Prantl zur Sicherungsverwahrung
Montag, 30. August 2010 1:36
Möglicherweise schreibe ich selber noch etwas zum Thema. Aber eigentlich trifft Heribert Prantl den Nagel einmal mehr ziemlich gut auf den Kopf.
Er hält die Reform der Sicherungsverahrung nämlich für eine “hohle Nuss”, die vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH kaum Bestand haben wird, und kritisiert:
“Der Gesetzesplan versucht, psychische Krankheit und Gefährlichkeit gleichzusetzen. [...] Wäre der Gewalttäter psychisch krank, hätte man ihn schon mit dem Urteil statt ins Gefängnis in die Psychiatrie einweisen müssen. Ist der Straftäter aber erst während der Strafhaft psychisch krank und gefährlich geworden, dann stimmt ganz grundsätzlich etwas mit dieser Strafhaft nicht.
Ein guter Kommentar, bitte bei Süddeutsche.de vollständig lesen.
Thema: Linkempfehlung | Kommentare (4) | Autor: Jonas Schaible