Beitrags-Archiv für die Kategory 'Hochschulpolitik'

Bachelor und Master: Architekturstudenten allein auf weiten Fluren

Freitag, 4. Februar 2011 23:59

Vor allem in der Anfangszeit dieses Blogs habe ich viel über das Bologna-System geschrieben. Unter anderem habe ich argumentiert, dass der während der Studentenproteste oft als Lösung präsentierte achtsemestrigen Bachelor eher ein Feigenblatt sei. Damals ist auch dieser Text hier entstanden, der aus verschiedenen Gründen nie irgendwo erschienen ist. Ich habe ihn jetzt wieder aus der Mottenkiste geholt, auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster.1 Ich glaube nämlich, dass das Kernproblem immer noch existiert.

Masterplatz: Nicht für jeden

Dass das Bachelor-Master-System nicht zwingend für jeden Bachlor-Absolventen einen Masterplatz vorsieht, ist bekannt. Einen Masterplatz erhält nur, wer von den Hochschulen zu bestimmende Kriterien erfüllt: In den seltensten Fällen genügt ein Bachelorabschluss, bzw. ein anderer akademischer Abschluss allein.
Zwar existieren entgegen mancher Gerüchte keine vorgeschriebenen Masterquoten, die festlegen, wie vielen Studenten deutschlandweit oder auch nur hochschulintern ein Masterplatz zusteht; und weil die neuen Studiengänge noch jung sind, gibt es auch keine validen Zahlen dazu, wie viele Studenten abgelehnt oder angenommen werden. Fakt ist aber: Beschränkungen gibt es an sehr vielen Hochschulen. Jede Universität muss selbst entscheiden, wie sie ihre Mittel investiert, wie viele Bachelor- und wie viele Masterplätze sie jeweils einrichtet. Einen Anspruch auf einen Masterplatz gibt es nicht.

Oft gibt es spezielle Aufnahmetests. Außerdem verlangen die Hochschulen häufig eine „gute“ Abschlussnote, also mindestens 2,5. Das führt dazu, dass trotz vorhandener Kapazitäten Studenten abgewiesen werden und Plätze unbesetzt bleiben – wie zum Beispiel im Wintersemester 2009/10 im Master Architektur an der Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart, die für die Aufnahme sogar einen Schnitt von 2,3 voraussetzte.

Und speziell für Architekturstudenten kann diese Praxis handfeste Konsequenzen haben. Denn formal ist Bachelor zwar ein berufsqualifizierender Abschluss – aber Theorie und Praxis unterscheiden sich hier.

Kammerzugang erst nach acht Semestern

Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung Architekt tragen möchte, muss nämlich Mitglied in einer Landesarchitektenkammer sein. Dazu nötig ist unter anderem ein abgeschlossenes Studium. Das Problem: Wo vorher generell das fünfjährige Diplom stand, stehen künftig sechs-, sieben- oder achtsemestrige Bachelor als berufsqualifizierende Abschlüsse. Die Frage, welche Studiengänge zur Anerkennung durch die Kammern führen, musste neu geregelt werden. Dabei bestimmen zwei überstaatliche Richtlinien den Architektenalltag:
Die erste kommt von der Union Internationale des Architectes, der mit der UNESCO kooperierenden Weltvereinigung der Architekten: Sie fordert ein mindestens fünfjähriges Vollzeitstudium.
Die zweite ist eine EU-Richtlinie, die mindestens vier Jahre Studium vorschreibt. An dieser EU-Richtlinie orientieren sich auch die Deutschen Architektenkammern.

Das heißt: Wer als Architekturstudent nach sechs oder sieben Semestern den Bachelor abschließt und keinen Masterplatz bekommt, kann kein Mitglied in einer Kammer werden, sich mithin nicht Architekt nennen; nur als solcher darf man aber Bauanträge einreichen und hat damit die Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Lediglich angestellt könne man ohne Kammermitgliedschaft arbeiten, gibt die Bundesarchitektenkammer auf Anfrage Auskunft.

In einer Branche, die jedes Jahr mehr Absolventen aufnehmen muss, als benötigt werden, und durchschnittliche Arbeitslosenquoten von konstant etwa 15% aufweist, ist das fatal. Zumal die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure ausschließlich für selbstständige Architekten gilt. Gehälter von angestellten Architekten können frei verhandelt werden. Angesichts der großen Konkurrenz sind die Angestellten hier in einer denkbar schwachen Verhandlungsposition.

Mit einem sechs oder sieben Semester dauernden Bachelor ist man als angehender Architekt also zwingend auf einen Masterplatz angewiesen. Weil in Deutschland die Mehrzahl der Universitäten2 einen Bachelor, der kürzer ist als acht Semester, anbieten, betrifft das auch die Mehrheit der Studenten.

Sackgasse Bachelor

Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) erklärte auf Anfrage, eine sechsemestrige Ausbildung reiche einfach nicht aus, um als Architekt zu arbeiten. Darauf, dass derlei kurze Studiengänge nicht dazu berechtigen, einer Architektenkammer beizutreten, hätten die Kammern von Anfang an hingewiesen. Außerdem gebe es ja die Möglichkeit, einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang zu besuchen.

Diese nicht-konsekutiven Masterstudiengänge gibt es tatsächlich. Allein: Auch hier gibt es mehr Bewerber als Plätze, auch hier müssen Bewerber bestimmte Qualifikationen – z.B. Notendurchschnitte – nachweisen, die Studiengänge sind meist extrem spezialisiert und teuer. Die TU Berlin etwa bietet den weiterbildenden Master-Studiengang „Real Estate Management“ für Studenten mit überdurchschnittlichem Studienabschluss an – und zusätzlich gegen Gebühren von 3450 Euro pro Semester. Diese Summen zu finanzieren, ist für Studenten mit einem Wochenarbeitspensum über dem eines Vollzeitjobs kaum möglich.

Studentengerecht ist diese Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht. Es wird noch etwas dauern, bis die ersten Jahrgänge flächendeckend ihr Bachelorstudium beenden. Und erst nach und nach wird man dann feststellen, ob diese strukturellen Probleme tatsächlich auch praktische Folgen zeitigen. Falls dem aber so sein sollte, könnte sich der Bachelor für ganze Generationen von Architekturstudenten als Sackgasse erweisen.

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  1. Der Text sah mal deutlich anders aus, was ausführlicher, hat auch andere Aspekte behandelt. Ich habe ihn also gekürzt und umgeschrieben und hoffe, er ist trotzdem einigermaßen lesbar und verständlich.
  2. Stand November 2009 waren es 54 von 66 Hochschulen; Quelle: Studienführer Architektur und Stadtplanung, Nicolai-Verlag, Berlin; eigene Aufstellung. Mittlerweile dürften es mehr Hochschulen sein, die achtsemestrige Bachelor anbieten. Diesem Buch sind auch die Angaben zu Studiengebühren entnommen. Ich weise also darauf hin, dass es sich um Angaben handelt, die im Winter 2009 gültig waren. Falls sich daran etwas geändert hat, bin ich gerne bereit, die Angaben zu ändern.

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Verwaltungsgericht Münster: Masterzulassung nur aufgrund der Bachelor-Note

Freitag, 19. November 2010 15:48

Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster: Die Zulassung zum Master dürfe nur aufgrund der Note des ersten akademischen Abschlusses – also meistens des Bachelors – erfolgen. Geklagt hatte eine Studentin, die an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) einen Master in BWL absolvieren wollte, aber nach einem zweistufigen Auswahlverfahren abgelehnt worden war. Unter anderem Abiturnote und Motivationsschreiben spielten im Bewerbungsverfahren eine Rolle.

Zitat aus einer Pressemitteilung des Gerichts:

Dieses Bewertungsverfahren [mit Abinote und Schreiben/ J.S] hat das Gericht als mit den maßgeblichen landesgesetzlichen Bestimmungen und dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 unvereinbar angesehen. Zur Begründung führten die Richter unter anderem aus: In der ersten Verfahrensstufe könne nur auf die Qualität des ersten akademischen Abschlusses, auf den das Masterstudium aufbaue, abgestellt werden, nicht aber etwa auf Abiturnoten oder Motivationsschreiben. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens bestimme das Landesrecht, dass hier ebenfalls die Qualität des ersten akademischen Abschlusses (insbesondere der Bachelor-Abschluss) den Ausschlag geben müsse. Auch dies sei mit dem angewandten Punktesystem nicht sichergestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und als juristischer Laie kann ich gerade auch nicht einschätzen, inwiefern es, sofern es bestätigt wird, bundesweit Wirkung entfalten wird.

In jedem Fall wirft die Entscheidung des Gerichts einmal mehr ein Schlaglicht auf eines der Kernprobleme des Bologna-Systems: Es gibt einfach nicht genügend Masterplätze.

[via taz]

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Bildung: Wundertüte 10%

Montag, 14. Juni 2010 11:27

Leider ist meine Zeit dieser Tage etwas begrenzt und ich komme nicht wirklich zum Bloggen. Dennoch einige Sätze zum Bildungsgipfel.

Man liest ja allenthalben davon, dass die Bundesregierung vor zwei Jahren als Ziel formuliert hat, 2015 genau 10% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bildung und Forschung aufzuwenden. Oder, um genauer zu sein, die Bundesregierung möchte die Bildungsausgaben bis 2015 auf 10% des BIP steigern. Steigern!

Allerdings, auch das liest man, ob dieses Ziel erreicht wird, ist unklar. Andrea Nahles empörte sich auch sofort und pflichtschuldig und meint, das Ziel habe man doch faktisch aufgegeben. Blamiert habe sich die Union und die Zukunft einer ganzen Generation habe man damit aufs Spiel gesetzt.

Nun bin ich ja grundsätzlich dafür, die Bildungsausgaben zu steigern. Das 10%-Ziel halte ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen der politischen Ökonomie aber für eine Nebelkerze.

Das Signal: Bildung ist etwas wert

Ich weiß nicht, ob es üblich ist, Budgetziele in Prozent vom BIP anzugeben, aber den Sinn dahinter sehe ich nicht wirklich. Natürlich, die Botschaft, die vermittelt wird, ist folgende: Bildung wird in Deutschland wertgeschätzt. Ein Zehntel der ganzen Wertschöpfung geht in die Bildung. Aber: Selbst wenn die Regierung die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf 10% des BIP steigern würde, wäre damit nichts darüber gesagt, wie viel Geld dem Bildungsbereich letztlich zur Verfügung stünde.

Sinkendes BIP, sinkender Bildungsetat

Es wäre schließlich möglich, dass das BIP sinkt. 2009 ist das zum Beispiel geschehen. Und, um einfache Zahlen zu wählen, 8% von 100 sind mehr als 10% von 75. Zugegeben, mit einem sinkenden BIP rechnet man im hiesigen Kapitalismus nicht, aber besondere Umstände wie eben die Finanz- und Wirtschaftskrise können eine Senkung trotzdem bewirken. Die Bundesregierung gab ja vor anderthalb Jahren als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gründen selbst zu Protokoll, verlässliche Angaben zum BIP im Jahre 2015 seien nicht möglich. Man wusste also nicht, mit welchen Summen man 2015 operieren würde, und man weiß es bis heute nicht.
Darüber, wie viel der Staat absolut für Bildung aufwendet, sagt das 10%-Ziel also erst einmal nichts aus.

Wie wichtig ist dem Staat Bildung?

Und auch darüber, wie viel von dem ihm zur Verfügung stehenden Vermögen der Staat relativ aufwendet, trifft die Zielformulierung keine Aussage. Das BIP beinhaltet ja, je nach Berechnungsart, alle Einnahmen oder Ausgaben der in einem Land ansässigen Wirtschaftseinheiten. Vom Wert aller produzierten Güter und Dienstleistungen steht dem Staat nur ein Teil zur Verfügung. Interessant wäre also, zu wissen, wie viel Prozent der Staatsausgaben in Bildung/Forschung gesteckt werden.
Betrachtet man die Ausgaben, nutzt man als die Verwendungsrechnung zur Ermittlung des BIP, sind die Staatsausgaben ein bestimmter Teil des gesamten BIP. Dieser Anteil heißt Staatsquote.
Nun wäre es theoretisch denkbar, dass die Staatsquote deutlich ansteigt, etwa weil der öffentliche Dienst massiv ausgebaut wird und eben auch, weil die Ausgaben für Bildung und Forschung angehoben werde. Es könnte passieren, dass der Staats zwar 10% des BIP für Bildung und Forschung aufwendet, aber diese Ausgaben einen geringeren Teil der gesamten Staatsausgaben ausmachen als vorher.
Das 10%-Ziel sagt mithin nichts darüber aus, welche Position Bildung und Forschung in der Zielhierarchie des Staates einnehmen.

Zumindest öffentlich wird auch nicht erklärt, ob nun das nominale BIP (das in aktuellen Marktpreisen) oder das reale BIP (also das inflationsbereinigte) gemeint sind, und ob die 10% sich auf ein Basisjahr beziehen oder auf das BIP im Jahre 2015.

Finanzielle Wundertüte

Anders gesagt: Letztlich ist das 10%-Ziel völlig vage formuliert. Der Bezugspunkt ist unklar, die genaue Berechnung ist unklar, die Summen sind unklar. Nur weil von einer Steigerung die Rede ist, heißt das nicht, dass letztlich Bildung und Forschung stärker gefördert würden als bisher. Und es heißt erst recht nicht, dass genug Geld für zur Verfügung stünde, um etwa kleinere Klassen und kleinere Studiengänge und genügend Masterplätze zu gewährleisten – um nur einige Baustellen im Bildungsbereich zu nennen.
Eine Festlegung auf einen bestimmten Bedarfsbetrag oder auf einen Prozentsatz an den Staatsausgaben wären zwar sicher auch nicht der Weisheit letzter Schluss, aber immerhin verhältnismäßig präzise formulierte und nachvollziehbare Ziele.

Das 10%-Ziel dagegen ist eine Wundertüte.

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Ich bin kein Ökonom. Möglich, dass ich einen Denkfehler mache und dass meine Kritik völlig am Thema vorbei geht. Sollte dem so sein, freue ich mich über kundige Leser, die per Mail oder Kommentar Aufklärungsarbeit leisten.

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Studenten, hört meinen Rat! – Replik auf Klaus Werle

Donnerstag, 11. März 2010 19:36

Junge Studentengeneration: Volle Kraft in die Optimierungsfalle“, so betitelt Zeit-Online einen Artikel von Klaus Werle, Redakteur des manager magazins, der erklärt, dass das Streben nach einem perfekten Lebenslauf Studenten eher schaden als nützen könne. Als Lösung empfiehlt er, den Teufel mit den Beelzebub auszutreiben.

Freilich, Werle sinniert in dem Artikel: „Pragmatisch bis in die Knochen arbeiten sich die Post-Bologna-Studenten so effizient und fokussiert durch ihr Pensum wie kaum eine Generation vor ihnen. Die Antennen stets auf die vermeintlichen Erwartungen der Wirtschaft, die Tipps der Karriere-Ratgeber und die eigene employability ausgerichtet.“ Und er hat ein „apokalyptischen Trommelfeuer von Wirtschaftsverbänden, Politikern und Jobexperten“ ausgemacht, das Studenten einschärfe: „Du kannst alles schaffen, aber es wird verdammt hart!“
Das führe dazu, dass Studenten „mit ihrem Ehrgeiz, sich möglichst schnell möglichst perfekt aufzustellen, [...] mit voller Kraft in die Perfektionierungsfalle“ liefen.
Eine Diagnose, die nicht unplausibel scheint, sicher.

Plausibler jedenfalls als die kühne These, die Proteste aus den vergangenen beiden Jahren hätten sich nicht gegen die „Grundideen der Bachelorreform“ gewandt, sondern seien von der Angst getrieben gewesen „im neuen System nicht mehr mithalten zu können“.
Diese Aussage kann berechtigt angezweifelt werden. Doch, und das ist das eigentlich entscheidende, selbst wenn Werle mit seiner Kritik recht hätte – welche Schlüsse zieht er daraus? Etwa, dass Studenten sich dem Trommelfeuer der Jobexperten widersetzen müssten, dass sie weniger auf Jobprognosen und Anforderungsprofile schielen, denn ihre Interessen vertiefen, kurz: dass sie sich wieder bilden statt ausbilden sollten?

Nein. Studenten sollten, so ist zu lesen, zwar keinen „normierten Ausbildungskanon“ absolvieren und schon gar nicht „in Rekordtempo“; sie sollten am Ende nicht vergessen haben, „was sie wollen“, aber vor allem nicht, „worin sie wirklich gut sind“ – denn, wie ironisch, solche „Passepartout-Absolventen, die für alles und gar nichts stehen“, brauche in der Wirtschaft niemand. Ein eigenes Profil, die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und Kreativität, das seien die Eigenschaften, die in der Wirtschaft wirklich rar und gefragt seien.

So orakelt ein die Ratgeber geißelnder Ratgeber; einer, der empfiehlt, sich nicht an den Anforderungen der Unternehmen zu orientieren, und stattdessen Eigenschaften zu entwickeln, die, natürlich, den Anforderungen von Unternehmen entsprechen; einer, der klagt, vom Perfektionierungsstreben der Studenten profitierten „erst einmal andere“, etwa private Hochschulen, und der ein 19,90 Euro teures Buch geschrieben hat, auf das unter dem Text hingewiesen wird.
Einer also, der die Studenten animiert, genau das zu tun, was sie seiner Ansicht nach schon jetzt tun – sich anpassen, Ratgebern gehorchen, sich vermarktbar machen -, nur auf eine neue, eine von ihm selbst empfohlene Art und Weise nämlich.
Gemeinhin nennt man so etwas, den (hier die Apokalypse beschwörenden) Ratgeber-Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

(Dass neben dem Artikel das neue „Che-Hochschulranking“ verlinkt ist, das „Gewinner und Verlierer“ unter den deutschen Hochschulen zu ermitteln verspricht, ist angesichts der inhaltlichen Widersprüche dann nur noch ein weiterer ironischer Nebenaspekt.)

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Architekten mit Bachelor – allein auf weiten Fluren?

Sonntag, 10. Januar 2010 9:02

Vor einigen Tagen habe ich der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) einen Fragenkatalog geschickt. Die ByAK hatte kurz zuvor eine Pressemitteilung zur Situation der Bachelorstudenten veröffentlicht. Gerade in Architektur erwachsen Studenten, die keinen Masterplatz bekommen, nämlich große Nachteile – sie werden unter Umständen in keine Architektenkammer aufgenommen und dürfen sich deshalb auch nicht “Architekt” nennen.
Hier also meine Fragen und die Antworten von Oliver Heiss im Auftrag der ByAK.

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In den Informationen zur Mitgliedschaft steht:
„Aufgenommen werden kann, wer […] eine Abschlussprüfung in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Akademie abgelegt hat.“

Dagegen heißt es in einer Pressemitteilung vom 01.12.09:
„Bundesweit ist eine Mindeststudienzeit von acht Semestern Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Allerdings liegen europaweit die Anforderungen höher: In 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten ist die mindestens zehnsemestrige Ausbildung für künftige Architekten verbindlich vorgeschrieben.“

Den Aufnahmekriterien der ByAK zu Folge müsste ein Student mit einem sechssemestrigen Bachelor, der ja ein berufsqualifizierender Abschluss, für den in Form der Bachelorarbeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden muss, ist, Mitglied in der ByAK werden können.

Warum ist das nicht möglich?
Auf welcher Grundlage wurde beschlossen, dass bundesweit mindestens acht Semester nötig sind?
Wann wurde dieser Beschluss gefasst und von wem?

Am 09.05.2007 ist das sog. „Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind nicht nur die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innen- und Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner verfasst, sondern auch die Eintragungsvoraussetzungen.
Art.4 BauKaG definiert als Hochschulvoraussetzung für die Eintragung als Architekt neben der praktischen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss eine mindestens vierjährige Regelstudienzeit. Für die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung sind lediglich drei Jahre vorgeschrieben.
Diese Grundlagen, die zwischenzeitlich in allen Länderarchitektenkammergesetzen gleichlautend fixiert sind, basieren auf der 1995 von der EU beschlossenen „Architektenrichtlinie“ bzw. der „Hochschuldiplomrichtlinie“, in der europaweite Mindeststandards definiert wurden.

Erkennt die ByAK einen achtsemestrigen Bachelor an; kann also ein Student mit einem Bachelor nach acht Semestern bei Erfüllung der anderen Kriterien Mitglied in der ByAK werden?

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer handelt auf der Grundlage des o.g. Baukammerngesetzes. Im Gesetz ist lediglich die Dauer eines Studiums, nicht aber der akademische Abschluß reglementiert. Sofern ein Absolvent eines Architekturstudienganges an einer anerkannten europäischen Hochschule nach einem 8-semestrigen Regelstudium mit erfolgreichem Abschluß und entsprechender praktischer Nachweise Antrag auf Eintragung stellt, so steht dem nichts entgegen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„„Mit einer sechssemestrigen Architektenausbildung ist niemandem geholfen. Das müssen die Hochschulen wie auch die Bundesländer, in deren Verantwortung die Bildung liegt, endlich einsehen“, betont Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitekten­kammer. Damit die Architekten in Deutschland auch in Zukunft über ausreichend qualifizierte – und international anerkannte – Abschlüsse verfügen, fordert die BAK die Mindestausbildungszeit schrittweise auf zehn Semester zu erhöhen.
Die Bayerische Architektenkammer geht dabei sogar noch einen Schritt weiter: Auch die Ausbildungsdauer für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner muss entsprechend verlängert werden um die Absolventen in die Lage zu versetzen, das gesamte Spektrum ihrer Berufsaufgaben auch künftig umfassend erfüllen zu können.
Momentan wird das Problem auf dem Rücken der Architekturstudenten ausgetragen, die nach sechs Semestern über keinen in die Architektenliste eintragungsfähigen Ausbildungs­­­­abschluss verfügen. „Damit wurden von den Hochschulen und der Politik schon zwei Jahrgänge von Studierenden abgeschrieben. Das darf so nicht weitergehen“, beschreibt Schmid die Situation.“

Wie sehen die Forderungen der ByAK konkret aus?
Fordert die ByAK eine Ausdehnung des Bachelor auf zehn Semester? Das wurde erst von der Kultusministerkonferenz ausgeschlossen; dort wurde die Regelstudienzeit von zehn Semestern für Bachelor und Master zusammen erneut bestätigt.
Fordert die ByAK also einen garantierten Masterstudienplatz für jeden Bachelorabsolventen?

Wie von Ihnen selbst beschrieben haben der Großteil der europäischen Hochschulen und Universitäten die Regelstudienzeit des Studiengangs Architektur auf zehn Semester definiert. Dies entspricht auch den hohen international anerkannten Standards der UIA (Union Internationale des Architectes). Die Architektenkammern der Bundesländer werden sich künftig dafür einsetzen, dass auch Deutschland sich diesem internationalen Standard nähert. Ob in diesem mindestens 10 Semestern Bachelor- und Masterstudium integriert sind oder das Bachelorstudium erweitert wird, ist nicht Sache des Eintragungsauschusses. Relevant bleibt die Gesamtdauer und der erfolgreiche Abschluß sowie die internationale Anerkennung.

Ob dies automatisch mit einer Forderung auf einen Studienplatz in einem konsekutiven Studiengang für jeden Bachelorabsolventen verbunden werden kann, oder ob die inzwischen existente Vielzahl der nicht konsekutiven (kostenpflichtigen) Aufbaumasterstudiengänge eine sinnvolle Bereicherung des Angebotes darstellen, kann momentan nicht abschließend beurteilt werden.

Die ByAK beklagt, das Problem werde auf dem Rücken der Studenten ausgetragen und gibt die Verantwortung weiter an die Hochschulen und die Länder.
Das Problem, das der sechssemestrige Bachelor (und der achtsemestrige?) nicht „eintragungsfähig“ ist, liegt aber doch in den Richtlinien der Architektenkammern – denn nicht Länder oder Hochschulen legen ja die Kriterien für eine Aufnahme fest.
Stiehlt sich die ByAK hier aus ihrer Verantwortung?

Wie oben beschrieben handeln die Eintragungsausschüsse auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage. Seit beginn des Bolognaprozesses war absehbar, dass mit sechssemestrigen Abschlüssen keine internationale Anerkennung verbunden sein wird. Hierauf haben die Kammern im Verbund mit den Hochschulen immer hingewiesen. Nachdem die inhaltlichen wie haftungsrechtlichen Ansprüche an den Berufsstand weiter steigen, wäre es verantwortungslos, sich für eine Verkürzung der Ausbildung auszusprechen.
Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Bayern direkt der Aufsichtbehörde des Innenministeriums unterstellt.
Die berufsständischen Vertretungen haben immer versucht, im Sinne einer qualitätvollen Ausbildung zu argumentieren.

Und ist es kein Widerspruch, sich für die Studenten stark zu machen und gleichzeitig den beiden Jahrgängen die Chance auf eine erfolgreiche Berufslaufbahn zu erschweren, indem ihnen pauschal die Aufnahme in eine Architektenkammer unmöglich gemacht wird?
Wäre nicht hier die ByAK wie anderen Architektenkammern auch in der Verantwortung, den jungen Kollegen zu helfen, anstatt sie ein weiteres Mal zu übergehen?

Sicherlich besteht bei der Bayerischen Architektenkammer Verständnis dafür, dass von Absolventen eines sechssemestrigen Studiengangs erhofft wird, die Kammerfähigkeit zu erlangen. Ob Absolventen tatsächlich „pauschal die Aufnahme in die Architektenkammer unmöglich gemacht wird“ solange es zwar einerseits die formulierte Voraussetzung eines mindestens achtsemestrigen Studiums gibt, andererseits aber auch ein Angebot von Aufbaumasterstudiengängen darf hinterfragt werden.

In einer zweiten Mail fragte ich:

Haben Sie genauere Informationen darüber, wo solche Studiengänge angeboten werden und wie viel so ein Studium kostet?

In Bayern besteht ein solches Angebot an der TUM, der Hochschule Augsburg, der Hochschule München, der Hochschule Nürnberg sowie an den Akademien der Bildenden Künste in München und in Nürnberg.
Inhalt wie Kostenstruktur sind völlig unterschiedlich gestaltet.

Außerdem: Erheben die Kammern Daten über die Zahl der Studierenden und Absolventen in und von Architektur-studiengängen?

Den Kammern werden von den Hochschulen und Universitäten aus datenschutzrechtlichen Gründen bedauerlicherweise keine Daten über die Zahlen der Studierenden bzw. Absolventen zur Verfügung gestellt, so dass wir hier auch keine Erhebungen durchführen können.

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Ich lasse das als Information und Dokumentation unkommentiert stehen, weil ich zu dem Thema noch am Recherchieren u.a. der oben offen gebliebenen Fragen bin und vor habe, in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft einen längeren Artikel zu schreiben.

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Kultusministerkonferenz: Verbesserungen im Hochulsystem? Von wegen!

Montag, 14. Dezember 2009 22:56

Vergangene Woche tagten – natürlich begleitet von Studentenprotesten – die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Bonn. Dort wurde eine Reform der Reform beschlossen, glaubt man der Pressemitteilung (und verschiedenen Medienberichten). Doch stimmt das?
Was verkündet die KMK – was ist all das wert und was verrät es über das aktuelle System? Eine Analyse.

Am 10.12.09 gaben HRK und KMK eine gemeinsame Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem:

Der Erfolg des Bologna-Prozesses setzt gute Studienbedingungen für die Studierenden voraus. Die Studierbarkeit der Studiengänge steht dabei an vorderster Stelle. Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind, müssen behoben werden.

Das ist natürlich richtig. Ein gutes Studium setzt gute Studienbedingungen voraus und die wiederum sind nur gegeben, wenn Studiengänge studierbar sind. So weit, so tautologisch und bekannt.
Weil die beiden Konferenzen aber genau das (erst?) jetzt auch erkannt haben, wollen sie

die Arbeitsbelastung für die Studierenden [...] überprüfen und ein realistisches und vertretbares Maß [...] gewährleisten,

Das ist eine sehr schöne Formulierung und eine sehr schöne Forderung, gegen die man eigentlich nichts einwenden kann; allerdings frage ich mich, warum man die Arbeitsbelastung nicht von Beginn an auf ein realistisches und vertretbares Maß reduziert hat. Bzw., warum man bisher offensichtlich Studiengänge mit nicht-vertretbarem Arbeitsaufwand geduldet hat, wenn man das doch nicht, nun, vertreten konnte.
Studiebare Studiengänge zu gestalten sollte eigentlich grundsätzlich das Ziel derjenigen (gewesen) sein, die Studiengänge gestalten.

Dazu gibt es noch eine andere Pressemitteilung der KMK, ebenfalls vom 10.12.09: „Ergebnisse der 328. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009“. Hier wird die KMK konkreter.
Denn weil die „Strukturvorgaben müssen den differenzierten Entwicklungen in den Hochschulen und im Studierverhalten der Studierenden gerecht werden “, „hat die Kultusministerkonferenz am 10.12.2009 folgende Änderungen zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studiengängen und die Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung beschlossen“.
Im Einzelnen führt die Mitteilung auf:

1) Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren

Die Regelstudienzeit für ein Vollzeitstudium von Bachelor-Studiengängen kann sechs, sieben oder acht Semester und von Master-Studiengängen vier, drei oder zwei Semester betragen. Die Gesamtregelstudienzeit für ein Vollzeitstudium in konsekutiven Studiengängen beträgt fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich. Die Studiengänge sind so zu gestalten, dass sie Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust bieten („Fenster“ zur Förderung der Mobilität der Studierenden).“

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spänle etwa wurde mit folgenden Worten zitiert: “Hier soll Flexibilität des Fachbezogenen kürzere und längere Studien ermöglichen, insgesamt aber soll die Gesamtdauer inklusive des Master-Studiums bei zehn Semestern bleiben”

Ich habe schon vor einigen Wochen befürchtet, dass es so kommen wird.

Man muss sich eines ganz deutlich bewusst machen: Die KMK legt hier etwas fest, was schon lange festgelegt ist. Denn der Bachelor kann schon heute, kann schon seit Jahren acht Semester dauern und der Master nur zwei – die Entscheidung, den Bachelor sechs- sieben- oder achtsemestrig zu machen, liegt bei den Hochschulen. Schon lange gibt es einzelne BA-Studiengänge, die sich über acht Semester erstrecken.
Diese vermeintliche Neuerung ist also keine. Sie dient nur dem Zweck, sich hinter der angeblichen Verbesserung zu verstecken.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Achtsemestrige Bachelor sind nicht schlecht. Möglicherweise haben sie sogar einige Vorteile dem sechssemetrigen gegenüber. Es wäre daher begrüßenswert, würde der achtsemestrige Bachelor die Regel. Aber: Der achtsemestrige Bachelor bietet kosmetische Korrekturen, keine, die das Problem des meist überfrachteten Bachelors im Kern antasten, geschweige denn lösen.
Zur Vertiefung empfehle ich meinen älteren Artikel „Feigenblatt achtsemestriger Bachelor“.

Übrig ist die Forderung nach mehr Mobilität für die Studierenden: Auch hier bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Schon von Beginn an sollte das Bachelor-Master-System Hochschulwechsel vereinfachen; das Gegenteil ist eingetreten. Wenn man nun derartige „Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind“, beheben möchte, muss man schon erklären, wie das erreicht werden soll, anstatt einfach noch einmal zu verkünden, man wolle exakt das Ziel erreichen, das man schon vorher erreichen wollte.
Eine neuerliche Beteuerung behebt das Problem nicht.

2) Individuelle Studienverläufe sichern

Für den Bachelor-Abschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der Leistungspunkte anzurechnen. Für den Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch, wenn nach Abschluss eines Master-Studiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden.

Heißt: Es bleibt bei 300 Leistungspunkten für zehn Semester (außer in Einzelfällen bei entsprechender Qualifikation, was für das Gros der Studierenden keinerlei Relevanz haben wird.)
Da es offenbar beim kalkulierten Arbeitsaufwand für einen LP bleibt, ändert sich – nichts.

3) Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern

In Bachelor-Studiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Bachelor-Studiengängen sicher gestellt.

Dieser Punkt ist leider völlig nichtssagend, denn er enthält nichts Neues. Der Bachelor vermittelt also Wissen und Kompetenzen; nun, fernab von allen Kritikpunkten: Der Bachelor ist immer noch ein Studium. Natürlich tut er das.

4) Master-Zugang flexibilisieren

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zulassung zu Master-Studiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden.

Die Überschrift klingt vielversprechend, der Absatz darunter enttäuscht. Gut, nun ist als Voraussetzung für einen Masterplatz nicht mehr zwingend, der Bachelor; auch eine Eingangsprüfung kann also erfolgen. Das mag unter Umständen den erfreulichen Effekt haben, dass auch Studenten mit einer schlechten Bachelornote einen Masterplatz erhalten – doch bleibt bei den Zugangsbeschränkungen an sich alles beim Alten. Kein Wort darüber, dass die Zahl der Masterplätze erhöht werden könnte; kein Wort darüber, dass gar, wie von den Studierenden gefordert, der Master als Regelabschluss eingeführt wird und jedem Studierenden ein Masterplatz zusteht.
Die Grundproblematik bleibt: Zu wenig Masterplätze für zu viele Studenten.

5) Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen

Master-Studiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere (konsekutive) Studiengänge oder als Weiterbildungs-Studiengänge nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht weniger als einem Jahr gestaltet.

Nichtssagend und bekannt.

6) Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen

Die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Studierbarkeit des Studiums unter Einbeziehung des Selbststudiums sind von den Hochschulen sicher zu stellen und in der Akkreditierung zu überprüfen und zu bestätigen.

Bisher ging ich ja davon aus, dass die Studierbarkeit auch schon jetzt ein Kriterium bei der Zulassung eines Studiengangs ist. Entweder dem war nicht so – dann ist dieser Absatz ein Offenbarungseid – oder dem war auch bisher schon so: Dann ist dieser Absatz völlig nichtssagend, weil bekannt.

7) Kompetenz benennen

Informationen über das dem Studienabschluss zugrunde liegende Studium enthält das „Diploma Supplement“, das Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist.

Nichtssagend, weil bekannt.

8) Prüfungsleistungen reduzieren

In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, E-Learning, Lehrforschung etc.). Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren. Der Prüfungsumfang ist dafür auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine Prüfung sondern den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls voraus. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Akkreditierungsunterlagen präzise und nachvollziehbar zu definieren. Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von 6 ECTS aufweisen.

Das ist tatsächlich eine interessante Neuerung. Die Frage, die noch zu klären wäre, ist die nach der Berechnung der Note. Bisher ist es so, dass jede erbrachte benotete Leistung (Referate etc.) gemeinsam mit einer etwaigen Klausur oder Hausarbeit am Ende des Semesters zu einer Semestergesamtnote für die jeweilige Veranstaltung verrechnet wird; diese Noten, die auf dem Schein stehen, zählen dann genauso wie die Bachelorprüfung zur Endnote.
Die Frage ist jetzt: Gibt es von nun an wieder mehr unbenotete „Sitzscheine“ für Vorlesungen und nur die Klausuren/Hausarbeiten am Modulende fließen mit den Bachelorprüfungen in die Gesamtnote ein?
Zählen auch Hausarbeiten als Prüfungen im obigen Sinne? Zählen vielleicht sogar Referate als Prüfungen? Oder gibt es in Seminaren genauso viele Referate und ähnliche Leistungsnachweise, die dann die Semesterendnote für jede Veranstaltung bilden ?
Kurz: Wie genau soll sich die Endnote künftig zusammensetzen? Wenn hier wieder jede Uni ihr eigenes Süppchen kochen sollte, dürfte das der geforderten Vereinfachung eines Hochschulwechsel eher nicht zuträglich sein.

9) Anerkennung verbessern

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht auf der Qualität akkreditierter Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher oder akkreditierter nichtstaatlicher Hochschulen im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.

Nichtssagend, weil schon lange Anliegen des Bologna-Prozesses.

10) Arbeitsbelastung flexibilisieren

In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis max. 30 Stunden angenommen, so dass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 bis 900 Stunden beträgt ( = 32 bis 39 Stunden pro Wochen in 46 Wochen pro Jahr). Die Hochschulen haben die Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren nachvollziehbar darzulegen.

Grundsätzlich enthält auch diese Maßgabe keine neuen Informationen: Es bleibt bei den durchschnittlichen 30 LP pro Semester (siehe Punkt 2), die weiterhin für 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand stehen.
Ändern könnte sich höchstens etwas, wenn die Universitäten bei der Ausarbeitung der Studiengänge darauf achteten, dass diese Vorgaben auch etwa eingehalten werden und wenn der Akkreditierungsrat das kontrollierte (was angesichts der Anzahl der Studiengänge quasi unmöglich ist). Bisher ist es nämlich meistens so, dass die Zahl von 30 Stunden Aufwand im Präsenz- und Selbststudium pro Leistungspunkt utopisch ist; Anwesenheit in den Veranstaltungen, Vorbereitung, Nachbereitung, Vorbereitung von Referaten und Hausarbeiten und Lernen für Klausuren nehmen für gewöhnlich weitaus mehr Zeit in Anspruch.
Abhilfe würde da nur eine Reduktion der Stofffülle schaffen – nur so wäre die „Studierbarkeit“ wirklich gegeben.
Die wird zwar eingangs gefordert, tatsächlich liefert die Kultusministerkonferenz aber nicht einen Vorschlag, der geeignet wäre, dieses Ziel in greifbare Nähe zu rücken.

Fazit

Konkret: Neben der vagen Formulierung von Zielen, die schon von Beginn an Teil der Bologna-Reform waren, verspricht die KMK die begrüßenswerte, wenn auch ebenfalls vage Verringerung der Prüfungszahlen. Ansonsten beinhalten die Pläne der KMK Folgendes nicht:

  • Eine Abkehr vom Bachelor als Regelabschluss
  • Eine verbindliche Handlungsanweisung, um die Stofffülle zu reduzieren
  • Eine Reduktion der Zahl der Leistungspunkte
  • Eine Änderung der Beschränkung des Zugangs zum Master
  • Eine Abschaffung der Studiengebühren
  • Mehr Mitsprache für Studenten

Und das sind nur die ganz grundlegenden Forderungen. Es ist richtiggehend unverschämt, wenn HRK und KMK in ihrer Pressemitteilung schreiben:

Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben damit Kritikpunkte der Studierenden zum Bologna-Prozess aufgenommen und Entscheidungen getroffen. Sie sind der Auffassung, dass es an der Zeit ist, wieder zu einem geregelten Studienbetrieb überzugehen.

Offensichtlich hat von den Verantwortlichen entweder niemand begriffen, worum es geht, oder niemand hat Interesse daran, wirklich etwas zu ändern.
Beides wäre gleichermaßen beschämend.


Ergänzung, 15.12.09, 23.23 Uhr:

Weil ich in den Kommentaren darauf hingewiesen wurde: Dass zur Zeit nicht nur Studenten protestieren und für bessere Bildung kämpfen, sondern auch Schüler, würdigt die KMK ebenfalls mit keiner Silbe. Auf die Anliegen der Schüler wird überhaupt nicht eingegangen.

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Antifa instrumentalisiert Bildungs-Demo; Tübinger Studenten machen sich gemein

Dienstag, 24. November 2009 3:18

Vorhin habe ich auf der Homepage des Tübinger Bildungsstreiks tuewas.org einen Artikel zur landesweiten Bildungsdemo letzten Samstag in Stuttgart gefunden, den ich so nicht stehen lassen möchte. Er stellt einiges wesentlich anders dar, als ich es vor Ort erlebt habe.

Vorbemerkungen zur Textquelle

Aber zum Inhalt gleich mehr. Zunächst einige Bemerkungen vorweg: Der Artikel ist bei tuewas.org nicht etwa im Pressespiegel zu finden, sondern prominent als Neuigkeit platziert. Die Verantwortlichen distanzieren sich also keineswegs von dem Text, sondern machen ihn sich vielmehr als vermeintlichen Fakt zu eigen.
Das ist ein durchaus wichtiger Punkt, denn diese „Neuigkeit“ stammt nicht aus der Feder der Besetzer, sondern ist, wie auch vermerkt, von Indymedia übernommen, das als „Plattform für unabhängige Medien“ bezeichnet wird. Dort kann zunächst einmal jeder alles publizieren. Es gibt verschiedene Media Center, in verschiedenen Ländern, die irgendwie das Gerüst zusammenhalten und organisieren. Eines davon ist in Deutschland „linksunten“ – dort ist auch der fragliche Artikel erschienen. Die Initiatoren haben in einem Interview vor einem Jahr unter anderem Folgendes ausgesagt:

STZT: Inwieweit überschneiden sich eure politischen Vorstellungen – was präferiert ihr, was lehnt ihr ab?

Wir sind in verschiedenen autonomen Projekten aktiv, wollen Staat und Nation abschaffen und den Kapitalismus überwinden.

Im „Mission Statement“ auf der Homepage ist zu lesen:

Indymedia ist ein dezentral organisiertes, weltweites Netzwerk sozialer Bewegungen. Die Plattform indymedia.org soll diesen Bewegungen die Möglichkeit bieten, frei von staatlichen Kontrollen und kapitalistischen Interessen Berichte, Erfahrungen, Analysen, Träume und Meinungen zu verbreiten, um Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Durch Indymedia können wir unsere Geschichte selbst schreiben: Bewegungen müssen Spuren ihrer Leidenschaft für zukünftige Generationen hinterlassen, denn vergessene Kämpfe sind verlorene Kämpfe.

Indymedia ist eine Waffe im sozialen Kampf, die mit jeder Benutzung schärfer wird. Mit Indymedia linksunten wollen wir uns diese Waffe der Subversion aneignen. Solidarität, Respekt und gegenseitige Hilfe sind dabei die Grundlagen unseres Kampfes für Emanzipation und Autonomie. Wir wollen unsere Kreativität ausleben, unser Wissen weitergeben und voneinander lernen, wir wollen Bildung von unten.

(Hervorhebungen von mir)

Auf Indymedia kann nun jeder ohne Anmeldung publizieren. Der hier behandelte Artikel zum Bildungsstreik stammt von „Krabbeldiewandnuff“. Wir haben es also mit einem subjektiven Artikel eines anonymen Nutzers, auf einer sich klar zu extrem linken und staatsfernen Positionen bekennenden Internetseite zu tun.
Diese Punkte muss man sich vor Augen halten, will man den Artikel bewerten.

Zum Inhalt

Am Samstag, den 21.11.09, fand in Stuttgart im Rahmen des
Bildungsstreiks eine landesweite Demonstration statt. 4000 Menschen aus ganz Baden-Württemberg protestierten [...]

Hier werden zunächst einmal unbelegte Teilnehmerzahlen in den Raum gestellt. Die Polizei sprach nämlich von 2500 Demonstranten, der Veranstalter zeitweise sogar von 8000. Wie viele es letztendlich waren, lässt sich nicht sagen. Ich persönlich hätte auf etwa 3500 getippt, würde mir aber nie anmaßen, eine eindeutige Aussage darüber zu treffen.

Im Text heißt es:

Bereits nach kurzer Zeit breitete sich der auf eine Straßenseite beschränkte Demonstrationszug auf die komplette Straße aus. Dort kam es zu einer ersten Auseinandersetzung zwischen Polizei und Demonstrierenden.

Das ist richtig. Oder zumindest nicht faktisch falsch. Die vage Aussage verleitet in Verbindung mit der Überschrift aber, natürlich gewollt, zu der Annahme, die Polizei habe die Auseinandersetzung forciert.
Ich selber habe die Szene so erlebt: Nach und nach haben kleine Grüppchen und Einzelpersonen von der linken, für die Demo reservierten Fahrspur auf die rechte gewechselt, die eigentlich dem Verkehr vorbehalten war. So entstand ein breiterer Zug, der den Verkehr blockierte. Eine Gruppe von etwa 20 Polizisten stellte sich dem Zug auf der rechten Spur in den Weg. Daraufhin drängten immer mehr Demonstranten unter den obligatorischen „Wir sind friedlich, was seid ihr?“-Rufen auf die zahlenmäßig weit unterlegenen Polizisten zu. Es flogen Flyer – gefährlichere Wurfgeschosse habe ich jedenfalls nicht wahrgenommen – und mit Hilfe eines großen Transparents drängten etliche Demonstranten die Polizisten zur Seite. Möglicherweise um die eigenen Sicherheit besorgt, möglicherweise aus Kulanz, ließen die überforderten Polizisten den Zug schließlich auch auf der rechten Seite ziehen. Ohne irgendwie Gewalt anzuwenden. Jede Form der Aggression ging zu diesem Zeitpunkt von einem Teil der Demonstranten aus.
Quittiert wurde das zurückhaltende Verhalten der Polizei dennoch mit Sprechchören wie: „Ich bin nichts, ich kann nichts – gebt mir eine Uniform!“.

Dazu beschallte das vorausfahrende Fahrzeug den Zug mit Liedern, in denen der Staat und speziell die Exekutive, also vor allem die Polizei, angegriffen werden und die aus dem Dunstkreis der antideutschen Antifa stammen.
Zwischendurch erklang der abgewandelte Slogan „No border, no nation, free education“ (eigentlich: no border, no nation, stop deportation), mit dem die Antifa ansonsten gegen Abschiebung und restriktive Einwanderungspolitik mobil macht.
Schon am Startort der Demonstration, gegenüber dem Hauptbahnhof, hatte die Antifa für Aufsehen gesorgt, indem drei schwarze vermummte Gestalten, die irgendwie auf das Dach des Bahnhofes gelangt waren, dort ein Plakat die Fassade hinunter abrollten und Feuerwerksraketen zündeten. Das Plakat hatte allerdings mit der Bildungsdemonstration nichts zu tun, sondern warb für eine Demonstration gegen den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.

Im Folgenden wir der Text von Indymedia sehr unpräzise. Es gibt nun mehrere Kreuzungen in Stuttgart und es ist möglich, dass der Autor eine Szene gegen Ende der Demo, also auch nach der Zwischenkundgebung meint, wenn er schreibt:

Die Demonstrierenden wurden jedoch unter Einsatz von Gewalt durch die Polizei daran gehindert, die Kreuzung, auch als Einzelpersonen, zu verlassen. Die Demonstrierenden versuchten daraufhin, geschlossen die Demonstration fortzusetzen, wurden jedoch auch daran gehindert. Schließlich teilte sich der Demonstrationszug und es gelang den noch rund 1000 Menschen, auf zwei unterschiedlichen Wegen in Richtung Innenstadt zu laufen.

Fand das nach der Zwischenkundgebung statt, kann ich dazu nichts sagen. Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht mehr anwesend, weil mit die offensichtlich systematische Instrumentalisierung der Demonstration bereits zu arg zuwider geworden war. Zu klar war, dass einige Antifa-Mitglieder die Bühne nutzten, um unabhängig vom Anlass ihre Grundsatzkritik zu artikulieren. Zu offensichtlich war, dass jene Personen auf Krawall aus waren – um dann hinterher Repression durch die Polizei zu beklagen.

Noch vor der Zwischenkundgebung spaltete sich die Demo allerdings auch kurz an einer Kreuzung. Auch da hörte ich von mehreren Initiatoren empörte Ausrufe, die Polizei blockiere den Demozug.
Tatsächlich aber hatten sich einige Teilnehmer veranlasst gefühlt, einen Sitzstreik zu beginnen. Die Polizei schränkte zu diesem Zeitpunkt die Freizügigkeit in keiner Weise ein.
Zu allen weiteren Vorkommnissen kann ich nicht Stellung nehmen. Durchaus möglich, dass es Polizeigewalt gab. Durchaus möglich auch, dass sie aussah, wie im Artikel beschrieben. Ich mahne jedoch trotzdem zur Vorsicht bei der Rezeption des Artikel; es gibt, wie dargelegt, begründete Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Ein Bärendienst für die Sache

Eine verlässliche Quelle ist der Text nicht. Und die verantwortlichen Tübinger Studenten, die diesen Artikel als Neuigkeit übernommen haben, haben sich damit eigentlich selbst disqualifiziert. Denn als ernsthafter Gesprächspartner und auch Vertreter der Studentenschaft kann nur gelten, wer zwar die eigenen Anliegen pointiert nach außen trägt, dabei aber keine Wahrheitsbeugung – und erfolge sie durch Auslassung – akzeptiert.

Das Gemeinmachen mit diesem Artikel trägt genau wie die offensichtlich von teilweise linksextremen bis staatsfeindlichen Personen organisierte Demonstration nicht dazu bei, mehr Studenten für das eigentlich richtige Anliegen zu mobilisieren. Im Gegenteil, es schreckt ab und zementiert das Bild, das viele bisher vielleicht zu Unrecht von den Protestlern haben: das der linksextremen Chaoten, die auf Fundamentalopposition und nicht auf einen konstruktiven Diskurs aus sind.
Auch hier gilt eben: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Antifa, Organisatoren und eben jetzt auch die Tübinger Studenten haben dem Kampf um bessere Studienbedingungen mit alldem einen Bärendienst erwiesen.


Bemerkung: Auch der gegensätzliche, weil sehr die Position der Polizei betonende Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten verfälscht druch Weglassen.

Kurz nach 15 Uhr entrollten zwei Männer im Alter von 18 und 19 Jahren sowie eine 23 Jahre alte Frau auf dem Dach des Hauptbahnhofes ein Transparent. Gleichzeitig feuerten sie Leuchtraketen und Böller ab. Die drei Personen hatten während der Aktion ihre Gesichter mit Sturmhauben maskiert. Polizeibeamte nahmen die drei kurze Zeit später fest und beschlagnahmten das Transparent sowie die restlichen Böller und Leuchtraketen.

Hier fällt völlig unter den Tisch, dass diese Vermummten eben eigentlich nichts mit der Demonstration gegen die Bildungssituation zu tun hatten, sondern nur das Forum für ihre Zwecke instrumentalisierten.

Thema: Hochschulpolitik, Replik | Kommentare (7) | Autor:

Feigenblatt achtsemestriger Bachelor

Donnerstag, 19. November 2009 12:52

Er ist en vouge, dieser Tage.
Die Hamburgische Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach (CDU) fordert ihn.
Die parteilose sächsische Staatsministerin für Bildung, Sabine von Schorlemer, fordert ihn.
Der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) fordert ihn.
Der Tübinger Universitäts-Rektor Bernd Engler hat ihn angekündigt.
Er soll eine Lösung sein für die Probleme im Bildungssystem, die gerade von tausenden Studenten angeprangert werden: der achtsemestrige Bachelor.

Es ist eine verständliche Reaktion, dass Politiker derzeit versuchen, die protestierenden Studenten zu besänftigen. Man zeigt sich verständnisvoll, gesprächsbereit und bietet Lösungen an. Die müssen griffig sein und umsetzbar, so dass am Ende niemand sagen kann, es sei nichts passiert. Der achtsemestrige Bachelor ist so eine Lösung.

Der Bachelor ist ein Fehlkonstrukt

Auf den ersten Blick klingt das auch sinnvoll: Der Bachelor, für gewöhnlich in sechs Semestern abgeleistet, wird zu Recht gegeißelt als überladen, hektisch, durchgeplant, einengend. Er erlaubt keine Auseinandersetzung mit fachfremden Themengebieten oder auch nur eine tiefere, deutlich über die Pflichtlektüre hinausgehende Beschäftigung mit dem studierten Fach. Er verpflichtet zur permanenten Anwesenheit und erlaubt kaum individuelle Schwerpunktsetzung. Er ist gespickt mit Präsentationen und Prüfungen und weitaus verpflichtender als Schule, weil zumeist radikal Fehlzeiten notiert werden; wer mehr als zwei oder drei Fehlpunkte sammelt, muss die Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholen. Wenn es in einem Seminar schon ausreichen kann, sechsmal fünf Minuten zu spät zu kommen, im Ganzen also 30 Minuten gefehlt zu haben, damit das Seminar als nicht bestanden gewertet wird, dann ist der Vorwurf der Verschulung sogar noch schmeichelhaft.
Der Bachelor ist in seiner derzeitigen Form ein Fehlkonstrukt.
Da liegt es nahe, die ungeliebte Reform abermals zu reformieren.

Allein: Die Umstellung auf einen achtsemestrigen Bachelor trüge nichts dazu bei, an diesen Problemen auch nur irgendetwas zu ändern.
Das liegt daran, dass die Struktur des gesamten Studiums im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegt ist. Bachelor plus Master ergeben eine Gesamtheit von zehn Semestern Regelstudienzeit. Die Krux ist folglich: Wird der Bachelor um ein Jahr verlängert, verkürzt sich gleichzeitig der Master um ein Jahr.

Statt 180 LP, so genannten Leistungspunkten oder Credit Points, müsste ein Student in acht Semestern Bachelor eben 240 LP sammeln. Diese Leistungspunkte sollen den Arbeitsaufwand normieren, wobei ein Punkt etwa 30 Stunden Arbeit für einen durchschnittlichen Studenten entsprechen soll.
Wenn aber der Bachelor nicht nur um zwei Semester verlängert, sondern auch inhaltlich proportional aufgestockt wird, ändert sich nichts. Ob 180 in sechs oder 240 in acht Semestern – netto stehen 30 LP pro Halbjahr.
Auch im achtsemestrigen Bachelor werden also Leistungsdruck, Struktur und Lernzwänge herrschen.

Wie im Sommer 2009 hier in Göttingen protestieren dieser Tage europaweit Studenten gegen das Hochschulsystem
Bild: Jonathan Groß, CC-BY-NC-SA

Argumentative Nebelkerzen

Die geforderten Reformen sind demnach nichts als argumentative Nebenkerzen, die die eigentlichen Probleme verschleiern sollen. Und sie sind zudem scheinheilig, weil achtsemestrige Bachelorstudiengänge seit Beginn möglich sind und in Einzelfällen auch angeboten werden. Eine Regel, nach der ein B.A. in sechs Semestern abzuleisten sei, gab es nie.

Genauso scheinheilig ist es, wenn der eingangs erwähnte Lutz Stratmann fordert, der Bachelor müsse „der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss sein“ – das ist er nämlich der offiziellen Darstellung zufolge schon heute.
Dass sogar dort de facto verbessert werden muss, wo de jure kein Verbesserungsbedarf bestehen kann, zeigt nur, wie unfertig das Bachelor/Master-System eigentlich ist.

Den einzig positiven Effekt, den eine flächendeckende Umstellung auf den achtsemestrigen Bachelor hätte, wäre der, dass jeder Student diese vier Jahre studieren kann. Angesichts der Tatsache, dass nur etwa ein Drittel der B.A.-Absolventen einen Masterplatz bekommt, ist das nicht selbstverständlich.
Allerdings: Es ist zu befürchten, dass ein System 4 + 1 – also vier Jahre Bachelor, ein Jahr Master – als Vorwand dienen könnte, um genau diese ungleiche Verteilung zu rechtfertigen.
Der geringere Unterschied würde womöglich als geringere Benachteiligung gesehen, die notwendige, aber freilich kostspielige Schaffung von mehr Studienplätzen könnte so vermieden werden. Die Masterquote könnte bleiben.
Gerade, da in den nächsten Jahren etliche „Doppeljahrgänge“, also zwei Abiturjahrgänge pro Bundesland, anstehen, wäre der achtsemestrige Bachelor eine billige Rechtfertigungs-Alternative zur Abschaffung der Masterquote.

Nur eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit löste effektiv Probleme

Die Forderung nach einem achtsemestrigen Bachelor wäre nur dann hilfreich, wenn damit eine Verlängerung des gesamten Studiums einherginge – womit eine Ausdünnung des Stoffes möglich würde.
Wer dagegen innerhalb eines bestehenden Zeitfensters von zehn Semestern die Grenze zwischen Bachelor und Master verschieben möchte, ohne gleichzeitig die Stofffülle zu reduzieren oder die Masterquote abzuschaffen, der fordert keine Verbesserung des Systems, sondern eine Maskierung des Problems durch blinden Aktionismus. Eine solche Reform wäre ein Feigenblatt. Sie zu fordern ist blanker Populismus.

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Uni-Streik: Professor Ueding kritisiert Rektor, unterstützt Studenten

Dienstag, 17. November 2009 1:31

Auch auf die Gefahr hin, dass es etwas arg monothematisch wird hier, noch etwas zum Uni-Streik in Tübingen.
Bemerkenswert: Prof. Dr. Gert Ueding, Professor für Rhetorik, hat am 13.11.09 einen offenen Brief an das Rektorat verfasst, der heute in der Universität verteilt war.
Ich zitiere komplett:

Offener Brief an den Rektor der
Universität Tübingen
Herrn Prof. D. Bernd Engler

Durch den Polizeieinsatz gegen protestierende Studenten haben Sie die Angemessenheit verletzt, Vertrauen verspielt, dabei nicht nur Ihre Hilflosigkeit eingestanden, sondern auch die Solidarität mit Ihren und unseren Studenten aufgekündigt. Ein beschämender Vorgang an einer Universität, an der Theodor Eschenburg, Walter Jens und Ernst Bloch lehrten, für die Zivilcourage, Widerstandskraft und innere Unabhängigkeit zu den spezifischen Ausbildungszielen der Universität gehörten. Anstatt gemeinsam mit unseren Studenten Widerstand zu leisten gegen die undemokratisch von oben verordnete Zerstörung der Universität, ihre Auslieferung an kurzfristige wirtschaftliche Interessen und den Ausverkauf der akademischen Bildung an die bloße Vermittlung technischer Fertigkeiten kriminalisieren Sie sogar die eigentlichen Opfer dieses Trauerspiels.

Der Protest der Studenten verdient die Unterstützung aller akademischen Bürger und einer kritischen und demokratischen Öffentlichkeit. Wir sollten Misstrauen und Kritikfähigkeit, Zivilcourage und den Anspruch auf eine qualitätvolle Ausbildung fördern und bestärken – nicht in Polizei-Einsätzen ersticken.

Das alleine fand ich als Akt der offenen und auch mutigen Solidarisierung eines Professors mit den Studenten schon berichtenswert. Ich habe ihm dazu außerdem einige Fragen geschickt – und auch Herrn Engler, der in der Versammlung vorhin bereits den Brief kritisierte, um eine Stellungnahme, gegebenenfalls eine Gegendarstellung gebeten.
Beide Antwort, so ich welche erhalte, werde ich hier selbstverständlich veröffentlichen.

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Uni-Streik: Tübinger Studenten besetzten Hörsaal erneut

Dienstag, 17. November 2009 0:54

Nachdem das Rektorat am vergangenen Donnerstag die Räumung polizeilich hatte durchsetzen lassen, haben jetzt erneut Tübinger Studenten den Hörsaal 25 im Kupferbau besetzt.
Im Anschluss an eine Studium-Generale-Vorlesung, bei der Thomas Urban von der SZ über das deutsch-polnische Verhältnis referiert hatte, wurde der Hörsaal wieder in Beschlag genommen.

Schon kurz darauf verbreiteten sich die ersten Gerüchte, wonach die Polizei bereits anrücke – Gerüchte, die sich allerdings als falsch herausstellten. Stattdessen erschienen Rektor Bernd Engler und Prorektorin Stefanie Gropper, die entweder vorab informiert worden waren oder aber ein ausgesprochen feines Gespür für die Situation haben.

Es entbrannte in der Folge eine Diskussion, die im Grunde genauso verlief, wie alle anderen Diskussionen zwischen Rektorat und Studenten zu vor: Man warf sich gegenseitig fehlende Kooperation vor und appellierte an die andere Seite, doch mehr zu kooperieren, wobei die eigene Kooperationsbereitschaft lobend erwähnt wurde.

Immerhin: Die aufgrund des nach wie vor ausgesprochenen Hausverbots immer noch drohende Räumung ist zunächst einmal vom Tisch. Rektor und Studenten einigten sich auf eine spezielle Form der Besetzung: Die Studenten versuchen, in Eigenregie Lehrveranstaltungen auszulagern; sollte das aber nicht möglich sein, weil etwa kein Hörsaal mit ausreichend Plätzen verfügbar ist, machen die Besetzer der Vorlesung Platz, um danach wieder als Besetzer einzuziehen.
Unter dieser Bedingung – es fallen keine Lehrveranstaltungen aus – und solange nicht gekocht wird, was dem Rektorat zufolge gegen die Brandschutzordnung verstößt, duldet die Universität die Besetzung.

Nun kann man diese Light-Version einer Besetzung lachhaft finden – und einige Studenten äußerten sich genau so -, doch folgen die Parteien damit dem Credo Englers, der zu Beginn fragte: Cui bono? Also: wem nützt das Besetzen?
Wie ein Student sinngemäß formulierte: Der Raum an sich wird für die inhaltliche Arbeit und den Diskurs mit der Uni-Leitung nur teilweise benötigt. Natürlich ist der größte Hörsaal ein gutes Forum, doch auch andere Hörsäle oder eben die Foyers der Gebäude könnten genutzt werden.
Dagegen wird die Botschaft „Besetzt!“ vor allem für die Presse, für die Öffentlichkeit benötigt, um strukturelle Probleme zu thematisieren und andere, außeruniversitäre Ansprechpartner zu erreichen. Dabei ist es dann auch egal, ob die Besetzer für einige Stunden den Hörsaal freigeben.

Problematisch war dann höchstens noch, dass während einiger Minuten Studenten am Betreten des Hörsaalgebäudes gehindert wurden. Die Uni-Mitarbeiter – zeitweise war von „Sicherheitsleuten“ die Rede – hätten nach Aussage Englers nicht auf seine Anweisung hin gehandelt. Dennoch entgegnete er auf die Forderung, er solle doch also den Einlass anordnen, damit würde er ja die Besetzung implizit legitimieren und das könne man wohl kaum von ihm verlangen.
Möglich also, dass die Verantwortlichen also tatsächlich auf eigene Faust gehandelt haben. Möglich aber auch, dass das nur als Legitimation des Handelns vorgeschoben wurde.

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