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	<title>Kommentare zu: Stehen Koalitionsverträge über Art. 38 GG?</title>
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	<description>weil eine Lüge über die ganze Welt laufen kann, bevor die Wahrheit ihre Stiefel angezogen hat</description>
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		<title>Von: beim wort genommen &#187; Blog Archiv &#187; Antworten zu: Art. 38 GG vs. Koalitionsvertrag</title>
		<link>http://beim-wort-genommen.de/2009/09/19/stehen-koalitionsvertrage-uber-art-38-gg/#comment-55</link>
		<dc:creator>beim wort genommen &#187; Blog Archiv &#187; Antworten zu: Art. 38 GG vs. Koalitionsvertrag</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 23:38:00 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Tagen ohne Internetzugang geht beim-wort-genommen wieder online. Ich hatte ja vor einiger Zeit in einem Artikel die Frage gestellt, wie das Verhältnis von Art. 38 GG und Koalitionsverträgen aussieht. Während [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Tagen ohne Internetzugang geht beim-wort-genommen wieder online. Ich hatte ja vor einiger Zeit in einem Artikel die Frage gestellt, wie das Verhältnis von Art. 38 GG und Koalitionsverträgen aussieht. Während [...]</p>
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		<title>Von: Jonas Schaible</title>
		<link>http://beim-wort-genommen.de/2009/09/19/stehen-koalitionsvertrage-uber-art-38-gg/#comment-36</link>
		<dc:creator>Jonas Schaible</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 08:55:55 +0000</pubDate>
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		<description>Natürlich ist das GG de jure übergeordnet - die Frage ist aber doch, welche Rolle das noch spielt, wenn de facto die Weisungsungebundenheit aufgehoben wird, weil die Abgeordneten Angst haben, den Koalitionsfrieden zu stören.
Und dann schließt sich für mich die Frage an: Müsste man solchen Passagen nicht einen Riegel vorschieben und damit dem GG zu besserer Umsetzung verhelfen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich ist das GG de jure übergeordnet &#8211; die Frage ist aber doch, welche Rolle das noch spielt, wenn de facto die Weisungsungebundenheit aufgehoben wird, weil die Abgeordneten Angst haben, den Koalitionsfrieden zu stören.<br />
Und dann schließt sich für mich die Frage an: Müsste man solchen Passagen nicht einen Riegel vorschieben und damit dem GG zu besserer Umsetzung verhelfen?</p>
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		<title>Von: Maschinist</title>
		<link>http://beim-wort-genommen.de/2009/09/19/stehen-koalitionsvertrage-uber-art-38-gg/#comment-35</link>
		<dc:creator>Maschinist</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 01:39:31 +0000</pubDate>
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		<description>In diesem Fall gilt der Grundsatz dass das übergeordnete Recht stärker zu bewerten ist. Es ist also unwirksames Bla und nur Zur-Schau-Stellung juristischer Inkompetenz der Beteiligten.

In der Hessischen Verfassung ist die Todesstrafe ausdrücklich erlaubt - das GG verbietet sie leider.
:-( So ein Gesicht hat der Roland gemacht als ihm das einer gesagt hat...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Fall gilt der Grundsatz dass das übergeordnete Recht stärker zu bewerten ist. Es ist also unwirksames Bla und nur Zur-Schau-Stellung juristischer Inkompetenz der Beteiligten.</p>
<p>In der Hessischen Verfassung ist die Todesstrafe ausdrücklich erlaubt &#8211; das GG verbietet sie leider.<br />
:-( So ein Gesicht hat der Roland gemacht als ihm das einer gesagt hat&#8230;</p>
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