Beiträge vom Dezember, 2009

In (fast) eigener Sache: Studie zu Analogien

Freitag, 18. Dezember 2009 13:25

Ein kleiner themenfremder Hinweis ist (fast) eigener Sache: Ein Freund von mir hat gemeinsam mit Prof. Ute Schmid von der Universität Bamberg eine Online-Untersuchung zu Analogien erstellt.
Er bräuchte bis morgen noch mindestens fünf Teilnehmer, die anonym genau drei Aufgaben lösen (Zeitaufwand: maximal 3 Minuten), bei denen man nichts falsch machen kann, weil es kein “richtig” oder “falsch” gibt. Heißt: Der Aufwand ist minimal, es gibt keinen Haken. Ich verbürge mich für die Seriosität.

Link zur Untersuchung – bitte mitmachen.

Thema: In eigener Sache | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible

Reporterpreisträger Matthias Eberl über Audioslideshows, deren journalistische Relevanz und Schwulensaunen

Mittwoch, 16. Dezember 2009 15:05

Matthias Eberl ist Journalist und betreibt den Blog rufposten.de. Nachdem er als 19-jähriger die Deutsche Journalistenschule in München besucht und an der LMU München ein Diplomstudium Journalistik abgeschlossen hatte, promovierte er 2007 über „Die Entstehung von Werturteilen“ (Ethonologie).
Heute arbeitet er u.a. für die Süddeutsche Zeitung und Spiegel-Online. Dabei ist er auf Audioslideshows spezialisiert.
Vor kurzem wurde er für eine solche Audioslideshow mit dem Deutschen Reporterpreis in der Kategorie „Beste Web-Reportage“ ausgezeichnet.
Per E-Mail beantwortete er mir einige Fragen zu Audioslideshows, seiner Arbeit und der Bedeutung der Auszeichnung.


Matthias Eberl bei der Arbeit in Indien

Matthias, Du beschäftigst Dich vor allem mit Audioslideshows: Was ist eigentlich eine Audioslideshow?

Matthias Eberl: Eine Audioslideshow ist eine vertonte Diashow, nur online. Sie läuft in einem Player ab wie ein Film.

Wo liegen die Stärken einer Audioslideshow?

Sie spricht wie ein Text unsere Fantasie an, ist aber doch multimedial.

Wo liegen die Schwächen?

Sie funktioniert nur, wenn alle erzählten Ereignisse und alle Informationen aus den Bildern heraus entwickelt werden können.

Wieso sollte man eine Audioslideshow einem Video vorziehen? Wieso einer schriftlichen Reportage?

Das sollte man nicht in ein paar Sätzen beantworten. Ich empfehle meinen Aufsatz „Unterschiede zwischen Audioslideshow und Film“.

Seit wann beschäftigst Du Dich mit Audioslideshows? Wie viel Zeit und Geld hast Du bisher in dieses Medium gesteckt?

Seit 2007 etwa. Ich habe ein paar tausend Euro in die Ausrüstung gesteckt und arbeite eigentlich seither jede Woche drei Tage daran.

Gab es Rückschläge während der Entwicklung?

Nur kleinere. Ich habe z.B. in Indien bemerkt, dass man nicht wie im Video Interviewsequenzen mit Schnittbildern – also Aufnahmen von der Interviewsituation – unterlegen kann. Die entsprechende Slideshow ging in den Müll.

Hast Du bei Deiner Arbeit schon einmal etwas Kurioses erlebt?

Für eine Reportage über eine Schwulensauna habe ich mich mit einem kleinen Aufnahmegerät und nur einem Handtuch bekleidet eine Stunde in einem Dark-Room herumgetrieben, um ein bisschen Atmo zu bekommen. Ich wollte, dass der Ton erzählt, was man auf den Bildern nicht sieht. Als mir irgendwann jemand beim Vorbeigehen an die Eier gegriffen hat, dachte ich mir, jetzt sollte mir sofort der Pulitzer-Preis für investigativen Journalismus verliehen werden.

Wie sieht die Arbeit an einer Audioslideshow aus: Beschreibe doch einmal den Arbeitsprozess von der ersten Idee zum fertigen Stück.

Ich habe meistens zwei Termine: Entweder ich mache Fotos, wähle daheim einige aus und lasse dann dazu erzählen. Oder ich mache zuerst Ton, schneide ihn grob und mache dann die Fotos dazu.

Wie viel Geld bekommst Du für eine Audioslideshow?

Unter 350 Euro gebe ich nichts mehr ab. Für größere Reportagen verlange ich 500 bis 700 Euro.

Für welche Medien hast du schon Audioslideshows produziert?

Für Spiegel Online und sueddeutsche.de

Wie stehen die Online-Medien heute/bisher zu dieser Darstellungsform?

Die sind sehr interessiert und sehr aufgeschlossen. Man hat verstanden, dass es ein einzigartiges Medium ist. Allerdings denkt man oft, dass Audioslideshows schnell und billig zu produzieren sind und siedelt das Medium nur knapp über der Bildergalerie an. Das wird dem Medium nicht gerecht. Das Medium kann mehr, es ist ein tolles Reportagemedium.
Und dann würde ich gerne noch die Terminologie aus Deiner Frage korrigieren. Die Slideshow ist kein Format und keine Darstellungsform, sondern ein Medium, weil es wie Zeitschrift, Comic, Film oder Radio ein eigenes, typisches Set an Zeichensystemen verwendet.

Wie viele Menschen produzieren derzeit in Deutschland Audioslideshows?

Regelmäßig vielleicht fünf Leute, die ich auch kenne, und dann nochmal fünf, von denen ich noch nie etwas gehört habe – aber von denen alle Slideshow sein müssen, die nicht von denjenigen gemacht werden, die ich kenne.

Wie sieht die Situation und die Entwicklung in anderen Ländern aus?

In den USA ist das Medium schon sehr verbreitet.

Du hast vor kurzem den Deutschen Reporterpreis für Deine Audioslideshow „Xcess“ erhalten: Hat sich seitdem etwas verändert?

Mein Selbstbewußtsein: Bisher bin ich nur wie ein Getriebener einigen wirren Idee hinterhergelaufen, jetzt ist rückblickend das Gefühl da, etwas gemacht zu haben, was journalistische Relevanz hat. Und ich hoffe auch, dass sich das Ansehen der Audioslideshow geändert hat.
Es ist eine Ehre für das Medium, erstmals gleichberechtigt neben den großen Text-Reportagen von Spiegel oder Zeit zu stehen. In jedem Fall ist das Medium bekannter geworden.

Hast Du seitdem neue Aufträge bekommen? Hat sich das Interesse an diesem Medium vergrößert?

Ja, einige Anfragen für Kurse waren da und ein Jobangebot von einem bekannten Magazin. Kurse gebe ich immer gerne, weil ich das Medium populär machen will. Das Jobangebot muss ich mir jetzt mal in Ruhe anschauen.

Du glaubst demnach, der Preis hilft, die Audioslideshow populärer zu machen?

Auf alle Fälle. Es ist ein Reportage-Preis, der den Schwerpunkt aufs Erzählen legt. In der Kategorie für die beste Webreportage hat man dann mit einer Audioslideshow einfach bessere Karten.

Was bedeutet der Preis für Dich persönlich?

Sehr viel. Obwohl nur eine Slideshow ausgezeichnet wurde, ordne ich das für mich persönlich als Anerkennung für die letzten fünf Jahre ein. Ich habe sehr viel experimentiert und nachgedacht, wie man multimedialen Journalismus machen kann – jetzt kommt eine Anerkennung, die nicht nur ein kollegialer Schulterklopfer ist.

Welche Möglichkeiten stecken noch in diesem Medium? Eignet es sich auch für andere Inhalte als Reportagen?

Da wird man noch viel ausprobieren müssen. In der Theorie ist die einzige Bedinung das Vorhandensein von Bildern, aus denen die Geschichte erzählt wird. Aber es werden sich sicher einige bessere und einige schlechtere Inhalte herauskristallisieren.

Welche Entwicklung prophezeist Du der Audioslideshow? Wird Sie künftig zum Handwerkszeug eines Journalisten
gehören, so wie heute Reportage, Kommentar und Glosse?

Reportage, Kommentar und Glosse sind Genres, die Audioslideshow ein Medium. Ein Reportage oder eine Glosse lässt sich in vielen Medien verwirklichen und eben auch als Audioslideshow. Deswegen wird die Audioslideshow auch nicht zum Handwerkszeug aller Journalisten gehören, es wird immer ein Medium für Spezialisten sein, allein wegen der benötigten Technik. In die Ausbildung sollte sie aber generell integriert werden.

Möchtest Du sonst noch irgendetwas loswerden? Dein Schlusswort:

Die Audioslideshow ist nicht das letzte multimediale Medium für den Onlinejournalismus. Es gibt sicher noch einige, die noch niemand erfunden hat. Macht Euch daran!


Siehe auch:
onlinejournalismus.de: Matthias Eberl – “Moderne Diashows

Thema: Journalismus | Kommentare (3) | Autor: Jonas Schaible

Kultusministerkonferenz: Verbesserungen im Hochulsystem? Von wegen!

Montag, 14. Dezember 2009 22:56

Vergangene Woche tagten – natürlich begleitet von Studentenprotesten – die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Bonn. Dort wurde eine Reform der Reform beschlossen, glaubt man der Pressemitteilung (und verschiedenen Medienberichten). Doch stimmt das?
Was verkündet die KMK – was ist all das wert und was verrät es über das aktuelle System? Eine Analyse.

Am 10.12.09 gaben HRK und KMK eine gemeinsame Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem:

Der Erfolg des Bologna-Prozesses setzt gute Studienbedingungen für die Studierenden voraus. Die Studierbarkeit der Studiengänge steht dabei an vorderster Stelle. Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind, müssen behoben werden.

Das ist natürlich richtig. Ein gutes Studium setzt gute Studienbedingungen voraus und die wiederum sind nur gegeben, wenn Studiengänge studierbar sind. So weit, so tautologisch und bekannt.
Weil die beiden Konferenzen aber genau das (erst?) jetzt auch erkannt haben, wollen sie

die Arbeitsbelastung für die Studierenden [...] überprüfen und ein realistisches und vertretbares Maß [...] gewährleisten,

Das ist eine sehr schöne Formulierung und eine sehr schöne Forderung, gegen die man eigentlich nichts einwenden kann; allerdings frage ich mich, warum man die Arbeitsbelastung nicht von Beginn an auf ein realistisches und vertretbares Maß reduziert hat. Bzw., warum man bisher offensichtlich Studiengänge mit nicht-vertretbarem Arbeitsaufwand geduldet hat, wenn man das doch nicht, nun, vertreten konnte.
Studiebare Studiengänge zu gestalten sollte eigentlich grundsätzlich das Ziel derjenigen (gewesen) sein, die Studiengänge gestalten.

Dazu gibt es noch eine andere Pressemitteilung der KMK, ebenfalls vom 10.12.09: „Ergebnisse der 328. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009“. Hier wird die KMK konkreter.
Denn weil die „Strukturvorgaben müssen den differenzierten Entwicklungen in den Hochschulen und im Studierverhalten der Studierenden gerecht werden “, „hat die Kultusministerkonferenz am 10.12.2009 folgende Änderungen zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studiengängen und die Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung beschlossen“.
Im Einzelnen führt die Mitteilung auf:

1) Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren

Die Regelstudienzeit für ein Vollzeitstudium von Bachelor-Studiengängen kann sechs, sieben oder acht Semester und von Master-Studiengängen vier, drei oder zwei Semester betragen. Die Gesamtregelstudienzeit für ein Vollzeitstudium in konsekutiven Studiengängen beträgt fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich. Die Studiengänge sind so zu gestalten, dass sie Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust bieten („Fenster“ zur Förderung der Mobilität der Studierenden).“

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spänle etwa wurde mit folgenden Worten zitiert: “Hier soll Flexibilität des Fachbezogenen kürzere und längere Studien ermöglichen, insgesamt aber soll die Gesamtdauer inklusive des Master-Studiums bei zehn Semestern bleiben”

Ich habe schon vor einigen Wochen befürchtet, dass es so kommen wird.

Man muss sich eines ganz deutlich bewusst machen: Die KMK legt hier etwas fest, was schon lange festgelegt ist. Denn der Bachelor kann schon heute, kann schon seit Jahren acht Semester dauern und der Master nur zwei – die Entscheidung, den Bachelor sechs- sieben- oder achtsemestrig zu machen, liegt bei den Hochschulen. Schon lange gibt es einzelne BA-Studiengänge, die sich über acht Semester erstrecken.
Diese vermeintliche Neuerung ist also keine. Sie dient nur dem Zweck, sich hinter der angeblichen Verbesserung zu verstecken.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Achtsemestrige Bachelor sind nicht schlecht. Möglicherweise haben sie sogar einige Vorteile dem sechssemetrigen gegenüber. Es wäre daher begrüßenswert, würde der achtsemestrige Bachelor die Regel. Aber: Der achtsemestrige Bachelor bietet kosmetische Korrekturen, keine, die das Problem des meist überfrachteten Bachelors im Kern antasten, geschweige denn lösen.
Zur Vertiefung empfehle ich meinen älteren Artikel „Feigenblatt achtsemestriger Bachelor“.

Übrig ist die Forderung nach mehr Mobilität für die Studierenden: Auch hier bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Schon von Beginn an sollte das Bachelor-Master-System Hochschulwechsel vereinfachen; das Gegenteil ist eingetreten. Wenn man nun derartige „Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind“, beheben möchte, muss man schon erklären, wie das erreicht werden soll, anstatt einfach noch einmal zu verkünden, man wolle exakt das Ziel erreichen, das man schon vorher erreichen wollte.
Eine neuerliche Beteuerung behebt das Problem nicht.

2) Individuelle Studienverläufe sichern

Für den Bachelor-Abschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der Leistungspunkte anzurechnen. Für den Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch, wenn nach Abschluss eines Master-Studiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden.

Heißt: Es bleibt bei 300 Leistungspunkten für zehn Semester (außer in Einzelfällen bei entsprechender Qualifikation, was für das Gros der Studierenden keinerlei Relevanz haben wird.)
Da es offenbar beim kalkulierten Arbeitsaufwand für einen LP bleibt, ändert sich – nichts.

3) Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern

In Bachelor-Studiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Bachelor-Studiengängen sicher gestellt.

Dieser Punkt ist leider völlig nichtssagend, denn er enthält nichts Neues. Der Bachelor vermittelt also Wissen und Kompetenzen; nun, fernab von allen Kritikpunkten: Der Bachelor ist immer noch ein Studium. Natürlich tut er das.

4) Master-Zugang flexibilisieren

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zulassung zu Master-Studiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden.

Die Überschrift klingt vielversprechend, der Absatz darunter enttäuscht. Gut, nun ist als Voraussetzung für einen Masterplatz nicht mehr zwingend, der Bachelor; auch eine Eingangsprüfung kann also erfolgen. Das mag unter Umständen den erfreulichen Effekt haben, dass auch Studenten mit einer schlechten Bachelornote einen Masterplatz erhalten – doch bleibt bei den Zugangsbeschränkungen an sich alles beim Alten. Kein Wort darüber, dass die Zahl der Masterplätze erhöht werden könnte; kein Wort darüber, dass gar, wie von den Studierenden gefordert, der Master als Regelabschluss eingeführt wird und jedem Studierenden ein Masterplatz zusteht.
Die Grundproblematik bleibt: Zu wenig Masterplätze für zu viele Studenten.

5) Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen

Master-Studiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere (konsekutive) Studiengänge oder als Weiterbildungs-Studiengänge nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht weniger als einem Jahr gestaltet.

Nichtssagend und bekannt.

6) Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen

Die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Studierbarkeit des Studiums unter Einbeziehung des Selbststudiums sind von den Hochschulen sicher zu stellen und in der Akkreditierung zu überprüfen und zu bestätigen.

Bisher ging ich ja davon aus, dass die Studierbarkeit auch schon jetzt ein Kriterium bei der Zulassung eines Studiengangs ist. Entweder dem war nicht so – dann ist dieser Absatz ein Offenbarungseid – oder dem war auch bisher schon so: Dann ist dieser Absatz völlig nichtssagend, weil bekannt.

7) Kompetenz benennen

Informationen über das dem Studienabschluss zugrunde liegende Studium enthält das „Diploma Supplement“, das Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist.

Nichtssagend, weil bekannt.

8) Prüfungsleistungen reduzieren

In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, E-Learning, Lehrforschung etc.). Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren. Der Prüfungsumfang ist dafür auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine Prüfung sondern den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls voraus. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Akkreditierungsunterlagen präzise und nachvollziehbar zu definieren. Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von 6 ECTS aufweisen.

Das ist tatsächlich eine interessante Neuerung. Die Frage, die noch zu klären wäre, ist die nach der Berechnung der Note. Bisher ist es so, dass jede erbrachte benotete Leistung (Referate etc.) gemeinsam mit einer etwaigen Klausur oder Hausarbeit am Ende des Semesters zu einer Semestergesamtnote für die jeweilige Veranstaltung verrechnet wird; diese Noten, die auf dem Schein stehen, zählen dann genauso wie die Bachelorprüfung zur Endnote.
Die Frage ist jetzt: Gibt es von nun an wieder mehr unbenotete „Sitzscheine“ für Vorlesungen und nur die Klausuren/Hausarbeiten am Modulende fließen mit den Bachelorprüfungen in die Gesamtnote ein?
Zählen auch Hausarbeiten als Prüfungen im obigen Sinne? Zählen vielleicht sogar Referate als Prüfungen? Oder gibt es in Seminaren genauso viele Referate und ähnliche Leistungsnachweise, die dann die Semesterendnote für jede Veranstaltung bilden ?
Kurz: Wie genau soll sich die Endnote künftig zusammensetzen? Wenn hier wieder jede Uni ihr eigenes Süppchen kochen sollte, dürfte das der geforderten Vereinfachung eines Hochschulwechsel eher nicht zuträglich sein.

9) Anerkennung verbessern

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht auf der Qualität akkreditierter Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher oder akkreditierter nichtstaatlicher Hochschulen im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.

Nichtssagend, weil schon lange Anliegen des Bologna-Prozesses.

10) Arbeitsbelastung flexibilisieren

In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis max. 30 Stunden angenommen, so dass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 bis 900 Stunden beträgt ( = 32 bis 39 Stunden pro Wochen in 46 Wochen pro Jahr). Die Hochschulen haben die Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren nachvollziehbar darzulegen.

Grundsätzlich enthält auch diese Maßgabe keine neuen Informationen: Es bleibt bei den durchschnittlichen 30 LP pro Semester (siehe Punkt 2), die weiterhin für 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand stehen.
Ändern könnte sich höchstens etwas, wenn die Universitäten bei der Ausarbeitung der Studiengänge darauf achteten, dass diese Vorgaben auch etwa eingehalten werden und wenn der Akkreditierungsrat das kontrollierte (was angesichts der Anzahl der Studiengänge quasi unmöglich ist). Bisher ist es nämlich meistens so, dass die Zahl von 30 Stunden Aufwand im Präsenz- und Selbststudium pro Leistungspunkt utopisch ist; Anwesenheit in den Veranstaltungen, Vorbereitung, Nachbereitung, Vorbereitung von Referaten und Hausarbeiten und Lernen für Klausuren nehmen für gewöhnlich weitaus mehr Zeit in Anspruch.
Abhilfe würde da nur eine Reduktion der Stofffülle schaffen – nur so wäre die „Studierbarkeit“ wirklich gegeben.
Die wird zwar eingangs gefordert, tatsächlich liefert die Kultusministerkonferenz aber nicht einen Vorschlag, der geeignet wäre, dieses Ziel in greifbare Nähe zu rücken.

Fazit

Konkret: Neben der vagen Formulierung von Zielen, die schon von Beginn an Teil der Bologna-Reform waren, verspricht die KMK die begrüßenswerte, wenn auch ebenfalls vage Verringerung der Prüfungszahlen. Ansonsten beinhalten die Pläne der KMK Folgendes nicht:

  • Eine Abkehr vom Bachelor als Regelabschluss
  • Eine verbindliche Handlungsanweisung, um die Stofffülle zu reduzieren
  • Eine Reduktion der Zahl der Leistungspunkte
  • Eine Änderung der Beschränkung des Zugangs zum Master
  • Eine Abschaffung der Studiengebühren
  • Mehr Mitsprache für Studenten

Und das sind nur die ganz grundlegenden Forderungen. Es ist richtiggehend unverschämt, wenn HRK und KMK in ihrer Pressemitteilung schreiben:

Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben damit Kritikpunkte der Studierenden zum Bologna-Prozess aufgenommen und Entscheidungen getroffen. Sie sind der Auffassung, dass es an der Zeit ist, wieder zu einem geregelten Studienbetrieb überzugehen.

Offensichtlich hat von den Verantwortlichen entweder niemand begriffen, worum es geht, oder niemand hat Interesse daran, wirklich etwas zu ändern.
Beides wäre gleichermaßen beschämend.


Ergänzung, 15.12.09, 23.23 Uhr:

Weil ich in den Kommentaren darauf hingewiesen wurde: Dass zur Zeit nicht nur Studenten protestieren und für bessere Bildung kämpfen, sondern auch Schüler, würdigt die KMK ebenfalls mit keiner Silbe. Auf die Anliegen der Schüler wird überhaupt nicht eingegangen.

Thema: Hochschulpolitik, Replik | Kommentare (11) | Autor: Jonas Schaible

Roger Köppel in FAZ: „Das Gespenst Demokratie“ – eine Replik

Mittwoch, 2. Dezember 2009 1:46

Roger Köppel, Chefredakteur der schweizerischen Wochenzeitung Weltwoche hat in der FAZ (kostenpflichtig) und bei der „Achse des Guten” einen Kommentar zum Schweizer Referendum über Minarette veröffentlicht.
Darin verteidigt er die Abstimmungspraxis in der Schweiz sowie das aktuelle Nein zu Minaretten und wirft den „Muezzinen der Mainstream-Medien“ ein verzerrtes Demokratieverständnis vor. Eine Replik.

In einem polemischen Einleitungsabsatz kritsiert Köppel, die deutschen Mainstream-Medien – er benutzt hier Mainstream offensichtlich als Kampfbegriff und behauptet Angepasstheit – machten sich in überheblicher Weise zu Richtern über die Schweizer.
Der extrem polemische Stil zieht sich durch den ganzen Text, weshalb ich nicht jedes Mal dezidiert darauf eingehen werde – genauso wenig übrigens wie auf die auffällig häufigen sprachlichen Anleihen beim Marxismus -, sondern mich auf inhaltliche und argumentative Aspekte beschränken werde.

Vorausschicken muss ich meiner Replik noch Folgendes: Es ist natürlich die grundsätzliche Frage, ob man in dem Minarett-Verbot einen Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung sieht. Tut man das nicht, hat man womöglich am Ergebnis des Referendums wenig auszusetzen; tut man es aber, wird man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein.
Ich würde argumentieren, dass im Anbetracht der Art. 18 (Freie Religionsausübung), Art. 8 (Schutz vor Diskriminierung) und Art. 9 (Schutz vor staatlicher Willkür) der Schweizer Verfassung nicht ersichtlich ist, wieso einer bestimmten Religion verboten sein sollte, ihre Gotteshäuser nach Gusto zu bauen während andere Religionen das dürfen. Hier wird ein Unterschied gemacht, der mir sehr nach staatlicher Willkür aussieht.
Nun zum Text.

Im zweiten Absatz schreibt Köppel:

Ein Gespenst geht um: die Demokratie. Demokratie heißt Volksherrschaft, und es gehört zu den Berufsrisiken dieser Regierungsform, dass das Volk manchmal anders denkt und fühlt als seine Regierung und seine medialen Interpreten.

[…]

Das politische Establishment, eifrig unterstützt von allen großen Zeitungshäusern, orchestrierte eine gewaltige Einschüchterungskampagne.

[…]

Doch die Drohungen verfingen nicht: Bis weit in linke und liberale Milieus hinein muss die islamkritische Initiative Anklang gefunden haben. Noch selten war der Abstand zwischen den Eliten und den gewöhnlichen Bürgern in der Schweiz so groß.

Die besorgten Kollegen liegen daher falsch: Das Abstimmungsresultat vom Wochenende war nicht Ausdruck von Angst, sondern von Mut. Eine Mehrheit der Schweizer hat sich gegen alle Bevormundungen die Freiheit herausgenommen, eine andere Meinung zu vertreten als die von den Politikern und Intellektuellen gewünschte. Ein krauses Demokratieverständnis liegt der Auffassung zugrunde, dass eine Abstimmung nur in einer Richtung zu verlaufen habe. Demokratie ist die Staatsform der Alternativen: Nur in Nordkorea oder Kuba dürfen die Leute, sofern sie überhaupt gefragt werden, einen Stimmzettel ausfüllen, auf dem sich keine Auswahl bietet.

Hier sitzt er aber einem Irrtum auf – wie so viele derjenigen, die sich dieser Tage bemüßigt fühlen, etwas zur Direkten Demokratie zu schreiben. Nicht die Kritiker der Abstimmung haben ein krauses Demokratieverständnis, sondern Köppel selbst hat es.
Denn, fernab von den Verschwörungstheorien über ein Establishment, das mit Hilfe der willfährigen Medien die große Mehrheit von aufrichtigen, gewöhnlichen [1] Bürgern zu instrumentalisieren versucht: Demokratie heißt nicht nur Volksherrschaft. Und es gehört zwar zu den „Berufsrisiken“ einer Demokratie, dass die Mehrheit des Volkes anders abstimmt, als es bestimmten Gruppen lieb wäre, aber das ist doch nicht der Punkt, der hier entscheidend ist.
Das Problem ist nicht, dass die Schweizer direkt über politische Fragen abstimmen dürfen. Das Problem ist auch nicht, dass sie dabei anders entscheiden, als es der Redaktion der SZ oder des Spiegels oder der Schweizer Regierung genehm gewesen wäre.
Das Problem ist, dass diese Abstimmung in den Augen vieler einen Eingriff in Grundrechte darstellt. Und hier wird deutlich, was an Köppels Demokratieverständnis „kraus“ ist: Schon lange ist man sich in der Politikwissenschaft darüber einig, dass der normative Demokratiebegriff – der hier angebracht ist, schließlich befinden wir uns hier ja in einer Wertedebatte – weit mehr enthält, als nur die Aussage „Herrschaft des Volkes“, die etymologisch hergeleitet wird.
Nach unseren westlichen Vorstellungen beinhaltet Demokratie noch weitere Elemente. Dazu zählt der Schutz der Menschenrechte, etwa auch durch sozial- und rechtsstaatliche Prinzipien.
Die reine Entscheidungsgewalt des Bürger konstituiert noch keine Demokratie; über dieses Verständnis ist man längst hinweg.
Und das ergibt auch Sinn. Denn unseren normativen Überzeugungen nach, die der Demokratieidee zu Grunde liegen, ist jeder Mensch gleichwertig und als Mensch schützenswert. Ohne diese Prämisse wäre ja auch die Forderung nach gleichberechtigter Partizipation nicht begründet; aus dieser Prämisse, wenn man sie setzt, folgt aber zwingend auch der Schutz anderer Menschenrechte. Auf deren Aussehen hat man sich einmal geeinigt – sie liegen zum Beispiel in der UN-Menschenrechtscharta vor.
Also: Der Begriff der Demokratie übersteigt die reine Herrschaft des Volkes und verlangt nach weiteren Bedingungen, die gegeben sein müssen. Zum Beispiel, dass allgemein Menschenrechte bewahrt werden. Oder, spezieller, dass Minderheiten geschützt werden. Dass auch Nicht-Stimmberechtigte geschützt werden.
Denn, auch das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Demokratie ist keine Diktatur des Konsens. In einer Demokratie hat sich die überstimmte Minderheit nicht demütig der Mehrheit zu beugen und sie muss deren Votum auch nicht klaglos annehmen. Deshalb ist auch Kritik, wie sie die SZ, die taz oder der Spiegel geäußert haben, legitim.

Demokratie ist demnach zwar durchaus eine „Staatsform der Alternativen”, aber immer auch eine Staatsform, die sich den allgemeinen Menschenrechten verpflichtet fühlt – was dazu führt, dass eine Entscheidung allein dadurch, dass sie eine stimmberechtigte Mehrheit trifft, noch lange nicht echt demokratisch sein muss.
Das ist natürlich eine eine hochgradig normativ aufgeladene Vorstellung – aber genau diese Vorstellung von der Gleichheit und der Würde aller Menschen und von einer idealen Demokratie ist es, die das Fundament unserer westlichen Welt bildet. Jenes Fundament, jene Leitkultur, auf die sich Islam-Gegner allzu häufig berufen.

Weiter im Text:

Ebenso abwegig sind jetzt aber auch die Bedenken, die von europäischen Funktionären oder deutschen Journalisten ventiliert werden: Gerade die EU hat sich unter der Ambition ihrer Staatswerdung zu einem Instrument der Demokratieverhinderung entwickelt.

Einmal abgesehen davon, dass vorher nicht genannt wird, was noch „abwegig“ ist: Das ist eine Scheinargumentation. Die Tatsache, dass die Menschen, die etwas als undemokratisch kritisieren, selbst nicht immer völlig demokratisch handeln, macht die Kritik nicht abwegig.
Vielleicht macht es die Kritik (oder die Kritiker) unglaubwürdig: Die Richtigkeit der Kritik wird dadurch aber nicht berührt.

Köppel schreibt weiter:

[…] Initiative und Referendum, elementare Volksrechte, sind das Damoklesschwert der Bürger gegen die politische Klasse. Was in deutschen Zeitungen als “Kollateralschaden” oder Ausfluss “diffuser Ängste” schlechtgeredet wird, sind die wesenhaften “checks and balances” eines der ältesten Rechtsstaaten der Welt.

„Schlechtgeredet“ wird allenfalls die konkrete Entscheidung, weil man argumentieren kann, dass durch sie ein Menschenrecht angetastet wird, indem eine Religion anderen gegenüber benachteiligt wird. Nicht kritisiert wird, dass das Volk grundsätzlich durch Referenda mitbestimmen kann.[2]
Mit einem Rechtsstaat hat das Ganze im Übrigen erst einmal nichts zu tun. (Allenfalls dann, wenn man argumentiert, dass ein Rechtsstaat ohne funktionierende Gewaltenteilung wohl praktisch nicht bestehen kann. Theoretisch sind das aber zwei verschiedene Dinge.)

Weiter schreibt Köppel:

[…] der entscheidende Grund für das Abstimmungsresultat darf nicht übersehen werden: In der Schweiz herrscht große Skepsis gegenüber dem Islam und vor allem gegenüber dem Integrationswillen der schnell wachsenden muslimischen Minderheit, die innerhalb weniger Jahre auf rund 400 000 Personen anschwoll.

Am Rande: Ich weiß nicht, ob die Zahl stimmt. Die Volkszählung von 2000, die letzte gesicherte Quelle, spricht von 310.000 Muslimen. Es mag also stimmen. Das ist aber an sich auch absolut unerheblich, denn egal wie wenige oder viele Muslime in der Schweiz leben und egal, wie skeptisch andere dem gegenüber sind: Das ist nun einmal kein Argument dafür, eine Religion anderen gegenüber schlechter zu stellen.

Weiter:

Das Minarett wurde als Ausdruck des politischen Islam bekämpft und als Markierung, mit der sich die Muslime von der säkularen Schweizer Leitkultur Richtung Parallelgesellschaft abgrenzen wollen.

Den Beweis für diese starke These bleibt Köppel völlig schuldig. Wieso ein Minarett eine Markierung sein soll, mit der sich jemand von einer säkularen Leitkultur abgrenzen möchte, ein Kirchturm aber nicht, müsste er stringent begründen. Ich hege Zweifel, dass er das kann.

Ungeachtet dessen: Die Ausübung ihrer Religion bleibt den Muslimen weiterhin unbenommen. Von einer Einschränkung der Glaubensfreiheit kann keine Rede sein.

Das ist Ermessenssache des jeweiligen Gläubigen. Durchaus möglich, dass einige das als solche empfinden. Und solange die Existenz eines Minaretts nicht die Freiheiten eines anderen beschneidet, kann es jedenfalls kein Gegenargument sein zu sagen: „Ihr könnt ja trotzdem noch beten.“
Wenn es außerdem einer anderen Religion erlaubt ist, von Türmen herab mit Glocken Lärm zu machen, muss es auch einer anderen Religion erlaubt sein, von Türmen herab mit einer Stimme vom Band (oder einer echten, natürlich) Lärm zu machen. Auch das kann also kein Argument sein.
Alles andere ist Willkür.

Im letzten Absatz beruft sich Köppel noch auf Online-Umfragen bei bild.de und Spiegel-Online und leitet aus den hohen Zustimmungswerten dort ab, dass der Volkswille doch genau dieses Minarettverbot sei. Er sitzt dann wieder der falschen Annahme auf, Demokratie bedeute nur, dass das Volk auch abstimme – und unterstellt außerdem implizit, dass es undemokratisch sei „den demokratisch ermittelten Volkswillen durch europäische Gerichtshöfe rückwirkend wieder umzubiegen“. Das ist natürlich Unsinn, weil eben auch diese Komponente, die schon von ihm selbst ins Spiel gebrachten checks and balances, zu einer funktionierenden Demokratie gehören.
Abermals behauptet er fälschlicherweise, eine einmal demokratisch getroffene Entscheidung müsse bedingungslos akzeptiert werden.

Er endet mit den Sätzen:

Der Islam ist eine problematische Religion, weil er die Trennung zwischen Kirche und Staat bis heute nicht zustande brachte. Indem sich eine Mehrheit der Schweizer gegen Minarette aussprach, legte sie ein beeindruckendes Votum ab für europäische Grundwerte.

Natürlich muss eine Religion nicht die Trennung von Staat und Religion zu Stande bringen – eine logisch völlig verquere Aussage. Problematisch ist also eher, dass Teile des Islam diese Trennung nicht akzeptieren.
Wieso aber ein Votum dafür, eine Religion im Vergleich mit allen anderen willkürlich zu beschränken, deswegen ein Votum für die westlichen Grundwerte sein soll, erschließt sich mir nicht.
Diese Verbindung wäre nur dann zulässig gewesen, hätte sich die Abstimmung irgendwie mit dem Verhältnis von Staat und Religion befasst. So ist es nur eine unzulässige Vermengung von verschiedenen Aspekten. Und so bleibt das Ergebnis des Referendums eine undemokratisches.

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[1] Interessant, dass hier der „gewöhnliche Bürger“ als Gegenspieler der Eliten gezeichnet wird. Als bestünde ein natürlicher Gegensatz zwischen diesen beiden Gruppen und als seien die Eliten keine Bürger.
Diese manipulative Exklusivität des Bürgerbegriffs findet sich, wie hier beschrieben, auch bei den rechten Parteien in Deutschland.
[2] Wobei das oben beschriebene Demokratieideal schon den Schluss nahe zu legen scheint, dass die Reichweite von Referenda beschränkt werden muss – dann nämlich, wenn sie ihrerseits geeignet wären, Menschenrechte zu beschränken.

Siehe auch:

  • Felix Neumann auf seinem Blog zu Frage nach der Legitimität der Entscheidung und zum Demokratieverständnis – “Das Kreuz mit dem Minarett

Thema: Replik | Kommentare (0) | Autor: Jonas Schaible