Intelligenztest für Zuwanderer? Dem steht schon die EU im Weg
Montag, 28. Juni 2010 12:15
*Update 13.07.2010, 16.37: Wichtige Bemerkung vorab – der folgende Text ist so tatsächlich falsch, Unsinn, Quatsch. All sowas. Ich habe mich da vertan, das tut mir leid. Es kommt vor und wird auch wieder vorkommen, aber natürlich ist das ärgerlich. Natürlich sind die Bedingungen für einen Aufenthalt im jeweiligen Staat nach wie vor in nationalen Gesetzen geregelt (in Deutschlad seit 2005 im Aufenthaltsgesetz). Ein Aufenthaltstitel in einem EU-Staat bedingt noch keinen Aufenthalt in einem anderen Staat. An dieser Stelle geht mein Dank an Judith, die mich in den Kommentaren darauf aufmerksam gemacht hat!
Außerdem: Markus Ferber hat mir schon vor geraumer Zeit geantwortet; ich stelle seine Mail einmal nachträglich unten ein.
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Wer nach Deutschland einwandern will, soll sich künftig einem Intelligenztest unterziehen müssen, fordert Peter Trapp, CDU, Vorsitzender des Ausschusses “Inneres, Sicherheit, Ordnung”im Berliner Abgeordnetenhaus in der Bild.
„Wir müssen bei der Zuwanderung Kriterien festlegen, die unserm Staat wirklich nützen. Maßstab muss außer einer guten Berufsausbildung und fachlichen Qualifikation auch die Intelligenz sein.“ Das Thema dürfe nicht weiter tabuisiert werden. Zahlreiche andere Medien gaben die Forderung so wieder.
Ich möchte an dieser Stelle gar nicht weiter auf die Forderung an sich eingehen. Da möge jeder sein eigenes Urteil bilden. Aber ich frage mich schon, ob nicht auch Berliner Innenpolitiker – oder vielleicht gerade Innenpolitiker – grundlegende Kenntnisse des politischen System haben sollten, das die deutsche Politik maßgeblich prägt: die EU.
Keine Binnengrenzen: Personenfreizügigkeit
Unabhängig davon, was man von einer fast utilitaristischen Kosten-Nutzen-Abwägung bei Einwanderung hält: Deutschland könnte so etwas gar nicht durchsetzen.
Schon mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes und der damit verbundenen Personenfreizügigkeit, erst recht, seit der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ großes Projekt der EU ist – also seit mehr als zehn Jahren – sind derlei Zuwanderungsbeschränkungen eines EU-Staats gar nicht mehr denkbar. Wer sich in einem EU-Staat legal aufhält, darf auch in alle anderen legal einreisen (mit Ausnahme der britischen Inseln). Das heißt: Einwanderer aus anderen EU-Staaten dürften auch bei einem „lex trapp“ nach Deutschland kommen. Und bei einem unilateralen Vorgehen, könnten auch „dumme“ Einwanderer weiterhin über den Umweg Europa nach Deutschland immigrieren.
Neue Beschränkungen könnten maximal für Einwanderer aus Drittstaaten eingeführt werden, aber auch das nur auf EU-Ebene.
Ob Peter Trapp das nun nicht wusste oder bewusst zugunsten billiger Polemik ausgespart hat: Man kann seinen Vorschlag getrost ignorieren.
Europaparlamentarier stößt ins selbe Horn
Ungleich spannender und brisanter ist das schon das Statement von Markus Ferber, Europaparlamentarier und Chef der CSU-Europagruppe, der apn zufolge sagte: „Kanada ist da viel weiter und verlangt von Zuwandererkindern einen höheren Intelligenzquotienten als bei einheimischen Kindern. Humane Gründe wie Familiennachzug können auf Dauer nicht das einzige Kriterium für Zuwanderung sein.“
Bei Ferber kann man sich nämlich sicher sein, dass er sich in Sachen EU auskennt. Leider gibt keine der Quellen, die ich gefunden habe, an, ob auch er sich auf Deutschland bezieht oder, was wahrscheinlicher ist, auf die EU. Dann hätten die Agenturen die beiden Aussagen sinnentstellend in den gleichen Kontext gestellt.
Sollte sich auch Ferber auf Deutschland bezogen haben, dann kann man auch ihn ignorieren. Sollte er eine Neuausrichtung der ohnehin schon eher rigiden EU-Migrationspolitik gefordert haben, wäre es interessant zu wissen, ob das seine Privatmeinung ist oder eine, die im Europaparlament Anklang findet.
Ich habe Markus Ferber angeschrieben und werde hier aktualisieren, sobald ich eine Antwort erhalte. Und ich habe auch Peter Trapp angeschrieben. Man weiß ja nicht, ob er in der Bild richtig wiedergegeben wurde.
Antwort von Markus Ferber:
Sehr geehrter Herr Schaible,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die Sie mir aufgrund der Berichterstattung in der Presse haben zukommen lassen. Bitte erlauben Sie mir, dass ich dazu Stellung nehme und erläutere, worauf ich beim Thema Einbürgerungstest hinaus wollte.
Das Zitat wurde sehr verkürzt und stellt nicht richtig dar, worauf es mir beim Thema Einwanderung ankommt. Ich bin der Ansicht, dass zwar humanitäre Kriterien wie beispielsweise Familiennachzug eine Rolle spielen sollten, aber eben nicht ausschließlich. Es sollten auch die sogenannten A-B-C-Kriterien mit einbezogen werden, d.h. Attractiveness – Brain – Capital. Dazu gehören Faktoren wie Ausbildung oder berufliche Qualifikation, die bei der Zuwanderung auch bedacht werden sollten. Meine Aussagen beziehen sich zudem auf die europäische Ebene. Es war nicht meine Absicht, mich in die nationale Diskussion einzumischen. Denn zukünftig sollten wir auf EU-Ebene über einheitliche, klare Kriterien nachdenken, die sich an den zuvor aufgeführten orientieren.
Ich hoffe sehr, mit diesen Informationen verdeutlicht zu haben, worauf ich bei diesem Thema hinaus wollte. Einen Intelligenztest habe ich so nicht gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus Ferber, MdEP
Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (9) | Autor: Jonas Schaible