Dokumentation: Mailverkehr mit Martin Dörmann, MdB der SPD
Hier sind sowohl die Mail, die ich am 16.12.09 an die Pressestelle der SPD gesandt hatte, nachdem heise online über ein Schreiben des BKA an Edelgard Bulmahn berichtet hatte, als auch die Antwort von Martin Dörmann, dem meine Anfrage offensichtlich “zwischenzeitlich” (und den Rest der Zeit?) an ihn weitergeleitet wurde.
Im Beitrag “Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD” habe ich meine konkreten Fragen und seine Antworten aufgelistet und analysiert. Dieser Beitrag dient der Dokumentation – möglicherweise möchte ja jemand den genauen Wortlaut nachlesen oder traut mir nicht.
Meine E-Mail:
Guten Tag,
heise online berichtete heute unter der Überschrift „Websperren: Kinderporno-Täter bevorzugen USA und Deutschland als Serverstandorte“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. Grundlage der Daten des BKA seien Auswertungen dänischer Strafverfolger gewesen. Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
Heise online bezieht sich auf das Schreiben des BKA, das dem Portal angeblich vorliegt.Dazu hätte ich einige Fragen:
Stimmen diese Informationen?
Gab es fragliches Schreiben des BKA?
Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?
Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen Abgeordneten bekannt?Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ (Zitat heise online), warum antwortete dann die Bundesregierung, an der damals auch die SPD beteiligt war, auf eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:
Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?
Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.
Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“
Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.
Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?
Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen? Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?
Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?
Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?
Nennt das BKA hier Namen von Staaten?Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?
Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.
Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?
Antwort von Dörmanns Büro:
Sehr geehrter Herr Schaible,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an das Büro von Herrn Dörmann, MdB weitergeleitet wurde, da dieser zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Zugangserschwerungsgesetz ist.
Nach der Weihnachtspause ist unser Büro erst jetzt wieder besetzt. Wir werden Ihre Anfrage Herrn Dörmann vorlegen. Wir nutzen diese Zwischenmitteilung an Sie, um Ihnen anliegend einen aktuellen Text von Herrn Dörmann zur Verfügung zu stellen, der insbesondere auf die aktuelle Position der SPD-Bundestagsfraktion bezüglich des Zugangerschwerungsgesetzes eingeht. Wir gehen davon aus, dass damit Ihre diesbezügliche Frage, die Sie am Ende Ihrer Anfrage stellen, beantwortet ist.
Rein vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass Fragen, die konkret die Kenntnis der Bundesregierung zu bestimmten Informationen betreffen, sinnvollerweise in erster Linie an diese gerichtet werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Drögemöller
Wiss. Mitarbeiter
Antwort von Martin Dörmann, MdB:
Sehr geehrter Herr Schaible,
nochmals vielen Dank für Ihre eMail an die SPD-Bundestagsfraktion vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an mich weitergeleitet wurde, da ich der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das
Zugangserschwerungsgesetz bin.
Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen.
Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,11026,00.pdf), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.
Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der
Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.
Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor. Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen. Tatsache ist, dass
seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/24487981_kw22_wirtschaft/index.html)
Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.
Die SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls wird weiter nachhaltig darauf drängen, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sowohl im Inland als auch im Ausland zu löschen und die hierfür notwendigen Schritte konsequent umzusetzen.
Ich gehe davon aus, dies ist auch in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB