Beiträge vom 7. Oktober 2009

Linkempfehlung (3): Exekution fehlgeschlagen/ Hexenjagd auf Kinder in Kenia

Mittwoch, 7. Oktober 2009 19:16

Zwei Links aus der taz:

Der Untote: Grausamer Hinrichtungsversuch – über den Todeskandidaten Romell Broom, dessen Exekution abgebrochen werden musste, weil man keine passende Vene für die Giftspritze fand.

Hexenjagd auf nigerianische Kinder: Irgendwann glauben sie es selbst – Ein Artikel, der sich mit den Hexenjagden in Kenia auseinandersetzt, auf die ich hier neulich schon hingewiesen habe. Neuerdings sind auch immer mehr Kinder betroffen.

Lesen!

Thema: Linkempfehlung | Kommentare (0) | Autor:

Falscher Schäuble-Rücktritt

Mittwoch, 7. Oktober 2009 2:26

Über die Kommentare bei Netzpolitik stieß ich eben auf folgende, scheinbar aufregende Meldung der CDU-Gengenbach: „Wolfgang Schäuble tritt zurück.”

Wirkliche Aufregung kommt beim Lesen dieser Zeilen jedoch nicht auf, denn der Text ist schnell als Fake enttarnt.

Wenige Wochen bevor die neugewählte Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt, tritt Wolfgang Schäuble vorzeitig von seinem Amt als Bundesinnenminister der großen Koalition zurück.
Auf einer Sitzung des CDU-Stadtverbandes Gengenbach erklärte der Politiker seine Entscheidung mit der immer lauter werdenden Kritik der letzten Monate, die er “sich sehr zu Herzen genommen habe”.
Unter anderem war Wolfgang Schäuble für seine umstrittenen Gesetzesentwürfe zur Überwachung der Computerkommunikation sowie der Vorratsdatenspeicherung unter Beschuß geraten.
Schäuble verteidigte dennoch seinen Kurs zur Verschärfung des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus. “Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Terroristen sich mit immer ausgefeilteren technischen Methoden der staatlichen Kontrolle entziehen.” betonte er in seiner Rede vor den Mitgliedern des Stadtverbandes. Er räume aber ein, “den Bogen überspannt und die Bürger Deutschlands unter Generalverdacht gestellt zu haben.” Seinem Nachfolger wünscht Schäuble, das richtige Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden.
Sein Bundestagsmandat wird Schäuble behalten.
Gengenbachs Stadtverbandsvorsitzende Maria Rau begrüßte die Entscheidung Schäubles. “Die Belastung haben wir auch in unserem Stadtverband gespürt”.
Für ein Ministeramt in der neuen Bundesregierung steht Wolfgang Schäuble nicht mehr zur Verfügung, er informierte die Parteivorsitzende Angela Merkel bereits am Wochenende über seinen Schritt.
Zuletzt wurde er unter anderem als Kandidat für das Amt des Finanzministers gehandelt.

1) Zwar wohnt Wolfgang Schäuble tatsächlich in Gengenbach, doch würde eine derart wichtige Meldung wie der Verzicht des Bundesinnenministers auf sein Amt nicht über die Homepage seines Ortsverbandes publiziert werden, sondern über die Parteizentrale und über relevante Medien. (Noch nicht einmal irgendwo im Netz, nicht einmal bei Twitter findet sich etwas zu dieser Meldung.)
2) Ist der Artikel „Wolfgang Schäuble tritt zurück“ anders als alle anderen nur auf der Startseite und nicht unter „Aktuelles“ zu finden und im Gegensatz zu allen anderen trägt er auch keinen Datumsstempel und weist keinen Verfasser aus.
3) Wolfgang Schäuble würde den Begriff „Generalverdacht“ nicht in Bezug auf seine Politik verwenden. Dieser Kampfbegriff wird vielmehr von seinen Gegnern gebraucht.
4) Der generelle Art des Textes. In keiner Pressemitteilung der Union würde das Synonym „Der Politiker“ gebraucht. Die ersten Anführungszeichen sind, anders als hierzulande üblich, oben und nicht unten. Zitate werden in anderen Artikeln auf der Seite, anders als hier, nicht kursiv hervorgehoben. Dazu kommen etliche Rechtschreib- und Interpunktionsfehler.

Hier scheint sich ein Hacker einen Spaß erlaubt zu haben. Mal sehen, ob die Seite morgen noch online ist – und ob eventuell jemand auf den Scherz hereinfällt.

Update, 07.10.09, 12.45 Uhr: Sowohl auf Schäubles Homepage als auch auf der Seite der CDU Gengenbach wird die Meldung als Fakte bezeichnet.

Und, als Randnotiz, man sieht, wie die Mehrheit Twitter nutzt: Als Mittel, um Dinge in die Welt zu posaunen und nicht zur Verifizierung von Meldungen. Ein kurzer Blick in die Suche #Schäuble hätte meinen Beitrag zu Tage gefördert – was zumindest Motivation hätte sein müssen, die Meldung zu bezweifeln. Stattdessen schlugen danach noch Dutzende Tweets ein, die meldeten: Schäuble tritt zurück(!?).
Eine gezielte Kommunikation fand nicht statt, vielmehr postete jeder, der die Meldung zufällig sah, unreflektiert einen neuen Tweet. So wird Twitter überflutet und wird nicht eben übersichtlicher. Da steckt der “Kurznachrichtendienst” noch in den Kinderschuhen.

Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (4) | Autor:

Antworten zu: Art. 38 GG vs. Koalitionsvertrag

Mittwoch, 7. Oktober 2009 1:37

Nach einigen Tagen ohne Internetzugang geht beim-wort-genommen wieder online.
Ich hatte ja vor einiger Zeit in einem Artikel die Frage gestellt, wie das Verhältnis von Art. 38 GG und Koalitionsverträgen aussieht. Während das Grundgesetz das freie Mandat festlegt, werden Abgeordnete durch Fraktionsdisziplin und speziell Koalitionsverträge in ihrem Abstimmungsverhalten beeinflusst.
Das ist nicht neu, natürlich nicht. Mich faszinierte damals nur, mit welcher inneren Überzeugung MdB Thomas Silberhorn davon sprach, Abgeordnete müssten sich schließlich den Verträgen beugen – und wie klar er damit zu erkennen gab, dass Art. 38 GG zwar de jure, nicht aber de facto gilt.
Daraufhin habe ich den beiden Verfassungsrichtern und Professoren der Universität Tübingen, Rudolf Mellinghoff und Ferdinand Kirchhof, geschrieben und vor einigen Tagen auch Antworten erhalten. Die sind nicht wirklich erhellend, aber ich wollte sie der Vollständigkeit halber doch veröffentlichen.

Prof. Mellinghoff:

Sehr geehrter Herr Schaible,
nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt finde ich Ihre E-mail vor. Sie sprechen mit der Frage, ob und inwieweit ein Abgeordneter sich der Fraktionsdisziplin unterwirft, ein Thema an, das Gegenstand von Vorlesungen zum Staatsrecht ist und vielfach in der Literatur behandelt wird. Dabei ist zwischen der verfassungsrechtlich abgesicherten Freiheit eines Abgeordneten und den tatsächlichen politischen Rahmenbedingungen zu unterscheiden.
Verfassungsrechtlich gesichert ist, dass die Gewissensfreiheit eines jeden Abgeordneten auch gegenüber den Fraktionen und Empfehlungen der Bundesregierung gilt. Rechtlich besteht weder durch Fraktionsbeschlüsse noch
durch Koalitionsvereinbarungen eine Pflicht des Abgeordneten in einer bestimmten Art und Weise abzustimmen. Fraktionsbeschlüsse, die Koalitionsvereinbarungen regelmäßig umsetzen, haben nur den Charakter
unverbindlicher Empfehlungen. Wenn diese “Empfehlungen” gleichwohl eine erhebliche praktische Wirkung haben, liegt dies an der Organisation von Macht im Parlament. Damit wirksam regiert werden kann, wird die Mehrheit in
Fraktionen organisiert, die grundsätzlich befugt sind, ein möglichst geschlossenes Auftreten im Parlament durch Verfahrens- und Verhaltensregeln für die ihnen angehörenden Abgeordneten herbeizuführen. Dem Abgeordneten
steht es natürlich frei, ob er sich den Empfehlungen seiner Fraktion unterwirft. Auf der anderen Seite haben die Fraktionen die Möglichkeit von Sanktionen, wenn Abgeordnete auf Dauer eine andere Auffassung als die
Fraktion vertreten.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, empfehle ich Ihnen in den Kommentaren zum Grundgesetz unter dem Stichwort “Fraktionsdisziplin” nachzulesen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Mellinghoff

Iris Kemmler i.A. Prof. Kirchhof:

Sehr geehrter Herr Schaible,
im Auftrag von Herrn Prof. Kirchhof darf ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 19.9.09 wegen des Konflikts zwischen Koalitionsverträgen und Art. 38 GG wie folgt antworten.
Die Koalitionsverträge stehen wie der interne Koalitionszwang im Konflikt mit der Freiheit des Mandats aus Art. 38 GG. Diese Absprachen zwischen den Fraktionen sind aber nur politische Verträge ohne Rechtsbindung, die Einfluss auf die verfassungsrechtlich garantierte Stellung des Abgeordneten haben könnte. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hier der Vorrang des Art. 38 GG festgelegt. Dass sich einzelne MdB in der Praxis gezwungen fühlen, steht auf einem andern Blatt. Rechtlich geht jedenfalls Art. 38 GG vor.
Weitere Hinweise auf Urteile und Aufsätze finden Sie in den Kommentaren zum GG unter Art. 38.
 
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

I. Kemmler

Heißt also genau das, was ich oben schrieb: De jure ist Art. 38 GG höherrangig und de jure ist jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen, de facto aber spielen Fraktions- und Koalitionszwänge für die Abgeordneten im politischen Tagesgeschäft eine wichtigere Rolle, weshalb sie keineswegs ein freies Mandat haben.
Hilft einem das jetzt weiter? Vermutlich nicht. So wirklich zufriedenstellend geklärt scheint mir das alles nicht – ob es nun beruhigend oder beunruhigend ist, dass es Verfassungsrichtern offenbar genauso geht?

Thema: Innenpolitik | Kommentare (0) | Autor: