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Bachelor und Master: Architekturstudenten allein auf weiten Fluren

Freitag, 4. Februar 2011 23:59

Vor allem in der Anfangszeit dieses Blogs habe ich viel über das Bologna-System geschrieben. Unter anderem habe ich argumentiert, dass der während der Studentenproteste oft als Lösung präsentierte achtsemestrigen Bachelor eher ein Feigenblatt sei. Damals ist auch dieser Text hier entstanden, der aus verschiedenen Gründen nie irgendwo erschienen ist. Ich habe ihn jetzt wieder aus der Mottenkiste geholt, auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster.1 Ich glaube nämlich, dass das Kernproblem immer noch existiert.

Masterplatz: Nicht für jeden

Dass das Bachelor-Master-System nicht zwingend für jeden Bachlor-Absolventen einen Masterplatz vorsieht, ist bekannt. Einen Masterplatz erhält nur, wer von den Hochschulen zu bestimmende Kriterien erfüllt: In den seltensten Fällen genügt ein Bachelorabschluss, bzw. ein anderer akademischer Abschluss allein.
Zwar existieren entgegen mancher Gerüchte keine vorgeschriebenen Masterquoten, die festlegen, wie vielen Studenten deutschlandweit oder auch nur hochschulintern ein Masterplatz zusteht; und weil die neuen Studiengänge noch jung sind, gibt es auch keine validen Zahlen dazu, wie viele Studenten abgelehnt oder angenommen werden. Fakt ist aber: Beschränkungen gibt es an sehr vielen Hochschulen. Jede Universität muss selbst entscheiden, wie sie ihre Mittel investiert, wie viele Bachelor- und wie viele Masterplätze sie jeweils einrichtet. Einen Anspruch auf einen Masterplatz gibt es nicht.

Oft gibt es spezielle Aufnahmetests. Außerdem verlangen die Hochschulen häufig eine „gute“ Abschlussnote, also mindestens 2,5. Das führt dazu, dass trotz vorhandener Kapazitäten Studenten abgewiesen werden und Plätze unbesetzt bleiben – wie zum Beispiel im Wintersemester 2009/10 im Master Architektur an der Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart, die für die Aufnahme sogar einen Schnitt von 2,3 voraussetzte.

Und speziell für Architekturstudenten kann diese Praxis handfeste Konsequenzen haben. Denn formal ist Bachelor zwar ein berufsqualifizierender Abschluss – aber Theorie und Praxis unterscheiden sich hier.

Kammerzugang erst nach acht Semestern

Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung Architekt tragen möchte, muss nämlich Mitglied in einer Landesarchitektenkammer sein. Dazu nötig ist unter anderem ein abgeschlossenes Studium. Das Problem: Wo vorher generell das fünfjährige Diplom stand, stehen künftig sechs-, sieben- oder achtsemestrige Bachelor als berufsqualifizierende Abschlüsse. Die Frage, welche Studiengänge zur Anerkennung durch die Kammern führen, musste neu geregelt werden. Dabei bestimmen zwei überstaatliche Richtlinien den Architektenalltag:
Die erste kommt von der Union Internationale des Architectes, der mit der UNESCO kooperierenden Weltvereinigung der Architekten: Sie fordert ein mindestens fünfjähriges Vollzeitstudium.
Die zweite ist eine EU-Richtlinie, die mindestens vier Jahre Studium vorschreibt. An dieser EU-Richtlinie orientieren sich auch die Deutschen Architektenkammern.

Das heißt: Wer als Architekturstudent nach sechs oder sieben Semestern den Bachelor abschließt und keinen Masterplatz bekommt, kann kein Mitglied in einer Kammer werden, sich mithin nicht Architekt nennen; nur als solcher darf man aber Bauanträge einreichen und hat damit die Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Lediglich angestellt könne man ohne Kammermitgliedschaft arbeiten, gibt die Bundesarchitektenkammer auf Anfrage Auskunft.

In einer Branche, die jedes Jahr mehr Absolventen aufnehmen muss, als benötigt werden, und durchschnittliche Arbeitslosenquoten von konstant etwa 15% aufweist, ist das fatal. Zumal die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure ausschließlich für selbstständige Architekten gilt. Gehälter von angestellten Architekten können frei verhandelt werden. Angesichts der großen Konkurrenz sind die Angestellten hier in einer denkbar schwachen Verhandlungsposition.

Mit einem sechs oder sieben Semester dauernden Bachelor ist man als angehender Architekt also zwingend auf einen Masterplatz angewiesen. Weil in Deutschland die Mehrzahl der Universitäten2 einen Bachelor, der kürzer ist als acht Semester, anbieten, betrifft das auch die Mehrheit der Studenten.

Sackgasse Bachelor

Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) erklärte auf Anfrage, eine sechsemestrige Ausbildung reiche einfach nicht aus, um als Architekt zu arbeiten. Darauf, dass derlei kurze Studiengänge nicht dazu berechtigen, einer Architektenkammer beizutreten, hätten die Kammern von Anfang an hingewiesen. Außerdem gebe es ja die Möglichkeit, einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang zu besuchen.

Diese nicht-konsekutiven Masterstudiengänge gibt es tatsächlich. Allein: Auch hier gibt es mehr Bewerber als Plätze, auch hier müssen Bewerber bestimmte Qualifikationen – z.B. Notendurchschnitte – nachweisen, die Studiengänge sind meist extrem spezialisiert und teuer. Die TU Berlin etwa bietet den weiterbildenden Master-Studiengang „Real Estate Management“ für Studenten mit überdurchschnittlichem Studienabschluss an – und zusätzlich gegen Gebühren von 3450 Euro pro Semester. Diese Summen zu finanzieren, ist für Studenten mit einem Wochenarbeitspensum über dem eines Vollzeitjobs kaum möglich.

Studentengerecht ist diese Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht. Es wird noch etwas dauern, bis die ersten Jahrgänge flächendeckend ihr Bachelorstudium beenden. Und erst nach und nach wird man dann feststellen, ob diese strukturellen Probleme tatsächlich auch praktische Folgen zeitigen. Falls dem aber so sein sollte, könnte sich der Bachelor für ganze Generationen von Architekturstudenten als Sackgasse erweisen.

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  1. Der Text sah mal deutlich anders aus, was ausführlicher, hat auch andere Aspekte behandelt. Ich habe ihn also gekürzt und umgeschrieben und hoffe, er ist trotzdem einigermaßen lesbar und verständlich.
  2. Stand November 2009 waren es 54 von 66 Hochschulen; Quelle: Studienführer Architektur und Stadtplanung, Nicolai-Verlag, Berlin; eigene Aufstellung. Mittlerweile dürften es mehr Hochschulen sein, die achtsemestrige Bachelor anbieten. Diesem Buch sind auch die Angaben zu Studiengebühren entnommen. Ich weise also darauf hin, dass es sich um Angaben handelt, die im Winter 2009 gültig waren. Falls sich daran etwas geändert hat, bin ich gerne bereit, die Angaben zu ändern.

Thema: Hochschulpolitik | Kommentare (1) | Autor:

Architekten mit Bachelor – allein auf weiten Fluren?

Sonntag, 10. Januar 2010 9:02

Vor einigen Tagen habe ich der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) einen Fragenkatalog geschickt. Die ByAK hatte kurz zuvor eine Pressemitteilung zur Situation der Bachelorstudenten veröffentlicht. Gerade in Architektur erwachsen Studenten, die keinen Masterplatz bekommen, nämlich große Nachteile – sie werden unter Umständen in keine Architektenkammer aufgenommen und dürfen sich deshalb auch nicht “Architekt” nennen.
Hier also meine Fragen und die Antworten von Oliver Heiss im Auftrag der ByAK.

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In den Informationen zur Mitgliedschaft steht:
„Aufgenommen werden kann, wer […] eine Abschlussprüfung in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Akademie abgelegt hat.“

Dagegen heißt es in einer Pressemitteilung vom 01.12.09:
„Bundesweit ist eine Mindeststudienzeit von acht Semestern Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Allerdings liegen europaweit die Anforderungen höher: In 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten ist die mindestens zehnsemestrige Ausbildung für künftige Architekten verbindlich vorgeschrieben.“

Den Aufnahmekriterien der ByAK zu Folge müsste ein Student mit einem sechssemestrigen Bachelor, der ja ein berufsqualifizierender Abschluss, für den in Form der Bachelorarbeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden muss, ist, Mitglied in der ByAK werden können.

Warum ist das nicht möglich?
Auf welcher Grundlage wurde beschlossen, dass bundesweit mindestens acht Semester nötig sind?
Wann wurde dieser Beschluss gefasst und von wem?

Am 09.05.2007 ist das sog. „Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind nicht nur die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innen- und Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner verfasst, sondern auch die Eintragungsvoraussetzungen.
Art.4 BauKaG definiert als Hochschulvoraussetzung für die Eintragung als Architekt neben der praktischen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss eine mindestens vierjährige Regelstudienzeit. Für die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung sind lediglich drei Jahre vorgeschrieben.
Diese Grundlagen, die zwischenzeitlich in allen Länderarchitektenkammergesetzen gleichlautend fixiert sind, basieren auf der 1995 von der EU beschlossenen „Architektenrichtlinie“ bzw. der „Hochschuldiplomrichtlinie“, in der europaweite Mindeststandards definiert wurden.

Erkennt die ByAK einen achtsemestrigen Bachelor an; kann also ein Student mit einem Bachelor nach acht Semestern bei Erfüllung der anderen Kriterien Mitglied in der ByAK werden?

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer handelt auf der Grundlage des o.g. Baukammerngesetzes. Im Gesetz ist lediglich die Dauer eines Studiums, nicht aber der akademische Abschluß reglementiert. Sofern ein Absolvent eines Architekturstudienganges an einer anerkannten europäischen Hochschule nach einem 8-semestrigen Regelstudium mit erfolgreichem Abschluß und entsprechender praktischer Nachweise Antrag auf Eintragung stellt, so steht dem nichts entgegen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„„Mit einer sechssemestrigen Architektenausbildung ist niemandem geholfen. Das müssen die Hochschulen wie auch die Bundesländer, in deren Verantwortung die Bildung liegt, endlich einsehen“, betont Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitekten­kammer. Damit die Architekten in Deutschland auch in Zukunft über ausreichend qualifizierte – und international anerkannte – Abschlüsse verfügen, fordert die BAK die Mindestausbildungszeit schrittweise auf zehn Semester zu erhöhen.
Die Bayerische Architektenkammer geht dabei sogar noch einen Schritt weiter: Auch die Ausbildungsdauer für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner muss entsprechend verlängert werden um die Absolventen in die Lage zu versetzen, das gesamte Spektrum ihrer Berufsaufgaben auch künftig umfassend erfüllen zu können.
Momentan wird das Problem auf dem Rücken der Architekturstudenten ausgetragen, die nach sechs Semestern über keinen in die Architektenliste eintragungsfähigen Ausbildungs­­­­abschluss verfügen. „Damit wurden von den Hochschulen und der Politik schon zwei Jahrgänge von Studierenden abgeschrieben. Das darf so nicht weitergehen“, beschreibt Schmid die Situation.“

Wie sehen die Forderungen der ByAK konkret aus?
Fordert die ByAK eine Ausdehnung des Bachelor auf zehn Semester? Das wurde erst von der Kultusministerkonferenz ausgeschlossen; dort wurde die Regelstudienzeit von zehn Semestern für Bachelor und Master zusammen erneut bestätigt.
Fordert die ByAK also einen garantierten Masterstudienplatz für jeden Bachelorabsolventen?

Wie von Ihnen selbst beschrieben haben der Großteil der europäischen Hochschulen und Universitäten die Regelstudienzeit des Studiengangs Architektur auf zehn Semester definiert. Dies entspricht auch den hohen international anerkannten Standards der UIA (Union Internationale des Architectes). Die Architektenkammern der Bundesländer werden sich künftig dafür einsetzen, dass auch Deutschland sich diesem internationalen Standard nähert. Ob in diesem mindestens 10 Semestern Bachelor- und Masterstudium integriert sind oder das Bachelorstudium erweitert wird, ist nicht Sache des Eintragungsauschusses. Relevant bleibt die Gesamtdauer und der erfolgreiche Abschluß sowie die internationale Anerkennung.

Ob dies automatisch mit einer Forderung auf einen Studienplatz in einem konsekutiven Studiengang für jeden Bachelorabsolventen verbunden werden kann, oder ob die inzwischen existente Vielzahl der nicht konsekutiven (kostenpflichtigen) Aufbaumasterstudiengänge eine sinnvolle Bereicherung des Angebotes darstellen, kann momentan nicht abschließend beurteilt werden.

Die ByAK beklagt, das Problem werde auf dem Rücken der Studenten ausgetragen und gibt die Verantwortung weiter an die Hochschulen und die Länder.
Das Problem, das der sechssemestrige Bachelor (und der achtsemestrige?) nicht „eintragungsfähig“ ist, liegt aber doch in den Richtlinien der Architektenkammern – denn nicht Länder oder Hochschulen legen ja die Kriterien für eine Aufnahme fest.
Stiehlt sich die ByAK hier aus ihrer Verantwortung?

Wie oben beschrieben handeln die Eintragungsausschüsse auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage. Seit beginn des Bolognaprozesses war absehbar, dass mit sechssemestrigen Abschlüssen keine internationale Anerkennung verbunden sein wird. Hierauf haben die Kammern im Verbund mit den Hochschulen immer hingewiesen. Nachdem die inhaltlichen wie haftungsrechtlichen Ansprüche an den Berufsstand weiter steigen, wäre es verantwortungslos, sich für eine Verkürzung der Ausbildung auszusprechen.
Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Bayern direkt der Aufsichtbehörde des Innenministeriums unterstellt.
Die berufsständischen Vertretungen haben immer versucht, im Sinne einer qualitätvollen Ausbildung zu argumentieren.

Und ist es kein Widerspruch, sich für die Studenten stark zu machen und gleichzeitig den beiden Jahrgängen die Chance auf eine erfolgreiche Berufslaufbahn zu erschweren, indem ihnen pauschal die Aufnahme in eine Architektenkammer unmöglich gemacht wird?
Wäre nicht hier die ByAK wie anderen Architektenkammern auch in der Verantwortung, den jungen Kollegen zu helfen, anstatt sie ein weiteres Mal zu übergehen?

Sicherlich besteht bei der Bayerischen Architektenkammer Verständnis dafür, dass von Absolventen eines sechssemestrigen Studiengangs erhofft wird, die Kammerfähigkeit zu erlangen. Ob Absolventen tatsächlich „pauschal die Aufnahme in die Architektenkammer unmöglich gemacht wird“ solange es zwar einerseits die formulierte Voraussetzung eines mindestens achtsemestrigen Studiums gibt, andererseits aber auch ein Angebot von Aufbaumasterstudiengängen darf hinterfragt werden.

In einer zweiten Mail fragte ich:

Haben Sie genauere Informationen darüber, wo solche Studiengänge angeboten werden und wie viel so ein Studium kostet?

In Bayern besteht ein solches Angebot an der TUM, der Hochschule Augsburg, der Hochschule München, der Hochschule Nürnberg sowie an den Akademien der Bildenden Künste in München und in Nürnberg.
Inhalt wie Kostenstruktur sind völlig unterschiedlich gestaltet.

Außerdem: Erheben die Kammern Daten über die Zahl der Studierenden und Absolventen in und von Architektur-studiengängen?

Den Kammern werden von den Hochschulen und Universitäten aus datenschutzrechtlichen Gründen bedauerlicherweise keine Daten über die Zahlen der Studierenden bzw. Absolventen zur Verfügung gestellt, so dass wir hier auch keine Erhebungen durchführen können.

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Ich lasse das als Information und Dokumentation unkommentiert stehen, weil ich zu dem Thema noch am Recherchieren u.a. der oben offen gebliebenen Fragen bin und vor habe, in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft einen längeren Artikel zu schreiben.

Thema: Hochschulpolitik | Kommentare (0) | Autor: