Beiträge vom Januar, 2010

Denn alles andere ist Alltag!

Freitag, 29. Januar 2010 13:38

Die Süddeutsche berichtete gestern über eine völlig missratene Werbung (siehe unten) des Österreichischen Bundesheers, mit der “junge Menschen ab 18″ dazu bewegt werden sollen, sich doch der Armee anzuschließen. Auch die taz und SPON schließen sich heute der Berichterstattung und der Kritik an: Der Clip sei sexistisch und bediene billige Klischees. Frauenrechtsgruppen aus Österreich liefen Sturm.
Und all das völlig zu Recht.

Ein Alltag voller Waffen

Etwas anderes, das aber offenbar niemanden stört, ist der letzte Satz: “Denn alles andere ist Alltag”.
Man muss sich, um die Tragweite dieses Satzes wirklich zu begreifen, den Clip einmal genau ansehen.
Bevor der wirkliche Film beginnt, sieht man einen Trailer mit stilisierten Figuren auf gelbem Hintergrund. Zuallererst: Ein Soldat mit Maschinengewehr, der anlegt. Dann einer mit Gasmaske. Dann einer, der ein Kind hochhebt – vermutlich Symbol für humanitäre Hilfe. Dann setzt sich ein Soldat den Helm auf – und zum Schluss darf noch einmal einer in die Knie gehen und das Maschinengewehr im Anschlag halten.
Schnitt zum Film: Als der Panzer einfährt, zeigt die Kamera zuerst das erschrockene Gesicht des glaztköpfigen Autobesitzers. Dann filmt die Kamera aus der Sicht des Panzerfahrers, bzw. filmt eher direkt am Kanonenrohr entlang – als seien Macho und seine Damen im Visier des Panzers.
Als der Soldat aus dem Panzer aussteigt, streichelt er das Kanonenrohr. Als die Damen auf seine Frage nach einer Spritztour zu jubeln beginnen, sagt er: “Kommt zum Bundesheer, da könnt ihr Panzer fahren!”
Als der Panzer abdreht, um wegzufahren, stoppt die Kamera kurz und das Kanonenrohr zeigt direkt auf den Zuschauer.

Dann weisen die Damen den Macho ab, rennen dem Panzer hinterher. Schnitt. Ein Panzer fährt durch die Landschaft. Ein Sprecher verkündet: “Das Österreichische Bundesheer bietet einmalige Chancen für die Jugend ab 18. Denn alles andere ist Alltag!”

Einmal abgesehen von der sexistischen Aussage, als Soldat liefen einem die Frauen scharenweise hinterher, besteht die ausgesprochen martialische Botschaft des Clips vorwiegend in Waffen, Waffen, Waffen und Waffen. Damit umzugehen ist also die einmalige Chance, die Möglichkeit, dem tristen Alltag – der so ganz ohne Waffen auskommt – zu entfliehen.
Für ein selbsternanntes “Friedensheer” ist das eine erstaunlich platte, aber auch erstaunlich entlarvende Botschaft.

Kein Einzelfall

Auch der Clip “Die Garde” wirbt übrigens am Ende mit den Schlagwörtern: “Team – Leistung – Sport – Erlebnis“.

Außerdem: Der Clip wurde mittlerweile von der Homepage entfernt – was youtube sei Dank wenig an der Verbreitung ändern dürfte.
Die anderen Trailer sind zwar weniger kriegslüstern und sexistisch, aber kaum weniger unsinnig – sogar wenn man sie als völlig überspitze Werbung anerkennt. Einmal sprintet ein junger Mann über diverse Hindernisse zu einem Date. “Wehrdienst zahlt sich aus”, heißt es da. Ob man allerdings roofjumping wirklich bei der Armee lernt?
Und der Panzer, der wie bei einem Boxenstop gewartet und betank wird – “Wehrdienst zahlt sich aus”: Hä?

Thema: Standpunkt | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD

Dienstag, 19. Januar 2010 20:40

Hier die Auswertung bzw. Zuordnung von Dörmanns Antworten zu meinen Fragen. (Die vollständigen Mails sind hier dokumentiert).
Kleine Legende: Aussagen im Zitatkasten sind von Herrn Dörmann, Fragen und Aussagen in den Aufzählungen habe ich an die SPD gesandt, alle zusätzlichen Aussagen sind nachträgliche Deutung und Auslegung von mir.

  • heise online berichtete heute [...]“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
    Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. […] Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
    […]

    Stimmen diese Informationen?

Keine Antwort.

  • Gab es fragliches Schreiben des BKA?

Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor.

Also ja.

  • Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?

Allem Anschein nach ja.

  • Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
    Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
  • Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen SPD-Abgeordneten bekannt?

Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen.

Natürlich kann Dörmann sich nicht mehr erinnern. Natürlich nicht.

  • Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ [...] warum beantwortete dann die Bundesregierung, an der damals ja auch die SPD beteiligt war, eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:

    Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

    Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

    Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“

Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.

  • Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
  • Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?

Keine Antwort.

  • Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen?
  • Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?

Keine Antwort.

  • Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?

Keine Antwort.

  • Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?

Das Schreiben liegt vor. Es widerspricht den Äußerungen der Regierung: Also nein. Oder, um es anders zu sagen: Die Bundesregierung hat offenbar damals die Opposition und die Öffentlichkeit belogen.

  • Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?

Keine Antwort.

  • Nennt das BKA hier Namen von Staaten?

Keine Antwort.

Allgemein schreibt Dörmann:

Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.

Es würde mich ja interessieren, wie derartige Kleine Anfragen für gewöhnlich gehandhabt werden – ob es also Usus ist, dass das zuständige Ministerium ohne Absprache mit dem Koalitionspartner antwortet. Und ob das überhaupt möglich ist, weil ja ein Bundesministerium nicht nach einer Neubesetzung des Ministerpostens komplett mit Beamten der eigenen Partei besetzt wird.
In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist auf jeden Fall nur die Rede davon, dass die „Bundesregierung“ antwortet. Näher ausgeführt ist der Passus nicht.
Laut Briefkopf war es tatsächlich Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der die Anfrage beantwortete. Allerdings „namens der Bundesregierung“.

Aber wie dem auch sei. Selbst wenn es so gewesen wäre, dass das BMWi hier ohne Absprache mit der SPD gehandelt hätte, käme das trotzdem einem Versagen der SPD gleich: Entweder man hat den Koalitionspartner nicht in Kenntnis über ein Schreiben des BKA in Kenntnis gesetzt oder man hat stillschweigend und zustimmend hingenommen, dass der Koalitionspartner die Öffentlichkeit unzureichend informiert hat. Außerdem hätte die SPD dann akzeptiert, dass in ihrem Namen, aber ohne ihr Wissen geantwortet wurde: Auch das wäre zu kritisieren.

  • Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?

Keine Antwort.
Entweder die Webseiten aus dem BKA-Bericht waren tatsächlich allesamt nur in Dänemark justiziabel oder die SPD hat hingenommen, dass Ursula von der Leyen öffentlich gelogen hat.

  • Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.

    Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?

Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen. Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den
Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (Link), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des
Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.

Im übersandten Beitrag, in dem Dörmann wiederholt Fehler eingesteht und argumentiert, man habe sich damals dem Koalitionszwang und der Angst vor schlechter Presse („Eine prinzipielle Ablehnung [der Sperren] erschien uns damals nicht vermittelbar“) gebeugt, verstünde aber nun die Ängste in der Bevölkerung besser, geht es allerdings primär um die Verträge der Bundesregierung mit den Internet-Providern.
Dörmann schreibt, man habe auf das Gesetz gedrängt, weil man die Verträge rechtlich abfedern und kontrollieren wollte, denn „ohne Verträge hätte es das Gesetz gar nicht gegeben“.
Verträge, deren Rechtmäßigkeit, wie er selbst schreibt, von Beginn an stark in Zweifel gezogen worden war und die mit den Providern mit dem Versprechen, das Vorhaben gesetzlich abzusichern, geschlossen wurden.
Gewagt.

Tatsache ist, dass seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (Link)

In dem verlinkten Protokoll steht viel, aber wenig Konkretes. Zumal nichts, was meine Frage beantworten würde. Im Gegenteil, es heißt:

Kinderpornografische Seiten auf deutschen Servern werden schon heute gesperrt. Das Internet wird auf illegale und jugendgefährdende Inhalte hin kontrolliert, zudem gibt es Internet-Beschwerdestellen (www.jugendschutz.net sowie www.internet-beschwerdestelle.de). Wirksame Zugangssperren von ausländischen Websites einzuführen, die kinderpornografische Inhalte enthalten, ist ein wichtiger Schritt. Er reicht aber nicht aus.
Aktuelle Trends zeigen, dass sexuelle Gewalt über immer neue Wege verbreitet wird. Zu nennen
sind beispielsweise das „Grooming“ in Chatrooms und das „Cyber Mobbing“.
Die neuen Medien entwickeln sich in einem rasanten Tempo. Daher ist die Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern eine wichtige Voraussetzung. Bestehende Regelungen
und technische Möglichkeiten, gefährdende Inhalte einzuschränken, müssen besser bekannt ge-
macht und „alltagstauglich“ vermittelt werden.
Es gibt bereits Ratgeber für Eltern zum für Kinder sicheren Umgang mit dem Internet, zum Chatten
im Internet oder zum Umgang mit dem Handy. Die Kampagne „Schau hin“ informiert Eltern mit Kindern, die die Medienwelt entdecken. In den Ländern werden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz umgesetzt. Daran müssen wir anknüpfen.

Damals ein „wichtiger Schritt“, heute „nicht notwendig“.
(Übrigens: Werden „heute schon gesperrt“ – wusste die SPD damals mehr als der Rest des Landes?)

Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.

Also ich muss gestehen, ich denke sehr wohl, dass man den Gesetzgebungsprozess, die Rolle der SPD und deren wundersame Wandlung auch in der Rückschau betrachten und kritisch begleiten sollte.
Aber wäre ich Martin Dörmann, sähe ich es vermutlich auch anders.

———-
Siehe auch: Übersichtsartikel – Von der Leyens Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview | Kommentare (1) | Autor: Jonas Schaible

Dokumentation: Mailverkehr mit Martin Dörmann, MdB der SPD

Dienstag, 19. Januar 2010 20:39

Hier sind sowohl die Mail, die ich am 16.12.09 an die Pressestelle der SPD gesandt hatte, nachdem heise online über ein Schreiben des BKA an Edelgard Bulmahn berichtet hatte, als auch die Antwort von Martin Dörmann, dem meine Anfrage offensichtlich “zwischenzeitlich” (und den Rest der Zeit?) an ihn weitergeleitet wurde.
Im Beitrag “Martin Dörmann, MdB, zu Internetsperren und dem Gesinnungswandel der SPD” habe ich meine konkreten Fragen und seine Antworten aufgelistet und analysiert. Dieser Beitrag dient der Dokumentation – möglicherweise möchte ja jemand den genauen Wortlaut nachlesen oder traut mir nicht.

Meine E-Mail:

Guten Tag,

heise online berichtete heute unter der Überschrift „Websperren: Kinderporno-Täter bevorzugen USA und Deutschland als Serverstandorte“, die SPD in Person von Edelgard Bulmahn habe am 09.06.2009 ein Schreiben des Bundeskriminalamtes erhalten.
Darin habe das BKA die damalige Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses über die Standorte von Servern informiert, die kinderpornographisches Material (wenn auch nach dänischem Recht, nicht zwingend nach §184b StGB) gehostet hätten. Grundlage der Daten des BKA seien Auswertungen dänischer Strafverfolger gewesen. Diese Auswertungen hätten ergeben, dass der weitaus größte Teil der Server in (westlichen) Entwicklungsländern stand. Der Reihenfolge nach in: USA, Deutschland, Niederlande, Kanada, Russland, Japan, Südkorea, Großbritannien.
Heise online bezieht sich auf das Schreiben des BKA, das dem Portal angeblich vorliegt.

Dazu hätte ich einige Fragen:

Stimmen diese Informationen?
Gab es fragliches Schreiben des BKA?
Wenn ja: Hat es Frau Bulmahn am fraglichen Tag erreicht?
Wenn ja: Wusste der Rest der Bundestagsfraktion davon? Wann haben die anderen Abgeordneten davon erfahren? Haben alle davon erfahren? Wenn nein: Wer hat davon erfahren?
Wenn nein: Warum erreichte das Schreiben die Bundestagsfraktion nicht?
Waren die im Schreiben enthaltenen Informationen also zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Gesetzentwurf am 18.06.09 allen Abgeordneten bekannt?

Wenn die SPD am 09.06.09 von dem Schreiben Kenntnis erhielt und damit auch davon, dass die „Täter Staaten ,mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur` bevorzugten“ (Zitat heise online), warum antwortete dann die Bundesregierung, an der damals auch die SPD beteiligt war, auf eine Kleine Anfrage der FDP vom 11.06.09 wie folgt:

Frage 3 der FDP: In welchen Ländern werden kinderpornographische Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?

Antwort der Bundesregierung: „Seiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereitgestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden.

Gleichwohl sind auch regelmäßig Staaten betroffen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen. Besonders technisch und wirtschaftlich entwickelte Staaten mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur/Internetwirtschaft (gilt z.B. insbesondere für die USA) werden auch immer betroffen sein. [...]“

Die Antwort legt den Schluss nahe, dass die Regierung Kenntnis vom Bericht des BKA hatte. Der entscheidende Punkt ist wohl die Kinderpornographie nach deutschem Recht.

Enthielt nach Kenntnis der Regierung die Mehrzahl der Seiten in Entwicklungsländern solchen Inhalt, der aufgrund des höheren Schutzalters nach dänischem Recht strafbar ist, nach deutschem aber nicht?
Wie viel Prozent der aufgeführten Fälle waren demnach nicht nach §184b StGB strafbar?
Hat die Bundesregierung die jeweiligen Fälle geprüft/prüfen lassen? Oder hat sich die Bundesregierung dabei allein auf die Aussage des BKA verlassen, wonach Dänemark und Deutschland andere gesetzliche Regelungen haben?

Ist also die Deutung, nach deutschem Recht justiziable Seiten seien „fast ausschließlich“ in Ländern gehostet, die nicht, wie die USA, Deutschland, Kanada oder die Niederlande, explizite Gesetze gegen Kinderpornographie haben und diese auch umsetzen, korrekt?

Hat die Bundesregierung die Opposition und die Öffentlichkeit hier völlig wahrheitsgemäß informiert?

Welche Länder sind das, die keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie haben oder diese nicht umsetzen?
Nennt das BKA hier Namen von Staaten?

Wieso hat die SPD Aussagen etwa Ursula von der Leyens nicht widersprochen, die behauptet hatte, die Server, auf denen Kinderpornographie gespeichert ist, stünden vorwiegend in Ländern, in denen man keine rechtlichen Schritte einleiten könne?

Außerdem: In einer Pressemitteilung vom 15.12.09 wird Siegmund Ehrmann mit folgenden Worten zitiert; „Zur effizienten Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte notwendig sind nicht Internetsperren, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene“.

Ist das die Haltung der Partei? Warum opponiert die SPD jetzt gegen ein Gesetz, das sie mit erarbeitet und verabschiedet hat – bei nur drei Gegenstimmen?

Antwort von Dörmanns Büro:

Sehr geehrter Herr Schaible,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an das Büro von Herrn Dörmann, MdB weitergeleitet wurde, da dieser zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Zugangserschwerungsgesetz ist.

Nach der Weihnachtspause ist unser Büro erst jetzt wieder besetzt. Wir werden Ihre Anfrage Herrn Dörmann vorlegen. Wir nutzen diese Zwischenmitteilung an Sie, um Ihnen anliegend einen aktuellen Text von Herrn Dörmann zur Verfügung zu stellen, der insbesondere auf die aktuelle Position der SPD-Bundestagsfraktion bezüglich des Zugangerschwerungsgesetzes eingeht. Wir gehen davon aus, dass damit Ihre diesbezügliche Frage, die Sie am Ende Ihrer Anfrage stellen, beantwortet ist.

Rein vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass Fragen, die konkret die Kenntnis der Bundesregierung zu bestimmten Informationen betreffen, sinnvollerweise in erster Linie an diese gerichtet werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Drögemöller
Wiss. Mitarbeiter

Antwort von Martin Dörmann, MdB:

Sehr geehrter Herr Schaible,
nochmals vielen Dank für Ihre eMail an die SPD-Bundestagsfraktion vom 16. Dezember 2009, die zwischenzeitlich an mich weitergeleitet wurde, da ich der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das
Zugangserschwerungsgesetz bin.
Zu Ihrer Frage, die konkret die Position der SPD betrifft, hatte mein Büro Ihnen ja bereits meine aktuelle Stellungnahme zukommen lassen.
Bezüglich der Frage, welche Maßnahmen zu einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie notwendig sind, verweise ich ergänzend auf den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Mai 2009 (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,11026,00.pdf), in dem 10 konkrete Maßnahmen aufgeführt sind. Darin wird deutlich gemacht, dass die SPD stets die Auffassung vertreten hat, dass es eines Maßnahmenbündels bedarf, um Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Hinsichtlich der Frage, warum die SPD zunächst für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt hat, jetzt jedoch die Aufhebung des Gesetzes sowie der einschlägigen Verträge zwischen dem BKA und den deutschen Internetprovidern fordert, verweise ich auf meinen bereits übersandten Beitrag.
Der größte Teil Ihrer Anfrage bezieht sich auf die Kenntnis oder Nichtkenntnis bzw. die Darstellung der Kenntnis seitens der
Bundesregierung. Ich hoffe, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich dem nicht im Detail nachgehen kann. Zum einen ist die SPD heute nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt. Zum anderen stammen die Äußerungen, die Sie zitieren, nicht von den damals SPD-geführten Ressorts sondern vom Wirtschaftsministerium (damals CSU) bzw. Familienministerium (CDU). Diesbezügliche Fragen müssten Sie bitte an die Betreffenden richten.
Das von Ihnen zitierte Schreiben des BKA an Frau Bulmahn als damalige Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie liegt mir vor. Ich kann heute nicht mehr im einzelnen sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Kenntnis hatte. Allerdings handelt es sich ja insgesamt nicht um irgendwelche Geheiminformationen. Tatsache ist, dass
seitens der SPD-Bundestagsabgeordneten in der damaligen Bundestagsanhörung entsprechende Fragen gestellt und danach auch kritisch erörtert wurden. Insofern darf ich unter anderem auf das Protokoll der damaligen Bundestagsanhörung verweisen (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/24487981_kw22_wirtschaft/index.html)
Insgesamt denke ich, dass dies ein Komplex ist, der gründlich aufgearbeitet werden muss, jedoch nach vorne und lösungsorientiert, sicherlich weniger in der wissenschaftlichen Untersuchung früherer Informationsstände.
Die SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls wird weiter nachhaltig darauf drängen, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sowohl im Inland als auch im Ausland zu löschen und die hierfür notwendigen Schritte konsequent umzusetzen.
Ich gehe davon aus, dies ist auch in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB

Thema: Dokumentation, Innenpolitik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Greenpeace und die Sonne: Was war noch mal das Klima?

Samstag, 16. Januar 2010 2:25

Der Klimalügendetektor-Blog vom Greenpeace-Magazin und wir-klimaretter.de seziert die aktuelle Focus-Titelstory (“Fällt die Klima-Katastrophe aus?” [1]), was erstens durchaus interessant ist und zweitens unbedingt gerechtfertigt, denn dieser Titel ist nun wirklich so offenkundig ausschließlich auf Auflagensteigerung ausgelegt, dass es kaum genug Kritik hageln kann.
Allerdings sollte gerade eine Organisation wie Greenpeace bei ihrer Argumentation etwas sorgfältiger vorgehen. Im Beitrag steht:

Über mehrere Seiten breitet das Münchner Nachrichtenmagazin aus, dass es in den vergangenen Monaten eine ungewöhnlich lange Phase ohne Sonnenflecken gab und angeblich einen Stillstand bei der Erderwärmung. Da werden Experten zitiert, die schon immer der Ansicht waren, die Sonne und nicht der Mensch sei der bestimmende Faktor für das Erdklima: [...]
Doch der gesamte Text wirkt, als glaube Focus-Autor Michael Odenwald den drei Experten selbst nicht. Zu Recht: Natürlich bestimmt die Sonne das Erdklima mit, aber längst ist erwiesen, dass ihr Einfluss deutlich kleiner ist als die vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen *[3].

Das ist natürlich völliger Unsinn. Natürlich ist die Sonne der bestimmende Faktor für das Erdklima. Und um das festzustellen, muss man wahrlich kein Klimawandelskeptiker [2] sein. Es reicht etwa der Blick auf die Durchschnittstemperaturen von Erde (ca. 15° C) und Venus (ca. 450° C) oder Mars (ca. -63° C) oder[4] von Tag- und Nachtseite der jeweiligen Planeten oder auch von den Klimazonen Tropen und Polarzone.

Ich gehe schwer davon aus, dass bei Greenpeace bekannt ist, welchen Einfluss die Sonne auf das Klima und überhaupt auf alles auf diesem Planeten (einschließlich dieses Planeten selbst) hat, dass dort ebenfalls bekannt ist, dass Klimaerwärmung und das Klima selbst verschiedene Dinge sind und dass man einfach nur unsauber formuliert hat.
Es ist aber ein schönes Beispiel dafür, wie Begriffe ein Eigenleben entwickeln können – so werden der anthropogene Treibhauseffekt, die Klimaerwärmung, der Klimawandel und schließlich Klima nach und nach in einen Topf geworfen, unbedarft vermengt und am Ende steht: eine völlig haarsträubende Aussage.
Umso wichtiger ist es für Medien, auf eine präzise Sprache Wert zu legen.

Am Rande: Ich hätte das ja gerne dort kommentiert, allerdings gibt es keine Kommentarfunktion. Angesichts der zu erwartenden Trollüberfälle ist das allerdings auch wieder verständlich.

Update 25.01.10: Mittlerweile ist die hier kritisierte Passage etwas verbessert worden. Jetzt steht da:

Zu Recht: Natürlich bestimmt die Sonne das Erdklima mit, aber längst ist erwiesen, dass ihr Einfluss auf den derzeitigen Klimawandel deutlich kleiner ist als die vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen.

Damit stimmt jetzt die inhatliche Aussage. Zumindest dann, wenn man über den nach wie vor vorhandenen Satzbau-Fehler hinwegsieht. Denn nach wie vor wird der Einfluss auf den Klimawandel mit den Treibhausgas-Emissionen verglichen – was nach wie vor ein reichlich unsinniger Vergleich und sicher auch nicht im Sinne der Autoren ist.

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[1] Siehe dazu auch: Glasauge TV – “Klimaschock – Rätselhaftes Monster in Berlin
[2] Um einmal den Wolf Schneider zu machen: Das Wort “Klimaskeptiker” ist ähnlich unsinnig wie das Wort “Gen-Food”.
Klimaskeptiker sind nicht dem Klima gegenüber skeptisch und sie sind auch nicht skeptisch, ob es ein Klima gibt; sie sind auch noch nicht einmal eigentlich skeptisch, ob es einen Klimawandel gibt; schon eher sind sie skeptisch, ob es eine Klimaerwärmung gibt. Und vor allem sind die meisten Klimawandelskeptiker skeptisch, ob es einen anthropogen verursachten Treibhauseffekt gibt und ob dieser Effekt wirklich wahrnehmbar ist.
Und Gen-Food enthält keine Gene – bzw. es enthält natürlich genauso viele oder wenige Gene wie jedes andere vergleichbare Essen auch -, sondern das Genom des Produkts oder eines Inhaltsstoffs wurde vom Menschen gezielt verändert.
Beide Begriffe sind unpräzise, geeignet, Verwirrung zu stiften oder falsch zu informieren und haben damit in der Mediensprache nichts zu suchen.
*[3] Update, 16.01.10, 19.55: Mir fällt eben erst auf, dass der Satz ja auch ansonsten ziemlich unsinnig ist. Der Einfluss der Sonne ist also geringer als die menschlichen Treibhausgasemissionen. Und der Einfluss von korrekten Sätzen auf die Wirkung eines Artikels, der besseren Umgang mit Fakten fordert, ist geringer als der Salzgehalt des Toten Meeres. Oder so.
[4] Ich wurde per Mail darauf aufmerksam gemacht, dass die hohen Temperaturen auf der Venus eher auf die dortige Atmosphöre bzw. den hohen Druck zurückzuführen seien und nicht so sehr, wie man meinen könnte, auf die Nähe zur Sonne. Ich notiere das gerne und ärgere mich, dieses Beispiel angeführt zu haben. Ich lerne: Finger weg von Aussagen, deren man sich nicht völlig sicher ist. Danke für den Hinweis!

Thema: Medienkritik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Hilfe für Haiti

Freitag, 15. Januar 2010 14:05

Richard Gutjahr hat dazu aufgerufen, über Soziale Netzwerke Spenden für die Erdbebenopfer in Haiti, wo Hilfsorganisationen mittlerweile mehr als 100.000 Tote befürchten, zu sammeln und gebeten, den Aufruf zu verbreiten. Er meint, und das zurecht, dass es doch möglich sein müsste, sich über social networks nicht nur Informationen zukommen zu lassen, sondern auch eine Spendenaktion zu koordinieren bzw. zu verbreiten.
Das mache ich hiermit gerne.

Spenden kann man per SMS[1], per paypal oder per Bankeinzug, das Geld geht an die Aktion “care” – und in den Kommentaren findet sich auch eine lange Liste mit anderen Organisationen[2] und Spendenkonten. Für alle, die entweder nicht an care spenden mögen oder das Geld lieber klassisch überweisen oder denen die SMS-Spende zu gering ist.

Update, 15.01.2010, 14.17 Uhr: Auch Spreeblick hat heute etwas Ähnliches initiiert.

Ach ja: Wer einen Twitter- oder Facebook- oder VZ-Account besitzt oder selber bloggt, der ist herzlich dazu aufgerufen, die Links weiterzuempfehlen und weiterzuverbreiten!

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[1] Kostet 3,17 Euro, also den Stadard-SMS-Preis plus drei Euro, die, wie es heißt, komplett an die Organisation gehen. Das ist dann quasi das micro payment, das bei den Zeitungen nach eigenen Aussagen so viele zu zahlen bereit wären…
[2] Mir scheint ja das “Bündnis Entwicklung hilft” geeignet. Aber das ist im Endeffekt ja auch nicht so wichtig.

Thema: Linkempfehlung | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Schnell verlinkt: 8 Jahre alt und auf Terrorliste

Freitag, 15. Januar 2010 13:58

Schnelle Linkempfehlung: Die taz berichtet über einen achtjährigen Pfadfinder aus New Jersey, der seit seiner Geburt auf einer Terrorliste steht und bei jedem Flug gesondert kontrolliert wird…
Lesen

Thema: Schnell verlinkt | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Ein Video, das glücklich macht

Dienstag, 12. Januar 2010 23:19

Ja, ich weiß, eine sehr große Überschrift.
Das hier hat auch, einmal mehr, nicht wirklich etwas mit den Themen dieses Blogs zu tun, aber Flauschcontent soll ja, so hört man, in anderen Blogs durchaus für eine nette Abwechslung sorgen.
Nun muss ich natürlich befürchten, dass ein schon einige Jahre laufendes und von insgesamt sicher weit mehr als 50 Millionen Menschen geklicktes youtube-Phänomen so wirklich neu und unbekannt nicht ist – aber ich bin erst jetzt auf “Where the hell is matt?” gestoßen. (Über einen Professor, der sich damit nach eigener Aussage beruhigt hat, als ein Gastredner in den Wirren des deutschen Bahnsystems zu verschwinden drohte).

Worum geht es: Ein junger Mann, der vorher Videospiele entwickelt hatte, hat seinen Job gekündigt, ist durch Asien gewandert, wurde von einem Freund dabei gefilmt, wie er vor irgendeiner Sehenswürdigkeit in Saigon einen lustigen Tanz aufgeführt hat, hat das Video online gestellt, wurde viel geklickt und hat dann einen Sponsor gefunden, der dafür bezahlt hat, dass er um die ganze Welt (ja, alle sieben Kontinente) fährt und an bekannten Orten lustig tanzt. Später bezahlte der Sponsor sogar noch einmal, dass er um die Welt fuhr und an bekannten Orten lustig tanzte – diesmal aber mit anderen Menschen.

Es gibt eine Website, wo all das noch genauer steht.
Und es gibt etliche Videos.
Ich finde sie großartig. Ich finde die Idee großartig, ich finde es großartig, dass er es tatsächlich geschafft hat, jemandne zu finden, der ihm so etwas finanziert, ich finde die Bilder großartig und natürlich auch den Tanz. Darüber hinaus bin ich wahnsinnig neidisch auf diesen Menschen, gönne es ihm aber irgendwie auch von Herzen.

Sollte jemand Matt noch nicht kennen: Viel Spaß!

Thema: Humoriges, Schnell verlinkt | Kommentare (2) | Autor: Jonas Schaible

Architekten mit Bachelor – allein auf weiten Fluren?

Sonntag, 10. Januar 2010 9:02

Vor einigen Tagen habe ich der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) einen Fragenkatalog geschickt. Die ByAK hatte kurz zuvor eine Pressemitteilung zur Situation der Bachelorstudenten veröffentlicht. Gerade in Architektur erwachsen Studenten, die keinen Masterplatz bekommen, nämlich große Nachteile – sie werden unter Umständen in keine Architektenkammer aufgenommen und dürfen sich deshalb auch nicht “Architekt” nennen.
Hier also meine Fragen und die Antworten von Oliver Heiss im Auftrag der ByAK.

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In den Informationen zur Mitgliedschaft steht:
„Aufgenommen werden kann, wer […] eine Abschlussprüfung in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Akademie abgelegt hat.“

Dagegen heißt es in einer Pressemitteilung vom 01.12.09:
„Bundesweit ist eine Mindeststudienzeit von acht Semestern Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Allerdings liegen europaweit die Anforderungen höher: In 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten ist die mindestens zehnsemestrige Ausbildung für künftige Architekten verbindlich vorgeschrieben.“

Den Aufnahmekriterien der ByAK zu Folge müsste ein Student mit einem sechssemestrigen Bachelor, der ja ein berufsqualifizierender Abschluss, für den in Form der Bachelorarbeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden muss, ist, Mitglied in der ByAK werden können.

Warum ist das nicht möglich?
Auf welcher Grundlage wurde beschlossen, dass bundesweit mindestens acht Semester nötig sind?
Wann wurde dieser Beschluss gefasst und von wem?

Am 09.05.2007 ist das sog. „Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)“ in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind nicht nur die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innen- und Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner verfasst, sondern auch die Eintragungsvoraussetzungen.
Art.4 BauKaG definiert als Hochschulvoraussetzung für die Eintragung als Architekt neben der praktischen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss eine mindestens vierjährige Regelstudienzeit. Für die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung sind lediglich drei Jahre vorgeschrieben.
Diese Grundlagen, die zwischenzeitlich in allen Länderarchitektenkammergesetzen gleichlautend fixiert sind, basieren auf der 1995 von der EU beschlossenen „Architektenrichtlinie“ bzw. der „Hochschuldiplomrichtlinie“, in der europaweite Mindeststandards definiert wurden.

Erkennt die ByAK einen achtsemestrigen Bachelor an; kann also ein Student mit einem Bachelor nach acht Semestern bei Erfüllung der anderen Kriterien Mitglied in der ByAK werden?

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer handelt auf der Grundlage des o.g. Baukammerngesetzes. Im Gesetz ist lediglich die Dauer eines Studiums, nicht aber der akademische Abschluß reglementiert. Sofern ein Absolvent eines Architekturstudienganges an einer anerkannten europäischen Hochschule nach einem 8-semestrigen Regelstudium mit erfolgreichem Abschluß und entsprechender praktischer Nachweise Antrag auf Eintragung stellt, so steht dem nichts entgegen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„„Mit einer sechssemestrigen Architektenausbildung ist niemandem geholfen. Das müssen die Hochschulen wie auch die Bundesländer, in deren Verantwortung die Bildung liegt, endlich einsehen“, betont Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitekten­kammer. Damit die Architekten in Deutschland auch in Zukunft über ausreichend qualifizierte – und international anerkannte – Abschlüsse verfügen, fordert die BAK die Mindestausbildungszeit schrittweise auf zehn Semester zu erhöhen.
Die Bayerische Architektenkammer geht dabei sogar noch einen Schritt weiter: Auch die Ausbildungsdauer für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner muss entsprechend verlängert werden um die Absolventen in die Lage zu versetzen, das gesamte Spektrum ihrer Berufsaufgaben auch künftig umfassend erfüllen zu können.
Momentan wird das Problem auf dem Rücken der Architekturstudenten ausgetragen, die nach sechs Semestern über keinen in die Architektenliste eintragungsfähigen Ausbildungs­­­­abschluss verfügen. „Damit wurden von den Hochschulen und der Politik schon zwei Jahrgänge von Studierenden abgeschrieben. Das darf so nicht weitergehen“, beschreibt Schmid die Situation.“

Wie sehen die Forderungen der ByAK konkret aus?
Fordert die ByAK eine Ausdehnung des Bachelor auf zehn Semester? Das wurde erst von der Kultusministerkonferenz ausgeschlossen; dort wurde die Regelstudienzeit von zehn Semestern für Bachelor und Master zusammen erneut bestätigt.
Fordert die ByAK also einen garantierten Masterstudienplatz für jeden Bachelorabsolventen?

Wie von Ihnen selbst beschrieben haben der Großteil der europäischen Hochschulen und Universitäten die Regelstudienzeit des Studiengangs Architektur auf zehn Semester definiert. Dies entspricht auch den hohen international anerkannten Standards der UIA (Union Internationale des Architectes). Die Architektenkammern der Bundesländer werden sich künftig dafür einsetzen, dass auch Deutschland sich diesem internationalen Standard nähert. Ob in diesem mindestens 10 Semestern Bachelor- und Masterstudium integriert sind oder das Bachelorstudium erweitert wird, ist nicht Sache des Eintragungsauschusses. Relevant bleibt die Gesamtdauer und der erfolgreiche Abschluß sowie die internationale Anerkennung.

Ob dies automatisch mit einer Forderung auf einen Studienplatz in einem konsekutiven Studiengang für jeden Bachelorabsolventen verbunden werden kann, oder ob die inzwischen existente Vielzahl der nicht konsekutiven (kostenpflichtigen) Aufbaumasterstudiengänge eine sinnvolle Bereicherung des Angebotes darstellen, kann momentan nicht abschließend beurteilt werden.

Die ByAK beklagt, das Problem werde auf dem Rücken der Studenten ausgetragen und gibt die Verantwortung weiter an die Hochschulen und die Länder.
Das Problem, das der sechssemestrige Bachelor (und der achtsemestrige?) nicht „eintragungsfähig“ ist, liegt aber doch in den Richtlinien der Architektenkammern – denn nicht Länder oder Hochschulen legen ja die Kriterien für eine Aufnahme fest.
Stiehlt sich die ByAK hier aus ihrer Verantwortung?

Wie oben beschrieben handeln die Eintragungsausschüsse auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage. Seit beginn des Bolognaprozesses war absehbar, dass mit sechssemestrigen Abschlüssen keine internationale Anerkennung verbunden sein wird. Hierauf haben die Kammern im Verbund mit den Hochschulen immer hingewiesen. Nachdem die inhaltlichen wie haftungsrechtlichen Ansprüche an den Berufsstand weiter steigen, wäre es verantwortungslos, sich für eine Verkürzung der Ausbildung auszusprechen.
Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Bayern direkt der Aufsichtbehörde des Innenministeriums unterstellt.
Die berufsständischen Vertretungen haben immer versucht, im Sinne einer qualitätvollen Ausbildung zu argumentieren.

Und ist es kein Widerspruch, sich für die Studenten stark zu machen und gleichzeitig den beiden Jahrgängen die Chance auf eine erfolgreiche Berufslaufbahn zu erschweren, indem ihnen pauschal die Aufnahme in eine Architektenkammer unmöglich gemacht wird?
Wäre nicht hier die ByAK wie anderen Architektenkammern auch in der Verantwortung, den jungen Kollegen zu helfen, anstatt sie ein weiteres Mal zu übergehen?

Sicherlich besteht bei der Bayerischen Architektenkammer Verständnis dafür, dass von Absolventen eines sechssemestrigen Studiengangs erhofft wird, die Kammerfähigkeit zu erlangen. Ob Absolventen tatsächlich „pauschal die Aufnahme in die Architektenkammer unmöglich gemacht wird“ solange es zwar einerseits die formulierte Voraussetzung eines mindestens achtsemestrigen Studiums gibt, andererseits aber auch ein Angebot von Aufbaumasterstudiengängen darf hinterfragt werden.

In einer zweiten Mail fragte ich:

Haben Sie genauere Informationen darüber, wo solche Studiengänge angeboten werden und wie viel so ein Studium kostet?

In Bayern besteht ein solches Angebot an der TUM, der Hochschule Augsburg, der Hochschule München, der Hochschule Nürnberg sowie an den Akademien der Bildenden Künste in München und in Nürnberg.
Inhalt wie Kostenstruktur sind völlig unterschiedlich gestaltet.

Außerdem: Erheben die Kammern Daten über die Zahl der Studierenden und Absolventen in und von Architektur-studiengängen?

Den Kammern werden von den Hochschulen und Universitäten aus datenschutzrechtlichen Gründen bedauerlicherweise keine Daten über die Zahlen der Studierenden bzw. Absolventen zur Verfügung gestellt, so dass wir hier auch keine Erhebungen durchführen können.

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Ich lasse das als Information und Dokumentation unkommentiert stehen, weil ich zu dem Thema noch am Recherchieren u.a. der oben offen gebliebenen Fragen bin und vor habe, in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft einen längeren Artikel zu schreiben.

Thema: Hochschulpolitik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Linkempfehlung – “Internet: Im Netz der Kinderschänder” (FAZ)

Samstag, 9. Januar 2010 17:08

Stefan Tomik hat für die FAZ einen sehr langen Artikel rund um den Themenkomplex Kindepornographie im Internet geschrieben und dabei auch die Möglichkeit der Internetsperren angesprochen.
Der Text mäandert irgendwo zwischen fundiert, informativ und plump agitierend hin und her. Es ist erkennbar, dass der Autor sich mit dem Problem als Ganzem, der Diskussion um die Sperren und auch den Argumenten der Gegner genauso auseinandergesetzt hat wie mit der rechtlichen Situation in Deutschland und Dänemark oder dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Kurz: Man merkt, dass er weiß, wovon er schreibt – was an sich selbstverständlich sein sollte, es gerade bei diesem Thema aber nicht immer war. Und dennoch bleibt am Ende irgendwie der Eindruck zurück, all die zusätzlichen Informationen, die beschriebenen Randaspekte, die Einzelfälle, all diese interessanten Punkte bildeten nur den Rahmen, um, mal mehr mal weniger unverhohlen, für Internetsperren zu argumentieren oder eher: Stimmung zu machen.

Etwa wenn es heißt:

Darüber soll Vogt aber nicht sprechen. Auch „politische“ Fragen möge man bitte gar nicht erst stellen, bittet sein Chef. Und so darf Vogt auch nicht seine Meinung über die Internetsperren kundtun, die die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz erschweren sollten und nun zunächst doch nicht eingeführt werden.

Und wenn dann nach diesen Sätzeen ausführlich von Peter Vogts Verdiensten im Kampf gegen Kinderpornographie erzählt wird, so dass ein Zusammenhang suggeriert wird, der so nicht gegeben ist.

Oder wenn von einer “Kampagne” der “Internetgemeinde” die Rede ist, die “erfolgreich” verhindert habe, dass die Sperren eingeführt werden, weshalb nun das BKA “wie bislang versuchen [soll], die Seiten löschen zu lassen, auch wenn sie im Ausland bereitgestellt werden. Den Zugang zu ihnen sperren darf es nicht.”

Oder wenn Tomik das offenbar schier unendliche Angebot an Kinderpornographie im frei zugänglichen WWW schildert:

Ein paar Mausklicks und Suchbegriffe genügen, um in die Online-Welt der Kinderschänder einzutreten. Unzählige Seiten zeigen Hunderte Bilder von Teenagern in aufreizenden Posen, bei sexuellen Handlungen untereinander oder mit Erwachsenen. Ein Klick auf ein beliebiges Bild führt zu weiteren Seiten mit weiteren Bildern. Motive wiederholen sich, doch das Angebot scheint unendlich.

Unabhängig davon, dass auch der Autor selbst das gar nicht wissen können dürfte, weil es verboten ist, solche Seiten anzusurfen, kann natürlich auch kein Leser diese Angaben nachprüfen – weil es verboten ist, solche Seiten anzusurfen. So muss man unbesehen und unbelegt glauben, was hier beschrieben ist, auch wenn es durchaus anderslautende Darstellungen gibt.

Und vor allem verschweigt der Autor, dass in Deutschland eigentlich nicht die fehlende Wirksamkeit der Sperren Hauptkritikpunkt war und dass es vielmehr darum ging, dass das im Zugangserschwerungsgesetz beschriebene Vorgehen mit den Prinzipien des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
So schneiden die Sperrgegner, schneidet die ominöse Internetgemeinde im Text nicht allzu gut ab, werden doch die wichtigsten Bedenken ausgeklammert und nur erwähnt, letztere habe in dem Vorhaben Zensur gesehen, was danach klingt, als seien diese Ängste lediglich eingebildete gewesen.

Nichtsdestotrotz, der Artikel ist lesenwert und es schadet sicher keinem Sperrgegner, sich mit der Gegenseite auseinanderzusetzen.

Lesen!

Siehe auch: Übersichtsartikel: Von der Leyen und die Kinderpornographie

Thema: Linkempfehlung | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Frohes neues Jahr!

Donnerstag, 7. Januar 2010 17:52

Ja, eine Woche nach Silvester darf man das, glaube ich, noch wünschen.
Hiermit melde ich mich, meldte sich beim-wort-genommen aus der unangekündigten und auch für mich unerwartet langen Weihnachts- und Neujahrpause zurück.
Die Tage gibt es dann auch wieder echten Inhalt. Themen und Material gibt es schon, es bedarf nur noch der Umsetzung.
Ich bedanke mich bei allen bisherigen Kommentatoren und ich hoffe, 2010 auf noch regere Beiteiligung.

Tröt!

Thema: In eigener Sache | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible