Was die Beschneidungs-Debatte über die Sonderstellung der Religion verrät
Interessant ist sie schon, die Debatte um Vorhaut-Beschneidungen, die gerade so intensiv geführt wird. Einige kleine Beobachtungen dazu.
Erstens bringt das Urteil des Landgerichts Köln und die Debatte mir zumindest ganz unmittelbar ins Bewusstsein, was ich im Alltag allzu leicht vergesse: Dass es auch im Strafrecht und anderen Rechtsbereichen letztlich um politische Fragen geht. Was Recht ist und was Unrecht ist nur begrenzt frei aus irgendwelchen einmal gesetzten Normen ableitbar und setzbar. Antje Schrupp war ein bisschen schneller und hat es wieder einmal sehr schön formuliert: Man kann nicht – ich möchte einschränken: oft nicht – in Gesetze gießen, was nicht von der Mehrheit geteilt wird. Das Recht ist nicht frei von Politik, es ist nicht, wie es jetzt von den Beschneidungs-Gegnern behandelt wird, über den gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen schwebend. Man sieht ja, wie sich der Diskurs entwickelt. Politiker jeder Coleur distanzierten sich schnell von dem Urteil: Natürlich müsse man den großen Religionen Islam und Judentum ermöglichen, die alten Bräuche zu pflegen.
Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, dass, wie Max Steinbeis schreibt, Deutschland als einziges Land der Welt Juden dafür kriminalisiert, dass sie etwas tun, was als klassischer Ausdruck des Jüdisch-Seins gilt. Da spielt es dann auch keine Rolle, dass die Beschneidungsgegner die vermutlich konsistenteren – und mit Blick auf den sonstigen gesellschaftlichen Konsens, würde ich vermuten, eigentlich auch anschlussfähigeren – Argumente haben: Generell höher als alle anderen Rechte steht, quasi als conditio sine qua non der anderen Grundrechte, die körperliche Unversehrtheit des Individuums. Daraus folgt, dass alle anderen Freiheiten ihre Schranke finden in der körperlichen Integrität des Einzelnen.
Als abstrakte Norm scheint mir dieser Satz absolut mehrheitsfähig.
Diejenigen, die Recht setzen, handeln aber nicht immer widerspruchsfrei, leiten ihr Handeln nicht immer kohärent ab aus solchen allgemeinen Sätzen, gewichten bestimmte Grundsätze nicht immer gleich. Religionsfreiheit ist mal sankrosankt1, mal zweitrangig. Minarett- und Burkaverbote, also Verbote religiöser Praktiken, die keine_n Dritte_n in den Rechten verletzt, sind in Europa mehrheitsfähig, siehe Frankreich, siehe Belgien, siehe die Schweiz. Ein Beschneidungsverbot, obwohl es ein Ritual betrifft, das dem Gesetzestext nach erst einmal offensichtlich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, dagegen nicht.
Negative Religionsfreiheit, die Freiheit von Religion, als Teilaspekt der Religionsfreiheit des Grundgesetzes ist mal absolut schützenswert und eher mehrheitsfähig (Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Dienst), im Falle der Kindererziehung aber nicht; stattdessen haben Eltern das schrankenlose Recht, ihre Kinder religiös zu erziehen.
Es geht auch beim Recht eben, erklärt Antje Schrupp zutreffend, nicht um richtig oder falsch, sondern um mehrheitsfähig oder nicht. Es geht um Politik. Medizinische Argumente oder Studien zur verminderten oder gesteigerten sexuellen Lustempfindlichkeit von beschnittenen Männern sind da nicht mehr als Beiwerk zur Stärkung der eigenen Position.
Teilweise scheint mir die Verteidigung der Beschneidung motiviert von der Angst vor einer Stigmatisierung bestimmter Religionen, vor allem des Islams. Weil der Islam ohnehin negativ wahrgenommen wird, eben weil oben genannte Verbote bestimmter Symbole Mehrheiten finden, scheint das Verbot der Vorhaut-Beschneidung umso infamer und gar als Versuch, zu verhindern, dass Menschen als Angehörige des Islam/Judentums geboren werden.
Das berührt ein allgemeineres Thema, das mich schon länger umtreibt, nämlich das Verhältnis des Westens zur Religion. Ich vermute ja, dass Religion in Europa, in den USA sowieso, eine viel größere Rolle spielt, als es der Anspruch, Staat und Kirche irgendwie zu trennen, und die verbreitete Rede, Religion sei Privatsache, Glauben macht 2. Anders gesagt: Ich glaube, wir unterschätzen die Rolle, die die (christliche) Religion im Alltag in Europa spielt (und womöglich überschätzen wir entsprechend die Rolle, die Religion für Menschen im Alltag in muslimischen Ländern spielt). Dazu aber ein andermal mehr.
In jedem Fall scheint mir die Rede vom postreligiösen Zeitalter oder von säkularen Gesellschaften ziemlicher Blödsinn zu sein. Denn warum ist das Beschneidungsverbot denn nicht mehrheitsfähig? Abgesehen von der Furcht vor einer gezielten Attacke auf den Islam, die sich ja aber durchaus auch aus dem Empfinden speist, Religion sei ein wertvoller und nicht wegzudenkender Teil der Gesellschaft. (Und ja, die Verbote islamischer Symbole scheinen dem zu widersprechen; die deute ich aber als spezifische Ablehnung einer konkreten Religion, nicht der Religion an sich).
Es ist ja im Fall der Beschneidungen nicht nur so, dass Angehörige der beiden vor allem betroffenen Religionen sich über das Urteil empören. Nein: Auch Menschen, die nicht betroffen sind, werfen sich für die Religionsfreiheit in die Bresche, setzen sie höher an als das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein Gesetz, das medizinisch nicht notwendige Beschneidungen aus anderen als religiösen Gründen (und ich möchte ergänzen: der großen Weltreligionen) dezidiert erlauben würde, wie es aktuell diskutiert wird, scheint mir völlig undenkbar. Ein Kind beschneiden lassen, um damit ein politisches Statement zu machen, also Meinungsfreiheit auszuleben – undenkbar. Als Kunstprojekt, geschützt von der Kunstfreiheit? Undenkbar. Der Wissenschaft zuliebe, im Sinne der Wissenschaftsfreiheit? Nicht nur die Ethikkommissionen würden ihr Veto einlegen. Satire, die sich gegen Religionen richtet und damit religiöse Gefühle von Menschen verletzen könnte, wird kritischer beäugt als solche, die andere Weltanschauungen oder Meinungen verächtlich macht.
Religion hat, wäre meine These, nach wie vor eine ziemliche gesellschaftliche Sonderstellung. Sie hat, wenn wir akzeptieren, dass es im Fall des Kölner Urteils um Politik geht, folglich auch eine Sonderstellung in der politischen Debatte im Deutschland und Europa des 21. Jahrhundert.
Stimme dir voll zu. Es kann doch nicht angehen das Körperverletzung (eine nicht notwendige OP, an einer Person die nicht zustimmen kann) vom Gesetz erlaubt werden soll.
Klar würde das evtl. in die Grauzone abrutschen, dann müsste man den Eltern wenn das festgestellt wird halt eine Strafe aufbrummen.
Ich habe mich riesig nach dem Richterspruch gefreut aber was kommt da kommen direkt wieder unsere lieben Mitmenschen und wollen etwas erlaubt haben was eigtl. gegen das Gesetz ist. Wegen unserer Vergangenheit müssen wir jetzt ja zu allem ja sagen.
Schade das die Regierung nicht standhaft bleiben wird.