Roger Köppel in FAZ: „Das Gespenst Demokratie“ – eine Replik
Mittwoch, 2. Dezember 2009 1:46
Roger Köppel, Chefredakteur der schweizerischen Wochenzeitung Weltwoche hat in der FAZ (kostenpflichtig) und bei der „Achse des Guten” einen Kommentar zum Schweizer Referendum über Minarette veröffentlicht.
Darin verteidigt er die Abstimmungspraxis in der Schweiz sowie das aktuelle Nein zu Minaretten und wirft den „Muezzinen der Mainstream-Medien“ ein verzerrtes Demokratieverständnis vor. Eine Replik.
In einem polemischen Einleitungsabsatz kritsiert Köppel, die deutschen Mainstream-Medien – er benutzt hier Mainstream offensichtlich als Kampfbegriff und behauptet Angepasstheit – machten sich in überheblicher Weise zu Richtern über die Schweizer.
Der extrem polemische Stil zieht sich durch den ganzen Text, weshalb ich nicht jedes Mal dezidiert darauf eingehen werde – genauso wenig übrigens wie auf die auffällig häufigen sprachlichen Anleihen beim Marxismus -, sondern mich auf inhaltliche und argumentative Aspekte beschränken werde.
Vorausschicken muss ich meiner Replik noch Folgendes: Es ist natürlich die grundsätzliche Frage, ob man in dem Minarett-Verbot einen Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung sieht. Tut man das nicht, hat man womöglich am Ergebnis des Referendums wenig auszusetzen; tut man es aber, wird man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein.
Ich würde argumentieren, dass im Anbetracht der Art. 18 (Freie Religionsausübung), Art. 8 (Schutz vor Diskriminierung) und Art. 9 (Schutz vor staatlicher Willkür) der Schweizer Verfassung nicht ersichtlich ist, wieso einer bestimmten Religion verboten sein sollte, ihre Gotteshäuser nach Gusto zu bauen während andere Religionen das dürfen. Hier wird ein Unterschied gemacht, der mir sehr nach staatlicher Willkür aussieht.
Nun zum Text.
Im zweiten Absatz schreibt Köppel:
Ein Gespenst geht um: die Demokratie. Demokratie heißt Volksherrschaft, und es gehört zu den Berufsrisiken dieser Regierungsform, dass das Volk manchmal anders denkt und fühlt als seine Regierung und seine medialen Interpreten.
[…]
Das politische Establishment, eifrig unterstützt von allen großen Zeitungshäusern, orchestrierte eine gewaltige Einschüchterungskampagne.
[…]
Doch die Drohungen verfingen nicht: Bis weit in linke und liberale Milieus hinein muss die islamkritische Initiative Anklang gefunden haben. Noch selten war der Abstand zwischen den Eliten und den gewöhnlichen Bürgern in der Schweiz so groß.
Die besorgten Kollegen liegen daher falsch: Das Abstimmungsresultat vom Wochenende war nicht Ausdruck von Angst, sondern von Mut. Eine Mehrheit der Schweizer hat sich gegen alle Bevormundungen die Freiheit herausgenommen, eine andere Meinung zu vertreten als die von den Politikern und Intellektuellen gewünschte. Ein krauses Demokratieverständnis liegt der Auffassung zugrunde, dass eine Abstimmung nur in einer Richtung zu verlaufen habe. Demokratie ist die Staatsform der Alternativen: Nur in Nordkorea oder Kuba dürfen die Leute, sofern sie überhaupt gefragt werden, einen Stimmzettel ausfüllen, auf dem sich keine Auswahl bietet.
Hier sitzt er aber einem Irrtum auf – wie so viele derjenigen, die sich dieser Tage bemüßigt fühlen, etwas zur Direkten Demokratie zu schreiben. Nicht die Kritiker der Abstimmung haben ein krauses Demokratieverständnis, sondern Köppel selbst hat es.
Denn, fernab von den Verschwörungstheorien über ein Establishment, das mit Hilfe der willfährigen Medien die große Mehrheit von aufrichtigen, gewöhnlichen [1] Bürgern zu instrumentalisieren versucht: Demokratie heißt nicht nur Volksherrschaft. Und es gehört zwar zu den „Berufsrisiken“ einer Demokratie, dass die Mehrheit des Volkes anders abstimmt, als es bestimmten Gruppen lieb wäre, aber das ist doch nicht der Punkt, der hier entscheidend ist.
Das Problem ist nicht, dass die Schweizer direkt über politische Fragen abstimmen dürfen. Das Problem ist auch nicht, dass sie dabei anders entscheiden, als es der Redaktion der SZ oder des Spiegels oder der Schweizer Regierung genehm gewesen wäre.
Das Problem ist, dass diese Abstimmung in den Augen vieler einen Eingriff in Grundrechte darstellt. Und hier wird deutlich, was an Köppels Demokratieverständnis „kraus“ ist: Schon lange ist man sich in der Politikwissenschaft darüber einig, dass der normative Demokratiebegriff – der hier angebracht ist, schließlich befinden wir uns hier ja in einer Wertedebatte – weit mehr enthält, als nur die Aussage „Herrschaft des Volkes“, die etymologisch hergeleitet wird.
Nach unseren westlichen Vorstellungen beinhaltet Demokratie noch weitere Elemente. Dazu zählt der Schutz der Menschenrechte, etwa auch durch sozial- und rechtsstaatliche Prinzipien.
Die reine Entscheidungsgewalt des Bürger konstituiert noch keine Demokratie; über dieses Verständnis ist man längst hinweg.
Und das ergibt auch Sinn. Denn unseren normativen Überzeugungen nach, die der Demokratieidee zu Grunde liegen, ist jeder Mensch gleichwertig und als Mensch schützenswert. Ohne diese Prämisse wäre ja auch die Forderung nach gleichberechtigter Partizipation nicht begründet; aus dieser Prämisse, wenn man sie setzt, folgt aber zwingend auch der Schutz anderer Menschenrechte. Auf deren Aussehen hat man sich einmal geeinigt – sie liegen zum Beispiel in der UN-Menschenrechtscharta vor.
Also: Der Begriff der Demokratie übersteigt die reine Herrschaft des Volkes und verlangt nach weiteren Bedingungen, die gegeben sein müssen. Zum Beispiel, dass allgemein Menschenrechte bewahrt werden. Oder, spezieller, dass Minderheiten geschützt werden. Dass auch Nicht-Stimmberechtigte geschützt werden.
Denn, auch das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Demokratie ist keine Diktatur des Konsens. In einer Demokratie hat sich die überstimmte Minderheit nicht demütig der Mehrheit zu beugen und sie muss deren Votum auch nicht klaglos annehmen. Deshalb ist auch Kritik, wie sie die SZ, die taz oder der Spiegel geäußert haben, legitim.
Demokratie ist demnach zwar durchaus eine „Staatsform der Alternativen”, aber immer auch eine Staatsform, die sich den allgemeinen Menschenrechten verpflichtet fühlt – was dazu führt, dass eine Entscheidung allein dadurch, dass sie eine stimmberechtigte Mehrheit trifft, noch lange nicht echt demokratisch sein muss.
Das ist natürlich eine eine hochgradig normativ aufgeladene Vorstellung – aber genau diese Vorstellung von der Gleichheit und der Würde aller Menschen und von einer idealen Demokratie ist es, die das Fundament unserer westlichen Welt bildet. Jenes Fundament, jene Leitkultur, auf die sich Islam-Gegner allzu häufig berufen.
Weiter im Text:
Ebenso abwegig sind jetzt aber auch die Bedenken, die von europäischen Funktionären oder deutschen Journalisten ventiliert werden: Gerade die EU hat sich unter der Ambition ihrer Staatswerdung zu einem Instrument der Demokratieverhinderung entwickelt.
Einmal abgesehen davon, dass vorher nicht genannt wird, was noch „abwegig“ ist: Das ist eine Scheinargumentation. Die Tatsache, dass die Menschen, die etwas als undemokratisch kritisieren, selbst nicht immer völlig demokratisch handeln, macht die Kritik nicht abwegig.
Vielleicht macht es die Kritik (oder die Kritiker) unglaubwürdig: Die Richtigkeit der Kritik wird dadurch aber nicht berührt.
Köppel schreibt weiter:
[…] Initiative und Referendum, elementare Volksrechte, sind das Damoklesschwert der Bürger gegen die politische Klasse. Was in deutschen Zeitungen als “Kollateralschaden” oder Ausfluss “diffuser Ängste” schlechtgeredet wird, sind die wesenhaften “checks and balances” eines der ältesten Rechtsstaaten der Welt.
„Schlechtgeredet“ wird allenfalls die konkrete Entscheidung, weil man argumentieren kann, dass durch sie ein Menschenrecht angetastet wird, indem eine Religion anderen gegenüber benachteiligt wird. Nicht kritisiert wird, dass das Volk grundsätzlich durch Referenda mitbestimmen kann.[2]
Mit einem Rechtsstaat hat das Ganze im Übrigen erst einmal nichts zu tun. (Allenfalls dann, wenn man argumentiert, dass ein Rechtsstaat ohne funktionierende Gewaltenteilung wohl praktisch nicht bestehen kann. Theoretisch sind das aber zwei verschiedene Dinge.)
Weiter schreibt Köppel:
[…] der entscheidende Grund für das Abstimmungsresultat darf nicht übersehen werden: In der Schweiz herrscht große Skepsis gegenüber dem Islam und vor allem gegenüber dem Integrationswillen der schnell wachsenden muslimischen Minderheit, die innerhalb weniger Jahre auf rund 400 000 Personen anschwoll.
Am Rande: Ich weiß nicht, ob die Zahl stimmt. Die Volkszählung von 2000, die letzte gesicherte Quelle, spricht von 310.000 Muslimen. Es mag also stimmen. Das ist aber an sich auch absolut unerheblich, denn egal wie wenige oder viele Muslime in der Schweiz leben und egal, wie skeptisch andere dem gegenüber sind: Das ist nun einmal kein Argument dafür, eine Religion anderen gegenüber schlechter zu stellen.
Weiter:
Das Minarett wurde als Ausdruck des politischen Islam bekämpft und als Markierung, mit der sich die Muslime von der säkularen Schweizer Leitkultur Richtung Parallelgesellschaft abgrenzen wollen.
Den Beweis für diese starke These bleibt Köppel völlig schuldig. Wieso ein Minarett eine Markierung sein soll, mit der sich jemand von einer säkularen Leitkultur abgrenzen möchte, ein Kirchturm aber nicht, müsste er stringent begründen. Ich hege Zweifel, dass er das kann.
Ungeachtet dessen: Die Ausübung ihrer Religion bleibt den Muslimen weiterhin unbenommen. Von einer Einschränkung der Glaubensfreiheit kann keine Rede sein.
Das ist Ermessenssache des jeweiligen Gläubigen. Durchaus möglich, dass einige das als solche empfinden. Und solange die Existenz eines Minaretts nicht die Freiheiten eines anderen beschneidet, kann es jedenfalls kein Gegenargument sein zu sagen: „Ihr könnt ja trotzdem noch beten.“
Wenn es außerdem einer anderen Religion erlaubt ist, von Türmen herab mit Glocken Lärm zu machen, muss es auch einer anderen Religion erlaubt sein, von Türmen herab mit einer Stimme vom Band (oder einer echten, natürlich) Lärm zu machen. Auch das kann also kein Argument sein.
Alles andere ist Willkür.
Im letzten Absatz beruft sich Köppel noch auf Online-Umfragen bei bild.de und Spiegel-Online und leitet aus den hohen Zustimmungswerten dort ab, dass der Volkswille doch genau dieses Minarettverbot sei. Er sitzt dann wieder der falschen Annahme auf, Demokratie bedeute nur, dass das Volk auch abstimme – und unterstellt außerdem implizit, dass es undemokratisch sei „den demokratisch ermittelten Volkswillen durch europäische Gerichtshöfe rückwirkend wieder umzubiegen“. Das ist natürlich Unsinn, weil eben auch diese Komponente, die schon von ihm selbst ins Spiel gebrachten checks and balances, zu einer funktionierenden Demokratie gehören.
Abermals behauptet er fälschlicherweise, eine einmal demokratisch getroffene Entscheidung müsse bedingungslos akzeptiert werden.
Er endet mit den Sätzen:
Der Islam ist eine problematische Religion, weil er die Trennung zwischen Kirche und Staat bis heute nicht zustande brachte. Indem sich eine Mehrheit der Schweizer gegen Minarette aussprach, legte sie ein beeindruckendes Votum ab für europäische Grundwerte.
Natürlich muss eine Religion nicht die Trennung von Staat und Religion zu Stande bringen – eine logisch völlig verquere Aussage. Problematisch ist also eher, dass Teile des Islam diese Trennung nicht akzeptieren.
Wieso aber ein Votum dafür, eine Religion im Vergleich mit allen anderen willkürlich zu beschränken, deswegen ein Votum für die westlichen Grundwerte sein soll, erschließt sich mir nicht.
Diese Verbindung wäre nur dann zulässig gewesen, hätte sich die Abstimmung irgendwie mit dem Verhältnis von Staat und Religion befasst. So ist es nur eine unzulässige Vermengung von verschiedenen Aspekten. Und so bleibt das Ergebnis des Referendums eine undemokratisches.
———-
[1] Interessant, dass hier der „gewöhnliche Bürger“ als Gegenspieler der Eliten gezeichnet wird. Als bestünde ein natürlicher Gegensatz zwischen diesen beiden Gruppen und als seien die Eliten keine Bürger.
Diese manipulative Exklusivität des Bürgerbegriffs findet sich, wie hier beschrieben, auch bei den rechten Parteien in Deutschland.
[2] Wobei das oben beschriebene Demokratieideal schon den Schluss nahe zu legen scheint, dass die Reichweite von Referenda beschränkt werden muss – dann nämlich, wenn sie ihrerseits geeignet wären, Menschenrechte zu beschränken.
Siehe auch:
- Felix Neumann auf seinem Blog zu Frage nach der Legitimität der Entscheidung und zum Demokratieverständnis – “Das Kreuz mit dem Minarett“
Thema: Replik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible