Bachelor und Master: Architekturstudenten allein auf weiten Fluren
Freitag, 4. Februar 2011 23:59
Vor allem in der Anfangszeit dieses Blogs habe ich viel über das Bologna-System geschrieben. Unter anderem habe ich argumentiert, dass der während der Studentenproteste oft als Lösung präsentierte achtsemestrigen Bachelor eher ein Feigenblatt sei. Damals ist auch dieser Text hier entstanden, der aus verschiedenen Gründen nie irgendwo erschienen ist. Ich habe ihn jetzt wieder aus der Mottenkiste geholt, auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster.1 Ich glaube nämlich, dass das Kernproblem immer noch existiert.
Masterplatz: Nicht für jeden
Dass das Bachelor-Master-System nicht zwingend für jeden Bachlor-Absolventen einen Masterplatz vorsieht, ist bekannt. Einen Masterplatz erhält nur, wer von den Hochschulen zu bestimmende Kriterien erfüllt: In den seltensten Fällen genügt ein Bachelorabschluss, bzw. ein anderer akademischer Abschluss allein.
Zwar existieren entgegen mancher Gerüchte keine vorgeschriebenen Masterquoten, die festlegen, wie vielen Studenten deutschlandweit oder auch nur hochschulintern ein Masterplatz zusteht; und weil die neuen Studiengänge noch jung sind, gibt es auch keine validen Zahlen dazu, wie viele Studenten abgelehnt oder angenommen werden. Fakt ist aber: Beschränkungen gibt es an sehr vielen Hochschulen. Jede Universität muss selbst entscheiden, wie sie ihre Mittel investiert, wie viele Bachelor- und wie viele Masterplätze sie jeweils einrichtet. Einen Anspruch auf einen Masterplatz gibt es nicht.
Oft gibt es spezielle Aufnahmetests. Außerdem verlangen die Hochschulen häufig eine „gute“ Abschlussnote, also mindestens 2,5. Das führt dazu, dass trotz vorhandener Kapazitäten Studenten abgewiesen werden und Plätze unbesetzt bleiben – wie zum Beispiel im Wintersemester 2009/10 im Master Architektur an der Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart, die für die Aufnahme sogar einen Schnitt von 2,3 voraussetzte.
Und speziell für Architekturstudenten kann diese Praxis handfeste Konsequenzen haben. Denn formal ist Bachelor zwar ein berufsqualifizierender Abschluss – aber Theorie und Praxis unterscheiden sich hier.
Kammerzugang erst nach acht Semestern
Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung Architekt tragen möchte, muss nämlich Mitglied in einer Landesarchitektenkammer sein. Dazu nötig ist unter anderem ein abgeschlossenes Studium. Das Problem: Wo vorher generell das fünfjährige Diplom stand, stehen künftig sechs-, sieben- oder achtsemestrige Bachelor als berufsqualifizierende Abschlüsse. Die Frage, welche Studiengänge zur Anerkennung durch die Kammern führen, musste neu geregelt werden. Dabei bestimmen zwei überstaatliche Richtlinien den Architektenalltag:
Die erste kommt von der Union Internationale des Architectes, der mit der UNESCO kooperierenden Weltvereinigung der Architekten: Sie fordert ein mindestens fünfjähriges Vollzeitstudium.
Die zweite ist eine EU-Richtlinie, die mindestens vier Jahre Studium vorschreibt. An dieser EU-Richtlinie orientieren sich auch die Deutschen Architektenkammern.
Das heißt: Wer als Architekturstudent nach sechs oder sieben Semestern den Bachelor abschließt und keinen Masterplatz bekommt, kann kein Mitglied in einer Kammer werden, sich mithin nicht Architekt nennen; nur als solcher darf man aber Bauanträge einreichen und hat damit die Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Lediglich angestellt könne man ohne Kammermitgliedschaft arbeiten, gibt die Bundesarchitektenkammer auf Anfrage Auskunft.
In einer Branche, die jedes Jahr mehr Absolventen aufnehmen muss, als benötigt werden, und durchschnittliche Arbeitslosenquoten von konstant etwa 15% aufweist, ist das fatal. Zumal die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure ausschließlich für selbstständige Architekten gilt. Gehälter von angestellten Architekten können frei verhandelt werden. Angesichts der großen Konkurrenz sind die Angestellten hier in einer denkbar schwachen Verhandlungsposition.
Mit einem sechs oder sieben Semester dauernden Bachelor ist man als angehender Architekt also zwingend auf einen Masterplatz angewiesen. Weil in Deutschland die Mehrzahl der Universitäten2 einen Bachelor, der kürzer ist als acht Semester, anbieten, betrifft das auch die Mehrheit der Studenten.
Sackgasse Bachelor
Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) erklärte auf Anfrage, eine sechsemestrige Ausbildung reiche einfach nicht aus, um als Architekt zu arbeiten. Darauf, dass derlei kurze Studiengänge nicht dazu berechtigen, einer Architektenkammer beizutreten, hätten die Kammern von Anfang an hingewiesen. Außerdem gebe es ja die Möglichkeit, einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang zu besuchen.
Diese nicht-konsekutiven Masterstudiengänge gibt es tatsächlich. Allein: Auch hier gibt es mehr Bewerber als Plätze, auch hier müssen Bewerber bestimmte Qualifikationen – z.B. Notendurchschnitte – nachweisen, die Studiengänge sind meist extrem spezialisiert und teuer. Die TU Berlin etwa bietet den weiterbildenden Master-Studiengang „Real Estate Management“ für Studenten mit überdurchschnittlichem Studienabschluss an – und zusätzlich gegen Gebühren von 3450 Euro pro Semester. Diese Summen zu finanzieren, ist für Studenten mit einem Wochenarbeitspensum über dem eines Vollzeitjobs kaum möglich.
Studentengerecht ist diese Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht. Es wird noch etwas dauern, bis die ersten Jahrgänge flächendeckend ihr Bachelorstudium beenden. Und erst nach und nach wird man dann feststellen, ob diese strukturellen Probleme tatsächlich auch praktische Folgen zeitigen. Falls dem aber so sein sollte, könnte sich der Bachelor für ganze Generationen von Architekturstudenten als Sackgasse erweisen.
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- Der Text sah mal deutlich anders aus, was ausführlicher, hat auch andere Aspekte behandelt. Ich habe ihn also gekürzt und umgeschrieben und hoffe, er ist trotzdem einigermaßen lesbar und verständlich. ↩
- Stand November 2009 waren es 54 von 66 Hochschulen; Quelle: Studienführer Architektur und Stadtplanung, Nicolai-Verlag, Berlin; eigene Aufstellung. Mittlerweile dürften es mehr Hochschulen sein, die achtsemestrige Bachelor anbieten. Diesem Buch sind auch die Angaben zu Studiengebühren entnommen. Ich weise also darauf hin, dass es sich um Angaben handelt, die im Winter 2009 gültig waren. Falls sich daran etwas geändert hat, bin ich gerne bereit, die Angaben zu ändern. ↩
Thema: Hochschulpolitik | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible