Beiträge vom 24. August 2009

Demnächst: Rund um von und zu Guttenberg

Montag, 24. August 2009 22:45

Kurze Ankündigung: Am Samstag besuchte ich eine Wahlkampfveranstaltung des Bundeswirtschaftsministers Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg im oberfränkischen Trunstadt.
Dazu wird es in den nächsten Tagen wohl eine ganze Reihe von Texten geben:
- Veranstaltungsbericht und Redenanalyse
- eine Art Kurzinterview – so er sein Versprechen hält
- Thomas Silberhorns (MdB) Ansichten zum Zugangserschwerungsgesetz
- Berichterstattung der Lokalpresse

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Der FT zu Gast bei Freunden – Monika-Hohlmeier-Porträt

Montag, 24. August 2009 22:32

Der Fränkische Tag (FT), die in einer Auflage von etwa 70.000 Exemplaren erscheinende Lokalzeitung mit quasi-monopolartiger Stellung im Großraum Bamberg, ist nicht eben berühmt für kritischen Journalismus. Weniger charmant formuliert: hier wird gelegentlich Hofjournalismus betrieben.
Dass der FT nicht die SZ ist und nicht der Spiegel und nicht in regelmäßiger Folge politische Skandale aufdecken kann, versteht sich von selbst. Das kann, das darf man nicht erwarten.
Allerdings gibt sich der FT im lokaljournalistischen Alltag zumeist noch nicht einmal Mühe, eine kritische Grundhaltung einzunehmen.
Einen negativen Höhepunkt stellt das am 14.08.09 auf Seite 3 erschienene „Porträt“ der einstigen bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier dar. Es ist ein haarsträubend anbiedernder Text, der eins zu eins aus der Feder von Hohlmeiers PR-Abteilung stammen könnte und quasi keine für ein Porträt relevante Information enthält.

Dabei verlief Hohlmeiers politische Karriere durchaus turbulent: Im Jahr 2004 war die damalige Kultusministerin und Münchner CSU-Chefin über die Münchner Wahlfälschungsaffäre gestolpert und von ihren Ämtern zurückgetreten. Auch der Versuch, 2008 bei der Landtagswahl ein Mandat zu erringen, war gescheitert. Hohlmeiers politische Karriere schien beendet. Kurz vor der Europawahl 2009 aber gab die Tochter von Franz Josef Strauß ihren Umzug von Oberbayern nach Oberfranken bekannt – vom oberfränkischen Listenplatz eins aus startete sie prompt ihre Rückkehr in die Politik. Nicht wenige kritisierten dieses Vorgehen und so wurde die Tochter von Franz Josef Strauß in ihrer Wahlheimat nicht gerade begeistert empfangen.

All das hätte man schreiben können.
All das war für den Fränkischen Tag aber kein Thema. Genauso wenig übrigens, wie Hohlmeiers politische Ziele oder ihre Arbeit in Straßburg und Brüssel.
Stattdessen sprach FT-Redakteur Matthias Einwag mit ihr darüber „wie sie sich in Franken eingelebt hat.“

Und so erfährt man aus dem Artikel unter anderem, dass sie „mediterranes Gemüse und Kronfleisch“ mag, dass sie „Lebensfreude“ ausstrahlt, „heiter und gelöst“ wirkt und eine „rote Hose“ und ein „weißes Shirt“ trägt – was beides ebenso wie die „rot-weiße Himbeersahnetorte“ zeigt, dass Monika Hohlmeier „offenbar in Franken angekommen“ ist.
Es folgen die üblichen warmen Worte (Die Menschen in ihrem Wohnort Bad Staffelstein seien „herzlich, nett, unkompliziert und überhaupt unberührt von negativen Meldungen“), gefolgt von der kleinen sympathischen Unvollkommenheit, denn obwohl ihr Haus noch nicht bezugsfertig ist, habe „Monika Hohlmeier […] offenbar kein Problem damit, diese Übergangszeit in einer Ferienwohnung zu verbringen“.
Außerdem betont der Artikel die harte Arbeit Hohlmeiers – „44 Wochen sei sie in Brüssel und Straßburg, nur knapp acht Wochen dürfe sie nach Hause“ – und ihre Volksnähe: Weil die Angler so gerne „ratschen“, betreibe sie „Jogging mit Unterbrechungen“.
Ihre Rollen als Ehefrau eines Mannes, der sich anfangs so gar nicht wohl fühlte in der Öffentlichkeit an der Seite einer so prominenten Frau und als sorgende Mutter von Kindern, die ja zum Glück „anders aufwachsen dürfen“ als die während des deutschen Herbstes permanent unter Personenschutz stehende Hohlmeier selbst, kommen auch nicht zu kurz.
Schließlich darf sich Monika Hohlmeier noch unwidersprochen und unkommentiert über „unwahre Veröffentlichungen“ über ihren Vater in „Stern und Spiegel“ ärgern, über jene „Form des Journalismus, der ein festes Bild von Franz Josef Strauß gemauert hat“ und der seit seinem Tod angeblich noch „verbissener“ gegen ihn kämpft.
Und wer dann noch nicht überzeugt davon ist, dass Monika Hohlmeier einfach nur nett, bodenständig und patent ist und sich so richtig pudelwohl fühlt im schönen Franken, wo es die Bratwürste gibt, die sie genauso liebt wie Karl Theodor zu Guttenberg, der bekommt dann noch den Holzhammer in Form einer 16-teiligen Bildergalerie auf den Kopf. (Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Bilder 5 und 13, 8 und 14, 2 und 15 sowie 7 und 16 jeweils die gleichen sind.)
Die Bilder zeigen ausnahmslos Monika Hohlmeier im Porträt und sind beispielsweise untertitelt mit „Monika Hohlmeier bereitete für unseren Redakteur extra einen Kuchen vor“ oder „Und wenn die Wäsche dreckig ist, wird natürlich auch im Hause Hohlmeier gewaschen.“
Als Sahnehäubchen sei noch das im Artikel gebotene Video empfohlen.
Man darf annehmen, dass die Frage „So, und das ist jetzt also italienischer Kaff, äh, Espresso?“ die kritischste Frage ist, die Monika Hohlmeier an diesem Tag gestellt wurde.


update, 28.08.09: Auch der Blog baminfo hat sich des Artikels angenommen.

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Journalistin regt Kastration von Kinderschändern an

Montag, 24. August 2009 22:27

Es gibt Momente, in denen ist man nur noch konsterniert. Dann, wenn Verwunderung schon nicht einmal mehr am Horizont erkennbar ist, man Erstaunen meilenweit hinter sich gelassen, Empörung zweimal überrundet hat und selbst Wut vor Erschöpfung keuchend am Boden liegt. Momente, in denen man den Kopf in den Händen versenkt und nicht weiß, ob man lieber sich selbst oder die ganze Restwelt irgendwo in einem dunklen Loch in einer dunklen Höhle vergraben möchte.
Einen solchen Moment erlebte ich, als ich drüben im lawblog auf einen „Standpunkt“ von Isolde Stöcker-Gietl stieß, den sie in der „Mittelbayerischen Zeitung“ verfasst hat. Ich vermute, dass die Dame Journalistin ist, immerhin schreibt sie für eine Zeitung und hat auch ein schön großes Foto bekommen, das neben dem Artikel prangt.[1] Sicher bin ich allerdings nicht.

Isolde Stöcker-Gietl schrieb also darüber, dass Sexualstraftäter zu gering bestraft würden.
Sie beginnt mit: „Sexueller Missbrauch an einem Kind – das ist der Albtraum aller Eltern.“
Man könnte jetzt, ganz kleinkariert, ergänzen, dass der Albtraum „aller“ Eltern eher der sexuelle Missbrauch[2] am eigenen Kind und nicht an einem Kinde so generell ist, aber gut. Lassen wir das.
Nach diesem Einstieg fällt bald die erste folgenschwere Behauptung, die ein Hinweis darauf ist, was noch kommt: „Geht der Fall vor Gericht, peinigt der Täter sein Opfer gleich noch mal. Denn in der Regel kommt er mit einer milden Strafe davon.“
Das ist natürlich Unsinn, denn der Täter peinigt dadurch, dass er eine milde Strafe bekommt, niemanden. Allenfalls peinigt der Umstand, dass der Täter eine milde Strafe bekommen hat, das Opfer. Hier implizit ein aktives Handeln zu unterstellen, ist entweder unbedacht oder perfide – ich nehme jedoch stark an, dass es sich nicht um einen sprachlichen Lapsus handelt, sondern um pure Absicht. Damit wird der Täter nämlich erst richtig dämonisiert, geradezu entmenschlicht. Nicht einmal nach seiner schrecklichen Tat, das unterstellt dieser Satz, lässt er sein Opfer in Ruhe, nein, er will mehr und immer mehr. Diese Darstellung ist gefährlich.
Ich weiß, dass Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergreifen, vulgo Kinderschänder, gemeinhin als das Schrecklichste angesehen werden, was die Menschheit je hervorgebracht hat[3]. Diese Ansicht kann man teilen; ich meine aber, dass es auch reicht, so eine Tat abscheulich, abstoßend und verurteilenswert zu finden. Ich glaube nicht, dass es gut ist, immer im Superlativ zu sprechen, wenn es um dieses Thema geht. Da ist Kindesmissbrauch dann schnell das „abscheulichste Verbrechen“ überhaupt und zwar immer und in jedem Fall. Abstufungen, etwa zwischen Berührungen und tatsächlicher Vergewaltigung, werden nicht gemacht. Nein, jeder Sexualstraftäter ist ein Monster, entfernt sich, wie oben erwähnt, von seinem Wesen als Mensch. Dieser Geisteshaltung leistet Isolde Stöcker-Gietl mit dem obigen Satz Vorschub und diese Geisteshaltung ist es auch, die allein folgende Passage erklären kann. Die Autorin weist auf einen Sexualstraftäter aus Regenburg hin, der sich freiwillig hatte kastrieren lassen, um seinen Triebe in den Griff zu bekommen [4]. Und dann sagt sie:

„[…] doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.“ [Hervorhebungen von mir]

“Jedes Mittel“ sollte uns recht sein. Jedes Mittel. Jedes. Mittel.
“Jedes Mittel” schließt ein: Folter, Mord, präventive Kastration, Sippenhaft. Egal. Es geht ja um Kinderschutz.
Es ist eine Forderung, den Rechtsstaat abzuschaffen und ein Plädoyer für ein Rechtsempfinden und –system, das wir lange überwunden zu haben glaubten. Es ist die Aufforderung, das Grundgesetz und die EU-Menschenrechtscharta und die UN-Menschenrechtscharta ins Altpapier zu befördern, denn: Kann denn mal jemand an die Kinder denken!

Eine solche Forderung aus dem Munde einer Journalistin ist unfassbar. Sie lässt mich vollständig konsterniert zurück – egal, ob Isolde Stöcker-Gietl nun bewusst war, was sie da schreibt, oder ob es schiere Gedankenlosigkeit war. Ich weiß ja noch nicht einmal, was ich schlimmer fände.
(Bliebe noch anzumerken, dass in der Gedankenwelt von Isolde Stöcker-Gietl offenbar Kinderschänder immer männlich sind. Warum auch immer. Aber eigentlich wage ich kaum, darauf hinzuweisen, weil ich Angst habe, dass sie für weibliche Straftäter ähnlich schockierende Pläne in der Schublade haben könnte).

Und hier noch als kleine Gedächtnisstütze für Isolde Stöcker-Gietl und andere, die gerne „Hängt ihn höher!“ brüllen oder brüllen würden. Und ja, all das gilt auch für Kinderschänder:

Grundgesetz
Art. 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 2 GG: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

EU-Menschenrechtserklärung
Präambel:„In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“

Artikel II-61: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel II-63: (2) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

UN-Menschenrechtscharta
Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Thema: Journalismus, Medienkritik | Kommentare (3) | Autor:

Motor aus und Luft anhalten

Montag, 24. August 2009 22:19

Die Aktion „Kopf an: Motor aus“, die zur Zeit in vier deutschen Städten (Dortmund, Halle an der Saale, Karlsruhe, Bamberg) läuft, hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen dazu zu bewegen, Kurzstrecken mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen und weniger oft das Auto zu nehmen.
Das ist ein ehrenwertes Ziel, das auf vielfältige Weise zu erreichen versucht wird: mit Plakataktionen, stadtinternen Kilometerduellen oder Blitzaktionen, bei denen jeder geblitzte Radfahrer mit Foto in eine „Klimahelden“-Datenbank aufgenommen wird. Schön und gut (obwohl man in Sachen Datenschutz auch einige Punkte kritisieren könnte, darum soll es hier aber nicht gehen).
Die Plakate der Aktion ziert der Spruch: „Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken.”
Kurz, prägnant – und falsch. Denn tatsächlich atmet jeder Mensch pro Atemzug ca. 20 ml Kohlendioxid aus, und das bei etwa 20 Atemzügen pro Minute.[1] Für null CO2 müsste man also die Luft anhalten, was entweder sehr kurze Kurzstrecken oder vermehrte Tode durch Erstickung zur Folge hätte.

Ich habe die Probe aufs Exempel gemacht: Circa 20 Sekunden kann ich zügig gehen, bis ich wieder Luft holen musste. Bei etwa einem Meter pro Sekunde (3,6 km/h) sind das grob 20 Meter bis zum Ausatmen. Veranschlagt man 20 km/h und ebenfalls 20 Sekunden auf dem Fahrrad, dann wären das etwas über 110 Meter. Auf ebenfalls deutlich über 100 Meter mit null CO2 könnte kommen, wer oben Luft holt und dann mit dem Fahrrad einen Berg herunterrollt.
Man könnte sich natürlich auch ins Wasser legen und flussabwärts treiben lassen. Im Rhein käme man bei 8 km/h Fließgeschwindigkeit so immerhin so gute 130 Meter weit. Dann wäre man allerdings nass und müsste erst ans Ufer schwimmen.
Und überhaupt: Was macht, wer in einer Gegend ohne Berge (z.B. Holland) und ohne Flüsse wohnt oder die Luft nicht lange anhalten kann? Der kann kein Held werden. Schweinerei


[1] Quelle. Und ich gebe zu, dass es nicht die vertrauenswürdigste ist. Wenn jemand andere, besser verifizierte Daten hat – immer her damit!
[2] Für diese Quelle gilt das eben Gesagte.

Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (1) | Autor:

Zeillos verwirrt

Montag, 24. August 2009 22:14

In der Samstags- und Sonntagsausgabe des Fränkischen Tages vom 14./15.08.09 bat Redakteur Martin Utz den bayerischen Wirtschaftsminister, Martin Zeil (FDP), zum Interview, dem eine halbe Seite eingeräumt wurde.
Zeil ist gerade unterwegs auf einer „Bratwursttour durch Oberfranken“. Vielleicht, weil es auch bei der anstehenden Wahl um die Wurst geht oder weil es einfach super volksnah und bodenständig wirken soll. Wie auch immer.
Das Interview beginnt so:

FT: „Ist diese Wahlkampf-Bartwurst-Tour nicht schlecht für die Gesundheit?“
MZ: „Gar nicht! Sie enthalten ja wertvolle Ingredienzien. Und ich habe mit der Bratwursttour vor der Landtagswahl den Grundstein für den Erfolg gelegt.“

Martin Zeil hat also, das zumindest steht in diesem Absatz, behauptet, Namensvetter Utz enthalte wertvolle Ingredienzien. Interessant.[1]
Nach diesem furiosen Einstieg leitet Utz kurz darauf zu den „ernsten Themen“ über.

FT: „Zeigt Ihnen der Fall Quelle, dass der Staat nicht alles richten kann?“

Einmal davon abgesehen, dass die Frage unsinnig ist, weil der Glaube, der Staat könne alles richten, völlig utopisch ist und diese Behauptung mit Ausnahme Utz’ auch keiner in den Raum gestellt hat – also einmal abgesehen von alldem, bleibt eigentlich nur eine Steilvorlage übrig für den Vertreter einer Partei, die weithin dafür bekannt ist, dass sie lieber auf die Selbstheilungskräfte des Marktes als auf staatliche Intervention setzt; noch verworrener ist allerdings Zeils Antwort.

MZ: „Wir erkennen, dass viele schwierige Entscheidungen, die wir akzeptieren müssen, ihre Ursachen weit im Vorfeld der Finanzkrise haben. Insofern war es richtig, dass wir in Bayern – und generell – äußerst zurückhaltend waren. Es gibt aber auch eine gute Nachricht. Auch durch den Massenkredit, den wir vergeben haben, besteht nun die gute Chance, einen guten Teil des Unternehmens zu erhalten.“

Die Frage lautete: Zeigt der Fall Quelle, dass der Staat nicht alles richten kann?
Martin Zeil gelingt hier das Kunststück, nicht nur nicht auf die Frage zu antworten, sondern in seiner ausweichenden Antwort auch noch nichts zu sagen. Es gab also irgendwelche schwierige Entscheidungen (viele!), die irgendwann vor der Krise von irgendwelchen Leuten getroffen wurden und irgendein diffuses „wir“ erkennt das jetzt.
Es gibt allerdings „aber“ auch noch eine gute Nachricht – womit zumindest geklärt wäre, dass die schwierigen Entscheidungen (viele!) vorher eher schlechte Nachrichten waren. Warum auch immer.
Die gute Nachricht heißt dann, etwas ummodelliert: Wir wissen nicht, wie viel unser Massenkredit hilft, aber wahrscheinlich löst sich das Unternehmen nicht ganz auf.
Das wäre wohl sogar wirklich eine gute Nachricht, hat allerdings weder einen Bezug zu den ominösen schwierigen Entscheidungen noch zu der Frage des Interviewers.

Später möchte Utz von Zeil wissen, welche Defizite er bei der Union sehe.
Zeil sagt darauf: „Wir erwarten von der Union, dass sie sich klar bekennt, statt die FDP zu beschimpfen. Für mich ist das ein Akt der Hilflosigkeit. Mir ist unerklärlich, warum die Union nicht in der Lage ist, sich der Sorgen und Ängste der Bürger anzunehmen. Statt Konzepten für die Zukunft zeigen sich einige sehr überheblich und verhandeln schon über Ministerämter.“

Gut, der erste Satz kann, betrachtet man die vorausgehenden Fragen zu möglichen Koalitionen noch so interpretiert werden, dass Zeil gerne eine klare Koalitionsaussage der Union hätte. Nur: Horst Seehofer, Volker Kauder und Ronald Pofalla haben sich bereits für eine Koalition mit der FDP ausgesprochen – und fordern ihrerseits die FDP auf, Farbe (nämlich schwarz-gelb) zu bekennen.
Alles Folgende enthält außer Worthülsen keine Aussage. Abgesehen von der Kritik am Feilschen um Ministerämter – das „statt Konzepte[n] für die Zukunft“.[2]

Leider kann ich nicht alles zitieren, das lässt das Zitatrecht nicht zu und online gibt es nur eine grobe Zusammenfassung mit einem Verweis auf die gedruckte Ausgabe.
Die drei letzten (von insgesamt 14) Fragen drehen sich um Horst Schlämmer, der bei einer Kandidatur 18% der Stimmen erhalten würde, das habe eine „durchaus seriöse Umfrage“ ergeben[3] und darum, ob man Hape Kerkelings Film „Isch kandidiere“ statt des TV-Duells von Angela Merkel und Frank(-Walter) Steinmeier schauen solle.

Martin Utz fand das Interview übrigens „spannender als gedacht“ und „Aufmacher-tauglich“ und für Martin Zeil ist zu hoffen, dass es das auch war, und nur die falschen Ausschnitte gedruckt wurden. Denn er sagte auch:
„Wir haben doch ganz klar gesagt, wofür wir stehen“.
Das wäre dann doch etwas arg wenig.


[1] 100 Gramm Bratwurst enthalten laut dieser Quelle übrigens „rund 20 bis 35 Gramm“ Fett. Das nur am Rande.
[2] Das Verb habe nicht ich weggelassen!
[3] Warum das Unsinn ist, erklärt z.B. Stefan Niggemeier.

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Kann denn nicht mal jemand Verantwortung übernehmen?

Montag, 24. August 2009 22:08

Zugegeben, es braucht nicht allzu viel, um eine hohle Wahlkampfphrase als hohle Wahlkampfphrase zu entlarven. Das folgende CSU-Plakat fiel mir aber besonders (negativ) auf:

„Was unser Land jetzt braucht: Verantwortung“.

Man muss sich einen kurzen Moment Zeit nehmen, um zu verstehen, was hier verkündet wird. Zur Erinnerung: Deutschland („unser Land“) steckt gerade, wie die meisten anderen Länder auch, in der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Zwar waren die Arbeitslosenzahlen im Juli nur um 8,1% höher als vor einem Jahr (+252 000) und sind demnach nicht so stark angestiegen wie befürchtet, allerdings stehen momentan etwa 1.3 Millionen Menschen in Kurzarbeit[1] und die Arbeitslosigkeit wird, das ist sicher, weiter zunehmen.
Das Bundesfinanzministerium kalkuliert in diesem Jahr mit 46 Milliarden Euro Neuverschuldung – dazu kommen noch ungezählte Milliarden aus dem Konjunkturpaket II und den Bürgschaften zur Bankennothilfe -, für 2010 sind 86 Milliarden, für 2011 auch noch 76 Milliarden neue Schulden veranschlagt. Den bisherigen Rekordwert von umgerechnet etwa 40 Milliarden von 1996 wird man, so die Planung, bis einschließlich 2013 immer übertreffen.
Dazu kommt der ganz normale Politikwahnsinn: ein Krieg in Afghanistan, eine drohende Klimakatastrophe, eine älter werdende Gesellschaft und all die anderen ungezählten Problemfelder. Kurz: alles nicht so einfach.
Und nun zurück zum Plakat.
Was unser Land jetzt also braucht, ist „Verantwortung“?
Ein herrlich wohlklingender politischer Kampfbegriff, der Entschlossenheit und Souveränität suggeriert und dabei völlig nichtssagend ist. Denn: Von Verantwortung welcher Art ist hier die Rede? Geht es um Verantwortung für etwas bereits Geschehenes oder für Kommendes? Wer übernimmt diese Verantwortung bzw. wer trägt sie in Zukunft? Wofür übernimmt oder in welcher Position trägt er sie?
All diese Punkte werden nicht geklärt, zurück bleibt die Verantwortung, die nicht so recht weiß, was sie da eigentlich macht. Die arme.
Folglich lautet das Resümee, die zentrale Aussage, die das Wahlplakat den Wählern mitgibt: „Unser Land braucht irgendjemanden, der irgendwann für irgendwas, das irgendwer irgendwann einmal getan hat oder tun wird, die Verantwortung übernimmt!“
Das kann man jetzt als gutes und zukunftsweisendes Konzept bezeichnen, dazu muss man es aber schon sehr wollen.


[1] Schätzung von Frank-Jürgen Weise, dem Chef der Bundesagentur für Arbeit.

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Übersichtsartikel: Von der Leyens Internetsperren

Montag, 24. August 2009 21:30

Die Bundesregierung lässt künftig Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt sperren. Bürgerrechtler laufen Sturm; sie sehen im „Zugangserschwerungsgesetz“ ein in der Sache unwirksames Instrument, massive Grundrechtsverletzungen und befürchten die Errichtung eines staatlichen Zensurapparats.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen meint es ernst. Bereits im Januar trat sie mit der Ankündigung an die Öffentlichkeit, in Zukunft mit aller Macht gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu wollen. Mitte April unterzeichneten auf Druck der Ministerin hin sechs große deutsche Internetanbieter (Access-Provider) einen Vertrag, in dem sie sich dazu verpflichteten, Seiten mit kinderpornographischem Inhalt künftig zu sperren. Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, um derartige Sperren formal zu legitimieren.
Am 18.06.09 verabschiedete dann der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD das so genannte Zugangserschwerungsgesetz. Ursprünglich war lediglich eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geplant gewesen. Erst nach massiven Protesten im Volk – über 134.000 Mitzeichner sprachen sich in der größten Online-Petition aller Zeiten gegen das Gesetz aus – schwenkte die Regierung auf ein Spezialgesetz um.

Um die Verbreitung von Kinderpornographie nach §184b StGB zu verhindern, soll das Bundeskriminalamt (BKA) demnach täglich aktualisierte Sperrlisten erstellen und diese an die Provider weiterleiten. Die wiederum haben innerhalb von sechs Stunden dafür Sorge zu tragen, dass die fraglichen Seiten blockiert bzw. alle Anfragen auf eine Seite umgeleitet werden, die ein von der Regierung gestaltetes „STOPP“-Schild zeigt. Die Sperrlisten sind geheim, jede Veröffentlichung, Verbreitung oder der Hinweis auf Veröffentlichungen illegal. Gestrichen wurde immerhin der Absatz, der es ermöglicht hätte, die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung zu nutzen.
Von dem Gesetz betroffen sind nur private Provider, aber keine staatlichen Einrichtungen wie Universitäten, und nur solche, die mehr als 10.000 Kunden zählen.

Sperren nach skandinavischem Vorbild

Vorreiter und Vorbild in Sachen Internetsperren sind vor allem die skandinavischen Länder. Dort werden Sperrungen bereits seit geraumer Zeit praktiziert. Und obwohl der schwedische Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie gegenüber dem Focus sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, werden sie immer wieder als positives Beispiel genau dafür erwähnt.

Mehrere Grundrechte werden angetastet

Hauptkritikpunkt der Gegner des Gesetzes: Es bedeutet einen massiven Eingriff in mehrere Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien. Am schwerwiegendsten: Das BKA erhält die Vollmacht, Internetseiten zu prüfen, sie als illegal zu kennzeichnen und auf eine Sperrliste zu setzen, der sich die Provider nicht widersetzen dürfen. Es ist damit Ermittlungsbehörde, urteilende und ausführende Instanz in einem. Die Gewaltenteilung (Art. 20, 2 GG) wird dadurch außer Kraft gesetzt.
Zwar ist theoretisch ein nachträgliches Gerichtsverfahren möglich, die im Grundgesetz verbürgte Rechtsweggarantie (Art. 19, 4 GG) ist dennoch allenfalls de jure gegeben. Denn selbst im Falle einer ungerechtfertigten Sperre ist es nicht möglich, den Grund der Sperrung zu erfragen, da keine Auskunftspflicht besteht. Der Betroffene müsste also einen Prozess anstrengen, um so eventuelle eine Klärung des Sachverhalts zu erreichen. Angesichts der hohen Kosten und des öffentlichen Stigmas, das Betreiber gesperrter Seiten fürchten müssen, ist das kein gangbarer Weg.

Sollten also nicht nur illegale, sondern auch anderweitig unliebsame Internetauftritte gesperrt werden, hätte der Betroffene kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Und auch wenn im Gesetz explizit steht, dass nur kinderpornographische Inhalte gesperrt werden dürfen, ist das keine Garantie.
Erstens ist die Kontrolle unzureichend: War zunächst gar keine Kontrollinstanz vorgesehen, soll nun ein vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar berufenes fünfköpfiges Gremium mindestens einmal in drei Monaten stichprobenartig prüfen, ob die gesperrten Seiten auch wirklich illegal sind. Schaar selbst ist der Meinung, nicht befähigt zu sein, ein derartiges Kontrollgremium zu leiten. Ein Richtervorbehalt, wie er z.B. bei Hausdurchsuchungen Usus ist, fehlt noch immer, obwohl nur so der für einen Rechtsstaat fundamentale Grundsatz der Gewaltenteilung gewahrt wäre.
Zweitens: Gesetze können geändert werden. Schon lange fordern beispielsweise Politiker wie Wolfgang Schäuble und Dieter Wiefelspütz, beide auch Verfechter des Zugangserschwerungsgesetzes, vehement eine Nutzung der LKW-Mautdaten zur Strafverfolgung. Und das, obwohl auch das Gesetz damals nur unter der Auflage zustande kam, dass die Daten eben nicht für Ermittlungsbehörden zugänglich sind.
Die Informationsfreiheit (Art. 5, 1 GG) ist durch das Gesetz bereits eingeschränkt. Die Möglichkeit, die Sperrlisten zu einem flächendeckenden Zensurinstrument auszuweiten, das auch legale Inhalte betrifft, sind fraglos gegeben. Dass bereits Interesse bekundet wurde, die Sperren auszuweiten, lässt dieses Szenario nicht eben unwahrscheinlicher erscheinen. Beispielsweise forderte Kulturstaatsminister Bernd Neumann Sperren bei wiederholten Urherbrechtsverstößen. Thomas Strobl, MdB, Generalsekretär der baden-württembergischen CDU und Schwiegersohn Wolfgang Schäubles, erwog bereits eine Ausweitung auf „Killerspiele“. Und auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, schloss eine Ausweitung in der nächsten Legislaturperiode nicht aus.
Dass diese Angst nicht unbegründet ist, belegen außerdem Untersuchungen von Sperrlisten aus anderen Ländern, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Nur ein geringer Prozentsatz nämlich enthielt überhaupt justiziables Material: auf einer australischen Liste 32%, auf einer schwedischen und einer finnischen gar jeweils weniger als 1%. Besonders brisant: Auf einer finnischen Liste fanden sich schon jetzt Internetseiten, die sich kritisch mit den dortigen Sperren auseinandersetzen.

Darüber hinaus bedeutet das Gesetz einen Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10,1 GG) und unter Umständen auch in Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5,1 und 5,3 GG). Denn unter strafbare Inhalte nach §184b StGB fallen auch „kinderpornographischen Schriften […], die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben“, also auch Zeichnungen, Comics oder Romane. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig.

Durfte der Bund das Gesetz überhaupt beschließen?

Weiterhin gibt es auch erhebliche Zweifel, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz sowie die Verwaltungskompetenz hat, um dieses Gesetz zu beschließen und durch das BKA umsetzen zu lassen. Schon einmal hat Bundespräsident Hort Köhler ein Gesetz wegen solcher Bedenken nicht unterzeichnet.

Kritiker, zu denen auch mehr als 400 Eltern aus IT-Berufen zählen, sowie der Verein „MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren“ (MogIS), bezweifeln außerdem die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen und fordern unter dem Slogan „Löschen statt Sperren“ eine andere Art der Verbrechensbekämpfung. Auch hier geht es unter anderem um ein Verfassungsprinzip: das der Verhältnismäßigkeit. Demnach muss ein Gesetz einen verfassungskonformen „Zweck“ haben, für den es „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ ist. Der Zweck ist klar und richtig, die Bekämpfung von Kinderpornographie. Schon bei „geeignet“ wird es aber schwierig. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Sperren und einem Rückgang von Kinderpornographie ist sehr fraglich oder, wie in Schweden zu sehen, nicht gegeben.

Geringe Wirksamkeit der Sperren

Wie die Internetanbieter die indizierten Seiten sperren sollen, ist nicht genau geregelt; favorisiert wird derzeit aber die so genannte DNS-Sperre. Bei Aufruf einer Internetseite über ihren Domainnamen (www.beispiel.de) muss die Adresse zunächst durch das Domain-Name-System (DNS) in eine IP-Adresse (z.B. 123.123.123.123) umgewandelt werden. Die Zuordnungen liegen hier in einem Verzeichnis vor. Der Nutzer wird dann von seinem Browser automatisch auf die zu der eingegebenen Domain passende Seite weitergeleitet. Hier setzen die Sperren an; die Anfrage soll bei auf der Sperrliste befindlichen Domains nicht auf die eigentliche Seite, sondern auf eine „STOPP“-Seite geleitet werden. Das Problem: Die Sperre ist leicht – innerhalb von weniger als einer Minute – zu umgehen, wie verschiedene Videos zeigen. Dazu muss der Nutzer nur auf ein anderes als das standardmäßig eingestellte DNS-Verzeichnis zurückgreifen. Solche freie Verzeichnissen sind legal und leicht zu finden. Menschen mit echter krimineller Energie werden von den Sperren also wohl kaum abgeschreckt.

Kritiker fordern: Löschen statt Sperren

Weniger als an der genauen Umsetzung der Sperren entzünden sich die Proteste aber ohnehin am grundsätzlichen Vorgehen. Anders als etwa von Ursula von der Leyen proklamiert, ist das Internet nämlich kein „rechtsfreier Raum“; auch in diesem Medium gelten die normalen Gesetze. Eine Löschung der Inhalte und Strafverfolgung der Seitenbetreiber wäre rechtlich ohne Weiteres möglich.
Die Kinderschutzorganisation carechild machte die Probe aufs Exempel. Sie wählte 20 Seiten mit scheinbar kinderpornographischem Inhalt von ausländischen Sperrlisten, schrieb die Host-Provider, auf deren Rechnern die betreffenden Seiten gespeichert waren, per Mail an und bat um eine Kontrolle; 16 der Seiten wurden gelöscht, vier enthielten bei einer Prüfung keine illegalen Inhalte.
In einem ähnlichen Versuch meldete Alvar Freude vom „AK Zensur“ 1943 auf Sperrlisten befindliche Seiten – der Großteil enthielt kein illegales Material. 61 Seiten wurden gelöscht, darunter auch Seiten aus Deutschland. Deren Existenz war dem BKA mindestens seit einigen Monaten bekannt, seit der Blogger Florian Walther (scusiblog) das LKA Berlin von den Serverstandorten in Kenntnis gesetzt hatte. Einer seiner Leser, Rochus Wessels, hatte nämlich die Internetseiten von mehreren Sperrlisten aus anderen Ländern unter die Lupe genommen und entdeckt, dass der Großteil der Rechner, auf denen die fraglichen Seiten ableget waren, in den USA, Kanada, Westeuropa und Australien stand; Ländern also, in denen Kinderpornographie rechtlich verboten ist, verfolgt werden kann und in denen bereits eine einfache E-Mail eine Löschung bewirken kann.

Das BKA dagegen meldet fragliche Seiten nicht direkt den Host-Providern, sondern Interpol. Von dort aus geht die Information dann an die zuständige Landespolizeibehörde. Dieser Dienstweg kostet Tage bis Wochen. Dabei dürfte das BKA durchaus die Host-Provider informieren, das hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags festgestellt. Solange das BKA nur hinweist und nicht auffordert zu löschen, übt es keine hoheitliche Tätigkeit aus und verletzt demnach keine Souveränitätsrechte. Es fehlte bislang offensichtlich nicht an praktikabler Gesetzgebung, sondern schlicht an konsequenter Umsetzung der bereits bestehenden.

Zwar schreibt das Zugangserschwerungsgesetz nun vor, dass nur dann gesperrt werden darf, wenn eine Löschung „nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist, diese Formulierung ist aber so vage, dass es abermals auf eine reine Ermessensentscheidung des BKA hinausläuft. Immerhin antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, das BKA sei nicht verpflichtet, den Host-Provider zu informieren, bevor eine Seite gesperrt wird. Der Passus ist also reine Fassade.

Kaum Anzeichen für Massenmarkt: Wie groß ist das Problem wirklich?

Betrachtet man wieder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so erkennt man: Eine Sperrung ist nicht erforderlich, da sehr wohl ein „anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen weniger belastet“. Eine Löschung durch die Provider würde die Seiten nicht nur grob verstecken, sondern den Inhalt effektiv entfernen und beeinflusste nicht mehrere Grundrechte.
Überdies ist noch fraglich, wie groß das Problem überhaupt ist, das durch das Gesetz bekämpft werden soll. Den generellen sexuellen Übergriff auf Kinder kann es freilich nicht verhindern, weshalb regelmäßig auf einen wachsenden kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie hingewiesen wird, den es durch Aussperren potentieller Konsumenten auszutrocknen gelte. Dabei führt die Familienministerin häufig folgende Zahl ins Feld: Um 111% habe die Verbreitung von Kinderpornographie 2007 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen, das zeige die aktuelle BKA-Statistik. Ein Blick auf die Studie selbst zeigt allerdings sogar einen minimalen Rückgang um etwa 0.8%. Die kolportierten 111% tauchen wohl in der Studie auf, beziehen sich jedoch auf die „Besitzverschaffung“ – zu der alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren ungeachtet des Ausgangs zählen. 2007 aber wurde die „Operation Himmel“ durchgeführt, in deren Zuge über 12.000 Bürger der Beschaffung von Kinderpornographie beschuldigt wurden. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren treiben die Statistik für 2007 in die Höhe und das, obwohl es zu Verurteilungen nicht kam. Im letzten Jahr ging die Zahl um 24,1% zurück.
Ähnlich wird sogar in der Begründung für das Gesetz argumentiert. Die Dimensionen des Marktes würden verdeutlicht durch „die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen“. Wohl gemerkt: Es wird nicht auf Verurteilte, sondern auf Beschuldigte hingewiesen. Schuldig vor Nachweis der Schuld. Auf diese Weise wird die Unschuldsvermutung, eine weitere Säule des Rechtsstaats, ad absurdum geführt.

Für 2008 registriert die polizeiliche Kriminalstatistik: 81 Fälle (-21,4%) von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Erzeugnisse. 123 Fälle (-64,6%) von Verbreitung kinderpornographischer Erzeugnisse durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln. Sinkende Zahlen bei hohen Aufklärungsquoten.
Auch sonst scheint es kaum Belege für einen Massenmarkt zu geben. Der Rechtsanwalt Udo Vetter (lawblog.de) berichtete, kein einziger des Besitzes von Kinderpornographie beschuldigter Mandant in 14 Jahren habe das Material auf kommerziellen Internetseiten erworben. Tatsächlich wird, so Experten, der überwiegende Teil nicht im world wide web (www), sondern in geheimen Tauschringen in anderen Teilen des Internets, etwa in Internet-Relay-Chats (IRC), Peer-to-Peer-Netzwerken, oder auch klassisch per Post verbreitet. Die Sperren betreffen aber nur das www.
Das LKA München gab zu Protokoll: „Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig.“
Und sogar die Bundesregierung, die die Existenz eines Marktes in den Medien behauptet, antwortete auf bereits erwähnte Kleine Anfrage der FDP: „Die Bundesregeierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland.“ Ebenso ahnungslos präsentierte sich die Regierung übrigens auch bei der Frage, in welchen Ländern Kinderpornographie nicht unter Strafe stünde – obwohl Ursula von der Leyen mehrfach und fälschlicherweise in Interviews verkündete, weltweit hätten 95 Länder keine Gesetze gegen Kinderpornographie und obwohl in derselben Anfrage behauptet wird, die Server mit solchem Material stünden „fast ausschließlich“ im Ausland und zwar „bevorzugt […] dort, wo keine diesbezügliche Regelung existiert“.

Zudem: 99% der Fälle von Kindesmissbrauch, auch das zeigt die BKA-Statistik, geschehen ohnehin im engen familiären Umfeld und ohne die Absicht, den Missbrauch aufzuzeichnen.
Das alles macht die Sache nicht weniger grausam, widerspricht aber der These, die Sperren könnten einen lukrativen Geschäftszweig schädigen und damit die Zahl der tatsächlichen Verbrechen verringern.

Experten weisen Anfix-These zurück

Und auch der so genannten „Anfix“-These, einem weiteren wichtigen Argument der Sperrbefürworter, wonach verhältnismäßig leicht zugängliche Internetseiten eine Art perverser Einstiegsdroge darstellen, wird von Experten, beispielsweise von Professor Hartmut Bosinski, Sexualmediziner an der Universität Kiel, widersprochen. Menschen ohne bereits vorhandene entsprechende Neigungen würden von Kinderpornographie generell abgestoßen, nicht angezogen. Überhaupt sei Pädophilie keine heilbare Krankheit, sondern eine unveränderliche sexuelle Neigung, die ca. 1% der männlichen Bevölkerung. Um aber zu verhindern, dass Pädophile zu Straftätern werden, wurde die Initiative „Kein Täter werden“ gegründet, in dessen Beirat auch Professor Bosinski sitzt. Das bislang beispiellose Projekt hilft durch kostenlose und garantiert anonyme Therapie Pädophilen, mit ihrer Neigung zurechtzukommen. Dabei geht es auch um den Verzicht auf Kinderpornographie. Es erhält derzeit jährlich 250 000 Euro Unterstützung von der Bundesregierung, allerdings vorerst befristet bis 2010, und ist nach eigenen Angaben weiter auf Spenden angewiesen. Hier wäre mehr politisches Engagement angebracht.

Entscheidung in Karlsruhe

Egal, ob nun echte Überzeugung, den Kindern zu helfen, wahltaktische Manöver oder die Absicht, ein Zensurinstrument zu errichten, Grund für das Gesetz waren: Die nun eingeführten Sperren helfen wenig beim eigentlichen Problem und sind darüber hinaus gefährlich. Nicht verhältnismäßig und damit gefährlich für den Rechtsstaat. Vermutlich wird die Entscheidung deshalb auch erst in Karlsruhe fallen. Dort hat dann das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Mehrere Personen, darunter der ehemalige SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und die Initiatorin der Online-Petition, Franziska Heine, haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt.

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beim-wort-genommen läuft an

Montag, 24. August 2009 21:28

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