Burkaverbot: Schweizerische Justizministerin und die rechtliche Willkür
Eveline Widmer-Schlumpf ist Mitglied des schweizerischen Bundesrates, der obersten Exekutivebehörde, und dort Vorsteherin des Polizei- und Justizdepartements – also so etwas wie die Justizministerin der Schweiz. Widmer-Schlumpf hat sich in einem Interview mit dem Sonntag zur Diskussion über ein mögliches Burka-Verbot in der Schweiz geäußert.
Der Tagesspiegel zitiert sie mit den Worten:
„Ich bin gegen jede Form von Vermummung. Ich möchte im öffentlichen Raum das Gesicht des Gegenübers sehen, nicht nur die Augenpartie. [...] Die Freiheit einer Burka-Trägerin hört dort auf, wo sich andere dadurch bedrängt oder verunsichert fühlen“
Man muss sich die Tragweite dieser Aussage bewusst machen: Widmer-Schlumpf fordert hier nicht weniger als ein völlig willkürliches Recht.
Die Freiheit eines Individuums findet bei ihr seine Grenzen schließlich nicht mehr in der Freiheit eines anderen Individuums, sondern dort, wo sich ein anderes Individuum bedrängt oder verunsichert fühlt. Weil aber von außen nicht feststellbar ist, wie sehr sich eine Person verunsichert fühlt oder ab wann, weil Fühlen etwas völlig Subjektives ist, kann eine Abwägung nicht stattfinden: Während die Einschränkung der Freiheit bewertet werden kann, ist das bei der Verunsicherung nicht möglich.
Eine Burkaträgerin könnte beispielsweise geltend machen, dass ein Verbot die Freiheit ihrer Religionsausübung sowie die Freiheit, sich zu kleiden, wie sie möchte, beeinträchtigt. Dagegen stünde nun etwa die Aussage einer Burka-Gegnerin, z.B. Widmer-Schlumpfs, sie fühle sich in viel stärkerem Maße von der Burka verunsichert und bedrängt. Auf welcher Grundlage könnte man dieser Aussage widersprechen? Wie sollte hier abgewogen werden?
Müssten sich Punker die Haare schneiden?
Wie sollte also ein solches Recht aussehen? Wer kann wann eine Verunsicherung oder Bedrängung geltend machen? Wenn sich jemand durch Bikinis im Schwimmbad, Händchen haltende schwule Pärchen, Obdachlose, Frisuren der Punker, Bettler, Baseballcaps, Bier trinkende Menschen oder riesige Sonnenbrillen verunsichert oder bedrängt fühlt – was dann? Und was, wenn jemand geltend macht, der Vollbart oder der breitkrempige Hut oder die dicke Schicht Schminke oder die riesige Sonnenbrille verhindere, dass er das Gesicht des Gegenübers sehen könne?
Finden dann die Rechte von Bikiträgern, Schwulen, Hutträgern, Obdachlosen, Punkern, Bettlern, Hip-Hoppern oder Sonnebrillenträgern auch ihre Grenzen? Muss das alles verboten werden? Oder wird das Recht so angepasst, dass alles zunächst erlaubt ist, sich Punker aber die Haare schneiden und Schwule das Händchen-Halten aufgeben müssen, sobald sich eine Person darüber mokiert?
Das wäre eine Möglichkeit – allerdings eine, die kaum umzusetzen sein dürfte.
Die Tyrannei der Mehrheit
Die vielleicht einzige umsetzbare Möglichkeit wäre, die Empfindung der Mehrheit als Maßstab zu nehmen und das Recht allein positiv zu interpretieren – was die Mehrheit als bedrohlich oder verunsichernd empfindet, gilt als bedrohlich oder verunsichernd und ist zu unterlassen. Die Folge wäre eine absolute Willkürherrschaft, die seit Alexis de Tocqueville so oft zitierte Tyrannei der Mehrheit über Minderheiten. Eine Demokratie westlichen Typs wäre mit dem Widmer-Schlumpfschen Prinzip des Bedrohungsgefühls oder der Verunsicherung nicht in Einklang zu bringen.
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Siehe auch:
Montag, 10. Mai 2010 16:49
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Felix Neumann und Felix Neumann, Jonas Schaible erwähnt. Jonas Schaible sagte: Die Schweizerische Justizministerin fordert in Interview implizit die Tyrannei der Mehrheit: http://bit.ly/ax1rA3 #burka #islam #rechtsstaat [...]
Dienstag, 11. Mai 2010 13:49
[...] exzellenten Artikel von Joachim Schaible zur rechtlichen Willkür, die Justizministerin Widmer-Schlumpf anstrebt, einerseits und zur (fehlenden) Logik hinter den [...]
Montag, 7. Juni 2010 13:58
[...] Bikinis im Schwimmbad, Händchen haltende, schwule Pärchen, Obdachlose, Frisuren der Punker, Bettle… [...]