Tschechischer Wahnsinn: Ist der Aslybewerber wirklich schwul?

Es gibt Geschichten, die glaubt man nicht. Diese hier gehört dazu. Es ist der reine Irrsinn.

Tschechien hat offenbar über längere Zeit so genannte “phallometrische Tests” respektive “sexologische Untersuchungen” bei Menschen durchgeführt, die wegen ihrer Homosexualität in ihrem Heimatland verfolgt worden waren und deshalb Asyl in Tschechien beantragt hatten. Das meldet heute die dpa. Dabei wurden den Asylbewerbern heterosexuelle Porno-Filme gezeigt und der Blutzufluss in den Penis gemessen – um vermeintlich sicher zu beweisen, dass diese Person (in diesem Fall wohl: der Mann) auch wirklich homosexuell ist.

Die EU-Grundrechteagentur hat diese Praxis in einem Bericht kritisiert, seit Anfang dieses Jahres würden die Tests auch nicht mehr durchgeführt, zitiert etwa Spiegel-Online einen Sprecher des tschechischen Innenministeriums.

Verschiedene Medien zitieren außerdem den Tschechischen Innenminister mit folgenden Worten, Zitat aus der taz:

Tschechiens Innenminister Radek John hatte dagegen die Tests verteidigt. Die Asylbewerber müssten den tschechischen Behörden überzeugend beweisen können, dass sie Homosexuelle sind, sagte der Minister am Mittwoch im tschechischen Rundfunk. Andernfalls hätte der Betroffene keinen Anspruch auf Asyl. “Dann soll er doch in ein Land gehen, wo diese Tests nicht durchgeführt werden und dort Asyl beantragen”, sagte John.

Queer.de schreibt:

Ministeriumssprecher Pavel Novak erklärte, dass die Tests nur in Zweifelsfällen angewendet würden – bislang in weniger als zehn Fällen. Alle, die den Test durchgemacht haben, hätten Asyl erhalten. Es gebe derzeit keine andere Methode, die Homosexualität von Asylbewerbern zu überprüfen, so Novak. Zudem sei immer medizinisches Fachpersonal anwesend und die Tests könnten nur mit Zustimmung des Bewerbers durchgeführt werden. Allerdings beklagte die EU-Agentur, dass sich die Weigerung, den Test durchführen zu lassen, negativ auf den Asylantrag des Bewerbers auswirken könnte.

Man muss sich die ganze Dimension dieser Geschichte einmal begreiflich machen.

1. Erststaatregelungszynismus

Erstens, die Aussage Radek Johns. Dublin II zufolge ist zumindest bei Flüchtlingen, die noch keinen Aufenthaltstitel haben, derjenige EU-Staat für einen Aslybewerber zuständig, in den er in die EU eingereist ist. 1 Genau diese Vorschrift sorgt dafür, dass etwa Griechenland (und die anderen Mittelmeer-Anrainer) mit den Flüchtlingen ziemlich alleine gelassen werden – was mit Sicherheit auch ein Grund dafür ist, dass gerade in Griechenland für die EU beschämende Zustände herrschen 2. Also: Reist etwa ein Iraner nach Tschechien ein, um in der EU als politischer Flüchtling aufgenommen zu werden, kann er gar nicht in einen anderen Staat – dort wird gar nicht erst ein Verfahren eröffnet, sondern er wird dem Staat überstellt, in dem er EU-Territorium betreten hat. Zu sagen, jemand, der in Tschechien Asyl beantragt hat, solle sich dann eben einen anderen Staat suchen, heißt im Normalfall folglich: Einen Staat außerhalb der EU suchen. Das ist schon ziemlich zynisch.

2. Essentialitisches Geschlechterkonzept

Zweitens, der essentialistische Fehlschluss. Was für eine absurde Vorstellung, man könne die sexuelle Orientierung (die sexuality, im Englischen) eines Menschen absolut bestimmen. Die Vorstellung, die hinter diesen Tests steckt, ist ja, dass ein Mensch seinem innersten Wesen nach entweder heterosexuell ist (also nur das andere Geschlecht anziehend findet) oder homosexuell (also ausschließlich das eigene Geschlecht anziehend findet). Ach ja, und dann gibt es noch die bi-sexuellen, aber das sind die, die eben beide Geschlechter anziehend finden – aber auch das kann man dann eben definitiv feststellen.

Dabei unterstellt, wer so denkt, erstens, dass es nur zwei (eindeutige) Geschlechter gibt – andernfalls wäre die Sexualität eines Menschen nach dem skizzierten Schema ja nicht klar festzustellen. Schon das ist ein Fehlschluss. Rein biologisch, um dem biologistischen Standard-Argument zuvorzukommen, gibt es mehr als zwei Geschlechter (sexes). Nicht zu reden vom Gender, dem sozialen Geschlecht. Schon mit dem Abschied von dem essentialistischen binären Geschlechter-Konzept ist die Idee einer objektiven Zuordnung zu einer Form der Sexuality hinfällig.

Aber selbst wenn man annähme, dass es nur zwei Geschlechter gibt: Wie kommt man auf die Idee, jeder Mensch fände ausschließlich ein anderes Geschlecht anziehend? Es gibt ja – jetzt operiere ich wieder mit dem binären Geschlechterkonzept, das im Alltag ja präsent ist, und das nicht unbedingt schlecht sein muss, nur weil es ein Konstrukt ist – Bi-Sexualität, die in das Modell als eigenständige klar abrenzbare Form einzuordnen ja schon einiger intellektueller Verrenkung bedarf.
Es gibt Menschen, die nur wenige Male Sex mit einem Menschen des anderen Geschlechts haben, vielleicht nur einmal. Man denke sich außerdem eine heterosexuelle Frau, die eine andere Frau zärtlich in den Arm nimmt, oder einen heterosexueller Mann, der einmal in einer bestimmten Situation einen Mann küsst – Handlungen, die wir in diesen Fällen nicht als sexuell werten würden, in der Kombination Mann/Frau aber vermutlich schon. Und zwar nicht, weil sie so nicht sexuell wären, sondern weil unser Sexualitätskonzept es a priori denkunmöglich macht, dass ein heterosexueller Mann mit einem Mann eine “echte” sexuelle Handlung vollziehen kann.

Das hier ist nicht der Ort und nicht der Artikel, an/in dem Gender-Fragen erschöpfend diskutiert werden sollen und ich habe schon wieder mehr dazu geschrieben, als ich ursprünglich vorhatte. Aber es ist einfach frappierend, wie selbstverständlich die zuständigen tschechischen Behörden hier annehmen, man könne die Sexualität einfach messen. 3

3. Verfolgung oder Sexualität?

Aus diesen Überlegungen folgt: Drittens, die Idee, die sexuelle Orientierung sei relevant, ist absurd. Wenn also jemand geltend macht, er werde in seiner Heimat wegen seiner Homosexualität verfolgt, ist es für die Gewährung von Schutz nicht einzig und allein relevant, ob er wirklich verfolgt wird – sondern stattdessen, ob er wirklich und echt und zu hundert Prozent schwul ist?
Sollte es, frage ich, und jetzt wird es normativ, nicht einfach nur zählen, dass jemand wegen seiner Sexualität verfolgt wird – völlig gleichgültig, welche Sexualität das ist, normalerweise ist, in den Augen des Betroffenen, der Verfolger, des potentiellen Asyl-Staates ist? Macht es einen Unterschied, ob ein Mann verfolgt wird, weil er einmal in der Öffentlichkeit einen guten Freund in den Arm genommen hat, ansonsten aber mit Frauen schläft, oder ob er verfolgt wird, weil er regelmäßig Sex mit Männern hat? Ändert das etwas an seiner Schutzwürdigkeit?

Offiziell wird argumentiert, man wollte eben vermeiden, dass Menschen eine erfundene Homosexualität vorschieben, obwohl sie gar nicht verfolgt würden. Das Argument, es komme ausschließlich darauf an, ob jemand verfolgt wird, greift aber auch in diesem Fall.

4. Verbot der unwürdigen Behandlung – kodifiziert und nicht kodifiziert

Bliebe, viertens, die Frage nach der Würde. Selbst wenn man also annimmt, es gebe nur zwei Geschlechter und man könne die Sexualität zweifelsfrei feststellen, und selbst wenn man der Ansicht ist, es sei nötig, die Sexualität von Asylbewerbern bestimmen zu können – selbst wenn man also all das annimmt, hatte da niemand Zweifel daran, ob diese Untersuchung nicht mit unserem westlichen Konzept von Menschenwürde und einer besonders schützenswerten Intimsphäre vereinbar ist? Fand da keine der zuständigen Personen, das gehe niemanden etwas an, das sei auch egal, das sei zudem mit all den Werten, für die sämtliche EU-Staaten einzustehen behaupten, nicht in Einklang zu bringen? Selbst bei weniger als zehn Fällen war es irgendjemandem wichtiger, keine Asylbetrüger ins Land zu lassen, als möglicherweise verfolgte und also vielleicht ohnehin immensen Leiden ausgesetzte Menschen so zu behandeln? Ehrlich?

Auch als Nicht-Jurist bin ich mir einigermaßen sicher, dass diese Tests sowohl gegen die Grundrechtecharta der EU als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats verstoßen (die EU-Grundrechteagentur sieht das ähnlich). Ich hoffe, ja, es bleibt normativ, dass erstens die EU sich noch einmal zu Wort melden wird und zweitens einer der Betroffenen vor dem EMGR Klage einlegt. Ich bin aber vor allem fassungslos, dass es dazu überhaupt kommen muss.

Der reine Irrsinn, sagte ich es bereits?

Und ein Jahr zog ins Land

Ein letzter Punkt zum Schluss: Bekannt wurde die Situation, weil ein Iraner in Deutschland geklagt hatte – er machte geltend, es sei nicht zuzumuten, dass er gemäß Dublin II in Tschechien Asyl beantragen müsse, eben wegen der Tests. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gab dem statt – am 07.09.2009, vor mehr als einem Jahr. Im September und Oktober 2009 scheint niemand darüber berichtet zu haben.

———-

  1. Und auch sonst ist die Zuständigkeit sehr genau geregelt. Text der Verordnung hier.
  2. Was übrigens Roland Kirbach in seiner Reportage “Kinderknast auf Lesbos” so anschaulich beschrieben hat, dass er geradedafür völlig zu Recht gerade den Deutschen Reporterpreis in der Kategorie “Beste politische Reportage” erhalten hat. Lesebefehl!
  3. Ich erwähne jetzt nur am Rande, dass die angewandte Methode außerdem diskussionswürdig ist, selbst wenn man von Mann/Frau und klarer Sexualität ausgehen möchte. Zur Illustration, hier ein Artikel in der NZZ zu einer Studie, in der die körperliche Erregung beim Betrachten verschiedener Bilder/Filme gemessen wurde. (Und ja, man könnte auch hier wieder die essentialistischen Prämissen kritsieren).

10. Dezember 2010 von Jonas Schaible
Kategorien: Migrationspolitik | Schlagwörter: , , | 3 Kommentare

Kommentare (3)

  1. Info am Rande: Das habe ich jetzt alles in recht kurzer Zeit heruntergetippt. Änderungen an Form(ulierungen) und Inhalt behalte ich mir morgen einmal vor, Fehler und unverständliche Formulierungen bitte ich zu entschuldigen.

  2. Einige Menschen, die sich auch mit geschicht-lichen Zeiträumen z.B. von vor ca. 60 Jahren befassen, können gewisse Parallelen zwischen Äußerungen von Radek John und Personen der damaligen Zeit (mit kleinem Schnauzer und Seitenscheitel) wahrnehmen. Grundrechte derart mit den Füssen zu treten ist kein Zeichen von Toleranz, sondern von Ignoranz und zeichnet ein Bild unserer Nachbarn, dass ich nicht erwartet hätte!

  3. Fehlt noch, dass ein Asylant aus Tschechien in einem anderem EU-Land erneut Asyl beantragt, weil er in Tschechien aufgrund seiner Aussage, als Homosexueller verfolgt zu werden, nun wieder verfolgt und menschenunwürdigen Prozeduren unterworfen werden soll.

    Mir fällt gerade kein ausreichend passendes Adjektiv ein. [unglaublich+unfassbar+homophob+unsäglich+hanebüschen+hirnrissig+verachtenswert]

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

*