Beiträge vom Oktober, 2010

Was hat den Focus denn da geritten?

Freitag, 29. Oktober 2010 11:24

Vielleicht fanden die zuständigen Personen beim Focus, es sei jetzt mal genug mit dem Karl-Theodor zu Guttenberg. Ein anderer müsse her, oder eine andere, auf Dauer werden die immergleichen Lobeshymnen ja langweilig. Aber vielleicht ist es auch viel einfacher, und einige beim Focus finden Ursula von der Leyen schlicht toll.

„Die Kult-Mutti“ titelt die aktuelle Ausgabe des Wochenmagazins nämlich, während die Kult-Mutti selbst hoch zu Rosse vom Cover blickt, trotz der Abendstimmung hell erleuchtet, die Zügel fest in der Hand. Und während Kult-Mutti noch als neckisches Wortspiel durchgehen könnte (das zweite Cover ziert Renate Künast als „Multi-Kulti“ und im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte ist das ja auch total, nun, neckisch), wird die Botschaft schnell klarer: „Warum der Super-Ministerin 1 beinahe alles gelingt.“
Immerhin eines muss man diesem Titel lassen: Er weckt beim Leser keine falschen Vorstellungen. Wenn eine schon Kult ist und Mutti und super und ihr (beinahe) alles gelingt, dann sind die Fronten klar abgesteckt. Der zugehörige Artikel setzt fort, was der Titel versprach: Er ist eine einzige Lobrede auf die Bundesarbeitsministerin. 2

Und so wird der Artikel mit einem weiteren ganzseitigen Foto eröffnet. Von der Leyen trägt eine fliederfarbene, glänzende, kurzärmelige Bluse, eine weiße Hose und lehnt lässig-entspannt an einem schlichten schwarzen Sofa vor einem warm-beigen Hintergrund. In der Hand hat sie einen Latte Macchiato. Und sie lächelt. Für den Fall, dass die Botschaft noch nicht angekommen sein sollte, erklärt der Infotext: „Mit Stil“. Wer weiterliest, erfährt, dass von der Leyen „16-Stunden-Tage“ und „letztes Detailwissen“ hat, außerdem ein „atemberaubendes Arbeitstempo“ vorlegt und „bei allem […] ein freundliches Lächeln“ trägt. Das Wochenende dagegen gehöre ganz ihrer Familie – Kinder, Ehemann, kranker Vater.

Dann beginnt der Text, der „Powerblümchen“ heißt, was vermutliche eine Anspielung auf ihren Spitznamen „Röschen“ sein soll, den ihr einst ihr Vater gab, und der „für einen ganz engen Familien- und Freundeskreis vorbehalten“ ist, wie der Text erklärt, was die Autoren gleichwohl nicht daran hinderte, ihn dreimal zu verwenden (und „Mauerblümchen“ unter ein Foto zu texten). Wie auch immer: Im Lead erfährt der Leser, dass von der Leyen die „stärkste Frau in Angela Merkels Kabinett“ ist. Es wird nicht ganz klar, ob die vorher aufgezählten Eigenschaften („Tochter eines Landesvaters, Mutter von sieben Kindern, Bundesministerin und Präsidentschaftsanwärterin“) diese Aussage begründen oder nur Zierde sind. Und es bleibt die Frage, ob die Spitze gegen Merkel beabsichtigt ist oder nicht – denn auch die Kanzlerin ist ja Teil des Kabinetts; und immerhin folgt die Frage: „Bald ist sie die Nummer zwei in der CDU – was kommt dann?“

Nun, um es vorweg zu nehmen, der Artikel erklärt weder, was dann kommt, noch, warum von der Leyen beinahe alles gelingt. Aber es ist nicht allzu weit hergeholt zu vermuten, dass es darum auch nie ging. Dafür erfährt man, dass „fast alle“ ihr den „Präsidentenjob“ [sic] zutrauen und „die Öffentlichkeit“ sogar „eigentlich alles“. Was nur teilweise mit der auch drei Seiten weiter gedruckten Umfrage zusammenpasst, der zufolge sich 69 Prozent der Befragten von der Leyen nicht als Kanzlerin vorstellen könnten. Es passt allerdings schon besser, wenn man es umformuliert: „Ein Viertel der Deutschen glaubt, dass von der Leyen selbst in dieser Rolle brillieren könnte“. 3

Und in diesem Ton geht es weiter. Die Frau, „der alles zu gelingen scheint“, stehe schon „wieder mit einer Erfolgsmeldung im Rampenlicht“, jetzt, weil die Zahl der Arbeitslosen unter drei Millionen liegt, was sie aber nicht als eigenen Erfolg verkauft, und zwar, weil sie „zu vorsichtig“ ist (nicht etwa, weil es nicht ihr Verdienst ist – oder, weil es nur stimmt, wenn man nicht alle Arbeitslosen auch als arbeitslos definiert). „Politisch geschickt und öffentlichkeitswirksam agierend“ sei sie schon als Familienministerin „ein Glanzlicht im Kabinett“ gewesen, ein „Engel für Angie“. Als „beharrlich und mit Finesse“ wird sie beschrieben, als eine, die beweisen habe, dass sie „Kritikern die hohe Stirn bieten kann, die sie ihrem Vater […] so ähnlich scheinen lässt.“
Das „strahlende Lächeln“ taucht erneut auf und dass sie bei „hohem Arbeitstempo“ (und „mit durchgedrücktem Rücken“!) eine „fast militaristische Härte“ gegen sich und andere walten lässt, ist der kritischste Satz, den die Autoren nicht als Aussage von Kritikern darstellen (und meist postwendend entkräften), sondern einfach stehen lassen.
Dass sie arrogant sei, sagen Kritiker, sagt der Focus, aber dann darf der kritisierende „CDU-Stratege“ auch wieder loben, dass sie „harte Ergebnisse in schönster Leichtigkeit präsentiere.“
Andere sagen, sie versuche immer nur, ihre eigene Beliebtheit aufzupolieren, sagt der Focus, aber dann darf ein anderer klarstellen, „dass von der Leyens Engagement echt ist“.

Bevor eine halbe Seite von der Leyens Familienleben gewidmet ist, konstatieren ihr die Autoren noch: „Auf Menschen zugehen, zugewandt sein – kaum ein deutscher Politiker beherrscht das so wie die zierliche 52-Jährige“. Allerdings sagt eine Kritikerin, von der Leyen habe „null emotionale Verwurzelung in der Partei“. Und die Autoren legen nach: „Dass jemand die Ministerin ‘Uschi’ oder ‘Ulla’ nennen könnte, scheint ausgeschlossen.“ In einem Anflug von kritischem Übermut registieren die Autoren sogar einen „Zickenkrieg“ im Sommer zwischen von der Leyen und ihrer Nachfolgerin Schröder. Allerdings, die Schuldige ist schnell ausgemacht: „Während von der Leyen öffentlich eine Chipkarte zur Lösung der Bildungsprobleme benachteiligter Kinder feierte, grätschte die Familienministerin per Interview rein“. Man beachte: Von der Leyen feierte die Karte nicht „als Lösung der Bildungsprobleme“, denn das hätte ja bedeutet, dass gar nicht klar ist, ob die Karte eine Lösung ist; nein, sie feierte eine „Chipkarte zur Lösung von Bildungsproblemen“. Wer da grätscht, ist natürlich unfair; aber Schröder war eben „einfach die Galle übergelaufen.”

Der Schlusssatz wirft dann noch einmal die Frage auf, die der Vorspann zu beantworten versprochen hatte. Scheinbar lautet von der Leyens Motto „Jeder wird gebraucht“, jedenfalls behauptet das der Text, und die Autoren schließen mit der Aussage: „Das gilt auch für sie selbst – wofür auch immer.“

Natürlich steht es jedem frei, Ursula von der Leyen toll zu finden. Ich persönlich sehe das anders. Das liegt daran, dass von der Leyen andere politische Positionen vertritt als ich, aber vor allem daran, dass es für mich, normativ, das größte Vergehen eines Politikers an der Öffentlichkeit ist, sie wissentlich zu belügen, um die eigene Agenda durchzudrücken – und es gibt starke Indizien dafür, dass von der Leyen genau das getan hat, als sie Internetsperren verfocht und etwa Indien öffentlich bezichtigte, nicht gegen Kinderpornographie vorzugehen. Aber unabhängig davon: Man kann das anders sehen, das haben normative Aussagen so an sich.
Man muss auch nicht fordern dass Politikjournalisten kritisch sind; dass sie versuchen, Distanz zu wahren; dass sie sich der Öffentlichkeit, also allen Lesern verpflichtet fühlen, und nicht einzelnen Politikern oder Themen. Auch das ist eine persönliche normative Positionierung.
Aber eigentlich hat sich eine Unterscheidung eingebürgert und im Alltag bewährt, weil sie hilft, Aussagen einzuordnen: Den Versuch, Vermittler zu sein zwischen politischem System (im Sinne von Entscheidungsträger) und Bürgern, den Versuch, dem Leser nicht eine normative Position als wahr und richtig zu verkaufen, nennt man Journalismus. Den gegenteiligen Versuch, nämlich den, dem Leser eben genau eine normative Position (einer Person) als wahr und richtig zu verkaufen, nennt man PR.

An einer Stelle im Text steht, von der Leyen wolle „Herrin ihres eigenes Images“ sein, sie lasse sich daher von PR-Fachleuten beraten. Oder sie wendet sich künftig einfach an den Focus. Journalismus hin oder her.
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  1. Ja, es gibt diesen Begriff als nicht-wertende Bezeichnung und ja, Wolfgang Clement als Arbeitsminister wurde auch so genannt. Er war eber außerdem Wirtschaftsminister – und hatte damit quasi zwei klassische Ressorts inne. Von der Leyen nicht, das am Rande.
  2. Sogar der Auftritt bei Wetten, dass…?, bei dem sie sich schmachtend (“Hugh!”) vom Sexiest Man alive, Hugh Jackman, aus einer Mülltonne heben ließ, wird positiv gedeutet. Aus einem Auftritt, den man amüsant finden kann, unaffektiert, aber auch pubertierend und peinlich, wird hier ein “perfektes Spiel”. Das ist nur ein winziges Detail, ich weiß. Aber ich fand es bemerkenswert.
  3. Zur Ehrenrettung soll erwähnt sein, dass es auf der nächsten Seite dann doch heißt: „Lob ohne Grenzen? Lob mit Grenzen. Denn die Frage, ob Ursula von der Leyen auch als Kanzlerin tauge, verneinen 69% der Bürger.“)

Thema: Journalismus, Medienkritik | Kommentare (0) | Autor:

Würdelos? Asylbewerber in Deutschland

Donnerstag, 7. Oktober 2010 16:38

Lesebefehl: Hartz IV: Asylbewerber ausgenommen bei zeit.de.

Man muss sich das einmal vor Augen halten:

Asylbewerber müssen sich nach geltendem Recht mit 224,97 Euro begnügen. [...] Laut Asylgesetz erhalten Kinder unter sieben Jahren mit 132,93 Euro im Monat nur gut die Hälfte der Summe, die für ihre Eltern vorgesehen ist.

Nun mag es auf den ersten Blick einleuchten, dass Aslybewerber weniger Geld bekommen als Arbeitslose, die möglicherweise schon Jahre gearbeitet haben. Sie gehören dazu, sind Teil der Gesellschaft. Asylbewerber werden möglicherweise gar nicht bleiben, und wenn, dann ist die Aufnahme ein politischer Gnadenakt. Und vielleicht mag man sogar rechtfertigen können, dass es so ist; dass also Langzeitarbeitslose mehr Geld bekommen als Asylsuchende während ihres Aufenthalts.

Nicht zu rechtfertigen ist im aktuellen System aber, dass sie weniger Geld bekommen als den regulären HartzIV-Satz. Der ist nämlich definiert als das soziokulturelle Existenzminimum. Das heißt: Menschen, die weniger bekommen, können zwar existieren, sie verhungern nicht, aber sie können nicht so leben, wie unsere Gesellschaft es für menschenwürdig hält.
Letztlich ist die Frage hier – bei allen Sozialleistungen – für welches Gerechtigkeitsprinzip man sich entscheidet. Es ließe sich durchaus argumentieren, dass das (absolute) Existenziminimum ausreichend sei für Menschen ohne Arbeit, wieso nicht.

Ein darüber hinausgehendes soziokulturelles Existenzminimum zu fordern, ist die Entscheidung einer Gesellschaft, die neben der Gleichheit aller Menschen auch das Konstrukt der unantastbaren Würde des Menschen zum normativen Kern ihrer Existenz erklärt hat. Man muss diese Entscheidung nicht gut finden, aber wer es tut, kommt nicht umhin, dafür zu sorgen, dass jeder einzelne Mensch (innerhalb des gesellschaftlichen Fürsorgebereichs) die Möglichkeit hat, in Würde zu leben. Eine Gesellschaft, die das getan hat, kommt in arge Erklärungsnot, wenn sie Menschen weniger als das soziokulturelle Existenzminimum zahlt.

Wer dennoch eine Art Abstandsgebot zwischen Asylsuchenden und Arbeitslosen fordert, muss eben umgekehrt vorgehen, nämlich mehr Geld für Nicht-Asylsuchende fordern. Alles andere ist innerhalb des gewählten Gerechtigkeitssystems: ungerecht.

Thema: Innenpolitik, Standpunkt | Kommentare (0) | Autor:

Ohne Vorbedingungen

Dienstag, 5. Oktober 2010 13:54

Im Streit um Stuttgart 21 stehen sich ja, grob gesagt, zwei Gruppen gegenüber. Die eine fordert einen Baustopp, die andere schließt einen Baustopp aus. Weil die Fronten verhärtet sind, kommt es zu Anfeindungen und unschönen Szenen, wie bei dem Polizeieinsatz am vergangenen Donnerstag. Beide Seiten haben gute und weniger gute Argumente auf ihrer Seite. Da klingt der Vorschlag, Gespräche ohne Vorbedingungen zu beginnen, doch sehr vernünftig. Die eine Seite hört auf, auf einen Baustopp zu pochen, die andere rückt von der Aussage ab, das Projekt werde in jedem Fall durchgeführt. Am Ende wird vielleicht eine für alle annehmbare Lösung stehen. Vielleicht auch nicht, aber so wie zur Zeit kann es ja auch nicht weitergehen.

Geäußert hat diesen vernünftigen Vorschlag, laut taz, unter anderem auch Joachim Pfeiffer, der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Mit einem unabhängigen Vermittler bestünde die “Chance, die Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu heben und einen konstruktiven Dialog in Gang zu bringen”, zitiert die taz den baden-württembergischen CDUler.

Er fügte hinzu: “Klar ist aber, dass es keinen Baustopp gibt.”

Könnte bitte jemand Joachim Pfeiffer erklären, was “ohne Vorbedingung” bedeutet?

Thema: Innenpolitik | Kommentare (1) | Autor:

Stuttgart 21, Eisenbahnbundesamt, Juchtenkäfer: Ein Zwischenstand

Sonntag, 3. Oktober 2010 19:48

Hier einmal der aktuelle Stand zum ominösen Schreiben des Eisenbahnbundesamtes (EBA) an die Deutsche Bahn Netz AG. Es gab ja einige Verwirrung um diesen Brief des EBA. Auch ich habe hier im Blog die Frage nach der Echtheit gestellt. Allerdings habe wohl auch ich falsche Schlüsse gezogen, wie es derzeit scheint. Der Grund, so scheint mir: Ich habe den Brief zu ungenau gelesen.

Deshalb folgt hier zuerst einmal eine Übersetzung des ersten Schreibens in verständliches Deutsch. Einmal abgesehen davon, dass in dem Brief mehrere Fehler zu finden sind, ist es nämlich einfach haarsträubend, wie kompliziert und unverständlich hier einfache Sachverhalte ausgedrückt werden und wie furchtbar die verwendete Sprache ist. So entstehen Missverständnisse.

Also, unter Nicht-Berücksichtigung der genauen Fachtermini und Verweise, hier das Schreiben, wie ich es verstehe. Ich schreibe das hier hin, weil es hoffentlich auch mir hilft, das Ganze besser zu durchdringen. Es bleibt aber nach wie vor verwirrend und die folgenden Erläuterungen und Schlussfolgerungen sind bitte unter Vorbehalt zu lesen. Danke.

In dem Schreiben, unterzeichnet von Monika Kaufmann, heißt es:

  • Die Bahn muss in einer konkreten Ausführungsplanung darstellen, welche Maßnahmen ihr landschaftspflegerischer Begleitplan genau vorsieht.
  • Diese Planung muss dem Eisenbahnbundesamt vorgelegt werden, weil das EBA die zuständige Planfeststellungsbehörde ist.
  • Vorher müssen die Pläne mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart abgestimmt werden. Und zwar, weil das Regierungspräsidium die höhere Stelle für Naturschutz ist.

Etwas umgestellt:

  • Die Bahn muss einen Plan (eine Ausführungsplanung) erstellen, in dem steht, welche Maßnahmen sie im Zuge der Bauarbeiten vornehmen möchte, bzw.: welche Folgen die Bauarbeiten für Flora und Fauna haben würden.

[Wenn ich das richtig verstehe, werden in der Ausführungsplanung alle Ideen und Vorhaben so weit konkretisiert, dass sie unmittelbar umsetzbar sind. In der Ausführungsplanung muss also stehen, wie ganz konkret eingeriffen wird – hier in den Schlosspark – und wie, ganz konkret, darauf reagiert wird.]

  • Sie muss diese Pläne mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart abstimmen.
  • Dann muss sie die abgestimmten Pläne an das Eisenbahnbundesamt schicken.

Weiter heißt es:

Die Bahn darf nicht mit Baumfällarbeiten beginnen, bis diese Pläne (die exakte Ausführungsplanung) dem EBA vorliegen – zumindest die Pläne müssen vorliegen, die „unmittelbar auszuführende[n] Landschaftspflegerischen [sic] Maßnahmen“ betreffen.

Besonders zu beachten ist das Vorkommen des Juchtenkäfers oder Eremiten (osmoderma eremita). Um die Population vor Ort zu schützen, müssen zumindest einige Bäume stehen bleiben.
Das ist aber in den Plänen bisher nicht vorgesehen.

Die Chronologie der Ereignisse sah also so aus:

  • Am 30.09.2010 geht das Schreiben des EBA bei der Bahn ein. Darin teilt das EBA mit, dass nicht mit den Fällarbeiten begonnen werden dürfe, wenn nicht bestimmte Pläne vorgelegt würden.
  • Die Parkschützer erfahren davon und erklären, unter anderem durch Sprecher Matthias von Herrmann im FlügelTV, es gebe ein Baumfällverbot.
    Das Gerücht verbreitet sich rasch auf Twitter.
  • Am 30.09.2010 abends und am 01.10.10 mittags dementieren Sprecher des EBA, dass es einen Baustopp oder ein Fällverbot gegeben habe.
  • Also tauchen Zweifel daran auf, dass das Schreiben echt ist.
  • Am 02.10.2010 gibt das EBA schließlich eine Pressemitteilung heraus 1, in der die Echtheit des Schreibens implizit bestätigt wird; gleichzeitig heißt es, es habe aber nie ein Fällverbot gegeben, sondern es wurden nur bestimmte Unterlagen angefordert. Genau so steht es ja im Brief. Derzeit werde geprüft, ob die Bahn alle Anforderungen in Bezug auf den Juchtenkäfer erfülle.
  • Verschiedene Medien berichten unter Berufung auf eine Sprecherin der Bahn, es habe am 30.09 noch am Abend Telefonate zwischen Bahn und EBA gegeben, in denen Zweifel ausgeräumt wurden.

Heißt zunächst einmal: Es gab dieses Schreiben, das Schreiben ist echt. So viel scheint klar.
Es gab und gibt auch wirklich Bedenken wegen des Juchtenkäfers und wohl auch wegen verschiedener Fledermausarten. Die Gegner von Stuttgart 21 sind also keinem Fälscher aufgesessen und haben auch selber nicht gelogen. Aber auch das EBA hat, so scheint es, die Wahrheit gesagt. Ein definitives Fällverbot hat es wirklich nicht gegeben. 2

Die Fragen, die sich jetzt anschließen, lauten: Wurden die angeforderten Unterlagen rechtzeitig an das EBA gesandt? Wenn ja: Waren sie vollständig? Waren sie also abgestimmt mit dem Regierungspräsidium und der Bezirksstelle für Umweltschutz? Wurden sie formal korrekt eingereicht? 3

Falls die Antwort auf all diese Fragen „Ja“ lautet, dann war das Abholzen bisher wohl korrekt. So zumindest lese ich das Schreiben. Es scheint mir, als habe die Bahn dem EBA zumindest eine konkrete Ausführungsplanung für den Bereich mit den gefällten 25 Bäumen vorlegen müssen. Möglich, dass das geschehen ist; und noch bestünde ja die Möglichkeit, andere Bäume stehen zu lassen oder den Juchtenkäfer umzusiedeln.
Allerdings gibt es Hinweise, wonach einige der gefällten Bäume als mögliche Lebensräume des Juchtenkäfers gegolten haben; das könnte bedeuten, dass es hier möglicherweise Verstöße gegen den Artenschutz gab. Ich versuche, das in Erfahrung zu bringen.

Außerdem legen verschiedene Berichte den Verdacht nahe, es habe am späten Donnerstag (30.09) Abend nur telefonische Absprachen zwischen Bahn und EBA gegeben. Ob diese Absprachen formal ausreichend sind, weiß ich nicht. Möglich, dass dem nicht so ist. Um das zu beurteilen, müsste man zunächst einmal klären, welchen Status das Schreiben des EBA hatte; war es ein Verwaltungsakt?

Stern.de beurteilt die Lage so:

Freitagnacht, kurz vor ein Uhr nachts, begann das Abholzen von Bäumen im mittleren Schlossgarten. Um das Abholzen zu legalisieren, hätten sich in den wenigen Stunden von Donnerstag auf Freitag früh mehrere Behörden und DB Projektbau aufeinander abstimmen müssen, Prüfungen durchführen lassen müssen. Und hätten dann die Ergebnisse an das EBA schicken, und die Bundesbehörde hätte dann – mitten in der Nacht – noch ihr “Okay” geben müssen. Nur dann wäre das Abholzen legal gewesen, sonst nicht.

Ich teile diese Einschätzung aktuell nicht unbedingt, setzt sie doch voraus, dass es am Donnerstag noch keinerlei Absprachen gab und dass noch keine Prüfungen für die Bäume, die letztlich gefällt wurden, durchgeführt worden waren; möglich ist aber auch, dass die Ausführungsplanung nur noch nicht vorlag. Darüber hinaus bin ich auch etwas skeptisch, was die Anzeige der Parkschützer angeht. Wie oben beschrieben, ich lese da kein zwingendes Verbot. Aber auch das wird zu klären sein.

Ich gebe zu, bisher ist die Situation noch sehr verworren, und ich steige noch nicht wirklich durch. Das mag daran liegen, dass ich mich weder im Verwaltungsrecht noch im Artenschutzrecht auskenne. Aber ich versuche, hier durchzudringen.

Wer Fehler entdeckt, hilfreiche Quellen kennt oder anderweitig Rat weiß, ist herzlich eingeladen: der Kommentarbereich ist offen. Ich freue mich über jeden Hinweis. 4

  1. Die ich nicht auf der Seite des EBA finde, die aber zughalt.de dankenswerterweise veröffentlicht hat
  2. Das hätte man auch aus dem Schreiben herauslesen können. Ich war um diese Uhrzeit aber wohl zu müde. Auf jeden Fall zu wenig aufmerksam. Das ärgert mich und das tut mir leid. Hätte ich genau gelesen, hätte ich schon am Donnerstag Abend nachgefragt, ob denn die entsprechenden Unterlagen nun eingegangen sind.
  3. All das mag auf manche haarspalterisch wirken, doch anders als der Bürger muss der Staat bzw. müssen den Staat repräsentierende Institutionen immer und in jedem Fall streng nach dem Recht handeln, weil sonst die ganze Legitimation des Staates und damit auch des Rechtes ziemlich schnell in sich zusammenfällt. Wenn der Staat als Gesetzgeber nicht mehr an das Recht gebunden ist, also das zentrale rechtsstaatliche Prinzip nicht mehr beachtet, dann kann die Gültigkeit des Rechts kaum mehr plausibel begründet werden. Deshalb ist das hier wichtig; nicht nur, weil dadurch der Polizeieinsatz am Donnerstag möglicherweise anders sich darstellen könnte, sondern ganz grundsätzlich. Noch mehr, wenn die Legitimität des staatlichen Handelns, wie im Fall Stuttgart 21, durch massenhaften Protest ohenhin in Frage gestellt wird. Übrigens ist das, das am Rande, eine wahnsinnig spannende Frage – wie sehr darf sich der Staat, hier Stefan Mappus, auf korrekte Verfahren zurückziehen, und wie sehr muss er es sogar. Aber das führt an dieser Stelle zu weit.
  4. Das gilt übrigens für jeden Artikel.

Thema: Innenpolitik | Kommentare (5) | Autor:

Stuttgart21: Eisenbahnbundesamt weiß nichts von Baumfällverbot

Freitag, 1. Oktober 2010 21:20

Jetzt eben, der Form halber, auch noch mal hier im Blog. Bei Twitter schrieb ich es schon mehrfach.
Auf der Demonstration gegen Stuttgart21, die gerade läuft (Livestream), wird wiederholt von Rednern behauptet, es gebe ein vom Eisenbahnbundesamt erwirktes Baumfällverbot im Stuttgarter Schlosspark. Diese Behauptung lief auch gestern schon auf Twitter.
Ich habe deshalb noch gestern Nacht in der Pressestelle des Eisenbahnbundesamtes angerufen; dort wusste die Sprecherin nichts davon, konnte und wollte aber weder bestätigen noch dementieren. Heute Mittag, um kurz nach 12 Uhr, habe ich noch einmal mit einem Pressesprecher des Eisenbahnbundesamtes gesprochen. Er erklärte, es gebe definitiv kein Baumfällverbot.
Man kenne natürlich das Schreiben des BUND – der allerdings verwaltungsrechtlich nicht einspruchberechtigt sei, so der Sprecher -, man gehe dem nach und prüfe, ob geschützte Arten beeinträchtigt würden, aber das geschehe noch und deswegen würde kein Baustopp verhängt. Der BUND habe auch bereits eine Antwort erhalten.

Ich weiß natürlich nicht, ob das stimmt, und kann es zunächst einmal nur so wiedergeben, wie es ich es gehört habe. Bei Twitter kursieren Fotos1 des angeblichen Schreibens des Amtes – bliebe die Frage, ob das Schreiben echt ist. Ich habe es allerdings noch nicht erlebt, dass ein Pressesprecher, noch dazu von einer Bundesbehörde, offen und bewusst gelogen hat, und neige daher eher dazu, dem Dementi zu glauben. Aber das ist Spekulation.

Sollte sich herausstellen, dass das Verbot nicht existiert und das Schreiben gefälscht ist, schaden sich die krakeelenden Demonstranten mit dieser Aktion selber. Sollte das Schreiben echt sein, wird sich die Pressestelle noch einigen Fragen zu stellen haben.

Ich versuche gerade, noch eine Stellungnahme aus dem EBA zu bekommen. Bisher habe ich niemanden erreicht. Sobald ich mehr weiß, aktualisiere ich hier.

  1. Hier Seite 1 und Seite 2 des Schreibens

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