Freitag, 1. April 2011 11:22
Er bekomme noch heute eines Gänsehaut, wenn er an jene Rede denke, die Viktor Orban bei der Neubestattung von Ungarns 1955 ermordetem Ministerpräsident Imre Nagy im Juni 1989 vor 300 000 Menschen in Budapest hielt. “Wenn er gesagt hätte, greift zu den Waffen, dann hätten 300 000 zu den Waffen gegriffen. Aber stattdessen hat er gesagt: Demokratie”, erinnert sich Magas.
Laszlo Magas war einer der Mitorganisatoren des paneuropäischen Picknicks. Das Zitat stammt aus dem Buch “Reise zu den letzten Grenzen” des ehemaligen Brüssel-Korrespondenten der dpa, Roland Siegloff. Viktor Orban, der Mann, der damals “Demokratie” gesagt hat, ist heute Ministerpräsident Ungarns.
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Heute will Viktor Orban Ungarn eine neue Verfassung geben. Und nicht nur das: Nicht weniger als eine Runderneuerung der Nation soll es sein.
Viktor Orban und sein Fidesz haben bei der letzten Wahl mit 53 Prozent der Stimmen eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament erreicht und diese Wahl nachträglich als Auftrag interpretiert, ein neues Ungarn samt neuer, von allen sozialistischen Altlasten befreiter Verfassung zu schaffen (die bisherige Verfassung wurde 1989, so liest man, generalüberholt und hat mit Sozialismus nichts zu tun).
Weil Ungarn ein Einkammersystem hat, gibt es auch keine andere Instanz, die einer Verfassungsänderung zustimmen müsste. In Deutschland bedarf es dagegen ja einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ein solches Korrektiv gibt es in Ungarn nicht.
Max Steinbeis, studierter Jurist, Journalist und Gründer/Autor des Verfassungsblogs trägt in seinem Blog seit Wochen Fakten zum neuen Verfassungsentwurf zusammen und war jetzt auch für einige Tage in Ungarn, um sich ein Bild zu machen. Das Ergebnis ist eine ausführliche Darstellung, die Anlass gibt, sich zu sorgen.
Überblick über die neue Verfassung
Bereits die Präambel des Verfassungsentwurfs nimmt in bizarrer Weise Bezug auf die lange Geschichte Ungarns, auf die heilige Krone, auf Gott, auf die Nation (die eher als Ethnos denn als Demos verstanden wird), deren “geistige und seelische Einheit” gewahrt werden soll, und auf das Christentum als “die Nation erhaltende Kraft” – andere Religionen sollen gleichwohl “geachtet” werden. Die Familie wird als “Grundlage der Nation” (die ja selbst das Allerheiligste ist).
Es wird behauptet, dass “wir nach den zu moralischen Erschütterung führenden Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts zweifellos einer seelischen und geistigen Erneuerung bedürfen.”
Zu den Folgen der Betonung der Nation als Ethnos schreibt Steinbeis:
Das hat sowohl nach innen als auch nach außen Auswirkungen: Nach außen, weil in vier Nachbarstaaten Ungarns Millionen von ungarischstämmigen Menschen leben, die sich Ungarn damit gleichsam verfassungsrechtlich einverleibt, ganz egal, ob Rumänien oder die Slowakei das gut finden oder nicht.
Und nach innen, weil die Roma in Ungarn keineswegs von jedem als ethnische Ungarn akzeptiert werden. Und auch keineswegs alle der Meinung sind, man müsse den Roma gleiche Rechte gewähren.
Die Roma haben in Ungarn, wie in anderen Ländern auch, große Probleme: Viele haben keine Arbeit, schlechte Schulbildung, sie werden rauf und runterdiskriminiert usw.. Die Rechten in Ungarn, und von denen gibt es viele, haben großen Spaß daran, sie als kriminell und asozial zu brandmarken und aus der Angst und Fremdheit der ungarischen Kleinbürger politisches Kapital zu schlagen, nicht unähnlich der Türkenhetze der deutschen Rechten, aber noch viel lauter, noch viel fieser und vor allem noch viel schamfreier.
Vorhin war ich mit der Verfassungsrechtlerin Petra Bárd Kaffee trinken. Die hat mich auf ein paar weitere Stellen aufmerksam gemacht in dem Verfassungsentwurf, die man vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht ohne leichte Übelkeit im Hals lesen kann:
So heißt es im “Nationalen Glaubensbekenntnis” etwa, die Grundlage der Gesellschaft und der Menschenwürde sei die Arbeit.
Was man damit in Verbindung mit dem rechten Klischee vom arbeitsscheuen Zigeuner alles anstellen kann, das mag sich jeder selbst ausmalen.
Oder: Der Grundrechteteil ist nicht mit “Grundrechte”, sondern mit “Freiheit und Verantwortung” überschrieben.
Wieso Verantwortung? Ist das etwa eine Referenz auf die an sich typisch sozialistische Paarung von Grundrechten und -pflichten?
Oh nein. Das soll vielmehr so etwas heißen wie: Frei ist, wer für sich Verantwortung übernimmt. Klammer auf: Was die Zigeuner bekanntlich ja nicht tun. Klammer zu.
Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, dass die Roma damit künftig rechtlos gestellt wären. Aber im politischen Diskurs können sich die Rechten künftig für ihre Attacken gegen die Roma auf die Verfassung berufen, die nicht die ihre sein soll, weil sie nur den klar ethnisch zugehörigen Ungarn gehört.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Studie zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Europa erinnern. Ein Ergebnis dieser Studie in acht Ländern ist nämlich: In Ungarn ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit deutlich weiter verbreitet als in den anderen Staaten.
59,7 Prozent stimmen dort zu, dass es “zu viele Einwanderer” gibt.
70,1 Prozent stimmen zu, dass Einheimische im Zweifel mehr Recht auf Arbeit haben sollten als Zuwanderer.
(Denkt man nun nicht in der Kategorie “Demos”, sondern in “Ethnos” – was anderes als Ausländer (Lies: Nicht-Ungar) solle dann ein Zuwanderer sein?)
41,8 Prozent glauben an eine “natürliche Hierarchhie zwischen schwarzen und weißen Völkern” und 30,4 Prozent meinen, Angehörige dieser “Rassen” sollten besser nicht heiraten. (Ob Roma wohl ein weißes Volk sind?)
Zum Bekenntnis zum Christentum schreibt Steinbeis:
“Wir anerkennen die die Nation erhaltende Kraft des Christentums”, heißt es in der Präambel. Die anderen “verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes” werden dagegen bloß “geachtet.
Das heißt doch wohl: Muslime werden geachtet, aber sie sind auch als Staatsbürger nicht voll und ganz dabei. Und Juden auch nicht.
In einem Land, in das sich der ungarisch-jüdische Pianist András Schiff wegen des eklatanten Antisemitismus großer Teile seiner Bevölkerung nicht mehr zu fahren traut, ist das vielleicht doch ein klein wenig beunruhigend.
60,7 Prozent der Ungarn stimmen in der genannten Studie zu, dass es “zu viele Muslime in Ungarn” gibt, und 60,0 Prozent meinen, Muslime stellten zu viele Forderungen.
69,2 Prozent stimmtn zu, dass Juden in Ungarn zu viel Einfluss haben.
Wir erinnern uns an das klare Bekenntnis zur Familie:
67,7 Prozent stimmen zu, dass es an Homosexualität “etwas Unmoralisches” gibt.
69,3 Prozent halten es für keine gute Sache, die Ehe zwischen Homosexuellen zu erlauben.
88,4 Prozent finden, Frauen sollten “ihre Rolle als Ehefrau und Mutter ernster nehmen”.
Steinbeis führt aus, dass die Präambel (bezeichnet als “Nationales Glaubensbekenntnis”) in der Verfassung als Grundlage für die Auslegung der Verfassung sein muss – all das muss als auch Teil der gelebten Verfassung werden, in welcher Form auch immer.
Man mag sich eigentlich nicht vorstellen, was Rassisten, Chauvinisten und Nationalisten in einer wirtschaftlich gebeutelten Gesellschaft, in der menschenfeindliche Ideen derart hohe Zustimmung finden, mit einer solchen Verfassung als Rechtfertigungsgrundlage anzustellen vermögen.
Dazu wird das Verfassungsgericht, bisher nach dem Vorbild Bundesverfassungsgericht mit vielen Kompetenzen ausgestattet, gestutzt. Pressefreiheit besteht zwar, wird aber durch das Mediengesetz eingeschränkt (obwohl das jetzt ja offenbar EU-konform gestaltet ist). Das Familienwahlrecht soll eingeführt werden, das heißt, Frauen mit Kindern bekommen eine zusätzliche Stimme (allgemein, nicht pro Kind). Das parlament wird verkleinert, die Wahlkreise also neu eingeteilt – da gibt es durchaus Möglichkeiten, sich als Partei Vorteile zu verschaffen. Und das sind nur einige der Kritikpunkte.
Abschließend noch ein Zitat von Steibeis zur Besetzung von wichtigen Posten im Staat:
Auch personell sorgt Orbáns Verfassung dafür, dass Wahlniederlagen der Macht von Fidesz nicht viel anhaben können.
Schon im letzten Jahr hatte Orbán die Amtszeit vieler Schlüsselpositionen auf neun Jahre verlängert: der Generalstaatsanwalt, der Chef des Rechnungshofs, die Leitung der Medienaufsichtsbehörde – alles treue Fidesz-Anhänger, die zur Stelle sein werden, sollten 2014 die Sozialisten erneut durch einen Wahlsieg die ungarische Nation erniedrigen.
Und wenn die neun Jahre um sind? Auch dann braucht Orbán keine Angst zu haben, dass ihm unangenehme Leute in diese Positionen rücken. Denn sie werden ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Zumindest im Fall des Generalstaatsanwalts, zu dessen Aufgaben es gehört, die Korruption der sozialistischen Regierung zu verfolgen (die es zweifellos gegeben hat), wird der gegenwärtige Fidesz-Mann wohl bis ins Greisenalter im Amt bleiben. Denn solange keine Zweidrittelmehrheit für einen Nachfolger zustande kommt (und warum sollte sie?), wird er auch nicht abgelöst.
Das trifft auch die Justiz: Die Amtszeit der Verfassungsrichter wird auf zwölf Jahre verlängert. Einige, die echt nah dran sind am Prozess, halten es nicht für ausgeschlossen, dass Orbán die Gelegenheit ergreift, im Sommer oder Herbst die Richter komplett auszutauschen. Schließlich betont die Präambel, dass es keine Rechtskontinuität zur alten Verfassung geben soll – da kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die alten Verfassungsrichter ihre Legitimation verloren haben. Die Folge: Eine komplett mit Fidesz-Leuten besetzte Richterbank sorgt dafür, dass fortan nach Orbáns Geschmack geurteilt wird.
Ob sich Orbán das traut, ist allerdings die Frage. Der Skandal wäre sicher enorm. Eins kann er aber jetzt schon nach der neuen Verfassung: Der Präsident des Gerichts, bisher den Richtern selbst zur Wahl überlassen, wird künftig vom Parlament gewählt. Amtsinhaber Péter Paczolay wird wohl im Juli, wenn seine dreijährige Amtszeit abläuft, durch einen der Fidesz-treuen Kollegen ersetzt. Der bleibt dann Präsident bis zum Ablauf seiner Amtszeit.
Auch der Präsident des Obersten Gerichtshofs könnte seinen Job verlieren. Das Gericht soll künftig “Kuria” heißen – eine weitere Anspielung auf die protofaschistische Hórthy-Republik der Vorkriegszeit, in der das Gericht diesen Namen trug. Diese Umbenennung, so mutmaßen manche, könne man auch als Neugründung deuten – und auf die Weise den aktuellen Gerichtspräsidenten András Baka loswerden und durch einen Parteigänger ersetzen. Amtszeit: Neun Jahre, und der Nachfolger braucht eine Zweidrittelmehrheit.
Und jetzt bitte ich alle inständig, die Artikel im Verfassungsblog zu lesen.
Artikel im Verfassungsblog
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