Beitrags-Archiv für die Kategory 'Wahlkampf'

Grünes Schäublonen-Plakat: Ist das noch guter Stil?

Donnerstag, 24. September 2009 5:47

Was ist von diesem Grünen-Wahlplakat zu halten?

Ich bin ja schon immer und absolut grundsätzlich gegen Negativ-Wahlkampf. In meinen Augen sollten Parteien und Kandidaten erklären, warum man sie wählen sollte und nicht, warum man nicht die anderen wählen sollte und stattdessen vielleicht sie, weil sie weniger schlecht sind. Da klingt schon die Beschreibung wenig überzeugend…

Erstens ist es einfach schlechter Stil, den politischen Gegner madig zu machen, und zweitens weist eine so destruktive Wahlkampfstrategie nicht gerade auf große inhaltliche Tiefe der eigenen Argumente hin. Wer überzeugende Inhalte hat, muss nicht agitieren. Und wer es doch tut, disqualifiziert sich selber. Davon bin ich überzeugt.
Und jetzt Schäuble.
Mist.
So schnell können Prinzipien ins Wanken geraten. Denn eigentlich bin ich kein Freund von Wolfgang Schäubles Sicherheitspolitik; ich glaube auch, dass sich zu wenige Menschen wirklich Gedanken darüber machen, was mit ihren Daten geschieht, dass zu viele die Mahnungen der Kritiker als Verschwörungstheorien abkanzeln und dass die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen zur Überwachung stärker thematisiert werden sollten; ich fand im Übrigen den Schäuble-Remix-Wettbewerb oft amüsant, manchmal grandios und immer in Ordnung.

Und trotzdem kann ich mich mit dem Grünen-Plakat nicht anfreunden. Es ist etwas anderes, wenn einige erzürnte Bürger die Schäublone entwerfen oder in der Freizeit Stasi-2.0-Shirts tragen oder ein Wahlplakat satirisch umgestalten, als wenn es eine im Bundestag vertretene Partei tut.
Das gehört sich nicht, das ist populistisch und einer vernünftigen Debatte hinderlich. Es ist außerdem in meinen Augen noch einmal wesentlich heikler, hier Schäuble als Person anzugreifen und nicht das Thema Überwachung an sich. So handhaben es die Grünen ja auch beim Thema Atomkraft, das sie in Anspielung auf die schwarz-gelben Warnzeichen mit einer Warnung vor Schwarz-Gelb verknüpfen. Solange es rein thematisch bleibt, ist so etwas in Ordnung. Aber eine Person so direkt anzugehen, geht zu weit.
Dieses Plakat war ein Fehlgriff.

Thema: Nebenbei bemerkt, Wahlkampf | Kommentare (1) | Autor:

Selbstkritische Umfrage des ZDF

Montag, 21. September 2009 1:01

Das ZDF hat eben eine Zusammenfassung des Formats “Erst fragen, dann wählen” (#efdw), in der Menschen über das Internet mit den Spitzenkandidaten diskutieren konnten, ausgestrahlt. “Erst fragen, dann wählen” enstand in Zusammenarbeit mit meinVZ und Zeit-online und ist so etwas wie der Versuch, das Fernsehen mit dem Internet und Wahlkampf mit den Wählern zu verbinden – allerdings lief sie in voller Länge nicht im ZDF, sondern nur im ZDF-Infokanal.
Die Resonanz im Internet ist eher positiv.
Das hat jetzt auch das ZDF herausgefunden, und zwar in einer total objektiven und differenzierten Umfrage bei twtpoll, in der die Menschen um ihre Meinung zu EWDF gebeten wurden.
screenshot: ZDF-Umfrage zu
Man hatte also die Wahl zwischen:

1) einem Lob
2) einem Lob
3) einem Lob
4) zwar keinem Lob, aber auch keiner Kritik

Das nennt man dann wohl eine ergebnisoffene, selbstkritische und auf Verbesserung ausgelegte Umfrage.

Kleine Anmerkung zum Schluss: Die einzige Partei, die ihren Spitzenkandidat nicht schickte, war – die CDU. Wahlkmapftaktisch sicher kein geschickter Schachzug der Kanzlerin, sich den Wählern nicht zu stellen.

Thema: Medienkritik, Wahlkampf | Kommentare (1) | Autor:

Post von (und) zu Guttenberg (3)

Freitag, 18. September 2009 12:16

Hinweis, siehe auch:
Post von (und) zu Guttenberg (1)
Post von (und) zu Guttenberg (2)
Übersichtsartikel: Von der Leyens Internetsperren
———-

Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Mai 2009. Darin äußern Sie Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren.
Ich entschuldige mich vorweg für die unerhört späte Rückmeldung.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Dies ist bei diesem Thema allerdings nicht immer der Fall. Denn ich erlebe immer wieder, dass bei der Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden. Bitte gestatten Sie mir hierzu daher einige Ausführungen:

Gestattet.

Sicher stimmen wir darin überein, dass Kinderpornographie ein abscheuliches Verbrechen ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich ausschließlich auf Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet bezieht, ist es aus meiner Sicht nur schwer nachzuvollziehen, wenn darüber eine Zensurdebatte geführt wird. Die Verhinderung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten, deren Beschaffung von unserem Strafrecht als schweres Unrecht geahndet wird, kann nicht als ein Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit angesehen werden.

Zu beachten ist die Einleitung, die einen mit einem nicht zu leugnenden Allgemeinplatz in die verbale Defensive drängt. Es ist nämlich bei der Bewertung der Implikationen des Zugangserschwerungsgesetzes auf verschiedene Grundrechte völlig unerheblich, ob wir in diesem Punkt übereinstimmen oder nicht. Es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der Haltung zu Kinderpornographie und der Haltung zum Gesetz. Den aber suggeriert diese Einleitung und damit auch, dass Kritik am Vorgehen der Regierung die Feststellung, dass Kinderpornographie furchtbar ist, irgendwie in Frage stellt.
Ein nicht wirklich neuer, aber trotzdem immer wieder raffinierter rhetorischer Kniff.
Dann folgt das obligatorische Argument, niemand habe ein Recht auf den Zugang zu Kinderpornographie – in diesem Fall eben, leicht abgewandelt, die Sperre sei kein Eingriff in die Informationsfreiheit.
Das wäre jetzt Sache eines Verfassungsrechtlers – ich persönlich würde meinen, dass das Sperren egal welcher Seite immer verhindert, dass man sich aus „frei zugänglichen Quellen ungehindert [...] unterrichten“ kann, es in manchen Fällen aber ein zulässiger Eingriff in die Informationsfreiheit sein kann, so auch hier. Ich bin aber natürlich ein juristischer Laie.
Aber und das ist das Problem: In dem Moment, in dem auch nur eine einzige Seite fälschlicherweise auf der Sperrliste landet – und diese Gefahr ist recht groß, zumindest lassen die Erfahrungen aus anderen Ländern das vermuten –, ist die Informationsfreiheit auf definitiv unzulässige Weise eingeschränkt.
Nach meinem Dafürhalten ist der entscheidende Punkt bei diesem Gesetz die fehlende richterliche Kontrolle, bzw. die faktische Aufhebung der Gewaltenteilung, wie sie aus Art. 20 GG abgeleitet wird.
Wenn die Exekutive ungehindert – und durch das Gremium allenfalls nachträglich und nur eventuell kontrolliert – Seiten sperren kann, kann eine Einschränkung der Rezipientenfreiheit niemals ausgeschlossen werden.
Das Gesetz unternimmt also nichts dagegen, einen möglichen Eingriff in Art. 5.1 GG zu verhindern, womit der Vorwurf, es werde einer potentiellen Zensur Tür und Tor geöffnet, in meinen Augen gerechtfertigt ist.

Die Kommunikations- und Informationsfreiheit, der Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben in der Informationsgesellschaft zu Recht eine herausragende Bedeutung. Deshalb haben wir einen Regelungsrahmen, der dem Schutzbedürfnis der Bürger in Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten Rechnung trägt. Die Vornahme von Netzsperren gegen Kinderpornographie ändert daran nichts. Insbesondere dürfen die Daten nur für die Verhinderung des Zugangs zur Kinderpornographie und zur Umleitung auf die Stopp-Seite verwendet werden. Wenn das erfolgt ist, müssen sie unverzüglich gelöscht werden. Die Dienstanbieter müssen dies durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherstellen.

Hier werden Kommunikations- und Informationsfreiheit und Datenschutz auf unzulässige Weise vermengt. Wieder so ein rhetorischer Kunstgriff: Dadurch, dass im ersten Satz die Bedeutung der Informationsfreiheit betont wird, suggeriert der folgende Text, der erklärt, warum der Datenschutz bei den Sperrungen gewährleistet ist, dass auch beim Thema Informationsfreiheit keine Probleme auftreten.
Das ist, wie im vorherigen Paragraphen ausgeführt, nicht korrekt.
Inhaltlich bliebe noch zu kritisieren, dass das Gesetz dadurch als unproblematisch charakterisiert wird , dass es sich von der ursprünglichen, noch schlechteren Version, in diesem Punkt positiv unterscheidet. Ob „Nicht so schlecht wie am Anfang!“ allerdings ein sonderlich gutes Argument für die neue und nicht eher nur gegen die alte Version ist, sei dahingestellt.

Natürlich müssen die Strafverfolgungsbehörden ihre gesetzlichen Befugnisse und Pflichten im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit wahrnehmen. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und werden vom Gesetz zu Bekämpfung der Kinderpornographie nicht berührt.

Das mag sein, ist für das Problem aber hochgradig irrelevant.
Möglicherweise sollte dieser Absatz auch sagen, dass die BA-Beamten ja nicht gesetzeswidrig handeln dürften – was selbstverständlich ist. Deshalb können sie aber immer noch außerhalb ihrer Befugnisse handeln.
Weil das möglich ist, müsste eine vorherige Kontrolle der Aktionen stattfinden – genau die gibt es aber nicht.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass es erforderlich ist, dass gegen die Straftäter unmittelbar vorgegangen wird. Zusätzlich müssen auch Maßnahmen gegen Anbieter von Plattformen ergriffen werden können, wenn sich in ihrem Angebot kinderpornographische Inhalte befinden.

Richtig. Maßnahmen gegen Provider, die Kinderpornographie hosten und auf Anfrage nicht dagegen vorgehen, müssen möglich sein. Sollten sie eigentlich auch, denn es gibt kein Land auf dieser Erde, das nicht entweder ohnehin Gesetze gegen Kinderpornographie hat (89,2% aller Länder haben ganz explizit Gesetze dagegen, bei 12 der verbleibenden 21 ist die Rechtslage unklar) oder die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. Maßnahmen müssten also ergriffen werden können – dazu bedarf es allerdings klassischer polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Dies gilt insbesondere für Angebote aus Drittstaaten außerhalb der EU. Hier ist das Sperren des Zugangs häufig die einzige Möglichkeit, die Verbreitung von Kinderpornographie zu erschweren.

Häufig? Tatsächlich?
Ich hätte gerne diese ominösen Drittstaaten genannt.
Und ich hätte gerne Zahlen, die glaubhaft belegen, dass es so viele Fälle gibt, in denen Löschen nicht möglich ist, so dass „Sperren [...] häufig“ die einzige Möglichkeit ist, dagegen vorzugehen.
Ob ich die wohl noch bekomme?

Meines Erachtens stellt diese Maßnahme ein wichtiges zusätzliches Instrument im Kampf gegen Kinderpornographie dar. Wir gehen davon aus, dass wir künftig eine Vielzahl von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte blockieren können.

Die Richtigkeit der Aussage hängt natürlich ganz von der Definition von „Vielzahl“ ab und ist damit unmöglich zu widerlegen. Wieder ein rhetorisches Manöver: Die Aussage bleibt vage und damit mit Fakten unangreifbar.
Angesichts der Größenordnungen von justiziablem Material, das sich auf anderen Sperrlisten fand, darf jedoch bezweifelt werden, dass es hier um wirklich große Zahlen geht.
Und selbst wenn: Löschen bleibt sinnvoller und vor allem bleiben die rechtsstaatlichen Bedenken ungeachtet dessen.

In Deutschland ist mit der Umsetzung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Deshalb ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht worden.

Ich würde ja meinen, es hülfe mehr, die Ermittlungsbehörden auszubauen und zu verhindern, dass profilierte Ermittler aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen den Dienst quittieren, aber das ist natürlich Ansichtssache…

Die Bundesregierung hat darüber in den letzten Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Lassen Sie mich deren wichtigste Punkte hervorheben:

Interessant, wie wieder einmal die Verträge mit den Providern als Argument herhalten, die nur deshalb zustande kamen, weil den Providern zugesichert wurde, eine gesetzliche Regelung nachzuschieben. Die Chronologie wird also umgekehrt. Ein, ich glaube ich wiederhole mich, interessanter rhetorischer Kniff.
Übrigens gab es ernste Bedenken, dass derlei Verträge ohne gesetzliche Grundlage ohnehin nicht zulässig und damit hinfällig gewesen wären.

1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.

Wieder die Frage: Wo – in welchem Ausland – ist ein „wirksameres Vorgehen“ nicht möglich?
Wenn es außerdem nur um „ausländische[n] Angebote“ geht – warum wurde dann nicht im Gesetz festgeschrieben, dass etwa Seiten aus der EU grundsätzlich nicht gesperrt werden dürfen?

2. Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.

Das Gesetz ist also nicht mehr ganz so schlimm wie in der ersten Version. Siehe weiter oben. Das ist allenfalls ein Argument dafür, dass die neuere Version nicht so schlimm ist wie die ursprüngliche.

3. Der Vorschlag von Bundesministerin. von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

Der Vorschlag von Kritikern, die Judikative zwischenzuschalten, mithin einen Richtervorbehalt einzubauen, wurde nicht realisiert.
Kann ein fünfköpfiges Expertengremium die Kontrollfunktion von Legislative und Judikative ersetzen und verhindern, dass Seiten fälschlicherweise auf die Liste geraten?
Nein.
Damit wird die Gewaltenteilung nach Art. 20 GG ausgehebelt.

4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.

Das ist wann?
Und was heißt: „zeitnah“?
Ich lese hier: Es bleibt bei einer reiner Ermessensentscheidung des BKA – ohne Kontrolle.

5. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

Nicht alle in der Union (und außerhalb) haben das.

6. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Das ist in der Tat einer der besseren Teile des Gesetzes.

Besonders wichtig ist mir dabei, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, sondern um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.

Doch, es handelt sich um Zensur. Um Nachzensur, um genau zu sein. Zensur, um Straftaten gemäß §184b StGB zu verhindern, möglicherweise.
Die Frage ist, ob es zulässige Zensur ist oder unzulässige. Und, auch hier wiederhole ich mich, es wurden keine Maßnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass ausschließlich justiziable Inhalte gesperrt werden.

Das Gesetz alleine ist kein Allheilmittel. Aber es ist ein weiterer Baustein in der Gesamtstrategie und meines Erachtens wichtig und dringend geboten zur Erschwerung der Verbreitung von Kinderpornographie.

Meines Erachtens verhindern diese Sperren die Verbreitung von Kinderpornographie nicht oder nur in so geringem Maße, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist.

Noch ein Wort zur weiteren Implikation des Gesetzes. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht notifizierungspflichtig.
Eine Anfrage der EU-Kommission im laufenden Gesetzgebungsverfahren ließ allerdings vermuten, dass die Kommission eine andere Rechtsaufassung vertreten könnte.

Zur Vermeidung von Verzögerung hat sich dann die Bundesregierung entschlossen, den Gesetzesentwurf vorsorglich zu notifizieren. Dies geschah zügig nachdem der endgültige Entwurfstext feststand. Zugleich haben wir auf unsere Rechtsposition hingewiesen.
Es geschah zwar zügig, nachdem die endgültige Entwurfsversion feststand, aber erst, nachdem dieser Entwurf von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war – und damit das Entwurfsstadium verlassen hatte.

Die Stillhaltefrist endet am 08. Oktober 2009. Die Bundesregierung wird deshalb das weitere Gesetzgebungsverfahren erst nach Ablauf dieser Frist veranlassen.

Das ist bekannt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen hat dies keine Verzögerung zur Folge, da sich die wesentlichen Anbieter bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt verpflichtet haben.

Das ist falsch, weil die Verträge, wie gesagt, ohne Gesetz wohl nicht haltbar sind.

Im Übrigen unterfällt das Gesetzgebungsvorhaben aufgrund der durch die Notifizierung eintretende zeitlichen Verzögerung nicht der Diskontinuität.

Diese von Heribert Prantl aufgestellte Hypothese scheint in der Tat widerlegt.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen meine Sicht der Dinge ein wenig verständlicher machen konnte, verbleibe ich

Thema: Innenpolitik, Wahlkampf | Kommentare (1) | Autor:

Post von (und) zu Guttenberg (2)

Freitag, 18. September 2009 12:15

Hier sind die Fragen, die zu beantworten mit zu Guttenberg eigentlich versprochen hatte.
Sie beziehen sich fast ausschließlich auf die Rede, die er am 22.08.09 in Trunstadt gehalten hat.
Zwar haben zahlreiche Medien über seine Wahlkampfauftritte berichtet, bisher habe ich jedoch keine Antworten auf diese oder ähnliche Fragen gefunden. Gerade bei den Themen Jubiläum der Bundesrepublik, Wertschätzung von Leistung, Schutz von Eigentum und soziale Unruhen äußerte sich zu Guttenberg in meinen Augen hochgradig diffus, baute darüber hinaus übertriebene Drohszenarien auf, schürte Ängste, und bekämpfte verbal selbst geschaffene Probleme. Bisher unhinterfragt.
[Alle Zitate sind ein Transkript von Videoaufnahmen, die ich vor Ort aufgezeichnet habe.]

Siehe außerdem:
Post von (und) zu Guttenberg (1)
Post von (und) zu Guttenberg (3)

—-
“Sehr geehrter Herr Minister zu Guttenberg,

wie während unserer Unterhaltung bei Ihrer Wahlkampfveranstaltung in Trunstadt am vergangenen Samstag verabredet, sende ich Ihnen anbei einige Fragen. Die meisten davon stellte ich mir noch während Ihrer Rede – leider, aber verständlicherweise hatten Sie keine Zeit, gleich vor Ort alle zu beantworten.


In Ihrer Rede bezeichneten Sie die Kalte Progression als “himmelschreiende Ungerechtigkeit” und “ungerechtfertigte Bereicherung des Staates”.

Sie erklärten nicht, wie Sie dagegen vorgehen möchten.
Wie planen Sie, dem Problem zu begegnen?


Sie sprachen über den Begriff des Eigentums und sagten, man habe manchmal das Gefühl, dass “Enteignung, enteignungsgleicher Eingriff, die Beschränkungen des Eigentums manch einem wichtiger erscheinen als der Schutz des Eigentums”

Auf wen bezogen Sie sich konkret?
Wem konkret sind Enteignung oder Beschränkungen des Eigentums wichtiger als der Schutz des Eigentums?


Sie mahnten zudem Vernunft im Umgang mit “jedem einzelnen Euro”. Sie wiesen aber auch darauf hin, der Staat könne Unternehmen nicht “retten”, das müssten die Unternehmen schon selber. Außerdem müsse sich der Staat nach dem Eingreifen auch wieder aus der Wirtschaft zurückziehen. Sie rügten also enteignungsgleiche Eingriffe und forderten einen Schutz des Eigentums. Sie forderten, dass sich der Staat nach seinen Eingriffen wieder aus der Wirtschaft zurückziehe. “So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig” fassten Sie die Soziale Marktwirtschaft zusammen. Gleichzeitig mahnten Sie, auf jeden einzelnen Euro zu achten.

Halten Sie es, beispielsweise auch im Falle der HSE, grundsätzlich für falsch, dass der Staat Eigner wird?
Wie wäre bei einem raschen Rückzug des Staates gewährleistet, dass die für die Sanierung verwendeten Steuergelder wieder zurückfließen?
Kann in Ihren Augen der Schutz von Steuergeldern grundsätzlich keine (Teil-)Enteignung rechtfertigen?


Sie sagten, manche “versuchen es ganz bewusst klein zu halten, dass wir in diesem Jahr 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland feiern können und [...] feiern sollten.” Bzw., dass es eine Verfassung zu feiern gebe, die “sich nicht nur bewährt hat, sondern das Vorbild für viele viele Länder” ist. Außerdem gebe es – was Sie “mit am meisten erschüttert” – “einige, die ganz gezielt verschweigen, dass es vor 20 Jahren den, in meinen Augen, Glücksfall des Mauerfalls gab [...], wo wir ein System überwunden haben, das manche aufgrund der Krise wieder herbeibeten”.

Wer ganz konkret versucht, all das klein zu halten?
Wer ganz konkret versucht, das Jubiläum der Bundesrepublik klein zu halten?
Wer ganz konkret versucht, das Jubiläum des Grundgesetzes klein zu halten?
Wer ganz konkret verschweigt den Mauerfall?
Auf welche Weise versucht jeweils diese Person/Institution/Vereinigung, den jeweiligen Punkt klein zu halten?
Aus welchen Gründen handelt die jeweilige Person/Institution/Vereinigung?
Wer ganz konkret betet den Sozialismus herbei?


Sie erwähnten in der Rede diejenigen, die gezielt “jetzt soziale Unruhen in die Debatte hineintragen” und sagen, wer das tue, versündige sich bereits an der jetzigen Generation.

Zwar warnte Gesine Schwan vor sozialen Unruhen, zwar war Ähnliches aus dem DGB zu hören und zwar rief die Linke in NRW zu sozialen Unruhen auf (allerdings in Abgrenzung zu “Gewalt und Faschismus”), doch datieren all diese Aussagen aus dem April oder Mai. Seitdem ist das Thema eigentlich aus den Medien verschwunden. Neuere Warnungen oder gar Aufrufe sind nicht zu finden.
Die einzigen namhaften Politiker, von denen in jüngerer Zeit Aussagen über soziale Unruhe zu finden sind, sind der Generalsekretär der NRW-CDU, Hendrik Wüst, und Sie selber. Es hat den Anschein, als arbeite sich die Union an einem selbst geschaffenen Popanz ab. Halten Sie diesen Vorwurf für gerechtfertigt?


Sie sagten, es dürfe sich nicht “die bewusste Entscheidung zur Nicht-Leistung in zweiter oder dritter Generation mehr lohnen”, als “die Leistung als solche”. Man müsse “kein Verständnis für jene aufbringen [...], die um 11 Uhr morgens aufstehen, einem die lange Nase drehen, die nichts tun werden, nichts getan haben, aber denen die lange Nase drehen, die seit sechs Uhr morgens ihrer Arbeit nachgehen, und sich dann auch noch besser fühlen.”

Könnten Sie diese Passage genauer erklären?
Inwiefern lohnt sich in zweiter oder dritter Generation Nicht-Leistung mehr als Leistung? Wer sind diese Personen, die erst um 11 aufstehen und den Arbeitenden eine lange Nase drehen?
Wie möchten Sie gegen dieses Problem vorgehen?


Sie mahnten, man dürfe nicht vergessen, dass die “Wirtschaft nicht nur aus denjenigen besteht, die am lautesten blöken und die es sich leisten können, jeden Tag in irgendeinem Medium zu erscheinen. Deutschlandweit auf ihr Glück oder Unglück hinzuweisen.” Nicht nur denen dürfe die Regierung helfen. Wichtig sei auch der Mittelstand. Dabei verwiesen sie auf die anwesende “Landwirtschaft”.

Sind nicht gerade die auch bei Ihrem Wahlkampfauftritt demonstrierenden Milchbauern eine der Gruppen, die auf ihr Anliegen am vehementesten auch medial aufmerksam machen?


Sie sagten, es sei vorgekommen, dass Sie aus einem anderen Ministerium die angeforderte Expertise nicht bekommen haben.

In welchem konkreten Fall bzw. in welchen konkreten Fällen gab es auf Anfrage aus Ihrem Ministerium die erbetene Expertise nicht?
Ausschließlich aus dem Justizministerium oder auch aus anderen Ministerien? Mit welcher Begründung wurde Ihnen diese Expertise verweigert?


Zum Zugangserschwerungsgesetz: Ich wollte von Ihnen wissen, warum das Gesetz erst so spät zur Notifizierung zur EU-Kommission ging. Sie baten mich, Ihnen eine Quelle zu zeigen, die besagt, dass der gängige Weg eine frühere Notifizierung ist.

Nach der Richtlinie 98/48/EG ist, so Professor Thomas Hoeren, eine Notifizierung im Entwurfstadium vorgesehen.


Ursula von der Leyen zufolge haben Sie das Zugangserschwerungsgesetz “Ruck-Zuck [...] auf den Weg gebracht”. Das Gesetz wurde bekanntlich sehr kontrovers diskutiert.

In einem tagesschau-Interview sagten Sie zu der von 134.000 Menschen unterzeichneten Online-Petition, es mache sie schon “betroffen, wenn der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.”

Wie stehen Sie im Nachhinein zu dieser Aussage?
In welcherlei Hinsicht ist dieses Vorhaben eines der wichtigsten?

Glauben Sie, dass das Zugangserschwerungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wird? Immerhin gibt es einerseits natürlich inhaltliche Bedenken, andererseits aber auch formale.
Hat der Bund in Ihren Augen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für dieses Gesetz?
Sehen Sie im Fehlen einer Kontrolle durch die Justiz ein Problem im Zusammenhang mit Art. 20 GG?


Sie verteidigten den Zukauf externer Expertise als vernünftig, da der einmalige Zukauf billiger sei als eine dauerhafte Verbeamtung und man durch ein vernünftiges Gesetz außerdem Steuergelder spare.
Allerdings dürfe man, und das sei ganz klar, “keine ganzen Gesetze von Externen schreiben” lassen

Einem Bericht des Handelsblattes zufolge hat Ihr Ministerium jedoch nicht nur den Entwurf für ein “Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes” von der Kanzlei Linklaters schreiben lassen, sondern jetzt auch ein Gesetz zur “Nationalen Akkreditierungsstelle” von nämlicher Kanzlei umsetzen lassen.
Sehen Sie keinen Widerspruch in diesem Handeln und der Aussage, man dürfe keine Gesetze von Externen schreiben lassen?


Sie riefen in Ihrer Rede dazu auf, auch jetzt während des Wahlkampfes weiter zu arbeiten und sich nicht “parteipolitisch den Kopf” einzudreschen. Bundeskanzlerin Angela Merkel zählte jüngst im Sommerinterview des ZDF diejenigen Parteien auf, die sie persönlich ernst nähme. Das waren: Union, SPD, FDP, Grüne.

Wie stehen Sie zu dieser Aussage der Kanzlerin?
Halten Sie es für angebracht, einer Partei wie der Linken, die etwa in Berlin Regierungsverantwortung trägt und sich augenscheinlich im vom GG vorgegebenen Rahmen bewegt oder die vielen Kleinparteien, die Ernsthaftigkeit abzusprechen?
Gehörte es nicht zur “Dienstleistung” des Abgeordneten, ist er in der von Ihnen zitierten “Demut” nicht dem Wähler schuldig, grundsätzlich alle verfassungskonformen Parteien ernst zu nehmen?

Zuletzt: Gestatten Sie mir, die Fragen und Antworten zu publizieren?

Über die versprochene Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen, auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass Sie in diesen Tagen sehr wenig Zeit haben.

Mit freundlichen Grüßen”

Thema: Dokumentation, Innenpolitik, Wahlkampf | Kommentare (2) | Autor:

Post von (und) zu Guttenberg (1)

Donnerstag, 17. September 2009 17:07

Vorbemerkung: Ich habe die gesamte Thematik auf drei Beiträge aufgeteilt, weil ich das Gefühl hatte, in einem würde es zu unübersichtlich.

Post von (und) zu Guttenberg (2)
Post von (und) zu Guttenberg (3)

Die Vorgeschichte: Vor einigen Wochen hatte ich eine Wahlkampfveranstaltung Karl Theodor zu Guttenbergs im oberfränkischen Trunstadt besucht. Dort hatte ich den Bundeswirtschaftsminister gefragt, warum das so genannte Zugangserschwerungsgesetz der EU-Kommission erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und -rat zur Notifizierung vorgelegt wurde und nicht schon im Entwurfsstadium. Das sei, zumindest laut Prof. Hoeren, schließlich der gängige Weg.
Zu Guttenberg meinte, das sei ihm nicht bekannt und ich solle es ihm bitte schriftlich geben – was ich versprach. Als ich dann weitere Fragen zu Aussagen aus seiner Rede vor Ort stellen wollte, er aber nur unwirsch antwortete, bot ich an, ihm meinen Fragenkatalog per E-Mail zu senden. Er versprach, mir persönlich zu antworten.
Ich solle ihm doch bitte meinen Namen nennen – das tat ich – und seiner Mitarbeiterin, die mir gleich ihre Karte gab, schreiben und mich im Betreff auf dieses Gespräch beziehen, dann werde die Mail weitergeleitet.
Gesagt, getan.

Am 11. September traf dann tatsächlich eine Antwort von ihm ein. Ich nehme einmal zu seinen Gunsten an, dass tatsächlich zu Guttenberg selbst Verfasser ist, auch wenn das eher unwahrscheinlich scheint in turbulenten Zeiten voll mit Wahlkampf und Opelverkauf.
Das Problem an der Mail: Sie bezog sich auf eine Mail meinerseits vom 11. Mai – damals hatte ich um eine Erklärung seines Betroffenheits-Ausspruchs in der tagesschau gebeten.
Den Inhalt seiner Antwort habe ich hier genauer behandelt.

Viel spannender finde ich die Frage, warum zu Guttenberg nicht auf die neue Mail geantwortet hat, sondern auf die alte. Die einfachste Antwort wäre jetzt: Sein Posteingang wurde auf meinen Namen hin durchsucht, die falsche Mail wurde weitergeleitet. Ein Versehen. Allein: Ich habe Gründe, anzunehmen, dass die Mails absichtlich vertauscht wurden.

1. Zu Guttenbergs Mitarbeiterin, Carolin Opel, antwortete mir direkt auf meine E-Mail:

AW: Gespräch mit Herr zu Guttenberg nach seiner Rede in Trunstadt am Sa., 22.08.09

Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre Email vom 27. August 2009. Wie auf der Veranstaltung in Trunstadt besprochen, werde ich Ihre Fragen Herrn Bundesminister zu Guttenberg vorlegen. Ich muss Sie jedoch bereits jetzt um Verständnis bitten, dass die Bearbeitung Ihres Fragenkatalogs ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann. Wie Sie sicher verstehen, hat Bundesminister zu Guttenberg derzeit einen überborden vollen Terminkalender, der ihm kaum Zeit für die Beantwortung einzelner Anfragen läßt. Da er jedoch, wie er es Ihnen versprochen hat, die Fragen persönlich beantworten wird, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen, wann sich eine entsprechende Gelegenheit ergeben wird. Ich darf deshalb nochmals um Ihr Verständnis bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Opel

Meine richtige Mail ist also eingetroffen und wurde mit dem richtigen Betreff und der richtigen Datierung registriert – und angeblich auch weitergeleitet.

2. Der Inhalt seiner Antwort lässt erkennen, dass er sich an unser Zusammentreffen und meine Frage erinnern konnte und außerdem meine neue Mail gelesen hat.
Er schreibt:

Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Mai 2009. Darin äußern Sie Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren.

Das stimmt nicht.
Meine Mail vom 11. Mai lautete:

Sehr geehrter Herr zu Guttenberg,

in einem Beitrag der ARD-Tagesschau vom 08.05.09 zur erfolgreichen Online-Petition gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt kommentieren Sie das Thema wie folgt:
“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich einer (sic) der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.”
(Der zweite Satz war dabei in der 14-Uhr-Ausgabe noch Teil des Beitrags; in späteren Ausgaben tauchte er nicht immer auf.)

Nun haben sich eine Reihe von Menschen, vornehmlich in Blogs, bereits über den Wortlaut empört – ich würde allerdings gerne von Ihnen wissen, in welchem Kontext das Zitat stand und was genau Sie damit meinten. Die Aussage an sich ist ja, gerade durch die relativierende Formulierung “wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte”, nicht völlig eindeutig.
Deshalb würde mich interessieren:
Hatten Sie zum Zeitpunkt des Interviews Kenntnis vom Wortlaut der Petition?
Welche Frage wurde Ihnen vom betreffenden Journalisten genau gestellt?
Könnten Sie Ihre Aussage präzisieren – gerne auch weiterführend erklären – und damit etwaigen Missverständnissen vorbeugen?

Da Sie in den letzten Tagen auf ähnliche, wenngleich meist latent aggressive Fragestellungen bei abgeordnetenwatch.de nicht geantwortet haben, wende ich mich per E-Mail an beide auf Ihrer Homepage angegebenen Adressen direkt an Sie in der aufrichtigen Hoffnung, eine klärende Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ich habe schon oft und an vielen Stellen Kritik an dem Gesetz geäußert und mache aus meinen Zweifeln auch keinen Hehl. In der Mail vom 11. Mai äußerte ich jedoch keine direkten Bedenken. Vielmehr ging es mir um eine Erklärung des Zitats aus der Tagesschau – zu diesem Zeitpunkt hielt ich es nämlich noch für möglich, dass sich zu Guttenberg missverständlich ausgedrückt haben und die Empörung in diversen Blogs unangebracht gewesen sein könnte.

Allerdings enthielt meine Mail vom 27. August folgende Passage, die sogar den Begriff „Bedenken“ enthält:

„Glauben Sie, dass das Zugangserschwerungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wird? Immerhin gibt es einerseits natürlich inhaltliche Bedenken, andererseits aber auch formale. Hat der Bund in Ihren Augen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für dieses Gesetz? Sehen Sie im Fehlen einer Kontrolle durch die Justiz ein Problem im Zusammenhang mit Art. 20 GG?“

Und auch zur Notifizierung des Gesetzes hatte ich in meiner ersten Mail kein Wort verloren – wohl aber beim Gespräch vor Ort und in meiner zweiten Mail.
Zu Guttenberg schrieb dazu:

Noch ein Wort zur weiteren Implikation des Gesetzes. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht notifizierungsflichtig.
Eine Anfrage der EU-Kommission im laufenden Gesetzgebungsverfahren ließ allerdings vermuten, dass die Kommission eine andere Rechtsaufassung vertreten könnte.
Zur Vermeidung von Verzögerung hat sich dann die Bundesregierung entschlossen, den Gesetzesentwurf vorsorglich zu notifizieren. Dies geschah zügig nachdem der endgültige Entwurfstext feststand. Zugleich haben wir auf unsere Rechtsposition hingewiesen.

3.) Zu Guttenberg hat mit mir am Rande seiner Wahlkampfveranstaltung am 22. August gesprochen und eine Antwort versprochen. Zwar sind wir uns auch vorher schon begegnet, doch mit Namen einordnen konnte er mich sicher erst danach. Wenn überhaupt.
Er hätte kaum einen Grund, eine an sich unwichtige Anfrage eines Bürgers zu beantworten, hätte er nicht genau das persönlich versprochen.
Wie oben beschrieben, scheint er meine Fragen gelesen zu haben.
Im Betreff seiner Mail bezog er sich allerdings ausdrücklich auf „Ihre Mail vom 11. Mai“ – obwohl man annehmen darf, dass ihm aufgefallen ist, dass diese Mail schon weit vor seiner Wahlkampfveranstaltung geschrieben wurde.

Alles nur Taktik?

So weit die Hinweise. Beweise für meine These habe ich natürlich nicht und ich möchte noch einmal explizit darauf hinweisen, dass speziell der folgende Teil eine Meinung von mir ist und kein bewiesener Sachverhalt!

Mir scheint angesichts dieser Hinweise, dass nicht etwa eine Verwechslung dafür verantwortlich ist, dass zu Guttenberg auf die falsche E-Mail antwortete, sondern Taktik, politisches Kalkül.
Nachdem er mir vor Ort versprochen hatte, meine Fragen schriftlich zu beantworten, hätte ein Nicht-Antworten eine Art Gesichtsverlust bedeutet. Zwar nur im Kleinen, aber auch ich bin ja potentieller Wähler. Außerdem fragte ich zum Schluss nach der Erlaubnis, seine Antwort zu publizieren.
Also antwortete zu Guttenberg.
Dabei schien es ihm oder seinem Wahlkampfteam wohl unproblematischer, vielfach gehörte Standardargumente zur Verteidigung eines bereits verabschiedeten Gesetzes zu wiederholen, das bereits in den Medien diskutiert wurde und allen Bedenken zum Trotz von einem uninformierten Gutteil der Bevölkerung akzeptiert wird, als konkrete Fragen zu seinem Wahlprogramm zu beantworten.
Für ihn spielt es keine Rolle, dass er mit seiner Antwort all jene gegen sich aufbringt, die das Sperrgesetz für einen großen Fehler halten – den die würden ohnehin nicht die Union wählen. Dagegen könnte es ihm bei Unentschlossenen, zumindest ganz theoretisch, schaden, wenn sie erfahren, dass er einen Popanz erschafft, indem er behauptet, diffuse „manche“ würden den Mauerfall leugnen und den Sozialismus herbeibeten und versuchen, das Jubiläum der Bundesrepublik kleinzureden und indem er vor denen, die vor sozialen Unruhen warnen, warnt, obwohl er der einzige ist, der noch vor sozialen Unruhen warnt. Oder dass es manchen sauer aufstoßen könnte, dass er mit dem Wettern gegen die, „die um 11 Uhr morgens aufstehen, einem die lange Nase drehen, die nichts tun werden, nichts getan haben, aber denen die lange Nase drehen, die seit sechs Uhr morgens ihrer Arbeit nachgehen, und sich dann auch noch besser fühlen“ Stimmung macht – als seien solche Fälle die Regel.
Indem er meine alte Mail beantwortete, hat er Wort gehalten und sich gegen weitere Ansprüche meinerseits abgesichert – denn ein Bundesminister kann sich ja nicht ständig mit so etwas beschäftigen –, ohne irgendetwas zu sagen, dass seine Glaubwürdigkeit oder seinen Ruf auf nur im Geringsten schaden könnte.

Eine durchaus geschickte Methode und ein schönes Beispiel, wie Wahlkampf funktioniert. Ob es auch redlich ist, steht dann auf einem anderen Blatt.

Thema: Innenpolitik, Wahlkampf | Kommentare (2) | Autor:

Thomas Silberhorn (MdB) über die Internetsperren: “Ich bin überzeugt, dass das Gesetz vor dem BVerfG bestehen wird”

Mittwoch, 26. August 2009 12:54

Am Rande der Wahlkampfveranstaltung von Karl-Theodor zu Guttenberg am letzten Samstag in Trunstadt hatte ich unter anderem die Möglichkeit dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bamberg, Thomas Silberhorn, einige Fragen zu stellen.
Wie die Aufstellung bei ZDF-Parlameter zeigt, hat Thomas Silberhorn am 18. Juni für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, also die Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich wollte wissen: warum? Immerhin habe es ja durchaus kontroverse Diskussionen gegeben?

Seine Antwort: Was für ein Gesetz?

Hoppla. Nach kurzem Nachfragen („Wissen Sie nicht, welches Gesetz das ist?“) erinnerte er sich aber doch noch. Also, warum hat er damals für das Gesetz votiert?
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung unseres Gesprächs bzw. unserer Diskussion zum Thema Internetsperren:

Photobucket
MdB Thomas Silberhorn, hier beim Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Trunstadt

Freies Internet als Kampfbegriff?

Mehrfach betonte er, dass ihm in der ganzen Diskussion die Perspektive der Opfer meist zu kurz komme. Gerade in der Internet-Community [1] werde dieser Aspekt selten betrachtet. Gerade weil die Diskussion oft unter der Überschrift „freies Internet“ stehe.

Was genau wird gesperrt?

Das sei falsch, immerhin sei jeder Klick auf ein Bild oder Video mit Kinderpornographie eine weitere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kinderpornographie sei ein schlimmes Verbrechen. Wir sprächen dabei ja nicht von harmlosen Posing-Fotos, sondern von schwerer Körperverletzung, das müsse man sich immer wieder klar machen.
Meinen Hinweis, dass §184b StGB, der die Basis der Sperren bildet, auch Posing-Fotografien, Jugendanscheinpornographie, fiktive Texte oder Comics umfasst, überging er trotz Nachfragens.

Angriff auf die Gewaltenteilung?

Ich kam daher schnell auf den in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkt zu sprechen: die Aufhebung der Gewaltenteilung aufgrund fehlender Kontrolle durch die Judikative. Die Gewaltenteilung ist bekanntlich in Art. 20 GG festgeschrieben und gehört damit zum unveränderlichen Verfassungskern.
Von Thomas Silberhorn – immerhin Jurist – wollte ich wissen, ob er kein Problem darin sehe, dass eine Behörde der Exekutive Seiten auf Rechtswidrigkeit prüft, auf eine Liste setzt und sperren lässt – ohne Kontrolle durch das Parlament und vor allem einen Richter. Ein Richtervorbehalt sei doch in Fällen, in denen Grundrechte tangiert sind, eigentlich Standard. Bei Hausdurchsuchungen zum Beispiel.

Verletzung von Grundrechten?

Nein, darin sehe er kein Problem. Es werde ja auch kein Grundrecht verletzt, denn man habe nicht das Recht, auf Kinderpornographie zuzugreifen. Das sei verboten, und, unvermeidlich: das Internet sei ja kein rechtsfreier Raum. Und überhaupt, er müsse mich schon einmal so provokativ fragen, warum ich mich so für Kinderpornographie ausspreche.

Ist das Gesetz verfassungskonform?

Das tue ich nicht, erwiderte ich. Ich setze mich lediglich für die Wahrung der Grundrechte und Verfassungsprinzipien ein. Ich wollte wissen: Da Sie keine Verfassungsprinzipien und Grundrechte verletzt sehen, glauben Sie, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird?
Ja, da sei er sicher.
Ich fragte nach, wie es mit der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz aussehe. Experten meinen, der Bund hätte weder ein solches Gesetz erlassen dürfen, noch dürfe er es durch das Bundeskriminalamt umsetzen lassen.
Da kenne er sich nicht aus, davon habe er noch nicht gehört. Aber das werde dann das Bundesverfassungsgericht klären. Dafür sei es ja da und es sei das gute Recht eines jeden, es anzurufen.
(Da spricht er sogar einmal ein unbestritten wahres Wort).

Kann das Kontrollgremium den Richtervorbehalt ersetzen?

Zur Kritik am Gesetz sagte er, man sei doch auf die Internet-Community zugegangen und habe einiges am Gesetzentwurf verändert.
Zum Beispiel habe man den Wunsch nach einem Kontrollgremium umgesetzt – die Frage, ob denn in seinen Augen eine vierteljährliche stichprobenartige Kontrolle eines fünfköpfigen und nicht der Judikative zugehörigen Gremiums einen Richtervorbehalt gleichwertig ersetze, beantwortete er ausweichend.
Weiterhin sei man auf die Internet-Community zugegangen, indem der Absatz gestrichen wurde, der erlaubt hätte, die Logdaten für die Strafverfolgung zu nutzen. Es solle ja kein Hinterherschnüffeln geben. Die Datenschutzaspekte verstehe er völlig. Deshalb auch diese Reaktion.

Keine Ausweitung der Sperren möglich?

Er verstehe außerdem die Angst vor einer Ausweitung der Sperren zu einem Zensurinstrument, aber sie hätten ja klar gemacht, dass das nicht so kommen wird. Dass bekannte Unionskollegen genau das schon gefordert haben, ignorierte er auch nach mehrmaligem Nachfragen.

Löschen vor/statt Sperren?

Man dürfe nicht vergessen, dass die Sperren nur ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie sein können. Man habe ja – auch hier als Reaktion auf die Kritik – den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ ins Gesetz aufgenommen.
Ich fragte nach, ob es nicht dennoch eine reine Ermessensentscheidung der BKA-Beamten sei, schließlich heißt es im Gesetz, eine Sperrung habe zu erfolgen, wenn eine Löschung „„nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist.
Nein, meinte Thomas Silberhorn, das hänge ja von den Ermittlungserfolgen ab.
Das allerdings ist eine reine Behauptung und steht so nicht im Gesetz.

Gute Erfahrungen aus Skandinavien

Er verwies im Laufe des Gesprächs übrigens auch auf gute Erfahrungen in Skandinavien; dort würden viele Zugriffe geblockt, die Sperren seien ein gutes Mittel.
Ich verwies auf die Aussage Björn Sellströms, seines Zeichens Chef der schwedischen Ermittlergruppe, der sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.
Auch das ließ Thomas Silberhorn nicht gelten.

Resümee

So also sieht Thomas Silberhorn die Problematik. Er wirkte nicht offen für Argumente, was man schon daran sieht, dass er der „Internet-Community“ vorwarf, keine neuen Argumente mehr zu bringen. Das stimmt – denn die alten sind immer noch gültig und wenig beachtet. Kaum wahrscheinlich scheint, so zumindest mein Eindruck, dass Thomas Silberhorn das Gesetz aus böser Absicht heraus verteidigt. Er wirkt nicht so, als liege ihm etwas an Überwachung der Bürger. Eher machte er den Eindruck eines überzeugten Parteimitglieds, der übernimmt, was seine Parteispitze an Argumenten vorgibt und der überdies beim Thema Kinderpornographie bzw. Sexualverbrechen wie so viele andere auch zu sehr von Emotionen geleitet und deshalb für sachliche Argumente schwer zugänglich ist.
Dazu passt auch, dass er sagte, er könne verstehen, wenn man sich beim Thema Verbot von „Killerspielen“ so aufregen – aber beim Thema Kinderpornographie komme es absolut auf den Schutz der Kinder an.
Erschreckend ist diese Unreflektiertheit und Borniertheit dennoch. Dass sogar ein Jurist und Parlamentarier bei diesem Thema das Grundgesetz und die Verfassungsprinzipien überzeugt hinten anstellt, macht große Sorgen.


[1] Der Begriff tauchte mehrfach auf.

Siehe auch: Übersichtsartikel zu Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview, Wahlkampf | Kommentare (3) | Autor:

Thomas Silberhorn (MdB) über die Internetsperren: "Ich bin überzeugt, dass das Gesetz vor dem BVerfG bestehen wird"

Mittwoch, 26. August 2009 12:54

Am Rande der Wahlkampfveranstaltung von Karl-Theodor zu Guttenberg am letzten Samstag in Trunstadt hatte ich unter anderem die Möglichkeit dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bamberg, Thomas Silberhorn, einige Fragen zu stellen.
Wie die Aufstellung bei ZDF-Parlameter zeigt, hat Thomas Silberhorn am 18. Juni für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, also die Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich wollte wissen: warum? Immerhin habe es ja durchaus kontroverse Diskussionen gegeben?

Seine Antwort: Was für ein Gesetz?

