Beiträge vom 10. Mai 2010

Burkaverbot: Schweizerische Justizministerin und die rechtliche Willkür

Montag, 10. Mai 2010 16:30

Eveline Widmer-Schlumpf ist Mitglied des schweizerischen Bundesrates, der obersten Exekutivebehörde, und dort Vorsteherin des Polizei- und Justizdepartements – also so etwas wie die Justizministerin der Schweiz. Widmer-Schlumpf hat sich in einem Interview mit dem Sonntag zur Diskussion über ein mögliches Burka-Verbot in der Schweiz geäußert.
Der Tagesspiegel zitiert sie mit den Worten:

„Ich bin gegen jede Form von Vermummung. Ich möchte im öffentlichen Raum das Gesicht des Gegenübers sehen, nicht nur die Augenpartie. [...] Die Freiheit einer Burka-Trägerin hört dort auf, wo sich andere dadurch bedrängt oder verunsichert fühlen“

Man muss sich die Tragweite dieser Aussage bewusst machen: Widmer-Schlumpf fordert hier nicht weniger als ein völlig willkürliches Recht.
Die Freiheit eines Individuums findet bei ihr seine Grenzen schließlich nicht mehr in der Freiheit eines anderen Individuums, sondern dort, wo sich ein anderes Individuum bedrängt oder verunsichert fühlt. Weil aber von außen nicht feststellbar ist, wie sehr sich eine Person verunsichert fühlt oder ab wann, weil Fühlen etwas völlig Subjektives ist, kann eine Abwägung nicht stattfinden: Während die Einschränkung der Freiheit bewertet werden kann, ist das bei der Verunsicherung nicht möglich.
Eine Burkaträgerin könnte beispielsweise geltend machen, dass ein Verbot die Freiheit ihrer Religionsausübung sowie die Freiheit, sich zu kleiden, wie sie möchte, beeinträchtigt. Dagegen stünde nun etwa die Aussage einer Burka-Gegnerin, z.B. Widmer-Schlumpfs, sie fühle sich in viel stärkerem Maße von der Burka verunsichert und bedrängt. Auf welcher Grundlage könnte man dieser Aussage widersprechen? Wie sollte hier abgewogen werden?

Müssten sich Punker die Haare schneiden?

Wie sollte also ein solches Recht aussehen? Wer kann wann eine Verunsicherung oder Bedrängung geltend machen? Wenn sich jemand durch Bikinis im Schwimmbad, Händchen haltende schwule Pärchen, Obdachlose, Frisuren der Punker, Bettler, Baseballcaps, Bier trinkende Menschen oder riesige Sonnenbrillen verunsichert oder bedrängt fühlt – was dann? Und was, wenn jemand geltend macht, der Vollbart oder der breitkrempige Hut oder die dicke Schicht Schminke oder die riesige Sonnenbrille verhindere, dass er das Gesicht des Gegenübers sehen könne?
Finden dann die Rechte von Bikiträgern, Schwulen, Hutträgern, Obdachlosen, Punkern, Bettlern, Hip-Hoppern oder Sonnebrillenträgern auch ihre Grenzen? Muss das alles verboten werden? Oder wird das Recht so angepasst, dass alles zunächst erlaubt ist, sich Punker aber die Haare schneiden und Schwule das Händchen-Halten aufgeben müssen, sobald sich eine Person darüber mokiert?
Das wäre eine Möglichkeit – allerdings eine, die kaum umzusetzen sein dürfte.

Die Tyrannei der Mehrheit

Die vielleicht einzige umsetzbare Möglichkeit wäre, die Empfindung der Mehrheit als Maßstab zu nehmen und das Recht allein positiv zu interpretieren – was die Mehrheit als bedrohlich oder verunsichernd empfindet, gilt als bedrohlich oder verunsichernd und ist zu unterlassen. Die Folge wäre eine absolute Willkürherrschaft, die seit Alexis de Tocqueville so oft zitierte Tyrannei der Mehrheit über Minderheiten. Eine Demokratie westlichen Typs wäre mit dem Widmer-Schlumpfschen Prinzip des Bedrohungsgefühls oder der Verunsicherung nicht in Einklang zu bringen.

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Von politischem Journalismus und Politikjournalismus

Montag, 10. Mai 2010 11:19

Der Deutschlandfunk hat es getan. Wikipedia tut es. Heribert Prantl hat es getan. Und das ist nur eine willkürliche Auswahl.

Sie alle sprechen vom politischen Journalismus oder dem politischen Journalisten. Sie alle meinen: Politikjournalismus oder den Politikjournalisten.[1]

Diese Unterscheidung mag wie eine unwichtige semantische Kleinigkeit anmuten, sie verändert aber die Aussage zentral. Es ist ein Unterschied, ob sich jemand als Politikjournalist versteht oder als politischer Journalist: Der eine berichtet über Politik, der andere macht Politik, oder möchte sie machen.

Das Wirtschaftsressort ist nicht automatisch ein wirtschaftliches Ressort (auch wenn viele Verleger Freudensprünge machten, wäre dem so) und das Kulturressort ist nicht zwingend ein kulturelles Ressort. Ein Sportjournalist kann durchaus ein überaus unsportlicher Journalist sein, ein Religionsjournalist kann über Religion schreiben, aber nicht religiös sein.

Politischer Journalismus braucht keinen Politikjournalismus – und umgekehrt

Politischer Journalismus kann auch im Feuilleton oder im Wirtschaftsteil stattfinden. Wenn ein Kulturredakteur einen Roman eines bekannten chinesischen Regimekritikers rezensiert (und sich darauf beschränkt), ist das mitunter ein hochgradig politischer Akt – und wird dadurch trotzdem kein Politikjournalismus.
Und umgekehrt betreibt auch der sich als völlig unpolitisch verstehende Sportjournalist, der als Aushilfe in der Lokalzeitung den Ablauf der Gemeinderatssitzung protokollieren muss, in diesem Moment Politikjournalismus.

Will heißen: Das Politikressort bleibt zunächst einmal das Politikressort und nicht das politische Ressort. Dass Politikjournalisten im Politikressort nicht nur Politikjournalismus, sondern auch politischen Journalismus machen können, steht außer Frage, betrifft aber eine andere Ebene. Das Politisch-Sein ist keine notwendige Bedingung für das Arbeiten als Politikjournalist – und umgekehrt. Denn: “Politikjournalist” ist eine Berufsbezeichnung. “Politischer Journalist” ist ein individuelles Selbstverständnis.

Das Publikum hat ein Recht auf begriffliche Präzision

Wenn nun ein Journalist dieses Selbstverständnis über die Berufsbezeichnung stellt und sich als politischer Journalist bezeichnet, betont er damit das Einmischen, das Gestalten. Damit verlässt er aktiv die Rolle des Vermittlers zwischen Politik und Publikum. Das ist vermutlich ein legitimes Berufsverständnis, aber eben ein völlig anderes als das des klassischen objektiven Berichterstatters, der sich mit keiner Sache gemein macht. Und das Publikum sollte erfahren, woran es ist.

Umso wichtiger ist es, die Begriffe des politischen Journalismus und des Politikjournalismus reflektiert und bewusst zu gebrauchen – und nicht synonym.

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[1] Das ist in den einzelnen Fällen natürlich Interpretation. Es ist natürlich möglich, dass jeder Benutzung des Begriffs “politischer Journalismus” die im Artikel dargestellte Unterscheidung zugrunde liegt. Den Eindruck habe ich unter Berücksichtigung des Kontexts, in dem der Begriff jeweils fällt, allerdings nicht. Ich kann diesen Eindruck aber nicht im Einzelfall beweisen, das gebe ich gerne zu – das ändert aber auch nichts an der generellen Aussage des Textes.

Thema: Journalismus | Kommentare (1) | Autor: