Journalistin regt Kastration von Kinderschändern an

Es gibt Momente, in denen ist man nur noch konsterniert. Dann, wenn Verwunderung schon nicht einmal mehr am Horizont erkennbar ist, man Erstaunen meilenweit hinter sich gelassen, Empörung zweimal überrundet hat und selbst Wut vor Erschöpfung keuchend am Boden liegt. Momente, in denen man den Kopf in den Händen versenkt und nicht weiß, ob man lieber sich selbst oder die ganze Restwelt irgendwo in einem dunklen Loch in einer dunklen Höhle vergraben möchte.
Einen solchen Moment erlebte ich, als ich drüben im lawblog auf einen „Standpunkt“ von Isolde Stöcker-Gietl stieß, den sie in der „Mittelbayerischen Zeitung“ verfasst hat. Ich vermute, dass die Dame Journalistin ist, immerhin schreibt sie für eine Zeitung und hat auch ein schön großes Foto bekommen, das neben dem Artikel prangt.[1] Sicher bin ich allerdings nicht.

Isolde Stöcker-Gietl schrieb also darüber, dass Sexualstraftäter zu gering bestraft würden.
Sie beginnt mit: „Sexueller Missbrauch an einem Kind – das ist der Albtraum aller Eltern.“
Man könnte jetzt, ganz kleinkariert, ergänzen, dass der Albtraum „aller“ Eltern eher der sexuelle Missbrauch[2] am eigenen Kind und nicht an einem Kinde so generell ist, aber gut. Lassen wir das.
Nach diesem Einstieg fällt bald die erste folgenschwere Behauptung, die ein Hinweis darauf ist, was noch kommt: „Geht der Fall vor Gericht, peinigt der Täter sein Opfer gleich noch mal. Denn in der Regel kommt er mit einer milden Strafe davon.“
Das ist natürlich Unsinn, denn der Täter peinigt dadurch, dass er eine milde Strafe bekommt, niemanden. Allenfalls peinigt der Umstand, dass der Täter eine milde Strafe bekommen hat, das Opfer. Hier implizit ein aktives Handeln zu unterstellen, ist entweder unbedacht oder perfide – ich nehme jedoch stark an, dass es sich nicht um einen sprachlichen Lapsus handelt, sondern um pure Absicht. Damit wird der Täter nämlich erst richtig dämonisiert, geradezu entmenschlicht. Nicht einmal nach seiner schrecklichen Tat, das unterstellt dieser Satz, lässt er sein Opfer in Ruhe, nein, er will mehr und immer mehr. Diese Darstellung ist gefährlich.
Ich weiß, dass Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergreifen, vulgo Kinderschänder, gemeinhin als das Schrecklichste angesehen werden, was die Menschheit je hervorgebracht hat[3]. Diese Ansicht kann man teilen; ich meine aber, dass es auch reicht, so eine Tat abscheulich, abstoßend und verurteilenswert zu finden. Ich glaube nicht, dass es gut ist, immer im Superlativ zu sprechen, wenn es um dieses Thema geht. Da ist Kindesmissbrauch dann schnell das „abscheulichste Verbrechen“ überhaupt und zwar immer und in jedem Fall. Abstufungen, etwa zwischen Berührungen und tatsächlicher Vergewaltigung, werden nicht gemacht. Nein, jeder Sexualstraftäter ist ein Monster, entfernt sich, wie oben erwähnt, von seinem Wesen als Mensch. Dieser Geisteshaltung leistet Isolde Stöcker-Gietl mit dem obigen Satz Vorschub und diese Geisteshaltung ist es auch, die allein folgende Passage erklären kann. Die Autorin weist auf einen Sexualstraftäter aus Regenburg hin, der sich freiwillig hatte kastrieren lassen, um seinen Triebe in den Griff zu bekommen [4]. Und dann sagt sie:

„[…] doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.“ [Hervorhebungen von mir]

“Jedes Mittel“ sollte uns recht sein. Jedes Mittel. Jedes. Mittel.
“Jedes Mittel” schließt ein: Folter, Mord, präventive Kastration, Sippenhaft. Egal. Es geht ja um Kinderschutz.
Es ist eine Forderung, den Rechtsstaat abzuschaffen und ein Plädoyer für ein Rechtsempfinden und –system, das wir lange überwunden zu haben glaubten. Es ist die Aufforderung, das Grundgesetz und die EU-Menschenrechtscharta und die UN-Menschenrechtscharta ins Altpapier zu befördern, denn: Kann denn mal jemand an die Kinder denken!

Eine solche Forderung aus dem Munde einer Journalistin ist unfassbar. Sie lässt mich vollständig konsterniert zurück – egal, ob Isolde Stöcker-Gietl nun bewusst war, was sie da schreibt, oder ob es schiere Gedankenlosigkeit war. Ich weiß ja noch nicht einmal, was ich schlimmer fände.
(Bliebe noch anzumerken, dass in der Gedankenwelt von Isolde Stöcker-Gietl offenbar Kinderschänder immer männlich sind. Warum auch immer. Aber eigentlich wage ich kaum, darauf hinzuweisen, weil ich Angst habe, dass sie für weibliche Straftäter ähnlich schockierende Pläne in der Schublade haben könnte).

Und hier noch als kleine Gedächtnisstütze für Isolde Stöcker-Gietl und andere, die gerne „Hängt ihn höher!“ brüllen oder brüllen würden. Und ja, all das gilt auch für Kinderschänder:

Grundgesetz
Art. 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 2 GG: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

EU-Menschenrechtserklärung
Präambel:„In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“

Artikel II-61: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel II-63: (2) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

UN-Menschenrechtscharta
Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

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Datum: Montag, 24. August 2009 22:27
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3 Kommentare

  1. 1

    Die Gesellschaft hat ein Problem damit, mit Sexualstraftätern umzugehen. Insbesondere damit, dass sie eine Strafe verbüsst haben könnten.
    Zuerst verurteilt der Staat die Täter im Namen des Volkes zu einer Strafe, nach deren Verbüssung das Volk, vertreten durch BILD-Zeitung und Politiker, dann weitere fordern: Wegsperren, Ausgliedern, Kastrieren, etc.
    Um dann wieder sonntags in die Kirche zu gehen und das C vor sich her zu tragen.

  2. 2

    Grundsätzlich stimme ich Ihnen da zu. Weggehen würde und möchte ich von der Eingrenzung auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die implizit in Ihrem letzten Satz mitschwingt.
    Ich glaube, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung generell ein Problem damit hat, sich an den Gedanken zu gewöhnen, Straftäter könnten ihre Strafe verbüßt haben. Der Aspekt der Resozialisierung wird oft eher kritisch gesehen. Bei Sexualstarftätern verschärft sich diese Denkweise erfahrungsgemäß.
    Micxh erstaunt dabei dann nopch nicht einmal, dass sie solche Blüten wie in diesem “Standpunkt” treibt – das dann aber schwarz auf weiß von einer Journalistin zu lesen, ist schon sehr starker Tobak.

  3. 3

    Da fragt man sich beim lesen ja schon, ob man nicht irgendwie auf den Kopf gefallen ist.