Post von (und) zu Guttenberg (1)
Donnerstag, 17. September 2009 17:07
Vorbemerkung: Ich habe die gesamte Thematik auf drei Beiträge aufgeteilt, weil ich das Gefühl hatte, in einem würde es zu unübersichtlich.
Post von (und) zu Guttenberg (2)
Post von (und) zu Guttenberg (3)
Die Vorgeschichte: Vor einigen Wochen hatte ich eine Wahlkampfveranstaltung Karl Theodor zu Guttenbergs im oberfränkischen Trunstadt besucht. Dort hatte ich den Bundeswirtschaftsminister gefragt, warum das so genannte Zugangserschwerungsgesetz der EU-Kommission erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und -rat zur Notifizierung vorgelegt wurde und nicht schon im Entwurfsstadium. Das sei, zumindest laut Prof. Hoeren, schließlich der gängige Weg.
Zu Guttenberg meinte, das sei ihm nicht bekannt und ich solle es ihm bitte schriftlich geben – was ich versprach. Als ich dann weitere Fragen zu Aussagen aus seiner Rede vor Ort stellen wollte, er aber nur unwirsch antwortete, bot ich an, ihm meinen Fragenkatalog per E-Mail zu senden. Er versprach, mir persönlich zu antworten.
Ich solle ihm doch bitte meinen Namen nennen – das tat ich – und seiner Mitarbeiterin, die mir gleich ihre Karte gab, schreiben und mich im Betreff auf dieses Gespräch beziehen, dann werde die Mail weitergeleitet.
Gesagt, getan.
Am 11. September traf dann tatsächlich eine Antwort von ihm ein. Ich nehme einmal zu seinen Gunsten an, dass tatsächlich zu Guttenberg selbst Verfasser ist, auch wenn das eher unwahrscheinlich scheint in turbulenten Zeiten voll mit Wahlkampf und Opelverkauf.
Das Problem an der Mail: Sie bezog sich auf eine Mail meinerseits vom 11. Mai – damals hatte ich um eine Erklärung seines Betroffenheits-Ausspruchs in der tagesschau gebeten.
Den Inhalt seiner Antwort habe ich hier genauer behandelt.

Viel spannender finde ich die Frage, warum zu Guttenberg nicht auf die neue Mail geantwortet hat, sondern auf die alte. Die einfachste Antwort wäre jetzt: Sein Posteingang wurde auf meinen Namen hin durchsucht, die falsche Mail wurde weitergeleitet. Ein Versehen. Allein: Ich habe Gründe, anzunehmen, dass die Mails absichtlich vertauscht wurden.
1. Zu Guttenbergs Mitarbeiterin, Carolin Opel, antwortete mir direkt auf meine E-Mail:
AW: Gespräch mit Herr zu Guttenberg nach seiner Rede in Trunstadt am Sa., 22.08.09
Sehr geehrter Herr Schaible,
vielen Dank für Ihre Email vom 27. August 2009. Wie auf der Veranstaltung in Trunstadt besprochen, werde ich Ihre Fragen Herrn Bundesminister zu Guttenberg vorlegen. Ich muss Sie jedoch bereits jetzt um Verständnis bitten, dass die Bearbeitung Ihres Fragenkatalogs ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann. Wie Sie sicher verstehen, hat Bundesminister zu Guttenberg derzeit einen überborden vollen Terminkalender, der ihm kaum Zeit für die Beantwortung einzelner Anfragen läßt. Da er jedoch, wie er es Ihnen versprochen hat, die Fragen persönlich beantworten wird, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen, wann sich eine entsprechende Gelegenheit ergeben wird. Ich darf deshalb nochmals um Ihr Verständnis bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Opel
Meine richtige Mail ist also eingetroffen und wurde mit dem richtigen Betreff und der richtigen Datierung registriert – und angeblich auch weitergeleitet.
2. Der Inhalt seiner Antwort lässt erkennen, dass er sich an unser Zusammentreffen und meine Frage erinnern konnte und außerdem meine neue Mail gelesen hat.
Er schreibt:
Sehr geehrter Herr Schaible,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Mai 2009. Darin äußern Sie Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren.
Das stimmt nicht.
Meine Mail vom 11. Mai lautete:
Sehr geehrter Herr zu Guttenberg,
in einem Beitrag der ARD-Tagesschau vom 08.05.09 zur erfolgreichen Online-Petition gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt kommentieren Sie das Thema wie folgt:
“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich einer (sic) der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.”
(Der zweite Satz war dabei in der 14-Uhr-Ausgabe noch Teil des Beitrags; in späteren Ausgaben tauchte er nicht immer auf.)Nun haben sich eine Reihe von Menschen, vornehmlich in Blogs, bereits über den Wortlaut empört – ich würde allerdings gerne von Ihnen wissen, in welchem Kontext das Zitat stand und was genau Sie damit meinten. Die Aussage an sich ist ja, gerade durch die relativierende Formulierung “wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte”, nicht völlig eindeutig.
Deshalb würde mich interessieren:
Hatten Sie zum Zeitpunkt des Interviews Kenntnis vom Wortlaut der Petition?
Welche Frage wurde Ihnen vom betreffenden Journalisten genau gestellt?
Könnten Sie Ihre Aussage präzisieren – gerne auch weiterführend erklären – und damit etwaigen Missverständnissen vorbeugen?Da Sie in den letzten Tagen auf ähnliche, wenngleich meist latent aggressive Fragestellungen bei abgeordnetenwatch.de nicht geantwortet haben, wende ich mich per E-Mail an beide auf Ihrer Homepage angegebenen Adressen direkt an Sie in der aufrichtigen Hoffnung, eine klärende Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich habe schon oft und an vielen Stellen Kritik an dem Gesetz geäußert und mache aus meinen Zweifeln auch keinen Hehl. In der Mail vom 11. Mai äußerte ich jedoch keine direkten Bedenken. Vielmehr ging es mir um eine Erklärung des Zitats aus der Tagesschau – zu diesem Zeitpunkt hielt ich es nämlich noch für möglich, dass sich zu Guttenberg missverständlich ausgedrückt haben und die Empörung in diversen Blogs unangebracht gewesen sein könnte.
Allerdings enthielt meine Mail vom 27. August folgende Passage, die sogar den Begriff „Bedenken“ enthält:
„Glauben Sie, dass das Zugangserschwerungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wird? Immerhin gibt es einerseits natürlich inhaltliche Bedenken, andererseits aber auch formale. Hat der Bund in Ihren Augen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für dieses Gesetz? Sehen Sie im Fehlen einer Kontrolle durch die Justiz ein Problem im Zusammenhang mit Art. 20 GG?“
Und auch zur Notifizierung des Gesetzes hatte ich in meiner ersten Mail kein Wort verloren – wohl aber beim Gespräch vor Ort und in meiner zweiten Mail.
Zu Guttenberg schrieb dazu:
Noch ein Wort zur weiteren Implikation des Gesetzes. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht notifizierungsflichtig.
Eine Anfrage der EU-Kommission im laufenden Gesetzgebungsverfahren ließ allerdings vermuten, dass die Kommission eine andere Rechtsaufassung vertreten könnte.
Zur Vermeidung von Verzögerung hat sich dann die Bundesregierung entschlossen, den Gesetzesentwurf vorsorglich zu notifizieren. Dies geschah zügig nachdem der endgültige Entwurfstext feststand. Zugleich haben wir auf unsere Rechtsposition hingewiesen.
3.) Zu Guttenberg hat mit mir am Rande seiner Wahlkampfveranstaltung am 22. August gesprochen und eine Antwort versprochen. Zwar sind wir uns auch vorher schon begegnet, doch mit Namen einordnen konnte er mich sicher erst danach. Wenn überhaupt.
Er hätte kaum einen Grund, eine an sich unwichtige Anfrage eines Bürgers zu beantworten, hätte er nicht genau das persönlich versprochen.
Wie oben beschrieben, scheint er meine Fragen gelesen zu haben.
Im Betreff seiner Mail bezog er sich allerdings ausdrücklich auf „Ihre Mail vom 11. Mai“ – obwohl man annehmen darf, dass ihm aufgefallen ist, dass diese Mail schon weit vor seiner Wahlkampfveranstaltung geschrieben wurde.
Alles nur Taktik?
So weit die Hinweise. Beweise für meine These habe ich natürlich nicht und ich möchte noch einmal explizit darauf hinweisen, dass speziell der folgende Teil eine Meinung von mir ist und kein bewiesener Sachverhalt!
Mir scheint angesichts dieser Hinweise, dass nicht etwa eine Verwechslung dafür verantwortlich ist, dass zu Guttenberg auf die falsche E-Mail antwortete, sondern Taktik, politisches Kalkül.
Nachdem er mir vor Ort versprochen hatte, meine Fragen schriftlich zu beantworten, hätte ein Nicht-Antworten eine Art Gesichtsverlust bedeutet. Zwar nur im Kleinen, aber auch ich bin ja potentieller Wähler. Außerdem fragte ich zum Schluss nach der Erlaubnis, seine Antwort zu publizieren.
Also antwortete zu Guttenberg.
Dabei schien es ihm oder seinem Wahlkampfteam wohl unproblematischer, vielfach gehörte Standardargumente zur Verteidigung eines bereits verabschiedeten Gesetzes zu wiederholen, das bereits in den Medien diskutiert wurde und allen Bedenken zum Trotz von einem uninformierten Gutteil der Bevölkerung akzeptiert wird, als konkrete Fragen zu seinem Wahlprogramm zu beantworten.
Für ihn spielt es keine Rolle, dass er mit seiner Antwort all jene gegen sich aufbringt, die das Sperrgesetz für einen großen Fehler halten – den die würden ohnehin nicht die Union wählen. Dagegen könnte es ihm bei Unentschlossenen, zumindest ganz theoretisch, schaden, wenn sie erfahren, dass er einen Popanz erschafft, indem er behauptet, diffuse „manche“ würden den Mauerfall leugnen und den Sozialismus herbeibeten und versuchen, das Jubiläum der Bundesrepublik kleinzureden und indem er vor denen, die vor sozialen Unruhen warnen, warnt, obwohl er der einzige ist, der noch vor sozialen Unruhen warnt. Oder dass es manchen sauer aufstoßen könnte, dass er mit dem Wettern gegen die, „die um 11 Uhr morgens aufstehen, einem die lange Nase drehen, die nichts tun werden, nichts getan haben, aber denen die lange Nase drehen, die seit sechs Uhr morgens ihrer Arbeit nachgehen, und sich dann auch noch besser fühlen“ Stimmung macht – als seien solche Fälle die Regel.
Indem er meine alte Mail beantwortete, hat er Wort gehalten und sich gegen weitere Ansprüche meinerseits abgesichert – denn ein Bundesminister kann sich ja nicht ständig mit so etwas beschäftigen –, ohne irgendetwas zu sagen, dass seine Glaubwürdigkeit oder seinen Ruf auf nur im Geringsten schaden könnte.
Eine durchaus geschickte Methode und ein schönes Beispiel, wie Wahlkampf funktioniert. Ob es auch redlich ist, steht dann auf einem anderen Blatt.
Thema: Innenpolitik, Wahlkampf | Kommentare (2) | Autor: Jonas Schaible