Beiträge vom 4. Mai 2010

Bistum Regensburg mahnt Stefan Niggemeier ab

Dienstag, 4. Mai 2010 22:38

Nach regensburg-digital hat das Erzbistum Regensburg nun Stefan Niggemeier auf dem Kieker. Wie er selbst so treffend bemerkt:

“Die Diözese Regensburg hat nun auch mich abgemahnt. Sie geht also nicht mehr nur gegen Artikel über ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch eines Pfarrers vor elf Jahren vor. Sie geht auch gegen Artikel vor, die darüber berichten, wie sie gegen diese Artikel vorgeht.”

Verrückte Welt. Bitte bei Stefan Niggemeier die ganze Geschichte lesen, dazu seinen furiosen Artikel “Über Abmahnungen” und den inkriminierten und ebenso guten Text.

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Verschleierung von Positonen: Argumentationen gegen Burkas tragen nicht

Dienstag, 4. Mai 2010 22:22

Burkaverbote werden aktuell auf breiter Front diskutiert: In Belgien hat das Parlament eines beschlossen[1], Joachim Herrmann (CSU) forderte schon vor einiger Zeit eines für den Öffentlichen Dienst, Silvana Koch-Mehrin (FDP) möchte eines, das in der gesamten Öffentlichkeit gilt, und auch in der Schweiz scheinen sich Verbote anzubahnen.

Nun kann man aus verschiedenen Gründen gegen die Totalverhüllung von Frauen sein und man kann auf verschiedene Arten für ein Verbot von Burka und Nikab argumentieren. Der Weg, den die oben genannten Personen gewählt haben, führt allerdings in logische Nirvana.
Denn: Sie alle argumentieren mit den Freiheitsrechten der Frau.

Die Burka sei eines der schärfsten Zeichen für die Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen. “Sie ist mit unseren Wertvorstellungen von einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft überhaupt nicht zu vereinbaren.”

(Quelle: SZ, Zitat Joachim Herrmann)

„Wer Frauen verhüllt, nimmt ihnen das Gesicht und damit ihre Persönlichkeit. Die Burka ist ein massiver Angriff auf die Rechte der Frau, sie ist ein mobiles Gefängnis. Die vollständige Verhüllung von Frauen ist ein aufdringliches Bekenntnis zu Werten, die wir in Europa nicht teilen.“

(Silvana Koch-Mehrin)

„Die Burka sei ein «Machtsymbol der Dominanz des Mannes über die Frau», betonten die Befürworter. Die Totalverhüllung sei nicht Ausdruck einer religiösen Überzeugung. Sie verhindere vielmehr die Integration.“

(Quelle: Der Tagesanzeiger über den Beschluss für eine Standesinitiative im schweizerischen Kanton Aargau)

Sein oder Sollen?

Also: Kern all dieser Argumentationen ist die Freiheit der Frau, die geschützt werden müsse. Weil die Burka ein Symbol für die Unterdrückung der (Freiheitsrechte der) Frau darstelle, müsse das Tragen verboten werden, weil, ja weil die jeweiligen Länder solche mit freiheitlicher Grundordnung sind, in denen die Freiheit und die Gleichheit der Menschen zentrale Werte sind.
Diese Argumentation ist allerdings völlig unsinnig.

Zunächst einmal: Die Forderung nach einem Burkaverbot (also die Aussage: „Die Burka soll verboten werden“) ist eine normative Aussage. Eine Aussage, die eben auf ein Sollen abzielt, nicht auf ein Sein. Deshalb ist ihr empirisch kaum beizukommen, weil sie sich auf eine völlig andere Ebene bezieht. Zwischen Sein und Sollen, so lehrt uns Humes Gesetz, besteht keine zwingende Verbindung. Will man normativ argumentieren, muss man sich auf bestimmte Prämissen normativer Art stützen. Man muss klar machen, von welchen Sollens-Aussagen man ausgeht – und dann kohärent argumentieren. Ob kohärent argumentiert wird, kann rein logisch geprüft werden.

Alle wider die Kohärenz

Der größte Fehler, den es dabei zu vermeiden gilt, ist ein Widerspruch in sich. Die Folgerung darf nicht der Prämisse widersprechen – tut sie es doch, ist die Aussage logisch unsinnig; damit ist sie entwertet – auf eine Auseinandersetzung mit etwaigen empirischen Aussagen, die unterstützend getroffen werden, kann getrost verzichtet werden.
Wie sieht es im vorliegenden Fall aus? Die Prämissen, die allen (in etwa) gemein sind, lauten:
Prämisse I: Menschen sind alle gleichwertig (Auch das ist eine normative, eine Sollens-Aussage: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden)
Prämisse II: Niemand darf einen anderen Menschen zu einer Handlung zwingen, die er nicht möchte, niemand darf die Freiheit eines anderes beschneiden (Sollens-Aussage)[2].
Prämisse III: Die Burka kann ein Indiz sein für Unterdrückung der Frauen, für Beschneidung ihrer Freiheitsrechte. (Empirische Aussage – diese Aussage kann man empirisch prüfen)
Aus diesen normativen Grundpositionen, die zunächst einmal nicht falsch oder richtig oder gut oder schlecht sind, folgt (logisch korrekt): Es ist abzulehnen, dass Frauen dazu gezwungen werden, eine Burka zu tragen.
Daraus folgt aber nicht: Es ist abzulehnen, dass Frauen Burka tragen, wenn sie das möchten.
Und völlig widersinnig wird es, wenn man individuelle Freiheit als höchsten Wert setzt (der nur durch Freiheitsrechte anderer beschnitten werden darf), und dann daraus abgeleitet fordert, die faktische Freiheit von Individuen (der Frauen, die freiwillig Burka tragen) zu beschneiden, weil das, was sie tun (oder tragen), ein Symbol für Freiheitsbeschneidung ist.
Man würde so die faktische Freiheit um des Symbols der Freiheit beschneiden – was ein logischer Widerspruch zu den Prämissen (faktischer Freiheit ist oberster Wert) ist.

Das heißt: Die Argumentation, man solle Burkas verbieten, weil sie ein Symbol der Unterdrückung seien und nicht zu unseren hiesigen Werten passten, trägt nicht. Sie ist logischer Unsinn. Was im Übrigen bedeutet, dass es völlig egal ist, ob es 10, 100 oder 100 000 Frauen sind, die freiwillig Burkas tragen, oder keine einzige. Es ist dann auch egal, ob die empirische Aussage, Burkas seien ein Symbol für Beschneidung von Freiheitsrechten, empirisch wahr ist oder nicht.
(Und man kann sich auch das plausible Argument sparen, Strafen für das Tragen von Burkas träfen ja die Falschen, wenn die Frauen gegen ihren Willen verhüllt werden. Oder, anders ausgedrückt: Strafen wären wirkungslos, weil sie keinen Gesinnungswandel bewirken könnten, da die Bestraften ja bereits so dächten, wie gefordert).

Ebenfalls logisch widersprüchlich ist es, sich auf den westlichen Wertekanon – der auch Religionsfreiheit beinhaltet – zu berufen, und dann Maßnahmen gegen Symbole einer speziellen Religion zu fordern (analog gilt das für Forderungen nach Minarettverboten).

Mögliche Argumentationen für ein Burkaverbot

All das heißt, wie eingangs erwähnt, allerdings nicht, dass man nicht für ein Burkaverbot plädieren kann. Man kann. Man muss sich allerdings auf andere normative Sollens-Aussagen stützen, als es die zitierten Personen taten.

  • Wenn man für sich die Prämisse setzt, die hiesige Gesellschaft soll eine christliche geprägte sein – dann kann man Burkas als Symbol des Islam ablehnen.
  • Man kann sagen, der Islam, den man ablehnt, soll hierzulande nicht frei ausgelebt werden dürfen.
  • Man kann sagen: Der hiesige Staat soll ein laizistischer sein. Dann kann man die religiösen Symbole Burka/Nikab in der Öffentlichkeit verbieten wollen – muss dann aber jedes religiöse Symbol jeder Religion verbieten wollen.
  • Man kann sagen: Öffentliche Sicherheit soll wichtiger sein als die Freiheit, sich beliebig, auch religiös motiviert, zu kleiden. Dann kann man ein Burkaverbot fordern, weil sich so ein Terrorist tarnen könnte, muss aber jede Form von Verhüllung/Bedeckung des ganzen Körpers verbieten wollen.
  • Man kann sagen: Menschen sollen ihre Gesichter zeigen, weil das Respekt gegenüber den anderen ausdrückt – dann gilt das gleiche wie im Fall der öffentlichen Sicherheit.

Verschleierung von Positionen

Allein, so argumentieren die wenigsten Burka-Gegner. Das bedeutet: All die vorgeblich liberalen Kämpfer für Freiheitsrechte sind sich entweder über ihre eigenen Sollens-Vorstellungen nicht im Klaren oder können nicht kohärent argumentieren – oder versuchen bewusst, ihre Ablehnung dem Islam gegenüber (und ihre Forderung nach einem Bruch mit dem westlichen Freiheits- und Gleichheitsdenken) mit liberalen Schein-Argumenten zu, nun, verschleiern. Und das wäre erstens ironisch und zweitens gefährlich.

[1] Auch wenn es darin nicht nur um Burkas geht.
[2] Wir lassen außer Acht, dass Freiheitsrechte natürlich ihre Schranken haben – nach allgemeinem Verständnis hierzulande sind diese Schranken die Freiheitsrechte des anderen.


Siehe auch:

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