Intelligenztest für Zuwanderer? Dem steht schon die EU im Weg
*Update 13.07.2010, 16.37: Wichtige Bemerkung vorab – der folgende Text ist so tatsächlich falsch, Unsinn, Quatsch. All sowas. Ich habe mich da vertan, das tut mir leid. Es kommt vor und wird auch wieder vorkommen, aber natürlich ist das ärgerlich. Natürlich sind die Bedingungen für einen Aufenthalt im jeweiligen Staat nach wie vor in nationalen Gesetzen geregelt (in Deutschlad seit 2005 im Aufenthaltsgesetz). Ein Aufenthaltstitel in einem EU-Staat bedingt noch keinen Aufenthalt in einem anderen Staat. An dieser Stelle geht mein Dank an Judith, die mich in den Kommentaren darauf aufmerksam gemacht hat!
Außerdem: Markus Ferber hat mir schon vor geraumer Zeit geantwortet; ich stelle seine Mail einmal nachträglich unten ein.
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Wer nach Deutschland einwandern will, soll sich künftig einem Intelligenztest unterziehen müssen, fordert Peter Trapp, CDU, Vorsitzender des Ausschusses “Inneres, Sicherheit, Ordnung”im Berliner Abgeordnetenhaus in der Bild.
„Wir müssen bei der Zuwanderung Kriterien festlegen, die unserm Staat wirklich nützen. Maßstab muss außer einer guten Berufsausbildung und fachlichen Qualifikation auch die Intelligenz sein.“ Das Thema dürfe nicht weiter tabuisiert werden. Zahlreiche andere Medien gaben die Forderung so wieder.
Ich möchte an dieser Stelle gar nicht weiter auf die Forderung an sich eingehen. Da möge jeder sein eigenes Urteil bilden. Aber ich frage mich schon, ob nicht auch Berliner Innenpolitiker – oder vielleicht gerade Innenpolitiker – grundlegende Kenntnisse des politischen System haben sollten, das die deutsche Politik maßgeblich prägt: die EU.
Keine Binnengrenzen: Personenfreizügigkeit
Unabhängig davon, was man von einer fast utilitaristischen Kosten-Nutzen-Abwägung bei Einwanderung hält: Deutschland könnte so etwas gar nicht durchsetzen.
Schon mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes und der damit verbundenen Personenfreizügigkeit, erst recht, seit der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ großes Projekt der EU ist – also seit mehr als zehn Jahren – sind derlei Zuwanderungsbeschränkungen eines EU-Staats gar nicht mehr denkbar. Wer sich in einem EU-Staat legal aufhält, darf auch in alle anderen legal einreisen (mit Ausnahme der britischen Inseln). Das heißt: Einwanderer aus anderen EU-Staaten dürften auch bei einem „lex trapp“ nach Deutschland kommen. Und bei einem unilateralen Vorgehen, könnten auch „dumme“ Einwanderer weiterhin über den Umweg Europa nach Deutschland immigrieren.
Neue Beschränkungen könnten maximal für Einwanderer aus Drittstaaten eingeführt werden, aber auch das nur auf EU-Ebene.
Ob Peter Trapp das nun nicht wusste oder bewusst zugunsten billiger Polemik ausgespart hat: Man kann seinen Vorschlag getrost ignorieren.
Europaparlamentarier stößt ins selbe Horn
Ungleich spannender und brisanter ist das schon das Statement von Markus Ferber, Europaparlamentarier und Chef der CSU-Europagruppe, der apn zufolge sagte: „Kanada ist da viel weiter und verlangt von Zuwandererkindern einen höheren Intelligenzquotienten als bei einheimischen Kindern. Humane Gründe wie Familiennachzug können auf Dauer nicht das einzige Kriterium für Zuwanderung sein.“
Bei Ferber kann man sich nämlich sicher sein, dass er sich in Sachen EU auskennt. Leider gibt keine der Quellen, die ich gefunden habe, an, ob auch er sich auf Deutschland bezieht oder, was wahrscheinlicher ist, auf die EU. Dann hätten die Agenturen die beiden Aussagen sinnentstellend in den gleichen Kontext gestellt.
Sollte sich auch Ferber auf Deutschland bezogen haben, dann kann man auch ihn ignorieren. Sollte er eine Neuausrichtung der ohnehin schon eher rigiden EU-Migrationspolitik gefordert haben, wäre es interessant zu wissen, ob das seine Privatmeinung ist oder eine, die im Europaparlament Anklang findet.
Ich habe Markus Ferber angeschrieben und werde hier aktualisieren, sobald ich eine Antwort erhalte. Und ich habe auch Peter Trapp angeschrieben. Man weiß ja nicht, ob er in der Bild richtig wiedergegeben wurde.
Antwort von Markus Ferber:
Sehr geehrter Herr Schaible,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die Sie mir aufgrund der Berichterstattung in der Presse haben zukommen lassen. Bitte erlauben Sie mir, dass ich dazu Stellung nehme und erläutere, worauf ich beim Thema Einbürgerungstest hinaus wollte.
Das Zitat wurde sehr verkürzt und stellt nicht richtig dar, worauf es mir beim Thema Einwanderung ankommt. Ich bin der Ansicht, dass zwar humanitäre Kriterien wie beispielsweise Familiennachzug eine Rolle spielen sollten, aber eben nicht ausschließlich. Es sollten auch die sogenannten A-B-C-Kriterien mit einbezogen werden, d.h. Attractiveness – Brain – Capital. Dazu gehören Faktoren wie Ausbildung oder berufliche Qualifikation, die bei der Zuwanderung auch bedacht werden sollten. Meine Aussagen beziehen sich zudem auf die europäische Ebene. Es war nicht meine Absicht, mich in die nationale Diskussion einzumischen. Denn zukünftig sollten wir auf EU-Ebene über einheitliche, klare Kriterien nachdenken, die sich an den zuvor aufgeführten orientieren.
Ich hoffe sehr, mit diesen Informationen verdeutlicht zu haben, worauf ich bei diesem Thema hinaus wollte. Einen Intelligenztest habe ich so nicht gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus Ferber, MdEP
Montag, 28. Juni 2010 14:27
Grundsätzlich ist es ja mal völliger Quatsch die Einwanderung an einen IQ zu koppeln. Wer denkt sich denn sowas aus?
Um da mal aus rechtlicher Sicht was zu sagen:
Freizügigkeit innerhalb der EU gilt zwar, jedoch nur für Menschen mit Erwerbstätigkeit. “Einfach so” kann man also immernoch nicht nach Deutschland (oder in irgendein anderes EU-Land) einwandern.
Ausnahmen davon gibt es für Familienangehörige, die mit nach Deutschland einwandern wollen.
Und für die “neuen” EU Länder gelten die Regeln der Freizuügigkeit auch immernoch nicht.
Montag, 28. Juni 2010 14:42
Welche Länder definierst Du als neu? Die Mitglieder der Ost-Erweiterung sind mittlerweile meines Wissens jedenfalls (fast?) alle Teil des Schengen-Raums.
Keiner sagt, dass Einwanderung in die EU “einfach so” funktioniert, deshalb ja auch “rigide Migrationspolitik” – aber in dem Moment, in dem man in einem EU-Staat legal sich befindet, darf man innerhalb des Schengen-Raums auch in alle anderen Länder einreisen und sich dort drei Monate aufhalten. Und wenn man in einem der anderen Länder arbeitet und eben hier Erwerbsarbeit annimmt – dann kann sich niemand hinstellen und sich beschweren, weil der Arbeiter nicht intelligent genug ist.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Montag, 28. Juni 2010 15:44
Neue Mitgliedsländer sind Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen und Slowenien. Menschen aus diesen Ländern brauche nur für kurzfristige Aufenthalte (3 Monate) kein Visum, danach schon. Das gibts dann nur bei Erwerbstätigkeit oder den anderen Voraussetzungen (Familiennachzug zum Beispiel).
Die Länder definiere übrigens nicht ich als neu, sondern das Sozialgesetzbuch. ;-)
Du darfst das nicht mit dem Schengen Abkommen verwechseln. Schengen besagt nur, dass es innerhalb dieser Länder keine Passkontrollen gibt. Deswegen brauchst du auch für Großbritannien einen Pass, aber kein Visum.
Montag, 28. Juni 2010 16:04
Ok etwas verwirrend.
Der Unterschied zwischen “neuen” und “alten” EU Staaten ist lediglich, dass Menschen aus den “neuen” EU Staaten sich Erwerbstätigkeiten in Deutschland genehmigen lassen müssen.
Generell ist der Aufenthalt bis zu 3 Monaten erlaubt, danach braucht man einen Aufenthaltstitel. Also als EU Bürger. Somit ist das in deinem Artikel angesprochenene Problem geklärt, dass dieser komische IQ-Test rechtlich gesehen Quatsch wäre wegen der Freizügigkeit.
Schwieriges Thema. ;-)
Montag, 28. Juni 2010 17:45
In der Tat etwas verwirrend. Ein bisschen strukturierter wäre nett… ;)
Also. Meine Thesen/mein (geglaubtes) Wissen:
1) Schengen besagt nicht nur, dass es keine Passkontrollen gibt. Es gewährleistet die Personenfreizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums.
Seit Amsterdam ist das auch kein neben dem Vertragswerk stehendes Konstrukt mehr, sondern ist auch in EU-Recht gegossen, was heißt: für alle (Neu-)Mitglieder verpflichtend. Ergo auch für die, die 2004 (und später) dazukamen.
Der Schengen-Raum ist also nicht gleichbedeutend mit der EU, aber es gibt große Überschneidungen (bzw. lediglich wenige Ausnahmeregelungen bei alten, noch nicht volle Umsetzung bei neuen Staaten).
Zu dieser Personenfreizügigkeit gehören neben dem Wegfall der Grenzkontrollen (oder als Voraussetzung dafür, dass die wegfallen können) auch eine gemeinsame Regelung zur Einreise über die Außengrenzen und eine gemeinsame Regelung zur Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen, zur Visa- und Asylpolitik.
Schon deshalb sind nationale Alleingänge gar nicht möglich/erlaubt.
2) EU-Bürger dürfen sich überall zunächst unbegrenzt niederlassen, müssen aber bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten nachweisen, dass sie zum Beispiel eine Arbeitsstelle haben oder einen Studienplatz oder auch nur die Möglichkeit, sich anderweitig selbst zu finanzieren – Freizügigkeit besteht also nicht nur für Erwerbstätige. Es bedarf aber nach drei Monaten einer Aufenthaltserlaubnis.
3) Menschen aus Drittstaaten, die in die EU einreisen wollen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Egal, wo sie einwandern wollen.
Sind sie aber erst mal drin, wurde ihnen erst einmal die Einwanderung gestattet, können sie sich frei bewegen und sich bis zu drei Monate in jedem anderen Land, also auch Deutschland, aufhalten.
(Bei Asylfällen sieht das ja ohnehin etwas anders aus, weil da der Staat zahlen muss; da gibt es ja auch klare Bestimmung hinsichtlich der Zuständigkeit).
Wenn solche legalen Einwanderer aber dann in einem Mitgliedsstaat, z.B. in Deutschland eine Arbeitsstelle finden, dürfen Sie dort auch arbeiten und sich längerfristig aufhalten.
Deutschland dürfte sein Bundesrecht da vermutlich gar nicht ändern (siehe 1)), selbst wenn, dürfte der Punkt 3) aber nicht außer Kraft gesetzt werden – die Regelung wäre mithin wirkungslos.
Montag, 28. Juni 2010 19:46
So, ich versuche das mal ganz strukturiert zu erklären und gehe dann auf deine Punkte ein.
Grundsätzlich gilt das EU Recht, also das Freizügigkeitsgesetz/EU. Dieses besagt, dass sich Unionsbürger grundsätzlich kurzfristig (3 Monate) in anderen Mitgliedsstaaten aufhalten dürfen.
Möchte man als “neuer” EU Bürger in dieser Zeit arbeiten, benötigt man dafür eine Erlaubnis.
Ein langfristiger Aufenthalt widerrum ist nur möglich mit Aufenthaltstitel und das ist nach nationalem Recht geregelt.
Freizügigkeit bedeutet nicht, dass ich überall für immer leben darf sondern, dass ich mich in der EU frei bewegen darf.
Allerdings erwirbt ein EU Bürger nach 5 Jahren automatisch das Recht sich in Deutschland niederzulassen, wenn er so lange rechtmäßig hier war.
Die Regelungen bei Drittländern sind generell anders. Dort gibt es so genannte “Negativstaater”, die immer ein Visum brauchen und “Positivstaater”, die erst bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten ein Visum brauchen. Möchte man wirklich einwandern nach Deutschland, brauchen alle Bürger einen Aufenthaltstitel. Diese gibt es in Form einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis.
Es gibt also weiterhin die nationalen Regelungen, trotz EU Recht. Das ist übrigens immer so. Die EU regelt Generelles, die genaue Umsetzung findet national statt.
Zum Thema Schengen: Schengen hebt die Grenzkontrollen auf. Es regelt absolut nichts über die Freizügigkeit, also über den Aufenthalt in den Ländern.
Schengen und EU sind immernoch zwei verschiedenen Dinge. Es überschneiden sich natürlich die meisten Länder, es sind trotzdem immernoch verschiedene Gesetzesregelungen.
Jetzt zu deinen Punkten:
1) Wie oben erläutert. Schengen regelt nicht das Aufenthaltsrecht.
2) “Niederlassen” ist in dem Zusammenhang falsch. Kurzfristig aufhalten ja, wirklich niederlassen wie oben erläutert.
3) Falsch. Wenn ein Nicht-EU-Bürger einreist mit Visum gilt dieses für Deutschland. Visum ist nach Aufenthaltsgesetz geregelt und damit nach nationalem Recht. Das ist nicht auf andere EU Staaten übertragbar.
Zu deinem Asylthema kann ich nichts sagen, damit kenne ich mich nicht aus.
So ich hoffe jetzt habe ich Licht ins Dunkle gebracht.
Ich könnte dir jetzt auch zu allem die Gesetzestexte nennen, aber das wäre nun wirklich etwas zu viel. ;-)
Montag, 28. Juni 2010 21:38
Vielen Dank für die Antwort!
Einiges leuchtet ein, einiges halte ich nach wie vor für nicht richtig – Gesetzestexte/Paragraphen/Quellen wären deshalb super… Wenn es Dir nichts aumacht, sie rauszusuchen, natürlich. Mir fehlt dafür gerade die Zeit.
Dann gibts vielleicht morgen mehr.
Montag, 28. Juni 2010 22:00
Das kannst du mir schon so glauben, ich steh kurz vor der Prüfung ich bin mir da sehr sicher. ;-)
Generell ist eine Aufenthaltgenehmigungspflicht nach § 4 AufenthG geregelt. Die Dinge mit der Freizügigkeit im FreizügigG/EU. Schengen ist im SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) geregelt.
Die Sachen mit Positiv-/Negativstaaten sind in der Aufenthaltsverordnung.
Allerdings sind diese Sachen schon schwierig zu lesen, wenn du sonst nicht damit vertraut bist. Man muss schon die generellen Dinge über EU-Recht und nationales Recht wissen, um die “Hierachie” zu verstehen.
Auch gut erklärt ist es auf der Seite des Auswärtigen Amtes, allerdings nicht so ausführlich wie ich es hier geschrieben habe.
Dienstag, 16. November 2010 13:45
Die Intelligenztests sind doch vööllig aus der Luft gegriffen. Man sollte die Politiker, die derartige Aussagen äußer, abstrafen.