Hoppla. Nach kurzem Nachfragen („Wissen Sie nicht, welches Gesetz das ist?“) erinnerte er sich aber doch noch. Also, warum hat er damals für das Gesetz votiert?
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung unseres Gesprächs bzw. unserer Diskussion zum Thema Internetsperren:

Photobucket
MdB Thomas Silberhorn, hier beim Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Trunstadt

Freies Internet als Kampfbegriff?

Mehrfach betonte er, dass ihm in der ganzen Diskussion die Perspektive der Opfer meist zu kurz komme. Gerade in der Internet-Community [1] werde dieser Aspekt selten betrachtet. Gerade weil die Diskussion oft unter der Überschrift „freies Internet“ stehe.

Was genau wird gesperrt?

Das sei falsch, immerhin sei jeder Klick auf ein Bild oder Video mit Kinderpornographie eine weitere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kinderpornographie sei ein schlimmes Verbrechen. Wir sprächen dabei ja nicht von harmlosen Posing-Fotos, sondern von schwerer Körperverletzung, das müsse man sich immer wieder klar machen.
Meinen Hinweis, dass §184b StGB, der die Basis der Sperren bildet, auch Posing-Fotografien, Jugendanscheinpornographie, fiktive Texte oder Comics umfasst, überging er trotz Nachfragens.

Angriff auf die Gewaltenteilung?

Ich kam daher schnell auf den in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkt zu sprechen: die Aufhebung der Gewaltenteilung aufgrund fehlender Kontrolle durch die Judikative. Die Gewaltenteilung ist bekanntlich in Art. 20 GG festgeschrieben und gehört damit zum unveränderlichen Verfassungskern.
Von Thomas Silberhorn – immerhin Jurist – wollte ich wissen, ob er kein Problem darin sehe, dass eine Behörde der Exekutive Seiten auf Rechtswidrigkeit prüft, auf eine Liste setzt und sperren lässt – ohne Kontrolle durch das Parlament und vor allem einen Richter. Ein Richtervorbehalt sei doch in Fällen, in denen Grundrechte tangiert sind, eigentlich Standard. Bei Hausdurchsuchungen zum Beispiel.

Verletzung von Grundrechten?

Nein, darin sehe er kein Problem. Es werde ja auch kein Grundrecht verletzt, denn man habe nicht das Recht, auf Kinderpornographie zuzugreifen. Das sei verboten, und, unvermeidlich: das Internet sei ja kein rechtsfreier Raum. Und überhaupt, er müsse mich schon einmal so provokativ fragen, warum ich mich so für Kinderpornographie ausspreche.

Ist das Gesetz verfassungskonform?

Das tue ich nicht, erwiderte ich. Ich setze mich lediglich für die Wahrung der Grundrechte und Verfassungsprinzipien ein. Ich wollte wissen: Da Sie keine Verfassungsprinzipien und Grundrechte verletzt sehen, glauben Sie, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird?
Ja, da sei er sicher.
Ich fragte nach, wie es mit der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz aussehe. Experten meinen, der Bund hätte weder ein solches Gesetz erlassen dürfen, noch dürfe er es durch das Bundeskriminalamt umsetzen lassen.
Da kenne er sich nicht aus, davon habe er noch nicht gehört. Aber das werde dann das Bundesverfassungsgericht klären. Dafür sei es ja da und es sei das gute Recht eines jeden, es anzurufen.
(Da spricht er sogar einmal ein unbestritten wahres Wort).

Kann das Kontrollgremium den Richtervorbehalt ersetzen?

Zur Kritik am Gesetz sagte er, man sei doch auf die Internet-Community zugegangen und habe einiges am Gesetzentwurf verändert.
Zum Beispiel habe man den Wunsch nach einem Kontrollgremium umgesetzt – die Frage, ob denn in seinen Augen eine vierteljährliche stichprobenartige Kontrolle eines fünfköpfigen und nicht der Judikative zugehörigen Gremiums einen Richtervorbehalt gleichwertig ersetze, beantwortete er ausweichend.
Weiterhin sei man auf die Internet-Community zugegangen, indem der Absatz gestrichen wurde, der erlaubt hätte, die Logdaten für die Strafverfolgung zu nutzen. Es solle ja kein Hinterherschnüffeln geben. Die Datenschutzaspekte verstehe er völlig. Deshalb auch diese Reaktion.

Keine Ausweitung der Sperren möglich?

Er verstehe außerdem die Angst vor einer Ausweitung der Sperren zu einem Zensurinstrument, aber sie hätten ja klar gemacht, dass das nicht so kommen wird. Dass bekannte Unionskollegen genau das schon gefordert haben, ignorierte er auch nach mehrmaligem Nachfragen.

Löschen vor/statt Sperren?

Man dürfe nicht vergessen, dass die Sperren nur ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie sein können. Man habe ja – auch hier als Reaktion auf die Kritik – den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ ins Gesetz aufgenommen.
Ich fragte nach, ob es nicht dennoch eine reine Ermessensentscheidung der BKA-Beamten sei, schließlich heißt es im Gesetz, eine Sperrung habe zu erfolgen, wenn eine Löschung „„nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist.
Nein, meinte Thomas Silberhorn, das hänge ja von den Ermittlungserfolgen ab.
Das allerdings ist eine reine Behauptung und steht so nicht im Gesetz.

Gute Erfahrungen aus Skandinavien

Er verwies im Laufe des Gesprächs übrigens auch auf gute Erfahrungen in Skandinavien; dort würden viele Zugriffe geblockt, die Sperren seien ein gutes Mittel.
Ich verwies auf die Aussage Björn Sellströms, seines Zeichens Chef der schwedischen Ermittlergruppe, der sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.
Auch das ließ Thomas Silberhorn nicht gelten.

Resümee

So also sieht Thomas Silberhorn die Problematik. Er wirkte nicht offen für Argumente, was man schon daran sieht, dass er der „Internet-Community“ vorwarf, keine neuen Argumente mehr zu bringen. Das stimmt – denn die alten sind immer noch gültig und wenig beachtet. Kaum wahrscheinlich scheint, so zumindest mein Eindruck, dass Thomas Silberhorn das Gesetz aus böser Absicht heraus verteidigt. Er wirkt nicht so, als liege ihm etwas an Überwachung der Bürger. Eher machte er den Eindruck eines überzeugten Parteimitglieds, der übernimmt, was seine Parteispitze an Argumenten vorgibt und der überdies beim Thema Kinderpornographie bzw. Sexualverbrechen wie so viele andere auch zu sehr von Emotionen geleitet und deshalb für sachliche Argumente schwer zugänglich ist.
Dazu passt auch, dass er sagte, er könne verstehen, wenn man sich beim Thema Verbot von „Killerspielen“ so aufregen – aber beim Thema Kinderpornographie komme es absolut auf den Schutz der Kinder an.
Erschreckend ist diese Unreflektiertheit und Borniertheit dennoch. Dass sogar ein Jurist und Parlamentarier bei diesem Thema das Grundgesetz und die Verfassungsprinzipien überzeugt hinten anstellt, macht große Sorgen.


[1] Der Begriff tauchte mehrfach auf.

Siehe auch: Übersichtsartikel zu Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview, Wahlkampf | Kommentare (3) | Autor:

Zeillos verwirrt

Montag, 24. August 2009 22:14

In der Samstags- und Sonntagsausgabe des Fränkischen Tages vom 14./15.08.09 bat Redakteur Martin Utz den bayerischen Wirtschaftsminister, Martin Zeil (FDP), zum Interview, dem eine halbe Seite eingeräumt wurde.
Zeil ist gerade unterwegs auf einer „Bratwursttour durch Oberfranken“. Vielleicht, weil es auch bei der anstehenden Wahl um die Wurst geht oder weil es einfach super volksnah und bodenständig wirken soll. Wie auch immer.
Das Interview beginnt so:

FT: „Ist diese Wahlkampf-Bartwurst-Tour nicht schlecht für die Gesundheit?“
MZ: „Gar nicht! Sie enthalten ja wertvolle Ingredienzien. Und ich habe mit der Bratwursttour vor der Landtagswahl den Grundstein für den Erfolg gelegt.“

Martin Zeil hat also, das zumindest steht in diesem Absatz, behauptet, Namensvetter Utz enthalte wertvolle Ingredienzien. Interessant.[1]
Nach diesem furiosen Einstieg leitet Utz kurz darauf zu den „ernsten Themen“ über.

FT: „Zeigt Ihnen der Fall Quelle, dass der Staat nicht alles richten kann?“

Einmal davon abgesehen, dass die Frage unsinnig ist, weil der Glaube, der Staat könne alles richten, völlig utopisch ist und diese Behauptung mit Ausnahme Utz’ auch keiner in den Raum gestellt hat – also einmal abgesehen von alldem, bleibt eigentlich nur eine Steilvorlage übrig für den Vertreter einer Partei, die weithin dafür bekannt ist, dass sie lieber auf die Selbstheilungskräfte des Marktes als auf staatliche Intervention setzt; noch verworrener ist allerdings Zeils Antwort.

MZ: „Wir erkennen, dass viele schwierige Entscheidungen, die wir akzeptieren müssen, ihre Ursachen weit im Vorfeld der Finanzkrise haben. Insofern war es richtig, dass wir in Bayern – und generell – äußerst zurückhaltend waren. Es gibt aber auch eine gute Nachricht. Auch durch den Massenkredit, den wir vergeben haben, besteht nun die gute Chance, einen guten Teil des Unternehmens zu erhalten.“

Die Frage lautete: Zeigt der Fall Quelle, dass der Staat nicht alles richten kann?
Martin Zeil gelingt hier das Kunststück, nicht nur nicht auf die Frage zu antworten, sondern in seiner ausweichenden Antwort auch noch nichts zu sagen. Es gab also irgendwelche schwierige Entscheidungen (viele!), die irgendwann vor der Krise von irgendwelchen Leuten getroffen wurden und irgendein diffuses „wir“ erkennt das jetzt.
Es gibt allerdings „aber“ auch noch eine gute Nachricht – womit zumindest geklärt wäre, dass die schwierigen Entscheidungen (viele!) vorher eher schlechte Nachrichten waren. Warum auch immer.
Die gute Nachricht heißt dann, etwas ummodelliert: Wir wissen nicht, wie viel unser Massenkredit hilft, aber wahrscheinlich löst sich das Unternehmen nicht ganz auf.
Das wäre wohl sogar wirklich eine gute Nachricht, hat allerdings weder einen Bezug zu den ominösen schwierigen Entscheidungen noch zu der Frage des Interviewers.

Später möchte Utz von Zeil wissen, welche Defizite er bei der Union sehe.
Zeil sagt darauf: „Wir erwarten von der Union, dass sie sich klar bekennt, statt die FDP zu beschimpfen. Für mich ist das ein Akt der Hilflosigkeit. Mir ist unerklärlich, warum die Union nicht in der Lage ist, sich der Sorgen und Ängste der Bürger anzunehmen. Statt Konzepten für die Zukunft zeigen sich einige sehr überheblich und verhandeln schon über Ministerämter.“

Gut, der erste Satz kann, betrachtet man die vorausgehenden Fragen zu möglichen Koalitionen noch so interpretiert werden, dass Zeil gerne eine klare Koalitionsaussage der Union hätte. Nur: Horst Seehofer, Volker Kauder und Ronald Pofalla haben sich bereits für eine Koalition mit der FDP ausgesprochen – und fordern ihrerseits die FDP auf, Farbe (nämlich schwarz-gelb) zu bekennen.
Alles Folgende enthält außer Worthülsen keine Aussage. Abgesehen von der Kritik am Feilschen um Ministerämter – das „statt Konzepte[n] für die Zukunft“.[2]

Leider kann ich nicht alles zitieren, das lässt das Zitatrecht nicht zu und online gibt es nur eine grobe Zusammenfassung mit einem Verweis auf die gedruckte Ausgabe.
Die drei letzten (von insgesamt 14) Fragen drehen sich um Horst Schlämmer, der bei einer Kandidatur 18% der Stimmen erhalten würde, das habe eine „durchaus seriöse Umfrage“ ergeben[3] und darum, ob man Hape Kerkelings Film „Isch kandidiere“ statt des TV-Duells von Angela Merkel und Frank(-Walter) Steinmeier schauen solle.

Martin Utz fand das Interview übrigens „spannender als gedacht“ und „Aufmacher-tauglich“ und für Martin Zeil ist zu hoffen, dass es das auch war, und nur die falschen Ausschnitte gedruckt wurden. Denn er sagte auch:
„Wir haben doch ganz klar gesagt, wofür wir stehen“.
Das wäre dann doch etwas arg wenig.


[1] 100 Gramm Bratwurst enthalten laut dieser Quelle übrigens „rund 20 bis 35 Gramm“ Fett. Das nur am Rande.
[2] Das Verb habe nicht ich weggelassen!
[3] Warum das Unsinn ist, erklärt z.B. Stefan Niggemeier.

Thema: Medienkritik, Wahlkampf | Kommentare (0) | Autor:

Kann denn nicht mal jemand Verantwortung übernehmen?

Montag, 24. August 2009 22:08

Zugegeben, es braucht nicht allzu viel, um eine hohle Wahlkampfphrase als hohle Wahlkampfphrase zu entlarven. Das folgende CSU-Plakat fiel mir aber besonders (negativ) auf:

„Was unser Land jetzt braucht: Verantwortung“.

Man muss sich einen kurzen Moment Zeit nehmen, um zu verstehen, was hier verkündet wird. Zur Erinnerung: Deutschland („unser Land“) steckt gerade, wie die meisten anderen Länder auch, in der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Zwar waren die Arbeitslosenzahlen im Juli nur um 8,1% höher als vor einem Jahr (+252 000) und sind demnach nicht so stark angestiegen wie befürchtet, allerdings stehen momentan etwa 1.3 Millionen Menschen in Kurzarbeit[1] und die Arbeitslosigkeit wird, das ist sicher, weiter zunehmen.
Das Bundesfinanzministerium kalkuliert in diesem Jahr mit 46 Milliarden Euro Neuverschuldung – dazu kommen noch ungezählte Milliarden aus dem Konjunkturpaket II und den Bürgschaften zur Bankennothilfe -, für 2010 sind 86 Milliarden, für 2011 auch noch 76 Milliarden neue Schulden veranschlagt. Den bisherigen Rekordwert von umgerechnet etwa 40 Milliarden von 1996 wird man, so die Planung, bis einschließlich 2013 immer übertreffen.
Dazu kommt der ganz normale Politikwahnsinn: ein Krieg in Afghanistan, eine drohende Klimakatastrophe, eine älter werdende Gesellschaft und all die anderen ungezählten Problemfelder. Kurz: alles nicht so einfach.
Und nun zurück zum Plakat.
Was unser Land jetzt also braucht, ist „Verantwortung“?
Ein herrlich wohlklingender politischer Kampfbegriff, der Entschlossenheit und Souveränität suggeriert und dabei völlig nichtssagend ist. Denn: Von Verantwortung welcher Art ist hier die Rede? Geht es um Verantwortung für etwas bereits Geschehenes oder für Kommendes? Wer übernimmt diese Verantwortung bzw. wer trägt sie in Zukunft? Wofür übernimmt oder in welcher Position trägt er sie?
All diese Punkte werden nicht geklärt, zurück bleibt die Verantwortung, die nicht so recht weiß, was sie da eigentlich macht. Die arme.
Folglich lautet das Resümee, die zentrale Aussage, die das Wahlplakat den Wählern mitgibt: „Unser Land braucht irgendjemanden, der irgendwann für irgendwas, das irgendwer irgendwann einmal getan hat oder tun wird, die Verantwortung übernimmt!“
Das kann man jetzt als gutes und zukunftsweisendes Konzept bezeichnen, dazu muss man es aber schon sehr wollen.


[1] Schätzung von Frank-Jürgen Weise, dem Chef der Bundesagentur für Arbeit.

Thema: Wahlkampf | Kommentare (0) | Autor: