvolle Bereicherung des Angebotes darstellen, kann momentan nicht abschließend beurteilt werden.

Die ByAK beklagt, das Problem werde auf dem Rücken der Studenten ausgetragen und gibt die Verantwortung weiter an die Hochschulen und die Länder.
Das Problem, das der sechssemestrige Bachelor (und der achtsemestrige?) nicht „eintragungsfähig“ ist, liegt aber doch in den Richtlinien der Architektenkammern – denn nicht Länder oder Hochschulen legen ja die Kriterien für eine Aufnahme fest.
Stiehlt sich die ByAK hier aus ihrer Verantwortung?

Wie oben beschrieben handeln die Eintragungsausschüsse auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage. Seit beginn des Bolognaprozesses war absehbar, dass mit sechssemestrigen Abschlüssen keine internationale Anerkennung verbunden sein wird. Hierauf haben die Kammern im Verbund mit den Hochschulen immer hingewiesen. Nachdem die inhaltlichen wie haftungsrechtlichen Ansprüche an den Berufsstand weiter steigen, wäre es verantwortungslos, sich für eine Verkürzung der Ausbildung auszusprechen.
Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Bayern direkt der Aufsichtbehörde des Innenministeriums unterstellt.
Die berufsständischen Vertretungen haben immer versucht, im Sinne einer qualitätvollen Ausbildung zu argumentieren.

Und ist es kein Widerspruch, sich für die Studenten stark zu machen und gleichzeitig den beiden Jahrgängen die Chance auf eine erfolgreiche Berufslaufbahn zu erschweren, indem ihnen pauschal die Aufnahme in eine Architektenkammer unmöglich gemacht wird?
Wäre nicht hier die ByAK wie anderen Architektenkammern auch in der Verantwortung, den jungen Kollegen zu helfen, anstatt sie ein weiteres Mal zu übergehen?

Sicherlich besteht bei der Bayerischen Architektenkammer Verständnis dafür, dass von Absolventen eines sechssemestrigen Studiengangs erhofft wird, die Kammerfähigkeit zu erlangen. Ob Absolventen tatsächlich „pauschal die Aufnahme in die Architektenkammer unmöglich gemacht wird“ solange es zwar einerseits die formulierte Voraussetzung eines mindestens achtsemestrigen Studiums gibt, andererseits aber auch ein Angebot von Aufbaumasterstudiengängen darf hinterfragt werden.

In einer zweiten Mail fragte ich:

Haben Sie genauere Informationen darüber, wo solche Studiengänge angeboten werden und wie viel so ein Studium kostet?

In Bayern besteht ein solches Angebot an der TUM, der Hochschule Augsburg, der Hochschule München, der Hochschule Nürnberg sowie an den Akademien der Bildenden Künste in München und in Nürnberg.
Inhalt wie Kostenstruktur sind völlig unterschiedlich gestaltet.

Außerdem: Erheben die Kammern Daten über die Zahl der Studierenden und Absolventen in und von Architektur-studiengängen?

Den Kammern werden von den Hochschulen und Universitäten aus datenschutzrechtlichen Gründen bedauerlicherweise keine Daten über die Zahlen der Studierenden bzw. Absolventen zur Verfügung gestellt, so dass wir hier auch keine Erhebungen durchführen können.

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Ich lasse das als Information und Dokumentation unkommentiert stehen, weil ich zu dem Thema noch am Recherchieren u.a. der oben offen gebliebenen Fragen bin und vor habe, in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft einen längeren Artikel zu schreiben.

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Kultusministerkonferenz: Verbesserungen im Hochulsystem? Von wegen!

Montag, 14. Dezember 2009 22:56

Vergangene Woche tagten – natürlich begleitet von Studentenprotesten – die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Bonn. Dort wurde eine Reform der Reform beschlossen, glaubt man der Pressemitteilung (und verschiedenen Medienberichten). Doch stimmt das?
Was verkündet die KMK – was ist all das wert und was verrät es über das aktuelle System? Eine Analyse.

Am 10.12.09 gaben HRK und KMK eine gemeinsame Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem:

Der Erfolg des Bologna-Prozesses setzt gute Studienbedingungen für die Studierenden voraus. Die Studierbarkeit der Studiengänge steht dabei an vorderster Stelle. Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind, müssen behoben werden.

Das ist natürlich richtig. Ein gutes Studium setzt gute Studienbedingungen voraus und die wiederum sind nur gegeben, wenn Studiengänge studierbar sind. So weit, so tautologisch und bekannt.
Weil die beiden Konferenzen aber genau das (erst?) jetzt auch erkannt haben, wollen sie

die Arbeitsbelastung für die Studierenden [...] überprüfen und ein realistisches und vertretbares Maß [...] gewährleisten,

Das ist eine sehr schöne Formulierung und eine sehr schöne Forderung, gegen die man eigentlich nichts einwenden kann; allerdings frage ich mich, warum man die Arbeitsbelastung nicht von Beginn an auf ein realistisches und vertretbares Maß reduziert hat. Bzw., warum man bisher offensichtlich Studiengänge mit nicht-vertretbarem Arbeitsaufwand geduldet hat, wenn man das doch nicht, nun, vertreten konnte.
Studiebare Studiengänge zu gestalten sollte eigentlich grundsätzlich das Ziel derjenigen (gewesen) sein, die Studiengänge gestalten.

Dazu gibt es noch eine andere Pressemitteilung der KMK, ebenfalls vom 10.12.09: „Ergebnisse der 328. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009“. Hier wird die KMK konkreter.
Denn weil die „Strukturvorgaben müssen den differenzierten Entwicklungen in den Hochschulen und im Studierverhalten der Studierenden gerecht werden “, „hat die Kultusministerkonferenz am 10.12.2009 folgende Änderungen zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studiengängen und die Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung beschlossen“.
Im Einzelnen führt die Mitteilung auf:

1) Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren

Die Regelstudienzeit für ein Vollzeitstudium von Bachelor-Studiengängen kann sechs, sieben oder acht Semester und von Master-Studiengängen vier, drei oder zwei Semester betragen. Die Gesamtregelstudienzeit für ein Vollzeitstudium in konsekutiven Studiengängen beträgt fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich. Die Studiengänge sind so zu gestalten, dass sie Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust bieten („Fenster“ zur Förderung der Mobilität der Studierenden).“

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spänle etwa wurde mit folgenden Worten zitiert: “Hier soll Flexibilität des Fachbezogenen kürzere und längere Studien ermöglichen, insgesamt aber soll die Gesamtdauer inklusive des Master-Studiums bei zehn Semestern bleiben”

Ich habe schon vor einigen Wochen befürchtet, dass es so kommen wird.

Man muss sich eines ganz deutlich bewusst machen: Die KMK legt hier etwas fest, was schon lange festgelegt ist. Denn der Bachelor kann schon heute, kann schon seit Jahren acht Semester dauern und der Master nur zwei – die Entscheidung, den Bachelor sechs- sieben- oder achtsemestrig zu machen, liegt bei den Hochschulen. Schon lange gibt es einzelne BA-Studiengänge, die sich über acht Semester erstrecken.
Diese vermeintliche Neuerung ist also keine. Sie dient nur dem Zweck, sich hinter der angeblichen Verbesserung zu verstecken.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Achtsemestrige Bachelor sind nicht schlecht. Möglicherweise haben sie sogar einige Vorteile dem sechssemetrigen gegenüber. Es wäre daher begrüßenswert, würde der achtsemestrige Bachelor die Regel. Aber: Der achtsemestrige Bachelor bietet kosmetische Korrekturen, keine, die das Problem des meist überfrachteten Bachelors im Kern antasten, geschweige denn lösen.
Zur Vertiefung empfehle ich meinen älteren Artikel „Feigenblatt achtsemestriger Bachelor“.

Übrig ist die Forderung nach mehr Mobilität für die Studierenden: Auch hier bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Schon von Beginn an sollte das Bachelor-Master-System Hochschulwechsel vereinfachen; das Gegenteil ist eingetreten. Wenn man nun derartige „Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind“, beheben möchte, muss man schon erklären, wie das erreicht werden soll, anstatt einfach noch einmal zu verkünden, man wolle exakt das Ziel erreichen, das man schon vorher erreichen wollte.
Eine neuerliche Beteuerung behebt das Problem nicht.

2) Individuelle Studienverläufe sichern

Für den Bachelor-Abschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der Leistungspunkte anzurechnen. Für den Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch, wenn nach Abschluss eines Master-Studiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden.

Heißt: Es bleibt bei 300 Leistungspunkten für zehn Semester (außer in Einzelfällen bei entsprechender Qualifikation, was für das Gros der Studierenden keinerlei Relevanz haben wird.)
Da es offenbar beim kalkulierten Arbeitsaufwand für einen LP bleibt, ändert sich – nichts.

3) Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern

In Bachelor-Studiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Bachelor-Studiengängen sicher gestellt.

Dieser Punkt ist leider völlig nichtssagend, denn er enthält nichts Neues. Der Bachelor vermittelt also Wissen und Kompetenzen; nun, fernab von allen Kritikpunkten: Der Bachelor ist immer noch ein Studium. Natürlich tut er das.

4) Master-Zugang flexibilisieren

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zulassung zu Master-Studiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden.

Die Überschrift klingt vielversprechend, der Absatz darunter enttäuscht. Gut, nun ist als Voraussetzung für einen Masterplatz nicht mehr zwingend, der Bachelor; auch eine Eingangsprüfung kann also erfolgen. Das mag unter Umständen den erfreulichen Effekt haben, dass auch Studenten mit einer schlechten Bachelornote einen Masterplatz erhalten – doch bleibt bei den Zugangsbeschränkungen an sich alles beim Alten. Kein Wort darüber, dass die Zahl der Masterplätze erhöht werden könnte; kein Wort darüber, dass gar, wie von den Studierenden gefordert, der Master als Regelabschluss eingeführt wird und jedem Studierenden ein Masterplatz zusteht.
Die Grundproblematik bleibt: Zu wenig Masterplätze für zu viele Studenten.

5) Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen

Master-Studiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere (konsekutive) Studiengänge oder als Weiterbildungs-Studiengänge nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht weniger als einem Jahr gestaltet.

Nichtssagend und bekannt.

6) Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen

Die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Studierbarkeit des Studiums unter Einbeziehung des Selbststudiums sind von den Hochschulen sicher zu stellen und in der Akkreditierung zu überprüfen und zu bestätigen.

Bisher ging ich ja davon aus, dass die Studierbarkeit auch schon jetzt ein Kriterium bei der Zulassung eines Studiengangs ist. Entweder dem war nicht so – dann ist dieser Absatz ein Offenbarungseid – oder dem war auch bisher schon so: Dann ist dieser Absatz völlig nichtssagend, weil bekannt.

7) Kompetenz benennen

Informationen über das dem Studienabschluss zugrunde liegende Studium enthält das „Diploma Supplement“, das Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist.

Nichtssagend, weil bekannt.

8) Prüfungsleistungen reduzieren

In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, E-Learning, Lehrforschung etc.). Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren. Der Prüfungsumfang ist dafür auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine Prüfung sondern den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls voraus. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Akkreditierungsunterlagen präzise und nachvollziehbar zu definieren. Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von 6 ECTS aufweisen.

Das ist tatsächlich eine interessante Neuerung. Die Frage, die noch zu klären wäre, ist die nach der Berechnung der Note. Bisher ist es so, dass jede erbrachte benotete Leistung (Referate etc.) gemeinsam mit einer etwaigen Klausur oder Hausarbeit am Ende des Semesters zu einer Semestergesamtnote für die jeweilige Veranstaltung verrechnet wird; diese Noten, die auf dem Schein stehen, zählen dann genauso wie die Bachelorprüfung zur Endnote.
Die Frage ist jetzt: Gibt es von nun an wieder mehr unbenotete „Sitzscheine“ für Vorlesungen und nur die Klausuren/Hausarbeiten am Modulende fließen mit den Bachelorprüfungen in die Gesamtnote ein?
Zählen auch Hausarbeiten als Prüfungen im obigen Sinne? Zählen vielleicht sogar Referate als Prüfungen? Oder gibt es in Seminaren genauso viele Referate und ähnliche Leistungsnachweise, die dann die Semesterendnote für jede Veranstaltung bilden ?
Kurz: Wie genau soll sich die Endnote künftig zusammensetzen? Wenn hier wieder jede Uni ihr eigenes Süppchen kochen sollte, dürfte das der geforderten Vereinfachung eines Hochschulwechsel eher nicht zuträglich sein.

9) Anerkennung verbessern

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht auf der Qualität akkreditierter Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher oder akkreditierter nichtstaatlicher Hochschulen im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.

Nichtssagend, weil schon lange Anliegen des Bologna-Prozesses.

10) Arbeitsbelastung flexibilisieren

In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis max. 30 Stunden angenommen, so dass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 bis 900 Stunden beträgt ( = 32 bis 39 Stunden pro Wochen in 46 Wochen pro Jahr). Die Hochschulen haben die Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren nachvollziehbar darzulegen.

Grundsätzlich enthält auch diese Maßgabe keine neuen Informationen: Es bleibt bei den durchschnittlichen 30 LP pro Semester (siehe Punkt 2), die weiterhin für 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand stehen.
Ändern könnte sich höchstens etwas, wenn die Universitäten bei der Ausarbeitung der Studiengänge darauf achteten, dass diese Vorgaben auch etwa eingehalten werden und wenn der Akkreditierungsrat das kontrollierte (was angesichts der Anzahl der Studiengänge quasi unmöglich ist). Bisher ist es nämlich meistens so, dass die Zahl von 30 Stunden Aufwand im Präsenz- und Selbststudium pro Leistungspunkt utopisch ist; Anwesenheit in den Veranstaltungen, Vorbereitung, Nachbereitung, Vorbereitung von Referaten und Hausarbeiten und Lernen für Klausuren nehmen für gewöhnlich weitaus mehr Zeit in Anspruch.
Abhilfe würde da nur eine Reduktion der Stofffülle schaffen – nur so wäre die „Studierbarkeit“ wirklich gegeben.
Die wird zwar eingangs gefordert, tatsächlich liefert die Kultusministerkonferenz aber nicht einen Vorschlag, der geeignet wäre, dieses Ziel in greifbare Nähe zu rücken.

Fazit

Konkret: Neben der vagen Formulierung von Zielen, die schon von Beginn an Teil der Bologna-Reform waren, verspricht die KMK die begrüßenswerte, wenn auch ebenfalls vage Verringerung der Prüfungszahlen. Ansonsten beinhalten die Pläne der KMK Folgendes nicht:

  • Eine Abkehr vom Bachelor als Regelabschluss
  • Eine verbindliche Handlungsanweisung, um die Stofffülle zu reduzieren
  • Eine Reduktion der Zahl der Leistungspunkte
  • Eine Änderung der Beschränkung des Zugangs zum Master
  • Eine Abschaffung der Studiengebühren
  • Mehr Mitsprache für Studenten

Und das sind nur die ganz grundlegenden Forderungen. Es ist richtiggehend unverschämt, wenn HRK und KMK in ihrer Pressemitteilung schreiben:

Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben damit Kritikpunkte der Studierenden zum Bologna-Prozess aufgenommen und Entscheidungen getroffen. Sie sind der Auffassung, dass es an der Zeit ist, wieder zu einem geregelten Studienbetrieb überzugehen.

Offensichtlich hat von den Verantwortlichen entweder niemand begriffen, worum es geht, oder niemand hat Interesse daran, wirklich etwas zu ändern.
Beides wäre gleichermaßen beschämend.


Ergänzung, 15.12.09, 23.23 Uhr:

Weil ich in den Kommentaren darauf hingewiesen wurde: Dass zur Zeit nicht nur Studenten protestieren und für bessere Bildung kämpfen, sondern auch Schüler, würdigt die KMK ebenfalls mit keiner Silbe. Auf die Anliegen der Schüler wird überhaupt nicht eingegangen.

Thema: Hochschulpolitik, Replik | Kommentare (11) | Autor:

Feigenblatt achtsemestriger Bachelor

Donnerstag, 19. November 2009 12:52

Er ist en vouge, dieser Tage.
Die Hamburgische Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach (CDU) fordert ihn.
Die parteilose sächsische Staatsministerin für Bildung, Sabine von Schorlemer, fordert ihn.
Der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) fordert ihn.
Der Tübinger Universitäts-Rektor Bernd Engler hat ihn angekündigt.
Er soll eine Lösung sein für die Probleme im Bildungssystem, die gerade von tausenden Studenten angeprangert werden: der achtsemestrige Bachelor.

Es ist eine verständliche Reaktion, dass Politiker derzeit versuchen, die protestierenden Studenten zu besänftigen. Man zeigt sich verständnisvoll, gesprächsbereit und bietet Lösungen an. Die müssen griffig sein und umsetzbar, so dass am Ende niemand sagen kann, es sei nichts passiert. Der achtsemestrige Bachelor ist so eine Lösung.

Der Bachelor ist ein Fehlkonstrukt

Auf den ersten Blick klingt das auch sinnvoll: Der Bachelor, für gewöhnlich in sechs Semestern abgeleistet, wird zu Recht gegeißelt als überladen, hektisch, durchgeplant, einengend. Er erlaubt keine Auseinandersetzung mit fachfremden Themengebieten oder auch nur eine tiefere, deutlich über die Pflichtlektüre hinausgehende Beschäftigung mit dem studierten Fach. Er verpflichtet zur permanenten Anwesenheit und erlaubt kaum individuelle Schwerpunktsetzung. Er ist gespickt mit Präsentationen und Prüfungen und weitaus verpflichtender als Schule, weil zumeist radikal Fehlzeiten notiert werden; wer mehr als zwei oder drei Fehlpunkte sammelt, muss die Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholen. Wenn es in einem Seminar schon ausreichen kann, sechsmal fünf Minuten zu spät zu kommen, im Ganzen also 30 Minuten gefehlt zu haben, damit das Seminar als nicht bestanden gewertet wird, dann ist der Vorwurf der Verschulung sogar noch schmeichelhaft.
Der Bachelor ist in seiner derzeitigen Form ein Fehlkonstrukt.
Da liegt es nahe, die ungeliebte Reform abermals zu reformieren.

Allein: Die Umstellung auf einen achtsemestrigen Bachelor trüge nichts dazu bei, an diesen Problemen auch nur irgendetwas zu ändern.
Das liegt daran, dass die Struktur des gesamten Studiums im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegt ist. Bachelor plus Master ergeben eine Gesamtheit von zehn Semestern Regelstudienzeit. Die Krux ist folglich: Wird der Bachelor um ein Jahr verlängert, verkürzt sich gleichzeitig der Master um ein Jahr.

Statt 180 LP, so genannten Leistungspunkten oder Credit Points, müsste ein Student in acht Semestern Bachelor eben 240 LP sammeln. Diese Leistungspunkte sollen den Arbeitsaufwand normieren, wobei ein Punkt etwa 30 Stunden Arbeit für einen durchschnittlichen Studenten entsprechen soll.
Wenn aber der Bachelor nicht nur um zwei Semester verlängert, sondern auch inhaltlich proportional aufgestockt wird, ändert sich nichts. Ob 180 in sechs oder 240 in acht Semestern – netto stehen 30 LP pro Halbjahr.
Auch im achtsemestrigen Bachelor werden also Leistungsdruck, Struktur und Lernzwänge herrschen.

Wie im Sommer 2009 hier in Göttingen protestieren dieser Tage europaweit Studenten gegen das Hochschulsystem
Bild: Jonathan Groß, CC-BY-NC-SA

Argumentative Nebelkerzen

Die geforderten Reformen sind demnach nichts als argumentative Nebenkerzen, die die eigentlichen Probleme verschleiern sollen. Und sie sind zudem scheinheilig, weil achtsemestrige Bachelorstudiengänge seit Beginn möglich sind und in Einzelfällen auch angeboten werden. Eine Regel, nach der ein B.A. in sechs Semestern abzuleisten sei, gab es nie.

Genauso scheinheilig ist es, wenn der eingangs erwähnte Lutz Stratmann fordert, der Bachelor müsse „der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss sein“ – das ist er nämlich der offiziellen Darstellung zufolge schon heute.
Dass sogar dort de facto verbessert werden muss, wo de jure kein Verbesserungsbedarf bestehen kann, zeigt nur, wie unfertig das Bachelor/Master-System eigentlich ist.

Den einzig positiven Effekt, den eine flächendeckende Umstellung auf den achtsemestrigen Bachelor hätte, wäre der, dass jeder Student diese vier Jahre studieren kann. Angesichts der Tatsache, dass nur etwa ein Drittel der B.A.-Absolventen einen Masterplatz bekommt, ist das nicht selbstverständlich.
Allerdings: Es ist zu befürchten, dass ein System 4 + 1 – also vier Jahre Bachelor, ein Jahr Master – als Vorwand dienen könnte, um genau diese ungleiche Verteilung zu rechtfertigen.
Der geringere Unterschied würde womöglich als geringere Benachteiligung gesehen, die notwendige, aber freilich kostspielige Schaffung von mehr Studienplätzen könnte so vermieden werden. Die Masterquote könnte bleiben.
Gerade, da in den nächsten Jahren etliche „Doppeljahrgänge“, also zwei Abiturjahrgänge pro Bundesland, anstehen, wäre der achtsemestrige Bachelor eine billige Rechtfertigungs-Alternative zur Abschaffung der Masterquote.

Nur eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit löste effektiv Probleme

Die Forderung nach einem achtsemestrigen Bachelor wäre nur dann hilfreich, wenn damit eine Verlängerung des gesamten Studiums einherginge – womit eine Ausdünnung des Stoffes möglich würde.
Wer dagegen innerhalb eines bestehenden Zeitfensters von zehn Semestern die Grenze zwischen Bachelor und Master verschieben möchte, ohne gleichzeitig die Stofffülle zu reduzieren oder die Masterquote abzuschaffen, der fordert keine Verbesserung des Systems, sondern eine Maskierung des Problems durch blinden Aktionismus. Eine solche Reform wäre ein Feigenblatt. Sie zu fordern ist blanker Populismus.

Thema: Hochschulpolitik, Kommentar | Kommentare (5) | Autor: