Beitrags-Archiv für die Kategory 'Innenpolitik'

Bildung: Wundertüte 10%

Montag, 14. Juni 2010 11:27

Leider ist meine Zeit dieser Tage etwas begrenzt und ich komme nicht wirklich zum Bloggen. Dennoch einige Sätze zum Bildungsgipfel.

Man liest ja allenthalben davon, dass die Bundesregierung vor zwei Jahren als Ziel formuliert hat, 2015 genau 10% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bildung und Forschung aufzuwenden. Oder, um genauer zu sein, die Bundesregierung möchte die Bildungsausgaben bis 2015 auf 10% des BIP steigern. Steigern!

Allerdings, auch das liest man, ob dieses Ziel erreicht wird, ist unklar. Andrea Nahles empörte sich auch sofort und pflichtschuldig und meint, das Ziel habe man doch faktisch aufgegeben. Blamiert habe sich die Union und die Zukunft einer ganzen Generation habe man damit aufs Spiel gesetzt.

Nun bin ich ja grundsätzlich dafür, die Bildungsausgaben zu steigern. Das 10%-Ziel halte ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen der politischen Ökonomie aber für eine Nebelkerze.

Das Signal: Bildung ist etwas wert

Ich weiß nicht, ob es üblich ist, Budgetziele in Prozent vom BIP anzugeben, aber den Sinn dahinter sehe ich nicht wirklich. Natürlich, die Botschaft, die vermittelt wird, ist folgende: Bildung wird in Deutschland wertgeschätzt. Ein Zehntel der ganzen Wertschöpfung geht in die Bildung. Aber: Selbst wenn die Regierung die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf 10% des BIP steigern würde, wäre damit nichts darüber gesagt, wie viel Geld dem Bildungsbereich letztlich zur Verfügung stünde.

Sinkendes BIP, sinkender Bildungsetat

Es wäre schließlich möglich, dass das BIP sinkt. 2009 ist das zum Beispiel geschehen. Und, um einfache Zahlen zu wählen, 8% von 100 sind mehr als 10% von 75. Zugegeben, mit einem sinkenden BIP rechnet man im hiesigen Kapitalismus nicht, aber besondere Umstände wie eben die Finanz- und Wirtschaftskrise können eine Senkung trotzdem bewirken. Die Bundesregierung gab ja vor anderthalb Jahren als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gründen selbst zu Protokoll, verlässliche Angaben zum BIP im Jahre 2015 seien nicht möglich. Man wusste also nicht, mit welchen Summen man 2015 operieren würde, und man weiß es bis heute nicht.
Darüber, wie viel der Staat absolut für Bildung aufwendet, sagt das 10%-Ziel also erst einmal nichts aus.

Wie wichtig ist dem Staat Bildung?

Und auch darüber, wie viel von dem ihm zur Verfügung stehenden Vermögen der Staat relativ aufwendet, trifft die Zielformulierung keine Aussage. Das BIP beinhaltet ja, je nach Berechnungsart, alle Einnahmen oder Ausgaben der in einem Land ansässigen Wirtschaftseinheiten. Vom Wert aller produzierten Güter und Dienstleistungen steht dem Staat nur ein Teil zur Verfügung. Interessant wäre also, zu wissen, wie viel Prozent der Staatsausgaben in Bildung/Forschung gesteckt werden.
Betrachtet man die Ausgaben, nutzt man als die Verwendungsrechnung zur Ermittlung des BIP, sind die Staatsausgaben ein bestimmter Teil des gesamten BIP. Dieser Anteil heißt Staatsquote.
Nun wäre es theoretisch denkbar, dass die Staatsquote deutlich ansteigt, etwa weil der öffentliche Dienst massiv ausgebaut wird und eben auch, weil die Ausgaben für Bildung und Forschung angehoben werde. Es könnte passieren, dass der Staats zwar 10% des BIP für Bildung und Forschung aufwendet, aber diese Ausgaben einen geringeren Teil der gesamten Staatsausgaben ausmachen als vorher.
Das 10%-Ziel sagt mithin nichts darüber aus, welche Position Bildung und Forschung in der Zielhierarchie des Staates einnehmen.

Zumindest öffentlich wird auch nicht erklärt, ob nun das nominale BIP (das in aktuellen Marktpreisen) oder das reale BIP (also das inflationsbereinigte) gemeint sind, und ob die 10% sich auf ein Basisjahr beziehen oder auf das BIP im Jahre 2015.

Finanzielle Wundertüte

Anders gesagt: Letztlich ist das 10%-Ziel völlig vage formuliert. Der Bezugspunkt ist unklar, die genaue Berechnung ist unklar, die Summen sind unklar. Nur weil von einer Steigerung die Rede ist, heißt das nicht, dass letztlich Bildung und Forschung stärker gefördert würden als bisher. Und es heißt erst recht nicht, dass genug Geld für zur Verfügung stünde, um etwa kleinere Klassen und kleinere Studiengänge und genügend Masterplätze zu gewährleisten – um nur einige Baustellen im Bildungsbereich zu nennen.
Eine Festlegung auf einen bestimmten Bedarfsbetrag oder auf einen Prozentsatz an den Staatsausgaben wären zwar sicher auch nicht der Weisheit letzter Schluss, aber immerhin verhältnismäßig präzise formulierte und nachvollziehbare Ziele.

Das 10%-Ziel dagegen ist eine Wundertüte.

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Ich bin kein Ökonom. Möglich, dass ich einen Denkfehler mache und dass meine Kritik völlig am Thema vorbei geht. Sollte dem so sein, freue ich mich über kundige Leser, die per Mail oder Kommentar Aufklärungsarbeit leisten.

Thema: Hochschulpolitik, Innenpolitik | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible

Wutmäander zur Köhler-Kritik

Freitag, 28. Mai 2010 17:50

Über Horst Köhler ist vor allem gestern doch noch viel geschrieben worden. Und so lese ich mich zunehmend frustrierter durch den Blätterwald, durch Blogs, Foren und Kommentare und muss gestehen: Ich verstehe nicht.
Eine Wutrede.

Ich verstehe nicht, wieso Horst Köhlers Aussagen häufig direkt und nur auf Afghanistan bezogen werden. Ja, Köhler hat dieses Interview nach seinem Besuch in Masar-i-Sharif gegeben, aber er hat doch nicht ausdrücklich gesagt, dass es Ziel des Afghanistan-Einsatzes sei, Handel, Arbeit und Sozialprodukt zu sichern. Um den Afghanistan-Einsatz und dessen Legitimität ging es bei der Kritik am Militär-Interview nie – oder sollte es nie gehen.
Die Kritik ist eine viel grundsätzlichere.

Köhler hat nämlich gesagt, dass er den Eindruck habe, nun sei auch die Bevölkerung auf dem Weg, zu verstehen, dass Militäreinsatz zur Sicherung von Arbeit und Einkommen notwendig sei – wohl gemerkt: Jetzt versteht langsam auch die Bevölkerung. Bis jetzt verstanden, das klingt hier an, nur die Entscheider. Köhler erkennt einen Prozess, den er als notwendig ansieht, weil die Situationen auch in Zukunft auftreten können.

Gerade weil er sich nicht nur auf Afghanistan bezieht, sondern eine generelle Aussage trifft, lässt sich auch eine generelle Kritik formulieren: Köhlers Verständnis von Militäreinsätzen ist nicht grundgesetzkonform.

Ich verstehe die sich selbst für weitsichtig haltenden Zyniker nicht, die jetzt erklären, wer das wolle, wisse doch schon längst, dass Wirtschaftsinteressen hinter allen Militäreinsätzen stünden – wozu also die Aufregung? Nun rede mal einer Klartext und dann kritisiere man noch. Und noch weniger verstehe ich diejenigen, die meinen, so wirklich falsch seien die Aussagen ja an sich nicht oder Köhler habe sich nur im falschen Rahmen oder zum falschen Zeitpunkt geäußert.

Ja, vermutlich standen bisher hinter vielen Kriegen der Menschheitsgeschichte wirtschaftliche Interessen. Sicher gibt es Unternehmen und Einzelpersonen, die an jedem Militäreinsatz verdienen. Aber nein: Bisher wussten nicht alle, dass Deutschlands oberste Staatsmänner Militäreinsätze zur Aufrechterhaltung des Wohlstandes für legitim halten.

Bisher galt das Grundgesetz, das man individuell kritisieren kann, das natürlich von Menschen gemacht ist, das dessen ungeachtet trotzdem Fundament dieses Staates ist – bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt. Und dieses Grundgesetz, dieses normative Wertefundament, erlaubt nun einmal keine Militäreinsätze zur Aufrechterhaltung des Wohlstandes.
Solange das Grundgesetz in diesem Land akzeptiert wird und in Kraft ist, hat sich auch die Politik daran zu halten. Tut sie es nicht, muss sie kritisiert werden. Handelt ein Vertreter, der sich qua Amt sogar explizit zum Grundgesetz bekannt hat, den darin enthaltenen Grundsätzen zuwider, hat er seinen Amtseid gebrochen: „Ich schwöre, dass ich [...] das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen [...] werde“.

Das ist keine Lappalie. Wer, getrieben von einem fatalistischen Schein-Realismus, jede normative Kritik daran abblitzen lässt mit dem Verweis auf die Empirie, der muss bedenken, welche Implikationen so eine Haltung mit sich bringt: Die logisch zwingende völlige Lossagung von all jenen normativen Werten, die eingeführt wurden, um rein zweckrationales politisches Handeln einzudämmen.

Selbst wenn Köhlers Aussagen inhaltlich von allen politischen Entscheidungsträgern unterstützt würden, nähme das der normativen Kritik überhaupt nicht die Grundlage.
Wer kein Problem damit hat, zu fordern, dass vorgebliche Realpolitik zu jedem Mittel greifen kann, um bestimmte Zwecke zu erreichen, der kann Köhlers Aussagen gerne weiterhin als alltäglich abtun und die Kritik als unnötige Aufregung abkanzeln. Wer sich dazu bekennt, was legitim ist, möge aber in Zukunft nicht Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit monieren, sich über den Überwachungsstaat mokieren oder auf seine im Grundgesetz verbrieften Persönlichkeitsrechte pochen. Entweder Realpolitik soll ihre Schranken im Grundgesetz finden oder sie soll es nicht. Wofür man sich entscheidet, ist jedem überlassen, aber die Entscheidung ist eine dichotome. Es gibt keine Mitte.
Alle, die keinen schrankenlosen Staat wollen, sollten sich einmal über die Tragweite ihrer Relativierungen klar werden.

Ich verstehe nicht, wieso Köhlers nachgeschobene Erklärung weitgehend als nachvollziehbare Relativierung seiner Aussagen hingenommen wird.
Das konnte freilich nur passieren, weil sich Kritiker zu sehr auf den Fall Afghanistan eingeschossen hatten. Denn was sagte der Sprecher des Bundespräsidenten laut welt.de eigentlich? Köhler sehe nur das UN-Mandat als Begründung für den Afghanistan-Einsatz, keine Wirtschaftsinteressen.
Und Köhler habe lediglich als Beispiele für die Begründung militärischer Einsätze – abgesehen von UN-Mandaten – auch die Verhinderung regionaler Instabilität und den Schutz freier Handelswege genannt. Diese Äußerungen bezögen sich auf die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Einsätze der Bundeswehr wie die Operation Atalanta gegen Piraterie.

Eben. Genau das hat Horst Köhler gesagt und genau deswegen sollte er kritisiert werden. Nicht der Afghanistan-Einsatz steht zur Debatte – Köhlers Verständnis des Grundgesetzes steht zur Debatte.
Der Pressesprecher wiederholte hier fast exakt Köhlers Aussagen, meint, damit sei irgendetwas erklärt, weil ja der Aspekt Afghanistan relativiert wurde – und scheint mit dieser Strategie Erfolg zu haben.

Warum die Erklärung nur fast exakt Köhlers Aussagen wiedergibt? Weil Köhler die Verhinderung regionaler Instabilitäten nicht als Selbstzweck genannt hat, wie es mehr oder weniger die UN tun: Er nannte die Verhinderung von Instabilitäten als Unterziel, um so zu verhindern, das Handel, Arbeit und Einkommen in Deutschland negativ beeinflusst werden.

Das Bundespräsidialamt setzt sich mit seiner Erklärung endgültig in die Nesseln und bestätigt genau den inkriminierten Punkt: Köhler hält die Sicherung des Handels für einen hinreichenden Grund für einen Militäreinsatz. Das ist, ich wiederhole mich, vom Grundgesetz nicht gedeckt.

Im Übrigen geht es bei der Atalanta-Mission zumindest den UN zufolge primär um den Schutz von humanitären Hilfslieferungen und die Stabilisierung einer Krisenregion – zum Schutze weltweiten Sicherheit, nicht zur Sicherung des Handels. Zudem agiert die Bundeswehr hier vornehmlich in internationalen Gewässern, also auf neutralem Boden, und nur reaktiv, das heißt nur dann, wenn ein Angriff durch Piraten erfolgt. Dass auch rein wirtschaftliche Interessen bei Atalanta eine Rolle spielen, kann vermutet werden, doch lassen sich fraglos Argumente für den Einsatz formulieren, die mit Grundgesetz und Völkerrecht vereinbar sind – egal, wie überzeugend sie letztlich sind.
Nicht so bei Köhlers Aussagen.

Ich verstehe nicht, wieso es die Handelswege sind, die in den Medien zitiert werden, und nicht Arbeit und Einkommen – das waren doch die Punkte, die Köhler als eigentliches Oberziel genannt hat. Regionale Instabilitäten gelte es zu beseitigen, hat Köhler gesagt, weil die negative Auswirkungen auf Handel, Arbeit und Einkommen haben können. Genau diesen letzten Teil hat die Tagesschau gestern nicht zitiert.
Wie aber sollen Menschen die Tragweite begreifen, wenn sie den entscheidenden Part nicht zu hören bekommen?

Ich verstehe nicht, wieso sich die Medien, die nun langsam in die Berichterstattung eingestiegen sind, sich so sehr auf die Opposition beziehen. Die Opposition kritisiert, heißt es da, einen Wirbel gebe es um Horst Köhler. Und wenn nicht die Kritik dargestellt wird, werden die Kritiker selbst kritisiert. Thomas Opperman sagt dieses, dabei hat Thomas Opperman doch selbst jenes gemacht. Klar, für die Linkspartei ist die causa ein gefundenes Fressen, die Union sieht das ganz anders. Die Opposition übertreibt und stellt falsche Bezüge her. Und in diesem Ton fort geht die Litanei.

Warum beschränkt sich der hiesige Journalismus auf das bloße Abbilden der Kritik – oder die ungefährliche Kritik der Kritiker? Warum wird über Kritik berichtet, anstatt selbst zu kritisieren?

Warum lese ich nichts davon, dass Militäreinsätze zur Aufrechterhaltung des Wohlstandes nicht vom Grundgesetz gedeckt sind? Warum lese ich keine ausführlichen Analysen der rechtlichen Situation?

Warum ist die Würde des Amtes offenbar ein Kriterium, aber nicht die Verantwortung, die damit einhergeht? Wer die Würde des Amtes respektiert, kann das konsistent nur tun, wenn er auch den Staat, der durch den Bundespräsidenten repräsentiert wird, anerkennt – und mit ihm sein Wertefundament. Die Würde des Amtes genießt demnach nur solange Schutz, wie sich der Amtsinhaber innerhalb des Werterahmens bewegt, der als richtig anerkannt wurde – und genau das ist nicht der Fall. Wieso gewinne ich den Eindruck, dass nicht das Gedankenkonstrukt der Bundesrepublik den größten Schutz verdient, sondern seine Vertreter?

Warum kommen Verfassungs- und Staatsrechtler nur sehr spärlich zu Wort?
Warum finde ich keine ausgiebige Analyse des Gesagten und der nachträglichen Rechtfertigung?

Ist das vielleicht ein zeitgenössisches Verständnis von journalistischer Objektivität und Neutralität? Von Distanzierung? Meta-Kritik als aufklärerischer Akt? Natürlich sind alle hier verlinkten Artikel an sich guter Journalismus – guter abbildender Journalismus, der alle Seiten zu Wort kommen lässt. Keine Frage.
Aber mit der reinen Deskription erschöpfen sich doch die Aufgaben des Journalismus nicht. Wird nicht allenthalben davon gesprochen, der Qualitätsjournalismus müsse einordnen helfen? Wie sollen die Menschen denn einordnen können, wenn die Medien umfangreiche Information über Hintergründe und Implikationen nicht bieten?

Ich verstehe nicht, wie sich, wie in den letzten zwei Tagen geschehen, eine Welle der Berichterstattung erheben kann, die gleichwohl jetzt schon wieder zu verebben oder in von der Politik angelegte Kanäle auszulaufen scheint. Die sich nicht in einem Mal und mit Furor bricht und mehr Kraft hat, als nur an die Deiche zu klopfen, sondern die in immer und immer kleinere Wellen zerfällt, die allenfalls noch die Kraft haben, selbst gebaute Sandburgen aus Oppositionskritik wegzuschwemmen.
Als die großen Medien anfingen, zu berichten, hatte ich gehofft, dass die Kritik nachhaltig sein wird. Das ist jetzt genau zwei Tage her – und ich habe jetzt schon den Eindruck, dass nichts bleiben wird.

Ich glaube zu verstehen, dass die Mechanismen der Medien und der Politik dafür sorgen werden, dass Köhlers Fauxpas in Kürze kein Thema mehr sein wird. Andere Themen werden die Schlagzeilen beherrschen. Manche werden von einer Präsidentenjagd schreiben. Köhler wird es aussitzen und schweigen und gelegentlich relativieren und irgendwann wieder eine größere Ansprache halten. Er wird Bundespräsident bleiben und die Kritik wird noch nicht einmal groß an seinem Image gekratzt haben.

„Ich schwöre, dass ich […] das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen [...] werde“.
Entschuldigung? Ich glaube, ich verstehe nicht.

Thema: Außenpolitik, Innenpolitik, Journalismus, Medienkritik | Kommentare (15) | Autor: Jonas Schaible

Burkaverbot: Schweizerische Justizministerin und die rechtliche Willkür

Montag, 10. Mai 2010 16:30

Eveline Widmer-Schlumpf ist Mitglied des schweizerischen Bundesrates, der obersten Exekutivebehörde, und dort Vorsteherin des Polizei- und Justizdepartements – also so etwas wie die Justizministerin der Schweiz. Widmer-Schlumpf hat sich in einem Interview mit dem Sonntag zur Diskussion über ein mögliches Burka-Verbot in der Schweiz geäußert.
Der Tagesspiegel zitiert sie mit den Worten:

„Ich bin gegen jede Form von Vermummung. Ich möchte im öffentlichen Raum das Gesicht des Gegenübers sehen, nicht nur die Augenpartie. [...] Die Freiheit einer Burka-Trägerin hört dort auf, wo sich andere dadurch bedrängt oder verunsichert fühlen“

Man muss sich die Tragweite dieser Aussage bewusst machen: Widmer-Schlumpf fordert hier nicht weniger als ein völlig willkürliches Recht.
Die Freiheit eines Individuums findet bei ihr seine Grenzen schließlich nicht mehr in der Freiheit eines anderen Individuums, sondern dort, wo sich ein anderes Individuum bedrängt oder verunsichert fühlt. Weil aber von außen nicht feststellbar ist, wie sehr sich eine Person verunsichert fühlt oder ab wann, weil Fühlen etwas völlig Subjektives ist, kann eine Abwägung nicht stattfinden: Während die Einschränkung der Freiheit bewertet werden kann, ist das bei der Verunsicherung nicht möglich.
Eine Burkaträgerin könnte beispielsweise geltend machen, dass ein Verbot die Freiheit ihrer Religionsausübung sowie die Freiheit, sich zu kleiden, wie sie möchte, beeinträchtigt. Dagegen stünde nun etwa die Aussage einer Burka-Gegnerin, z.B. Widmer-Schlumpfs, sie fühle sich in viel stärkerem Maße von der Burka verunsichert und bedrängt. Auf welcher Grundlage könnte man dieser Aussage widersprechen? Wie sollte hier abgewogen werden?

Müssten sich Punker die Haare schneiden?

Wie sollte also ein solches Recht aussehen? Wer kann wann eine Verunsicherung oder Bedrängung geltend machen? Wenn sich jemand durch Bikinis im Schwimmbad, Händchen haltende schwule Pärchen, Obdachlose, Frisuren der Punker, Bettler, Baseballcaps, Bier trinkende Menschen oder riesige Sonnenbrillen verunsichert oder bedrängt fühlt – was dann? Und was, wenn jemand geltend macht, der Vollbart oder der breitkrempige Hut oder die dicke Schicht Schminke oder die riesige Sonnenbrille verhindere, dass er das Gesicht des Gegenübers sehen könne?
Finden dann die Rechte von Bikiträgern, Schwulen, Hutträgern, Obdachlosen, Punkern, Bettlern, Hip-Hoppern oder Sonnebrillenträgern auch ihre Grenzen? Muss das alles verboten werden? Oder wird das Recht so angepasst, dass alles zunächst erlaubt ist, sich Punker aber die Haare schneiden und Schwule das Händchen-Halten aufgeben müssen, sobald sich eine Person darüber mokiert?
Das wäre eine Möglichkeit – allerdings eine, die kaum umzusetzen sein dürfte.

Die Tyrannei der Mehrheit

Die vielleicht einzige umsetzbare Möglichkeit wäre, die Empfindung der Mehrheit als Maßstab zu nehmen und das Recht allein positiv zu interpretieren – was die Mehrheit als bedrohlich oder verunsichernd empfindet, gilt als bedrohlich oder verunsichernd und ist zu unterlassen. Die Folge wäre eine absolute Willkürherrschaft, die seit Alexis de Tocqueville so oft zitierte Tyrannei der Mehrheit über Minderheiten. Eine Demokratie westlichen Typs wäre mit dem Widmer-Schlumpfschen Prinzip des Bedrohungsgefühls oder der Verunsicherung nicht in Einklang zu bringen.

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Siehe auch:

Thema: Innenpolitik | Kommentare (3) | Autor: Jonas Schaible

Starke Argumente für ein Burkaverbot?

Donnerstag, 6. Mai 2010 15:19

Jörg Lau verweist in seinem Blog auf „Starke Argumente für ein Burkaverbot“, die sich angeblich in der heutigen Ausgabe der Herald Tribune finden. In einem Gastbeitrag argumentiert dort der Mehrheitsführer im französischen Parlament, Jean-Francois Copé, für ein Verbot von Burka/Nikab in Frankreich. Der Text wirkt auf den ersten Blick durchaus überzeugend.
Doch sind die Argumente wirklich stark? Tragen sie? Sind sie kohärent? Eine Analyse der relevanten Passagen.

Amnesty International condemned the Belgian law as “an attack on religious freedom,” while other critics have asserted that by prohibiting the burqa, France would impinge upon individual liberties and stigmatize Muslims, thereby aiding extremists worldwide.
This criticism is unjust. The debate on the full veil is complicated, and as one of the most prominent advocates in France of a ban on the burqa, I would like to explain why it is both a legitimate measure for public safety and a reaffirmation of our ideals of liberty and fraternity.

Weder ist Amenstys Kritik per se ungerecht, noch ist sie per se gerecht (oder falsch/richtig). Es kommt immer darauf an, wie die Befürworter argumentieren und wie das Verbot genau gestaltet ist. (Siehe mein letzter Artikel: Verschleierung von Positionen – die Argumente gegen Burkas tragen nicht).
Das Thema ist, wie Copé sagt, komplex. Wie also argumentiert er?

First, the freedom to dress the way one wants is not what’s at stake here.

Das ist schon einmal falsch. Natürlich geht es in der Debatte um die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden. Darum, und um die Freiheit, öffentlich nach eigenen Vorstellungen und schrankenlos seine Religion ausleben zu können. Diese beiden Freiheiten werden im Kern berührt.
Die Frage ist, ob es plausible und starke Argumente gibt, die nahelegen, dass eine Begrenzung dieser Freiheiten wünschenswert ist, weil andernfalls gleich- oder höherrangige Werte begrenzt werden.

Our debate is not about a type of attire or the Islamic head scarf that covers the hair and forehead. The latter is obviously allowed in France. The ban would apply to the full-body veil known as the burqa or niqab. This is not an article of clothing — it is a mask, a mask worn at all times, making identification or participation in economic and social life virtually impossible.

Das ist an sich falsch. Natürlich ist eine Burka ein Kleidungsstück, genauso wie Masken Kleidungsstücke sind. Keine alltäglichen Kleidungsstücke, sicher, aber doch Kleidungsstücke.
Dass Burka/Nikab eine Teilnahme am sozialen Leben unmöglich machen, kann schwer ein Argument sein, weil die Nicht-Teilnahme ja allenfalls den Burka-Trägerinnen schadet und nicht die Freiheit oder Rechte von anderen verletzt.
Das Argument, eine Identifikation sei so unmöglich gemacht, kann tragen. Wenn man als normatives Ziel angibt: Identifikation eines jeden soll in der Öffentlichkeit zu jeder Zeit zumindest möglich sein. Davon ausgehend kann man für ein Verbot plädieren, dass auch Burka/Nikab einschließt – aber eben nur einschließt. Es kann sich nicht nur auf Burka/Nikab beschränken.

This face covering poses a serious safety problem at a time when security cameras play an important role in the protection of public order. An armed robbery recently committed in the Paris suburbs by criminals dressed in burqas provided an unfortunate confirmation of this fact. As a mayor, I cannot guarantee the protection of the residents for whom I am responsible if masked people are allowed to run about.

Copé argumentiert also, die Möglichkeit, sich verhüllt in die Öffentlichkeit zu begeben, stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, weil Verhüllte so unerkannt Verbrechen begehen könnten. Verhüllt bzw. maskiert („masked“) düfte hier im Sinne von nicht identifizierbar zu verstehen sein.
Er sieht in der allgemeinen Sicherheit einen höheren Wert als in der Freiheit, sich zu maskieren/verhüllen. Deshalb könne man Verhüllungen/Maskierungen nicht zulassen.

The visibility of the face in the public sphere has always been a public safety requirement. It was so obvious that until now it did not need to be enshrined in law. But the increase in women wearing the niqab, like that of the ski mask favored by criminals, changes that. We must therefore adjust our law, without waiting for the phenomenon to spread.

Das ist ein unsinniges Argument. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man das Phänomen beurteilen kann.

  • 1) Maskierte stellen eine Gefahr dar, und Sicherheit ist mehr wert als die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden: Dann müssen Maskierungen verboten werden.
  • 2) Maskierte stellen eine Gefahr da, aber Sicherheit ist weniger wert, als die individuelle Kleidungsfreiheit: Dann müssten Maskierungen erlaubt bleiben.
  • 3) Maskierte stellen keine Gefahr dar und Sicherheit ist mehr wert als die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden: Dann müssen Maskierungen erlaubt bleiben.
  • 4) Maskierte stellen keine Gefahr dar und Sicherheit ist weniger wert als die Freiheit, sich nach Gusto zu kleiden: Dann müssen Maskierungen erlaubt bleiben.

Zwischen der Gefahr, dass sich Verbrecher maskieren und der Zahl von z.B. Burkaträgerinnen besteht keine kausale Verbindung, deshalb ist die Zahl der Burkaträgerinnen für die Bewertung der Frage eigentlich nicht relevant. (Es sei denn man unterstellt, dass Burkaträgerinnen häufiger Verbrechen begehen, dass also das Tragen einer Burka die Hemmschwelle, ein Verbechen zu begehen, senkt – das müsste man aber empirisch zu belegen wissen).

Unabhängig vom logischen Fehler, sich auf die Zahl der Burkaträgerinnen zu beziehen: Wenn man 1) zustimmt, was man tun kann, dann folgt aber in jedem Fall daraus, dass jede Form von Kleidung verboten werden muss, die die Identifikation in der Öffentlichkeit und via Überwachungskameras [1] unmöglich macht.

Tief sitzende Hüte mit breiten Krempen können die Identifikation durch eine Kamera unmöglich machen. Schals, die bis zur Nasenwurzel gezogen werden, können Identifikation sogar vis a vis unmöglich machen, zumal, wenn sie zu einer Mütze getragen werden; Regencapes mit Kapuzen, dazu eine Sturmmaske; die Kluft, in denen Mountainbiker unterwegs sind, auch in Städten; Motorradkleidung ohnehin: All das müsste verboten werden.

Natürlich, manche werden nun einwenden, Motorradhelme erfüllten aber einen Zweck – Burkas nicht. Aber: Das ist kein Argument. Denn die Beurteilung dessen, was als legitimer Zweck gelten darf und was nicht, wäre eine vollkommen willkürliche (irgendeinen Zweck erfüllt schließlich alles). Wieso sollte etwa eine Sturmmaske auf dem Fahrrad erlaubt sein? Wer hat zu befinden, ab wann mir als Fahrradfahrer kalt sein darf und ab wann es so warm ist, dass eine Sturmmaske keinen legitimen Zweck mehr erfüllt? Wer hat zu befinden, dass eine Burka als Ausdruck des religiösen Lebens [2] keinen Zweck erfüllt? Auf welcher Grundlage soll hier geurteilt werden, ohne in völlige Willkür abzudriften?

Zum oft gelesenen Beispiel Karneval: Mit welcher Begründung kann man Karnevalsmasken erlauben? Kann sich unter ihnen etwa kein Verbrecher verstecken? Ist das Amüsement am Karneval ein legitimer Zweck, aber das Ausleben der Religion nicht? Wie sollte man hier eine Ungleichbehandlung plausibel begründen?
Aus den dargestellten normativen Prämissen muss also zwingend ein generelles Verbot von solcher Kleidung folgen, die Identifikation unmöglich macht. Alles andere wäre nicht kohärent und damit willkürlich und angreifbar.

The permanent concealment of the face also raises the question of social interactions in our democracies. In the United States, there are very few limits on individual freedom, as exemplified by the guarantees of the First Amendment. In France, too, we are passionately attached to liberty.
But we also reaffirm our citizens’ equality and fraternity. These values are the three inseparable components of our national motto. We are therefore constantly striving to achieve a delicate balance. Individual liberty is vital, but individuals, like communities, must accept compromises that are indispensable to living together, in the name of certain principles that are essential to the common good.

Kurz zusammengefasst: In Frankreich sind für Copé (individuelle) Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gleichrangige Werte, die permanent ausbalanciert werden müssen.
Individuen müssen Kompromisse machen, um ein Zusammenleben möglich zu machen.
(Das sind Copés Sollens-Vorstellungen, von denen ausgehend er argumentiert).

Let’s take one example: The fact that people are prohibited from strolling down Fifth Avenue in the nude does not constitute an attack on the fundamental rights of nudists. Likewise, wearing headgear that fully covers the face does not constitute a fundamental liberty.

Das ist zumindest in dieser Absolutheit falsch. Die Freiheit, nichts, wenig, viel, eine Badehose, Jeans, Anzug, Hüte, Krawatten oder eben Schleier zu tragen, wenn man das möchte, gehören zur Selbstbestimmung. Dass es einen Konsens gibt, wonach etwa Nackheit öffentlich nicht geduldet wird, bedeutet nicht, dass es auch einen Konsens darüber geben muss, dass Verhüllung nicht geduldet wird. In jedem Fall stellt ein jedes solches Verbot einen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Vielleicht einen hinnehmbaren und einen, der gut begründet sein kann [3], aber in jedem Fall einen Eingriff.
Und wenn man die Freiheit als hohen Wert ansieht, wie es Copé tut, muss man letztendlich begründen, wieso ein solcher Eingriff in diese Freiheit nötig ist; man muss nicht begründen, wieso eine Freiheit denn bestehen sollte.

To the contrary, it is an insurmountable obstacle to the affirmation of a political community that unites citizens without regard to differences in sex, origin or religious faith. How can you establish a relationship with a person who, by hiding a smile or a glance — those universal signs of our common humanity — refuses to exist in the eyes of others?

Jetzt begibt sich Copé auf empirisches und logisches Glatteis. Wieso sollte eine Verschleierung ein unüberwindliches Hindernis sein, dass einer Bejahung der politischen Gemeinschaft im Wege steht? Was hat eine Verschleierung mit der Anerkennung von Gleichheit der Menschen, unabhängig vom Geschlecht, der sexuellen Orientierung, der Abstammungen oder Religion zu tun?

Wieso sollte man keine Beziehung zu einer verschleierten Person aufbauen können? Es mag schwerer sein, Kontakt zu knüpfen, in der Tat, weil man sich nicht schnell zulächeln kann – aber Kommunikation läuft zu weiten Teilen verbal ab oder auch über die Gestik; beides wird durch eine Verschleierung nicht verhindert.

Seit wann sind Lächeln und Blickkontakte ultimative und notwendige Bestandteile einer Persönlichkeit, bzw. notwendige Bedingungen für die Existenz einer solchen; und warum sollte jemand, der Mund und Augen verhüllt, aufhören, in den Augen anderer als Person wahrgenommen werden zu wollen? Gehören zur Persönlichkeit nicht auch Wissen, Sprache, Vorlieben, Interessen und vieles mehr?

Wenn ich jemanden, der sich verhüllt, nicht als Individuum wahrnehmen kann oder will, liegt das alleine an mir. Denn die Individualität verliert die Person nicht durch Verhüllung; allenfalls transportiert sie sie weniger deutlich nach außen.
Weil diese Annahmen Copés nicht begründbar sind, spare ich mir die Erläuterung der Folgen, wollte man ausgehend davon Verbote formulieren.

Finally, in both France and the United States, we recognize that individual liberties cannot exist without individual responsibilities. This acknowledgment is the basis of all our political rights. We are free as long as we are responsible individuals who can be held accountable for our actions before our peers. But the niqab and burqa represent a refusal to exist as a person in the eyes of others. The person who wears one is no longer identifiable; she is a shadow among others, lacking individuality, avoiding responsibility.

Abermals: Es ist Unsinn, dass das Tragen einer Burka generell bedeutet, dass man nicht als Individuum wahrgenommen werden möchte. Diese Aussage lässt sich empirisch einfach nicht belegen.
Gültiger ist der Einwand, dass Personen identifizierbar sein müssen: Ist das die Sollens-Aussage, von der man ausgeht, muss man aber eben, wie oben schon geschrieben, jede Art von Kleidung verbieten, die eine Identifizierung unmöglich macht. Jede. Ausnahmslos.

From this standpoint, banning the veil in the street is aimed at no particular religion and stigmatizes no particular community. Indeed, French Muslim leaders have noted that the Koran does not instruct women to cover their faces, while in Tunisia and Turkey, it is forbidden in public buildings; it is even prohibited during the pilgrimage to Mecca. Muslims are the first to suffer from the confusions engendered by this practice, which is a blow against the dignity of women.

Ich wiederhole mich: Wenn jede Kleidung verboten wird, die eine Identifizierung unmöglich macht, ist ein Verbot begründbar und keine Diskriminierung.
Und das Würde-der-Frau-Argument habe ich ja im letzten Artikel zur Genüge behandelt.

Through a legal ban, French parliamentarians want to uphold a principle that should apply to all: the visibility of the face in the public sphere, which is essential to our security and is a condition for living together. A few extremists are contesting this obvious fact by using our democratic liberties as an instrument against democracy. We have to tell them no.

Ich bin gespannt, ob das Gesetz das Prinzip [4] „Sichtbarkeit des Gesichts in der Öffentlichkeit“ härtet oder ob es ein willkürliches Verbot wird. Copé trifft allzu oft empirische Aussagen, die entweder nicht belegt sind oder jeder Grundlage entbehren, und nutzt diese Aussagen dann, um eigene Positionen scheinbar zu begründen. Wasserdicht ist diese Argumentation nicht – aber noch besteht die Möglichkeit, dass er zumindest begründbar handelt. Das wird erstens vom Gesetzestext und zweitens von Copés Entscheidung abhängen.

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[1] Ohnehin ein mutiges Argument, heißt es doch, dass sich die Menschen damit abfinden sollen, jederzeit gefilmt zu werden; es ist ein Plädoyer dafür, immer und überall von stattlichen Überwachungsinstrumenten identifiziert werden zu können. Dagegen ließen sich eigene Einwände vorbringen, die hier aber wenig zur Sache tun.
[2] Was sie theoretisch sein kann.
[3] Obwohl ich nicht weiß, wie gut man ein Verbot von öffentlicher Nacktheit tatsächlich logisch einwandfrei begründen kann. Aber auch das ist ja nicht das Thema.
[4] Dabei ist es egal, dass mir bisher nicht bekannt war, dass es dieses Prinzip in Frankreich gibt. Es ist jedenfalls eine Forderung, die man so formulieren kann.

Thema: Innenpolitik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Verschleierung von Positonen: Argumentationen gegen Burkas tragen nicht

Dienstag, 4. Mai 2010 22:22

Burkaverbote werden aktuell auf breiter Front diskutiert: In Belgien hat das Parlament eines beschlossen[1], Joachim Herrmann (CSU) forderte schon vor einiger Zeit eines für den Öffentlichen Dienst, Silvana Koch-Mehrin (FDP) möchte eines, das in der gesamten Öffentlichkeit gilt, und auch in der Schweiz scheinen sich Verbote anzubahnen.

Nun kann man aus verschiedenen Gründen gegen die Totalverhüllung von Frauen sein und man kann auf verschiedene Arten für ein Verbot von Burka und Nikab argumentieren. Der Weg, den die oben genannten Personen gewählt haben, führt allerdings in logische Nirvana.
Denn: Sie alle argumentieren mit den Freiheitsrechten der Frau.

Die Burka sei eines der schärfsten Zeichen für die Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen. “Sie ist mit unseren Wertvorstellungen von einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft überhaupt nicht zu vereinbaren.”

(Quelle: SZ, Zitat Joachim Herrmann)

„Wer Frauen verhüllt, nimmt ihnen das Gesicht und damit ihre Persönlichkeit. Die Burka ist ein massiver Angriff auf die Rechte der Frau, sie ist ein mobiles Gefängnis. Die vollständige Verhüllung von Frauen ist ein aufdringliches Bekenntnis zu Werten, die wir in Europa nicht teilen.“

(Silvana Koch-Mehrin)

„Die Burka sei ein «Machtsymbol der Dominanz des Mannes über die Frau», betonten die Befürworter. Die Totalverhüllung sei nicht Ausdruck einer religiösen Überzeugung. Sie verhindere vielmehr die Integration.“

(Quelle: Der Tagesanzeiger über den Beschluss für eine Standesinitiative im schweizerischen Kanton Aargau)

Sein oder Sollen?

Also: Kern all dieser Argumentationen ist die Freiheit der Frau, die geschützt werden müsse. Weil die Burka ein Symbol für die Unterdrückung der (Freiheitsrechte der) Frau darstelle, müsse das Tragen verboten werden, weil, ja weil die jeweiligen Länder solche mit freiheitlicher Grundordnung sind, in denen die Freiheit und die Gleichheit der Menschen zentrale Werte sind.
Diese Argumentation ist allerdings völlig unsinnig.

Zunächst einmal: Die Forderung nach einem Burkaverbot (also die Aussage: „Die Burka soll verboten werden“) ist eine normative Aussage. Eine Aussage, die eben auf ein Sollen abzielt, nicht auf ein Sein. Deshalb ist ihr empirisch kaum beizukommen, weil sie sich auf eine völlig andere Ebene bezieht. Zwischen Sein und Sollen, so lehrt uns Humes Gesetz, besteht keine zwingende Verbindung. Will man normativ argumentieren, muss man sich auf bestimmte Prämissen normativer Art stützen. Man muss klar machen, von welchen Sollens-Aussagen man ausgeht – und dann kohärent argumentieren. Ob kohärent argumentiert wird, kann rein logisch geprüft werden.

Alle wider die Kohärenz

Der größte Fehler, den es dabei zu vermeiden gilt, ist ein Widerspruch in sich. Die Folgerung darf nicht der Prämisse widersprechen – tut sie es doch, ist die Aussage logisch unsinnig; damit ist sie entwertet – auf eine Auseinandersetzung mit etwaigen empirischen Aussagen, die unterstützend getroffen werden, kann getrost verzichtet werden.
Wie sieht es im vorliegenden Fall aus? Die Prämissen, die allen (in etwa) gemein sind, lauten:
Prämisse I: Menschen sind alle gleichwertig (Auch das ist eine normative, eine Sollens-Aussage: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden)
Prämisse II: Niemand darf einen anderen Menschen zu einer Handlung zwingen, die er nicht möchte, niemand darf die Freiheit eines anderes beschneiden (Sollens-Aussage)[2].
Prämisse III: Die Burka kann ein Indiz sein für Unterdrückung der Frauen, für Beschneidung ihrer Freiheitsrechte. (Empirische Aussage – diese Aussage kann man empirisch prüfen)
Aus diesen normativen Grundpositionen, die zunächst einmal nicht falsch oder richtig oder gut oder schlecht sind, folgt (logisch korrekt): Es ist abzulehnen, dass Frauen dazu gezwungen werden, eine Burka zu tragen.
Daraus folgt aber nicht: Es ist abzulehnen, dass Frauen Burka tragen, wenn sie das möchten.
Und völlig widersinnig wird es, wenn man individuelle Freiheit als höchsten Wert setzt (der nur durch Freiheitsrechte anderer beschnitten werden darf), und dann daraus abgeleitet fordert, die faktische Freiheit von Individuen (der Frauen, die freiwillig Burka tragen) zu beschneiden, weil das, was sie tun (oder tragen), ein Symbol für Freiheitsbeschneidung ist.
Man würde so die faktische Freiheit um des Symbols der Freiheit beschneiden – was ein logischer Widerspruch zu den Prämissen (faktischer Freiheit ist oberster Wert) ist.

Das heißt: Die Argumentation, man solle Burkas verbieten, weil sie ein Symbol der Unterdrückung seien und nicht zu unseren hiesigen Werten passten, trägt nicht. Sie ist logischer Unsinn. Was im Übrigen bedeutet, dass es völlig egal ist, ob es 10, 100 oder 100 000 Frauen sind, die freiwillig Burkas tragen, oder keine einzige. Es ist dann auch egal, ob die empirische Aussage, Burkas seien ein Symbol für Beschneidung von Freiheitsrechten, empirisch wahr ist oder nicht.
(Und man kann sich auch das plausible Argument sparen, Strafen für das Tragen von Burkas träfen ja die Falschen, wenn die Frauen gegen ihren Willen verhüllt werden. Oder, anders ausgedrückt: Strafen wären wirkungslos, weil sie keinen Gesinnungswandel bewirken könnten, da die Bestraften ja bereits so dächten, wie gefordert).

Ebenfalls logisch widersprüchlich ist es, sich auf den westlichen Wertekanon – der auch Religionsfreiheit beinhaltet – zu berufen, und dann Maßnahmen gegen Symbole einer speziellen Religion zu fordern (analog gilt das für Forderungen nach Minarettverboten).

Mögliche Argumentationen für ein Burkaverbot

All das heißt, wie eingangs erwähnt, allerdings nicht, dass man nicht für ein Burkaverbot plädieren kann. Man kann. Man muss sich allerdings auf andere normative Sollens-Aussagen stützen, als es die zitierten Personen taten.

  • Wenn man für sich die Prämisse setzt, die hiesige Gesellschaft soll eine christliche geprägte sein – dann kann man Burkas als Symbol des Islam ablehnen.
  • Man kann sagen, der Islam, den man ablehnt, soll hierzulande nicht frei ausgelebt werden dürfen.
  • Man kann sagen: Der hiesige Staat soll ein laizistischer sein. Dann kann man die religiösen Symbole Burka/Nikab in der Öffentlichkeit verbieten wollen – muss dann aber jedes religiöse Symbol jeder Religion verbieten wollen.
  • Man kann sagen: Öffentliche Sicherheit soll wichtiger sein als die Freiheit, sich beliebig, auch religiös motiviert, zu kleiden. Dann kann man ein Burkaverbot fordern, weil sich so ein Terrorist tarnen könnte, muss aber jede Form von Verhüllung/Bedeckung des ganzen Körpers verbieten wollen.
  • Man kann sagen: Menschen sollen ihre Gesichter zeigen, weil das Respekt gegenüber den anderen ausdrückt – dann gilt das gleiche wie im Fall der öffentlichen Sicherheit.

Verschleierung von Positionen

Allein, so argumentieren die wenigsten Burka-Gegner. Das bedeutet: All die vorgeblich liberalen Kämpfer für Freiheitsrechte sind sich entweder über ihre eigenen Sollens-Vorstellungen nicht im Klaren oder können nicht kohärent argumentieren – oder versuchen bewusst, ihre Ablehnung dem Islam gegenüber (und ihre Forderung nach einem Bruch mit dem westlichen Freiheits- und Gleichheitsdenken) mit liberalen Schein-Argumenten zu, nun, verschleiern. Und das wäre erstens ironisch und zweitens gefährlich.

[1] Auch wenn es darin nicht nur um Burkas geht.
[2] Wir lassen außer Acht, dass Freiheitsrechte natürlich ihre Schranken haben – nach allgemeinem Verständnis hierzulande sind diese Schranken die Freiheitsrechte des anderen.


Siehe auch:

Thema: Innenpolitik | Kommentare (2) | Autor: Jonas Schaible

Wir brauchen keine Debatte

Dienstag, 2. März 2010 17:06

Westerwelle hat weder ein Tabu gebrochen noch etwas Wegweisendes oder Neues oder überhaupt Diskussionswürdiges ausgesprochen. Dass jetzt über den Sozialstaat geredet wird, ist unnötig – und spielt Westerwelle unfreiwillig in die Karten.

Mehr als zwei Wochen ist es mittlerweile her, dass Guido Westerwelle in einem Kommentar in der Welt von spätrömischer Dekadenz phantasierte und sich über angeblich anstrengungslosen Wohlstand mokierte. Man vergesse diejenigen im Land, die Leistung bringen und all die Steuern erwirtschaften, die umzuverteilen einziges Ziel in Deutschland sei. Sogar „sozialistische Züge“ trage die Diskussion um die Hartz-Sätze im Zuge des BverfG-Urteils, mahnte der Außenminister.

Und nicht nur das. Ein Sprechverbot meinte Westerwelle außerdem zu erkennen. Er geriert sich standhaft als Tabubrecher, als einer, der das ausspricht, was zwar die „schweigende Mehrheit“ denkt, was aber die anderen angepassten Politiker nicht zu sagen wagen. Dafür ist er, ein wenig überraschend, von Bundeskanzlerin Merkel gerügt worden.

Westerwelles Text ist vage, ziellos und uninspiriert

Nur, welches Tabu will Westerwelle eigentlich angerührt haben? Sieht man sich den diskutieren Gastkommentar Westerwelles einmal an und beim Lesen von den vielen Floskeln ab, bleibt am Ende: nichts. Nichts, das irgendwie neu wäre oder auch nur so konkret, dass es wert wäre, diskutiert zu werden. Westerwelles durchweg unspräzise formulierter Text zeigt allenfalls zwei Dinge: erstens, dass der FDP-Chef sein Wissen um die römische Geschichte vertiefen sollte, und zweitens, dass er kein sonderlich talentierter Autor ist.
An einer einzigen Stelle wird Westerwelle konkret: wenn er das Beispiel einer Kellnerin nennt, die weniger verdient, als sie es mit Hartz IV täte – und an dieser einen Stelle liegt er falsch. Zudem wird er auch hier schnell wieder vage: „Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken“ beunruhige ihn; allein: welche und vor allem wessen Leichtfertigkeit er meint, bleibt unbeantwortet.
Der Rest des Artikel mäandert zwischen bekannten und FDP-typischen Allgemeinplätzen und so unkonkreten wie unbelegten Behauptungen darüber, was „man“ und „wir“ diskutieren und „Deutschland“ so tut, hin und her und lässt den Leser mit dem Gefühl zurück, diese logisch lückenhafte Litanei schon viele viele Male gehört zu haben.

Der Text ist, um es kürzer zu sagen, nicht der Rede wert. Vermutlich verfolgte Westerwelle damit noch nicht einmal ein großes, übergeordnetes Ziel. Ein wenig Umverteilung kritisieren, ein wenig vor dem Sozialismus warnen, ein wenig der Mittelschicht schmeicheln, markige Formulierungen wählen, ohne konkrete Konzepte zu benennen – all das klang typisch FDP, typisch Westerwelle. Polemisch, ja, völlig unangebracht, ja, aber nicht neu. Er wollte auf sich aufmerksam machen und die Gunst der Stunde nutzen, um bekannte Floskeln zu wiederholen – diese Strategie der redundanten Botschaft hat der FDP immerhin bei der vergangenen Bundestagswahl ein Rekordergebnis beschert.

Was der Text bei alldem nicht enthielt, war ein ausgesprochenes Tabu oder gar den Aufruf, die Zukunft des Sozialstaates zu diskutieren. Die viel zitierte Aussage zum anstrengungslosen Wohlstand, der zur spätrömischen Dekadenz einlädt, war vielmehr eine kalkulierte Provokation, die gleichwohl viel größere Folgen hatte, als selbst der geübte Provokateur Westerwelle hätte vorhersehen können.

Unerwarteter Beistand belebt eine eigentlich tote Debatte erneut

Auf seine Äußerungen hin regte sich schließlich massive und gerechtfertigte Kritik – die Presse höhnte über sein mangelndes Geschichtswissen, rügte seine Wortwahl und widerlegte auch inhaltlich seine Aussagen. Westerwelle schien entlarvt. Auf einmal sah er sich gezwungen, sich öffentlich zu rechtfertigen. Er tat das gewohnt laut und schrill, dichtete seinen Aussagen nachträglich einen tieferen Sinn an, eröffnete Nebenkriegsschauplätze wie den des Tabus, das es nie gab, und des Tabubruchs, den es folglich nie geben konnte. Sogar die Kanzlerin sah sich zu einer deutlichen und schroffen Distanzierung genötigt. Sie hatte, das kommt selten genug vor, ein Machtwort gesprochen. An dieser Stelle hätte die Diskussion beendet sein können.
Und doch, auf einmal sprangen Westerwelle unverhoffte Verbündete wie etwa Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bei, und betonten, Westerwelle habe sich im Ton vergriffen, natürlich, aber irgendwie habe er ja Recht, Deutschland brauche schon eine Debatte über die Zukunft des Sozialstaats. Und Deutschland debattiert.

Nur: Deutschland braucht diese Debatte nicht. Zumindest nicht jetzt, nicht unter diesen Vorzeichen, nicht derart vorbelastet, nicht in dieser Undifferenziertheit. Denn natürlich wird die Diskussion über den Sozialstaat ohnehin unablässig geführt. Die SPD steht heute da, wo sie steht, gerade weil große Teile der ehemaligen Wählerschaft ihr die weitreichenden Arbeitsmarkt- und Sozialreformen verübeln. Die das Parteiensystem durcheinanderwirbelnde Linke schaffte den Aufstieg von der Regional- zur Flächenpartei vor allem, indem sie den Finger in genau diese offene Wunde der SPD legte. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst war das Thema Mindestlöhne eines der meist diskutierten. Und nicht zuletzt spürt die FDP in Person von Philipp Rösler, der mit seiner Kopfpauschale eine herbe politische Niederlage zu erleiden droht, am eigenen Leib, dass in Deutschland das Thema Sozialstaat ein präsentes ist.
Die Diskussion über den Sozialstaat ist nötig, ohne Frage. Aber sie muss permanent geführt werden, nicht auf Zuruf, – und sie wird permanent geführt. Dazu braucht es keinen verbal um sich schlagenden Stichwortgeber, der, wie im Falle der Sanktionen für Arbeitsunwillige, fordert, was schon lange Gesetz ist.

Dass Westerwelle die Situation zugunsten der FDP nutzt, ist erstaunlich

Trotzdem wird die Diskussion gerade jetzt geführt und die schwimmende FDP stürzt sich begierig auf den zugeworfenen Rettungsanker; nun versucht sie sogar, die Situation noch gewinnbringend zu nutzen. Ob nun nur mit dem Ziel, kurzfristig den Wählerabgang zu stoppen und so die NRW-Wahl zu retten, oder weil Westerwelle, wie die Zeit spekuliert, mit der FDP wirklich langfristig die Nische besetzen möchte, in der sich andernorts (recht)populistische Parteien wie die FPÖ, die Schweizer SVP oder Geert Wilders PVV eingerichtet haben – Westerwelle und seine Gesandte Birgit Homburger tingeln durch die Presse und diskutieren über den Sozialstaat an sich. Auch wenn sie das, wie Homburger bei Anne Will, nicht sehr souverän tun, so schlagen sie doch Kapital aus der bloßen Existenz einer Diskussion, die zu führen kein Grund besteht.

Sie machen das clever, wenngleich sie das Risiko eingehen, sich für weite Teile der Wechselwähler unwählbar und für die Union als Partner immer unattraktiver zu machen. Doch es wirkt: Derzeit steigen die Umfragewerte wieder.
Dass Westerwelle das geschafft hat, ist erstaunlich. Und sollte Anlass sein, darüber nachzudenken, wie man mit Populisten kommuniziert, will man ihnen nicht in die Karten spielen. Manchmal nämlich ist Reden gelb, Schweigen dagegen gold.

Thema: Innenpolitik, Kommentar | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD

Dienstag, 19. Januar 2010 20:40

Hier die Auswertung bzw. Zuordnung von Dörmanns Antworten zu meinen Fragen. (Die vollständigen Mails sind hier dokumentiert).
Kleine Legende: Aussagen im Zitatkasten sind von Herrn Dörmann, Fragen und Aussagen in den Aufzählungen habe ich an die SPD gesandt, alle zusätzlichen Aussagen sind nachträgliche Deutung und Auslegung von mir.

  • heise online berichtete heute [...]“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
    Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. […] Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
    […]

    Stimmen diese Informationen?

Keine Antwort.

  • Gab es fragliches Schreiben des BKA?

Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor.

Also ja.

  • Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?

Allem Anschein nach ja.

  • Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
    Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
  • Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen SPD-Abgeordneten bekannt?

Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen.

Natürlich kann Dörmann sich nicht mehr erinnern. Natürlich nicht.

  • Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ [...] warum beantwortete dann die Bundesregierung, an der damals ja auch die SPD beteiligt war, eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:

    Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

    Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

    Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“

Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.

  • Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
  • Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?

Keine Antwort.

  • Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen?
  • Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?

Keine Antwort.

  • Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?

Keine Antwort.

  • Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?

Das Schreiben liegt vor. Es widerspricht den Äußerungen der Regierung: Also nein. Oder, um es anders zu sagen: Die Bundesregierung hat offenbar damals die Opposition und die Öffentlichkeit belogen.

  • Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?

Keine Antwort.

  • Nennt das BKA hier Namen von Staaten?

Keine Antwort.

Allgemein schreibt Dörmann:

Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.

Es würde mich ja interessieren, wie derartige Kleine Anfragen für gewöhnlich gehandhabt werden – ob es also Usus ist, dass das zuständige Ministerium ohne Absprache mit dem Koalitionspartner antwortet. Und ob das überhaupt möglich ist, weil ja ein Bundesministerium nicht nach einer Neubesetzung des Ministerpostens komplett mit Beamten der eigenen Partei besetzt wird.
In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist auf jeden Fall nur die Rede davon, dass die „Bundesregierung“ antwortet. Näher ausgeführt ist der Passus nicht.
Laut Briefkopf war es tatsächlich Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der die Anfrage beantwortete. Allerdings „namens der Bundesregierung“.

Aber wie dem auch sei. Selbst wenn es so gewesen wäre, dass das BMWi hier ohne Absprache mit der SPD gehandelt hätte, käme das trotzdem einem Versagen der SPD gleich: Entweder man hat den Koalitionspartner nicht in Kenntnis über ein Schreiben des BKA in Kenntnis gesetzt oder man hat stillschweigend und zustimmend hingenommen, dass der Koalitionspartner die Öffentlichkeit unzureichend informiert hat. Außerdem hätte die SPD dann akzeptiert, dass in ihrem Namen, aber ohne ihr Wissen geantwortet wurde: Auch das wäre zu kritisieren.

  • Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?

Keine Antwort.
Entweder die Webseiten aus dem BKA-Bericht waren tatsächlich allesamt nur in Dänemark justiziabel oder die SPD hat hingenommen, dass Ursula von der Leyen öffentlich gelogen hat.

  • Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.

    Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?

Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen. Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den
Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (Link), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des
Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.

Im übersandten Beitrag, in dem Dörmann wiederholt Fehler eingesteht und argumentiert, man habe sich damals dem Koalitionszwang und der Angst vor schlechter Presse („Eine prinzipielle Ablehnung [der Sperren] erschien uns damals nicht vermittelbar“) gebeugt, verstünde aber nun die Ängste in der Bevölkerung besser, geht es allerdings primär um die Verträge der Bundesregierung mit den Internet-Providern.
Dörmann schreibt, man habe auf das Gesetz gedrängt, weil man die Verträge rechtlich abfedern und kontrollieren wollte, denn „ohne Verträge hätte es das Gesetz gar nicht gegeben“.
Verträge, deren Rechtmäßigkeit, wie er selbst schreibt, von Beginn an stark in Zweifel gezogen worden war und die mit den Providern mit dem Versprechen, das Vorhaben gesetzlich abzusichern, geschlossen wurden.
Gewagt.

Tatsache ist, dass seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (Link)

In dem verlinkten Protokoll steht viel, aber wenig Konkretes. Zumal nichts, was meine Frage beantworten würde. Im Gegenteil, es heißt:

Kinderpornografische Seiten auf deutschen Servern werden schon heute gesperrt. Das Internet wird auf illegale und jugendgefährdende Inhalte hin kontrolliert, zudem gibt es Internet-Beschwerdestellen (www.jugendschutz.net sowie www.internet-beschwerdestelle.de). Wirksame Zugangssperren von ausländischen Websites einzuführen, die kinderpornografische Inhalte enthalten, ist ein wichtiger Schritt. Er reicht aber nicht aus.
Aktuelle Trends zeigen, dass sexuelle Gewalt über immer neue Wege verbreitet wird. Zu nennen
sind beispielsweise das „Grooming“ in Chatrooms und das „Cyber Mobbing“.
Die neuen Medien entwickeln sich in einem rasanten Tempo. Daher ist die Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern eine wichtige Voraussetzung. Bestehende Regelungen
und technische Möglichkeiten, gefährdende Inhalte einzuschränken, müssen besser bekannt ge-
macht und „alltagstauglich“ vermittelt werden.
Es gibt bereits Ratgeber für Eltern zum für Kinder sicheren Umgang mit dem Internet, zum Chatten
im Internet oder zum Umgang mit dem Handy. Die Kampagne „Schau hin“ informiert Eltern mit Kindern, die die Medienwelt entdecken. In den Ländern werden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz umgesetzt. Daran müssen wir anknüpfen.

Damals ein „wichtiger Schritt“, heute „nicht notwendig“.
(Übrigens: Werden „heute schon gesperrt“ – wusste die SPD damals mehr als der Rest des Landes?)

Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.

Also ich muss gestehen, ich denke sehr wohl, dass man den Gesetzgebungsprozess, die Rolle der SPD und deren wundersame Wandlung auch in der Rückschau betrachten und kritisch begleiten sollte.
Aber wäre ich Martin Dörmann, sähe ich es vermutlich auch anders.

———-
Siehe auch: Übersichtsartikel – Von der Leyens Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible

Dokumentation: Mailverkehr mit Martin Dörmann, MdB der SPD

Dienstag, 19. Januar 2010 20:39

Hier sind sowohl die Mail, die ich am 16.12.09 an die Pressestelle der SPD gesandt hatte, nachdem heise online über ein Schreiben des BKA an Edelgard Bulmahn berichtet hatte, als auch die Antwort von Martin Dörmann, dem meine Anfrage offensichtlich “zwischenzeitlich” (und den Rest der Zeit?) an ihn weitergeleitet wurde.
Im Beitrag “Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD” habe ich meine konkreten Fragen und seine Antworten aufgelistet und analysiert. Dieser Beitrag dient der Dokumentation – möglicherweise möchte ja jemand den genauen Wortlaut nachlesen oder traut mir nicht.

Meine E-Mail:

Guten Tag,

heise online berichtete heute unter der Überschrift „Websperren: Kinderporno-Täter bevorzugen USA und Deutschland als Serverstandorte“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. Grundlage der Daten des BKA seien Auswertungen dänischer Strafverfolger gewesen. Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
Heise online bezieht sich auf das Schreiben des BKA, das dem Portal angeblich vorliegt.

Dazu hätte ich einige Fragen:

Stimmen diese Informationen?
Gab es fragliches Schreiben des BKA?
Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?
Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen Abgeordneten bekannt?

Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ (Zitat heise online), warum antwortete dann die Bundesregierung, an der damals auch die SPD beteiligt war, auf eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:

Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“

Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.

Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?
Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen? Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?

Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?

Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?

Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?
Nennt das BKA hier Namen von Staaten?

Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?

Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.

Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?

Antwort von Dörmanns Büro:

Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an das Büro von Herrn Dörmann, MdB weitergeleitet wurde, da dieser zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Zugangserschwerungsgesetz ist.

Nach der Weihnachtspause ist unser Büro erst jetzt wieder besetzt. Wir werden Ihre Anfrage Herrn Dörmann vorlegen. Wir nutzen diese Zwischenmitteilung an Sie, um Ihnen anliegend einen aktuellen Text von Herrn Dörmann zur Verfügung zu stellen, der insbesondere auf die aktuelle Position der SPD-Bundestagsfraktion bezüglich des Zugangerschwerungsgesetzes eingeht. Wir gehen davon aus, dass damit Ihre diesbezügliche Frage, die Sie am Ende Ihrer Anfrage stellen, beantwortet ist.

Rein vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass Fragen, die konkret die Kenntnis der Bundesregierung zu bestimmten Informationen betreffen, sinnvollerweise in erster Linie an diese gerichtet werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Drögemöller
Wiss. Mitarbeiter

Antwort von Martin Dörmann, MdB:

Sehr geehrter Herr Schaible,
nochmals vielen Dank für Ihre eMail an die SPD-Bundestagsfraktion vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an mich weitergeleitet wurde, da ich der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das
Zugangserschwerungsgesetz bin.
Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen.
Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,11026,00.pdf), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.
Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der
Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.
Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor. Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen. Tatsache ist, dass
seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/24487981_kw22_wirtschaft/index.html)
Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.
Die SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls wird weiter nachhaltig darauf drängen, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sowohl im Inland als auch im Ausland zu löschen und die hierfür notwendigen Schritte konsequent umzusetzen.
Ich gehe davon aus, dies ist auch in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB

Thema: Dokumentation, Innenpolitik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Bundestagwahl: Wie wählten Wahlkreise mit Atomkraftwerken?

Freitag, 23. Oktober 2009 14:41

Schon direkt nach der Bundestagswahl hatte ich mich gefragt, ob die Bürger in Wahlkreisen mit Atomkraftwerken anders abgestimmt haben als im Landesdurchschnitt. Immerhin hatten sich Union und FDP ja klar für eine Laufzeitverlängerung von AKWs ausgesprochen, die Grünen und auch die SPD bekräftigten, am Atomausstieg festhalten zu wollen.
Jetzt, da der Reaktor Biblis A einmal mehr im Gespräch ist und aufgrund von kolportierten Sicherheitsmängeln scheinbar vor dem Aus steht, habe ich die Daten doch endlich zusammengesucht – eine einigermaßen mühselige Arbeit.
Und siehe da – die Ergebnisse sind ziemlich unspektakulär. Das ist jetzt natürlich einigermaßen enttäuschend, aber bringt auch Erkenntnisse.

Ich schlüssle einmal auf:

  • Es gibt insgesamt 11 Wahlkreise mit einem oder mehreren Reaktor(en)

Erststimmen:

  • 10 der 11 Direktmandate (~91%)[1] gingen an die Union (CDU oder CSU)
  • Ein Direktmandat errang die SPD
  • In ganz Deutschland gewann die Union 218 von 299 (~73%)[1] der Direktmandate

Zweitstimmen[2]:

  • Union und FDP haben in 9 von 11 Wahlkreisen eine Mehrheit der Stimmen
  • In den beiden anderen Wahlkreisen hätte Rot-Rot-Grün eine rechnerische Mehrheit
  • Schwarz-Gelb hat in 8 von 11 Wahlkreisen zusammen mehr Stimmen verglichen mit den Ergebnissen im jeweiligen Bundesland
  • Die Grünen haben in jedem betroffenen Wahlkreis weniger Zweitstimmen erhalten als im jeweiligen Bundesland

Das ist durchaus interessant. Anders als ich vermutet hätte, war Schwarz-Gelb in den relevanten Wahlkreisen nicht schwächer als im jeweiligen Bundesland – im Gegenteil, es gingen tendenziell sogar mehr Stimmen an Union oder FDP. Dagegen schnitten die Grünen außerordentlich schlecht ab – auffällig schlechter als im Landesschnitt.
Das ist auf den ersten Blick paradox. Ist Atomkraft bei den Menschen also doch angesehener als immer behauptet? Wollen die Menschen längere Laufzeiten?

Ich glaube nicht. Dass Schwarz-Gelb in AKW-Kreisen nicht verloren (und eventuell sogar gewonnen) hat, kann möglicherweise damit erklärt werden, dass die Kraftwerke große Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler sind und deshalb der Atomausstieg mit Arbeitsplatzverlust und wirtschaftlichem Schaden assoziiert wird und deshalb negativ besetzt ist. Die Angst vor der Radioaktivität scheint im Umkreis von AKWs weniger ausgeprägt.

Etwas anders sieht es aber aus, wenn man noch die Ergebnisse in den beiden Wahlkreisen mit Atommülllagerstätten hinzuzieht.[3]
Weder in Lüchow-Dannenberg – Lüneburg (Gorleben) noch in Wolfenbüttel – Salzgitter (Asse II) holte Schwarz-Gelb eine Mehrheit der Zweitstimmen. Im Wahlkreis Wolfenbüttel – Salzgitter holte außerdem der im Wahlkampf massiv gegen Atomkraft zu Felde ziehende Umweltminister Sigmar Gabriel das Direktmandat für die SPD.
In beiden Wahlkreisen holten die fiktiven Lager „Schwarz-Gelb“ und „Rot-Rot-Grün“ fast exakt gleich viele Stimmen. Im Wahlkreis von Asse profitierten die Grünen, die zwar im Gorleben-Kreis sehr schlecht abschnitten, deren Stimmenanteile aber quasi komplett an die Gabrielsche SPD gingen.
In beiden Kreisen verloren sowohl Union als auch FDP deutlich im Vergleich zum Gesamtergebnis in Niedersachsen.
Dort, wo die Atomindustrie als großer Arbeitgeber den Bürgern nutzt, ist die Akzeptanz offensichtlich hoch – dort, wo allein der negative, aber nicht vermeidbare Aspekt des Atommülls zum tragen kommt, lehnen die Menschen eine Laufzeitverlängerung ab.

PDF mit Auflistung der Wahlergebnisse in den elf Wahlkreisen

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[1]Statistiker schlagen jetzt zurecht die Hände über dem Kopf zusammen. Die erste Fallzahl ist natürlich viel zu gering, als dass hier seriös verglichen werden könnte. Ich habe die Zahl als Spielerei einmal angegeben – aussagekräftig ist sie nicht.
[2] Jeweils unter Einbeziehung der Fünf-Prozent-Hürde.
[3] Auch hier gilt: Es sind natürlich nur zwei Kreise und die Spekulationen sind dementsprechend wacklig. Aber deshalb sind es ja Spekulationen.

Thema: Innenpolitik | Kommentare (2) | Autor: Jonas Schaible

Vorläufiger Koalitionsvertrag sieht Leistungsschutzrecht für Verlage vor

Mittwoch, 21. Oktober 2009 2:25

Wie carta berichtet, plant die künftige schwarz-gelbe Koalition, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. So schreibt Robin Meyer-Lucht, das vorläufige Koalitionspapier enthalte folgenden Absatz:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkmittler. Wir streben daher die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

Das ist ein doch sehr klares Bekenntnis. Verlage bekämen demnach also ähnliche Rechte wie etwa die Musik- und Filmindustrie. Eine gewerbliche Nutzung der Verlagsinhalte würde mit einem Leistungsschutzrecht kostenpflichtig.
Eine gute Erklärung bietet auch Till Kreutzer, ebenfalls bei carta, in einem Artikel, den jeder lesen sollte, der sich etwas mit dem Leistungsschutzrecht auseinandersetzen möchte:

Leistungsschutzrechte sind dem Urheberrecht in mancher Hinsicht ähnliche Rechte (weshalb sie auch „verwandte Schutzrechte“ genannt werden). Anders als das Urheberrecht, das ein grundsätzlich personenbezogenes Recht ist, haben die meisten Leistungsschutzrechte jedoch einen unternehmensbezogenen, wettbewerbs- und vor allem investitionsschutzrechtlichen Charakter.
Das gilt vor allem für die Rechte von Film-, Tonträger- und Datenbankherstellern sowie der Sendeunternehmen. Sie schützen nicht die kreativen oder künstlerischen Leistungen von Personen, sondern die Investitionen desjenigen, der darin investiert, dass geistige Schöpfungen in Umlauf gelangen und damit von der Allgemeinheit wahrgenommen werden können.
Das machen zum Beispiel die Produzenten von Filmen, Hersteller von Tonträgern oder Datenbanken, die deshalb auch „Werkmittler“ genannt werden. Ihr Schutzrecht soll sie davor bewahren, dass ihre Leistungen von Konkurrenten oder Trittbrettfahrern ausgenutzt werden.

Interessant bei alledem ist ja, dass selbst die Verleger, die bekanntlich seit langem lauthals, öffentlichkeitswirksam und empört ein solches Recht fordern, bisher nicht mit konkreten Konzepten aufwarten konnten.
Viele Fragen sind dabei noch ungeklärt: Wer genau gilt als Verleger – zählen selbstständige Blogger dazu oder nur die klassischen Verlage? Dürfen private Blogger oder darf die Wikipedia zitieren, ohne zu zahlen oder gilt die Zahlungspflicht für jeden? Was ist eine gewerbliche Nutzung und befreit der Verzicht auf Werbung oder eine Creative-Commons-Lizenz vom Zahlzwang? Wie soll all das überwacht und abgerechnet werden? Welche Summen stehen im Raum?
Wie kann der verbesserte Schutz an die Autoren weitergegeben werden, die ja viel mehr als die Verlage heute schon ausgebeutet werden – und zwar von den Verlagen?

Ein möglicher Gesetzentwurf muss diese und andere Fragen unmissverständlich klären, andernfalls ist das Leistungsschutzrecht als Konzept zur Rettung der krankenden Verlage zum Scheitern verurteilt. Die Koalition begibt sich auf sehr dünnes Eis, wenn sie ohne Klärung dieser Punkte eine Absichtserklärung abgibt. Mit welchen Mitteln die Lobbyisten Druck auf die Politik ausüben, hat ja Matthias Spielkamp anschaulich geschildert.
Ich bemühe mich übrigens, Einblick in die relevanten Passagen zu bekommen, bin aber nicht eben zuversichtlich.
Vermutlich muss die breite Öffentlichkeit auf genauere Informationen warten, bis der Koalitionsvertrag steht.

Thema: Innenpolitik | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible