Beiträge vom August, 2009

CSU macht sich Datenschutz zu Aigner

Donnerstag, 27. August 2009 12:52

Photobucket

Dieser screenshot könnte auf den ersten Blick durchaus von einer Seite gegen die Überwachungspolitik der Regierung stammen, oder? Stattdessen findet sich auf der Seite weiter unten folgender Hinweis:

Photobucket

Denn: Ilse Aigner (CSU) macht sich jetzt für Datensicherheit im Internet stark. Konkret wendet sich die Bundeslandwirtschafts- und damit auch -verbraucherministerin an die Internet-Provider. Die Zeit zitiert sie mit den Worten: „Die Unternehmen müssen (…) ihrer Verantwortung für die Sicherheit im Netz besser gerecht werden“.

Ob jemand Frau Aigner freundlicherweise darauf hinweisen könnte, dass auch die (unionsgeführte) Regierung ihrer Verantwortung für die Sicherheit im Netz besser gerecht werden muss?
Und dass Datensicherheit im Internet viel einfacher wäre, wenn der Staat nicht selbst derjenige wäre, der von den Providern verlangt, verdachtsunabhängig Daten auf Vorrat zu speichern?

Aber vernünftige Netzpolitik ist eben schwieriger als das Warnen vor den bösen Providern oder das Fördern von vermutlich sogar lobenswerten Projekten.
Es ist schon zum Verzweifeln.

Thema: Innenpolitik | Kommentare (0) | Autor:

Thomas Silberhorn (MdB) über die Internetsperren: "Ich bin überzeugt, dass das Gesetz vor dem BVerfG bestehen wird"

Mittwoch, 26. August 2009 12:54

Am Rande der Wahlkampfveranstaltung von Karl-Theodor zu Guttenberg am letzten Samstag in Trunstadt hatte ich unter anderem die Möglichkeit dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bamberg, Thomas Silberhorn, einige Fragen zu stellen.
Wie die Aufstellung bei ZDF-Parlameter zeigt, hat Thomas Silberhorn am 18. Juni für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, also die Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich wollte wissen: warum? Immerhin habe es ja durchaus kontroverse Diskussionen gegeben?

Seine Antwort: Was für ein Gesetz?

Hoppla. Nach kurzem Nachfragen („Wissen Sie nicht, welches Gesetz das ist?“) erinnerte er sich aber doch noch. Also, warum hat er damals für das Gesetz votiert?
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung unseres Gesprächs bzw. unserer Diskussion zum Thema Internetsperren:

Photobucket
MdB Thomas Silberhorn, hier beim Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Trunstadt

Freies Internet als Kampfbegriff?

Mehrfach betonte er, dass ihm in der ganzen Diskussion die Perspektive der Opfer meist zu kurz komme. Gerade in der Internet-Community [1] werde dieser Aspekt selten betrachtet. Gerade weil die Diskussion oft unter der Überschrift „freies Internet“ stehe.

Was genau wird gesperrt?

Das sei falsch, immerhin sei jeder Klick auf ein Bild oder Video mit Kinderpornographie eine weitere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kinderpornographie sei ein schlimmes Verbrechen. Wir sprächen dabei ja nicht von harmlosen Posing-Fotos, sondern von schwerer Körperverletzung, das müsse man sich immer wieder klar machen.
Meinen Hinweis, dass §184b StGB, der die Basis der Sperren bildet, auch Posing-Fotografien, Jugendanscheinpornographie, fiktive Texte oder Comics umfasst, überging er trotz Nachfragens.

Angriff auf die Gewaltenteilung?

Ich kam daher schnell auf den in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkt zu sprechen: die Aufhebung der Gewaltenteilung aufgrund fehlender Kontrolle durch die Judikative. Die Gewaltenteilung ist bekanntlich in Art. 20 GG festgeschrieben und gehört damit zum unveränderlichen Verfassungskern.
Von Thomas Silberhorn – immerhin Jurist – wollte ich wissen, ob er kein Problem darin sehe, dass eine Behörde der Exekutive Seiten auf Rechtswidrigkeit prüft, auf eine Liste setzt und sperren lässt – ohne Kontrolle durch das Parlament und vor allem einen Richter. Ein Richtervorbehalt sei doch in Fällen, in denen Grundrechte tangiert sind, eigentlich Standard. Bei Hausdurchsuchungen zum Beispiel.

Verletzung von Grundrechten?

Nein, darin sehe er kein Problem. Es werde ja auch kein Grundrecht verletzt, denn man habe nicht das Recht, auf Kinderpornographie zuzugreifen. Das sei verboten, und, unvermeidlich: das Internet sei ja kein rechtsfreier Raum. Und überhaupt, er müsse mich schon einmal so provokativ fragen, warum ich mich so für Kinderpornographie ausspreche.

Ist das Gesetz verfassungskonform?

Das tue ich nicht, erwiderte ich. Ich setze mich lediglich für die Wahrung der Grundrechte und Verfassungsprinzipien ein. Ich wollte wissen: Da Sie keine Verfassungsprinzipien und Grundrechte verletzt sehen, glauben Sie, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird?
Ja, da sei er sicher.
Ich fragte nach, wie es mit der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz aussehe. Experten meinen, der Bund hätte weder ein solches Gesetz erlassen dürfen, noch dürfe er es durch das Bundeskriminalamt umsetzen lassen.
Da kenne er sich nicht aus, davon habe er noch nicht gehört. Aber das werde dann das Bundesverfassungsgericht klären. Dafür sei es ja da und es sei das gute Recht eines jeden, es anzurufen.
(Da spricht er sogar einmal ein unbestritten wahres Wort).

Kann das Kontrollgremium den Richtervorbehalt ersetzen?

Zur Kritik am Gesetz sagte er, man sei doch auf die Internet-Community zugegangen und habe einiges am Gesetzentwurf verändert.
Zum Beispiel habe man den Wunsch nach einem Kontrollgremium umgesetzt – die Frage, ob denn in seinen Augen eine vierteljährliche stichprobenartige Kontrolle eines fünfköpfigen und nicht der Judikative zugehörigen Gremiums einen Richtervorbehalt gleichwertig ersetze, beantwortete er ausweichend.
Weiterhin sei man auf die Internet-Community zugegangen, indem der Absatz gestrichen wurde, der erlaubt hätte, die Logdaten für die Strafverfolgung zu nutzen. Es solle ja kein Hinterherschnüffeln geben. Die Datenschutzaspekte verstehe er völlig. Deshalb auch diese Reaktion.

Keine Ausweitung der Sperren möglich?

Er verstehe außerdem die Angst vor einer Ausweitung der Sperren zu einem Zensurinstrument, aber sie hätten ja klar gemacht, dass das nicht so kommen wird. Dass bekannte Unionskollegen genau das schon gefordert haben, ignorierte er auch nach mehrmaligem Nachfragen.

Löschen vor/statt Sperren?

Man dürfe nicht vergessen, dass die Sperren nur ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie sein können. Man habe ja – auch hier als Reaktion auf die Kritik – den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ ins Gesetz aufgenommen.
Ich fragte nach, ob es nicht dennoch eine reine Ermessensentscheidung der BKA-Beamten sei, schließlich heißt es im Gesetz, eine Sperrung habe zu erfolgen, wenn eine Löschung „„nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist.
Nein, meinte Thomas Silberhorn, das hänge ja von den Ermittlungserfolgen ab.
Das allerdings ist eine reine Behauptung und steht so nicht im Gesetz.

Gute Erfahrungen aus Skandinavien

Er verwies im Laufe des Gesprächs übrigens auch auf gute Erfahrungen in Skandinavien; dort würden viele Zugriffe geblockt, die Sperren seien ein gutes Mittel.
Ich verwies auf die Aussage Björn Sellströms, seines Zeichens Chef der schwedischen Ermittlergruppe, der sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.
Auch das ließ Thomas Silberhorn nicht gelten.

Resümee

So also sieht Thomas Silberhorn die Problematik. Er wirkte nicht offen für Argumente, was man schon daran sieht, dass er der „Internet-Community“ vorwarf, keine neuen Argumente mehr zu bringen. Das stimmt – denn die alten sind immer noch gültig und wenig beachtet. Kaum wahrscheinlich scheint, so zumindest mein Eindruck, dass Thomas Silberhorn das Gesetz aus böser Absicht heraus verteidigt. Er wirkt nicht so, als liege ihm etwas an Überwachung der Bürger. Eher machte er den Eindruck eines überzeugten Parteimitglieds, der übernimmt, was seine Parteispitze an Argumenten vorgibt und der überdies beim Thema Kinderpornographie bzw. Sexualverbrechen wie so viele andere auch zu sehr von Emotionen geleitet und deshalb für sachliche Argumente schwer zugänglich ist.
Dazu passt auch, dass er sagte, er könne verstehen, wenn man sich beim Thema Verbot von „Killerspielen“ so aufregen – aber beim Thema Kinderpornographie komme es absolut auf den Schutz der Kinder an.
Erschreckend ist diese Unreflektiertheit und Borniertheit dennoch. Dass sogar ein Jurist und Parlamentarier bei diesem Thema das Grundgesetz und die Verfassungsprinzipien überzeugt hinten anstellt, macht große Sorgen.


[1] Der Begriff tauchte mehrfach auf.

Siehe auch: Übersichtsartikel zu Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview, Wahlkampf | Kommentare (3) | Autor:

Thomas Silberhorn (MdB) über die Internetsperren: “Ich bin überzeugt, dass das Gesetz vor dem BVerfG bestehen wird”

Mittwoch, 26. August 2009 12:54

Am Rande der Wahlkampfveranstaltung von Karl-Theodor zu Guttenberg am letzten Samstag in Trunstadt hatte ich unter anderem die Möglichkeit dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bamberg, Thomas Silberhorn, einige Fragen zu stellen.
Wie die Aufstellung bei ZDF-Parlameter zeigt, hat Thomas Silberhorn am 18. Juni für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, also die Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich wollte wissen: warum? Immerhin habe es ja durchaus kontroverse Diskussionen gegeben?

Seine Antwort: Was für ein Gesetz?

Hoppla. Nach kurzem Nachfragen („Wissen Sie nicht, welches Gesetz das ist?“) erinnerte er sich aber doch noch. Also, warum hat er damals für das Gesetz votiert?
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung unseres Gesprächs bzw. unserer Diskussion zum Thema Internetsperren:

Photobucket
MdB Thomas Silberhorn, hier beim Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Trunstadt

Freies Internet als Kampfbegriff?

Mehrfach betonte er, dass ihm in der ganzen Diskussion die Perspektive der Opfer meist zu kurz komme. Gerade in der Internet-Community [1] werde dieser Aspekt selten betrachtet. Gerade weil die Diskussion oft unter der Überschrift „freies Internet“ stehe.

Was genau wird gesperrt?

Das sei falsch, immerhin sei jeder Klick auf ein Bild oder Video mit Kinderpornographie eine weitere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kinderpornographie sei ein schlimmes Verbrechen. Wir sprächen dabei ja nicht von harmlosen Posing-Fotos, sondern von schwerer Körperverletzung, das müsse man sich immer wieder klar machen.
Meinen Hinweis, dass §184b StGB, der die Basis der Sperren bildet, auch Posing-Fotografien, Jugendanscheinpornographie, fiktive Texte oder Comics umfasst, überging er trotz Nachfragens.

Angriff auf die Gewaltenteilung?

Ich kam daher schnell auf den in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkt zu sprechen: die Aufhebung der Gewaltenteilung aufgrund fehlender Kontrolle durch die Judikative. Die Gewaltenteilung ist bekanntlich in Art. 20 GG festgeschrieben und gehört damit zum unveränderlichen Verfassungskern.
Von Thomas Silberhorn – immerhin Jurist – wollte ich wissen, ob er kein Problem darin sehe, dass eine Behörde der Exekutive Seiten auf Rechtswidrigkeit prüft, auf eine Liste setzt und sperren lässt – ohne Kontrolle durch das Parlament und vor allem einen Richter. Ein Richtervorbehalt sei doch in Fällen, in denen Grundrechte tangiert sind, eigentlich Standard. Bei Hausdurchsuchungen zum Beispiel.

Verletzung von Grundrechten?

Nein, darin sehe er kein Problem. Es werde ja auch kein Grundrecht verletzt, denn man habe nicht das Recht, auf Kinderpornographie zuzugreifen. Das sei verboten, und, unvermeidlich: das Internet sei ja kein rechtsfreier Raum. Und überhaupt, er müsse mich schon einmal so provokativ fragen, warum ich mich so für Kinderpornographie ausspreche.

Ist das Gesetz verfassungskonform?

Das tue ich nicht, erwiderte ich. Ich setze mich lediglich für die Wahrung der Grundrechte und Verfassungsprinzipien ein. Ich wollte wissen: Da Sie keine Verfassungsprinzipien und Grundrechte verletzt sehen, glauben Sie, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird?
Ja, da sei er sicher.
Ich fragte nach, wie es mit der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz aussehe. Experten meinen, der Bund hätte weder ein solches Gesetz erlassen dürfen, noch dürfe er es durch das Bundeskriminalamt umsetzen lassen.
Da kenne er sich nicht aus, davon habe er noch nicht gehört. Aber das werde dann das Bundesverfassungsgericht klären. Dafür sei es ja da und es sei das gute Recht eines jeden, es anzurufen.
(Da spricht er sogar einmal ein unbestritten wahres Wort).

Kann das Kontrollgremium den Richtervorbehalt ersetzen?

Zur Kritik am Gesetz sagte er, man sei doch auf die Internet-Community zugegangen und habe einiges am Gesetzentwurf verändert.
Zum Beispiel habe man den Wunsch nach einem Kontrollgremium umgesetzt – die Frage, ob denn in seinen Augen eine vierteljährliche stichprobenartige Kontrolle eines fünfköpfigen und nicht der Judikative zugehörigen Gremiums einen Richtervorbehalt gleichwertig ersetze, beantwortete er ausweichend.
Weiterhin sei man auf die Internet-Community zugegangen, indem der Absatz gestrichen wurde, der erlaubt hätte, die Logdaten für die Strafverfolgung zu nutzen. Es solle ja kein Hinterherschnüffeln geben. Die Datenschutzaspekte verstehe er völlig. Deshalb auch diese Reaktion.

Keine Ausweitung der Sperren möglich?

Er verstehe außerdem die Angst vor einer Ausweitung der Sperren zu einem Zensurinstrument, aber sie hätten ja klar gemacht, dass das nicht so kommen wird. Dass bekannte Unionskollegen genau das schon gefordert haben, ignorierte er auch nach mehrmaligem Nachfragen.

Löschen vor/statt Sperren?

Man dürfe nicht vergessen, dass die Sperren nur ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie sein können. Man habe ja – auch hier als Reaktion auf die Kritik – den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ ins Gesetz aufgenommen.
Ich fragte nach, ob es nicht dennoch eine reine Ermessensentscheidung der BKA-Beamten sei, schließlich heißt es im Gesetz, eine Sperrung habe zu erfolgen, wenn eine Löschung „„nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist.
Nein, meinte Thomas Silberhorn, das hänge ja von den Ermittlungserfolgen ab.
Das allerdings ist eine reine Behauptung und steht so nicht im Gesetz.

Gute Erfahrungen aus Skandinavien

Er verwies im Laufe des Gesprächs übrigens auch auf gute Erfahrungen in Skandinavien; dort würden viele Zugriffe geblockt, die Sperren seien ein gutes Mittel.
Ich verwies auf die Aussage Björn Sellströms, seines Zeichens Chef der schwedischen Ermittlergruppe, der sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.
Auch das ließ Thomas Silberhorn nicht gelten.

Resümee

So also sieht Thomas Silberhorn die Problematik. Er wirkte nicht offen für Argumente, was man schon daran sieht, dass er der „Internet-Community“ vorwarf, keine neuen Argumente mehr zu bringen. Das stimmt – denn die alten sind immer noch gültig und wenig beachtet. Kaum wahrscheinlich scheint, so zumindest mein Eindruck, dass Thomas Silberhorn das Gesetz aus böser Absicht heraus verteidigt. Er wirkt nicht so, als liege ihm etwas an Überwachung der Bürger. Eher machte er den Eindruck eines überzeugten Parteimitglieds, der übernimmt, was seine Parteispitze an Argumenten vorgibt und der überdies beim Thema Kinderpornographie bzw. Sexualverbrechen wie so viele andere auch zu sehr von Emotionen geleitet und deshalb für sachliche Argumente schwer zugänglich ist.
Dazu passt auch, dass er sagte, er könne verstehen, wenn man sich beim Thema Verbot von „Killerspielen“ so aufregen – aber beim Thema Kinderpornographie komme es absolut auf den Schutz der Kinder an.
Erschreckend ist diese Unreflektiertheit und Borniertheit dennoch. Dass sogar ein Jurist und Parlamentarier bei diesem Thema das Grundgesetz und die Verfassungsprinzipien überzeugt hinten anstellt, macht große Sorgen.


[1] Der Begriff tauchte mehrfach auf.

Siehe auch: Übersichtsartikel zu Internetsperren

Thema: Innenpolitik, Interview, Wahlkampf | Kommentare (3) | Autor:

Arme Anwälte

Mittwoch, 26. August 2009 8:47

Anwalt 1: Wir haben diese Woche einen guten Berg Arbeit vor uns.
Anwalt 2: Müssen wir schon wieder ein Gesetz entwerfen?

Thema: Humoriges | Kommentare (0) | Autor:

Berliner Zeitung will nicht Teil einer Zeitungskette sein

Dienstag, 25. August 2009 14:29

Die Berliner Zeitung reagiert in einem offenen Brief auf den Kurs des neuen Verlagshauses DuMont Schauberg. Offenbar existieren Pläne, die vorsehen, dass die Wissenschaftsseite der Berliner Zeitung (BLZ) künftig von der Redaktion der Frankfurter Rundschau (FR) geliefert wird, die Medienseite beider Blätter im Gegenzug von der BLZ. „Syndication“ heißt dieses Verfahren hochtrabend und bedeutet, dass Inhalte mehrfach verwendet werden.
Geplant sind auch so genannte „Schreiber-Pools“ – z.B. für den Bereich Wirtschaft in der Bankenmetropole Frankfurt am Main und für den Bereich Politik in der Bundeshauptstadt Berlin -, die allen Blättern des Verlagshauses Texte zur Verfügung stellen. Die Entscheidung darüber, welche Inhalte letztlich ins Blatt kommen, hätten aber weiter die jeweiligen Chefredakteure, so Mediengruppenchef Konstantin Neven DuMont. Einen gemeinsamen Mantel werde es nicht geben. Solche gemeinsamen Mantelteile sind in Lokalzeitungen schon lange üblich.
Die Redaktion der BLZ fürchtet den Verlust von Eigenständigkeit und natürlich auch Stellen. Sie beruft sich auf ihr von DuMont akzeptiertes Redaktionsstatut, demzufolge die BLZ eine „Autorenzeitung mit Vollredaktion“ ist.

Zerstörung der Vielfalt oder die Zukunft?

Auf diese Pläne gibt es verschiedene Reaktionen.
Der Journalistenverband Freischreiber beklagt die Zerstörung der publizistischen Vielfalt und behauptet kühn: „Wir können es beweisen.“
Es folgt ein Vergleich der Wissenschaftsseiten der beiden Zeitungen, den Jakob Vicari im Rahmen seiner Diplomarbeit angestellt hatte. Die Schlussfolgerung: „Mit der Wissenschaftsseite der Berliner Zeitung geht nichts Doppeltes verloren, sondern ein Stück publizistischer Vielfalt.“

Anders sieht es der Medien-Dienst meedia. Der Autor Stefan Winterbauer schreibt bereits in der Einleitung, die Idee einer bundesweiten Zeitungskette sei nach wie vor eine gute.
Die Zusammenlegung der Ressorts Wissenschaft und Medien sei für FR und BLZ nur als „Fingerübung“ zu verstehen, immerhin seien diese Themen für beide Zeitungen nur Randthemen.
Was daran so schrecklich sei, wenn Artikel über Politik in Berlin verfasst würden und solche über Wirtschaft in Frankfurt.
„Mal im Ernst: Was spricht dagegen, dass in der “Berliner Zeitung” beispielsweise ein Artikel über die Opel-General-Motors-Verhandlungen erscheint, der in Frankfurt verfasst wurde? Im Zweifel wären die Frankfurter Kollegen näher am Geschehen, wo würde da die viel beschworene Qualität leiden?“

Ist medialer Einheitsbrei die Zukunft?

Natürlich spricht nichts dagegen, wenn in der Berliner Zeitung auch einmal ein Artikel erscheint, der in Frankfurt von Kollegen geschrieben wurde, die näher am Geschehen waren. So etwas wird ja auch in allen Medien von Freien Journalisten übernommen. Das Problem ist doch die schrittweise Zusammenführung, die völlig grundlos zwei eigenständige, angesehene Zeitungen langsam einander angleicht. Die Qualität würde insofern leiden, als die Sichtweise mindestens einer großen Zeitung wegfiele, wenn zwei oder mehrere auf ein und denselben Artikel zurückgreifen. Natürlich kann dieser eine Artikel herausragend sein, aber eine Medienlandschaft, die sich auf nur wenige monopolartige Publikationen verlässt, verliert mit der Meinungspluralität zwangsläufig auch gegenseitige Kontrolle und damit, zumindest in meinen Augen, auch an Qualität.
Und auf eine solche Zeitungslandschaft läuft die Praxis DuMonts, so sie Schule macht, hinaus – und so etwas fordert ja auch meedia. Es gebe zu den „Plänen, wie sie nun von den DuMonts diskutiert werden, keine Alternative. Denn nur durch Arbeitsteilung und Kooperationen der Redaktionen kann Qualität kostendeckend erhalten werden. Die Tageszeitungen, und manche Zeitschriften sicher auch, haben bei wegbrechenden Erlösen ein massives Kostenproblem. Online-Werbung oder Paid-Content im Internet werden das nicht auffangen können, es bleibt nur ein Weg: sparen.“

Das liest sich wie ein Abgesang auf die klassische Zeitungslandschaft. Aus Kostengründen werden Redaktionen zusammengeführt, die zusammen einheitliche deutschlandweite Zeitungen produzieren, mit einigen Variationen bei regionalen Themen vielleicht. Die Kontrolle und die Meinungsvielfalt müsste in einem solchen Szenario das Internet, müssten vor allem Blogs alleine gewährleisten.
Von allen Vorschlägen, wie die klassischen Medien mit den wegbrechenden Anzeigeneinnahmen und dem Internet als vermutliche kommendem Leitmedium umgehen könnten, ist das hier der hilfloseste: Noch verstärkt noch billigeren Einheitsbrei zu produzieren, weil alles andere zu teuer ist, ist sogar noch weniger visionär als die Hamburger Erklärung und ganz sicher keine Lösung.

Kurz überschlagen [1]:

Die Mediengruppe M. DuMont Schauberg ist u.a. Mehrheitseigner folgender deutscher Verlage und Tageszeitungen; die Auflage ist die des zweiten Quartals 2009:

  • Zeitungsgruppe Köln (Kölner-Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau, Express): 559 481
  • Berliner Verlag (Berliner Zeitung, Hamburger Morgenpost, Berliner Kurier): 412 093
  • Frankfurter Rundschau: 165 169
  • Mitteldeutsche Zeitung: 227 448
  • Gesamt: 1 364 191

Die Bertelsmann AG ist Mehrheitseigner u.a. von Gruner + Jahr und damit von:

  • Stern: 973 730
  • Financial Times Deutschland: 109 929
  • Gesamt: 1 083 659

Die Axel-Springer AG ist Mehrheitseigner u.a. von:

  • BILD: 3 243 578
  • BILD am Sonntag: 1 692 306
  • Welt (inkl. Welt kompakt und Welt am Sonntag): 693 023
  • B.Z. (inkl. B.Z. am Sonntag): 194 466
  • Berliner Morgenpost: 145 946
  • Hamburger Abendblatt: 244 277
  • Gesamt: 6 213 596

Die Dieter von Holtzbrinck Medien GmbH ist Mehrheitseigner u.a. von:

  • Zeit: 518 231
  • Handelsblatt: 147 799
  • Tagesspiegel: 141 972
  • Wirtschaftswoche: 201 737
  • Gesamt: 1 009 739

Die Südwestdeutsche Medienholding ist Mehrheitseigner u.a. von:

  • Süddeutsche Zeitung: 457 361
  • Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten: 218 390
  • Südwest Presse: 317 541
  • Die Rheinpfalz: 252 540
  • Frankenpost: 66 451 + Südthüringer Zeitung und Freies Wort: 113 652 + Neue Presse Coburg: 26 567
  • Schwarzwälder Bote: 137 272
  • Märkische Oderzeitung: 90 831
  • Gesamt: 1 680 605

Die Tageszeitungen der WAZ-Mediengruppe haben eine Gesamtauflage von 886 338.

Bei einer Gesamtauflage von 1 930 000 für Wochenzeitungen und 23 520 000 bei den Tageszeitungen (und wenn man den „Stern“ als „Wochenzeitschrift“ ausnimmt), kontrollieren alleine diese sechs Mediengruppen etwa 45% der Tages- und Wochenzeitungen in Deutschland. Die Angaben sind der IVW entnommen – und vermutlich fehlen noch einige Publikationen. Leicht ist es bei all den Ebenen von Verlagen nicht, den Überblick zu behalten.
Eine ungefähre Ahnung davon, wie (wenig) vielfältig eine Zeitungslandschaft mit mehreren bundesweiten Zeitungsketten aussehen würde, sollte man dennoch bekommen haben.


[1] Ich habe nur die wichtigsten Tages- und Wochenzeitungen aufgenommen.

Thema: Journalismus | Kommentare (0) | Autor:

Demnächst: Rund um von und zu Guttenberg

Montag, 24. August 2009 22:45

Kurze Ankündigung: Am Samstag besuchte ich eine Wahlkampfveranstaltung des Bundeswirtschaftsministers Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg im oberfränkischen Trunstadt.
Dazu wird es in den nächsten Tagen wohl eine ganze Reihe von Texten geben:
- Veranstaltungsbericht und Redenanalyse
- eine Art Kurzinterview – so er sein Versprechen hält
- Thomas Silberhorns (MdB) Ansichten zum Zugangserschwerungsgesetz
- Berichterstattung der Lokalpresse

Thema: In eigener Sache | Kommentare (0) | Autor:

Der FT zu Gast bei Freunden – Monika-Hohlmeier-Porträt

Montag, 24. August 2009 22:32

Der Fränkische Tag (FT), die in einer Auflage von etwa 70.000 Exemplaren erscheinende Lokalzeitung mit quasi-monopolartiger Stellung im Großraum Bamberg, ist nicht eben berühmt für kritischen Journalismus. Weniger charmant formuliert: hier wird gelegentlich Hofjournalismus betrieben.
Dass der FT nicht die SZ ist und nicht der Spiegel und nicht in regelmäßiger Folge politische Skandale aufdecken kann, versteht sich von selbst. Das kann, das darf man nicht erwarten.
Allerdings gibt sich der FT im lokaljournalistischen Alltag zumeist noch nicht einmal Mühe, eine kritische Grundhaltung einzunehmen.
Einen negativen Höhepunkt stellt das am 14.08.09 auf Seite 3 erschienene „Porträt“ der einstigen bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier dar. Es ist ein haarsträubend anbiedernder Text, der eins zu eins aus der Feder von Hohlmeiers PR-Abteilung stammen könnte und quasi keine für ein Porträt relevante Information enthält.

Dabei verlief Hohlmeiers politische Karriere durchaus turbulent: Im Jahr 2004 war die damalige Kultusministerin und Münchner CSU-Chefin über die Münchner Wahlfälschungsaffäre gestolpert und von ihren Ämtern zurückgetreten. Auch der Versuch, 2008 bei der Landtagswahl ein Mandat zu erringen, war gescheitert. Hohlmeiers politische Karriere schien beendet. Kurz vor der Europawahl 2009 aber gab die Tochter von Franz Josef Strauß ihren Umzug von Oberbayern nach Oberfranken bekannt – vom oberfränkischen Listenplatz eins aus startete sie prompt ihre Rückkehr in die Politik. Nicht wenige kritisierten dieses Vorgehen und so wurde die Tochter von Franz Josef Strauß in ihrer Wahlheimat nicht gerade begeistert empfangen.

All das hätte man schreiben können.
All das war für den Fränkischen Tag aber kein Thema. Genauso wenig übrigens, wie Hohlmeiers politische Ziele oder ihre Arbeit in Straßburg und Brüssel.
Stattdessen sprach FT-Redakteur Matthias Einwag mit ihr darüber „wie sie sich in Franken eingelebt hat.“

Und so erfährt man aus dem Artikel unter anderem, dass sie „mediterranes Gemüse und Kronfleisch“ mag, dass sie „Lebensfreude“ ausstrahlt, „heiter und gelöst“ wirkt und eine „rote Hose“ und ein „weißes Shirt“ trägt – was beides ebenso wie die „rot-weiße Himbeersahnetorte“ zeigt, dass Monika Hohlmeier „offenbar in Franken angekommen“ ist.
Es folgen die üblichen warmen Worte (Die Menschen in ihrem Wohnort Bad Staffelstein seien „herzlich, nett, unkompliziert und überhaupt unberührt von negativen Meldungen“), gefolgt von der kleinen sympathischen Unvollkommenheit, denn obwohl ihr Haus noch nicht bezugsfertig ist, habe „Monika Hohlmeier […] offenbar kein Problem damit, diese Übergangszeit in einer Ferienwohnung zu verbringen“.
Außerdem betont der Artikel die harte Arbeit Hohlmeiers – „44 Wochen sei sie in Brüssel und Straßburg, nur knapp acht Wochen dürfe sie nach Hause“ – und ihre Volksnähe: Weil die Angler so gerne „ratschen“, betreibe sie „Jogging mit Unterbrechungen“.
Ihre Rollen als Ehefrau eines Mannes, der sich anfangs so gar nicht wohl fühlte in der Öffentlichkeit an der Seite einer so prominenten Frau und als sorgende Mutter von Kindern, die ja zum Glück „anders aufwachsen dürfen“ als die während des deutschen Herbstes permanent unter Personenschutz stehende Hohlmeier selbst, kommen auch nicht zu kurz.
Schließlich darf sich Monika Hohlmeier noch unwidersprochen und unkommentiert über „unwahre Veröffentlichungen“ über ihren Vater in „Stern und Spiegel“ ärgern, über jene „Form des Journalismus, der ein festes Bild von Franz Josef Strauß gemauert hat“ und der seit seinem Tod angeblich noch „verbissener“ gegen ihn kämpft.
Und wer dann noch nicht überzeugt davon ist, dass Monika Hohlmeier einfach nur nett, bodenständig und patent ist und sich so richtig pudelwohl fühlt im schönen Franken, wo es die Bratwürste gibt, die sie genauso liebt wie Karl Theodor zu Guttenberg, der bekommt dann noch den Holzhammer in Form einer 16-teiligen Bildergalerie auf den Kopf. (Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Bilder 5 und 13, 8 und 14, 2 und 15 sowie 7 und 16 jeweils die gleichen sind.)
Die Bilder zeigen ausnahmslos Monika Hohlmeier im Porträt und sind beispielsweise untertitelt mit „Monika Hohlmeier bereitete für unseren Redakteur extra einen Kuchen vor“ oder „Und wenn die Wäsche dreckig ist, wird natürlich auch im Hause Hohlmeier gewaschen.“
Als Sahnehäubchen sei noch das im Artikel gebotene Video empfohlen.
Man darf annehmen, dass die Frage „So, und das ist jetzt also italienischer Kaff, äh, Espresso?“ die kritischste Frage ist, die Monika Hohlmeier an diesem Tag gestellt wurde.


update, 28.08.09: Auch der Blog baminfo hat sich des Artikels angenommen.

Thema: Journalismus, Medienkritik | Kommentare (1) | Autor:

Journalistin regt Kastration von Kinderschändern an

Montag, 24. August 2009 22:27

Es gibt Momente, in denen ist man nur noch konsterniert. Dann, wenn Verwunderung schon nicht einmal mehr am Horizont erkennbar ist, man Erstaunen meilenweit hinter sich gelassen, Empörung zweimal überrundet hat und selbst Wut vor Erschöpfung keuchend am Boden liegt. Momente, in denen man den Kopf in den Händen versenkt und nicht weiß, ob man lieber sich selbst oder die ganze Restwelt irgendwo in einem dunklen Loch in einer dunklen Höhle vergraben möchte.
Einen solchen Moment erlebte ich, als ich drüben im lawblog auf einen „Standpunkt“ von Isolde Stöcker-Gietl stieß, den sie in der „Mittelbayerischen Zeitung“ verfasst hat. Ich vermute, dass die Dame Journalistin ist, immerhin schreibt sie für eine Zeitung und hat auch ein schön großes Foto bekommen, das neben dem Artikel prangt.[1] Sicher bin ich allerdings nicht.

Isolde Stöcker-Gietl schrieb also darüber, dass Sexualstraftäter zu gering bestraft würden.
Sie beginnt mit: „Sexueller Missbrauch an einem Kind – das ist der Albtraum aller Eltern.“
Man könnte jetzt, ganz kleinkariert, ergänzen, dass der Albtraum „aller“ Eltern eher der sexuelle Missbrauch[2] am eigenen Kind und nicht an einem Kinde so generell ist, aber gut. Lassen wir das.
Nach diesem Einstieg fällt bald die erste folgenschwere Behauptung, die ein Hinweis darauf ist, was noch kommt: „Geht der Fall vor Gericht, peinigt der Täter sein Opfer gleich noch mal. Denn in der Regel kommt er mit einer milden Strafe davon.“
Das ist natürlich Unsinn, denn der Täter peinigt dadurch, dass er eine milde Strafe bekommt, niemanden. Allenfalls peinigt der Umstand, dass der Täter eine milde Strafe bekommen hat, das Opfer. Hier implizit ein aktives Handeln zu unterstellen, ist entweder unbedacht oder perfide – ich nehme jedoch stark an, dass es sich nicht um einen sprachlichen Lapsus handelt, sondern um pure Absicht. Damit wird der Täter nämlich erst richtig dämonisiert, geradezu entmenschlicht. Nicht einmal nach seiner schrecklichen Tat, das unterstellt dieser Satz, lässt er sein Opfer in Ruhe, nein, er will mehr und immer mehr. Diese Darstellung ist gefährlich.
Ich weiß, dass Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergreifen, vulgo Kinderschänder, gemeinhin als das Schrecklichste angesehen werden, was die Menschheit je hervorgebracht hat[3]. Diese Ansicht kann man teilen; ich meine aber, dass es auch reicht, so eine Tat abscheulich, abstoßend und verurteilenswert zu finden. Ich glaube nicht, dass es gut ist, immer im Superlativ zu sprechen, wenn es um dieses Thema geht. Da ist Kindesmissbrauch dann schnell das „abscheulichste Verbrechen“ überhaupt und zwar immer und in jedem Fall. Abstufungen, etwa zwischen Berührungen und tatsächlicher Vergewaltigung, werden nicht gemacht. Nein, jeder Sexualstraftäter ist ein Monster, entfernt sich, wie oben erwähnt, von seinem Wesen als Mensch. Dieser Geisteshaltung leistet Isolde Stöcker-Gietl mit dem obigen Satz Vorschub und diese Geisteshaltung ist es auch, die allein folgende Passage erklären kann. Die Autorin weist auf einen Sexualstraftäter aus Regenburg hin, der sich freiwillig hatte kastrieren lassen, um seinen Triebe in den Griff zu bekommen [4]. Und dann sagt sie:

„[…] doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.“ [Hervorhebungen von mir]

“Jedes Mittel“ sollte uns recht sein. Jedes Mittel. Jedes. Mittel.
“Jedes Mittel” schließt ein: Folter, Mord, präventive Kastration, Sippenhaft. Egal. Es geht ja um Kinderschutz.
Es ist eine Forderung, den Rechtsstaat abzuschaffen und ein Plädoyer für ein Rechtsempfinden und –system, das wir lange überwunden zu haben glaubten. Es ist die Aufforderung, das Grundgesetz und die EU-Menschenrechtscharta und die UN-Menschenrechtscharta ins Altpapier zu befördern, denn: Kann denn mal jemand an die Kinder denken!

Eine solche Forderung aus dem Munde einer Journalistin ist unfassbar. Sie lässt mich vollständig konsterniert zurück – egal, ob Isolde Stöcker-Gietl nun bewusst war, was sie da schreibt, oder ob es schiere Gedankenlosigkeit war. Ich weiß ja noch nicht einmal, was ich schlimmer fände.
(Bliebe noch anzumerken, dass in der Gedankenwelt von Isolde Stöcker-Gietl offenbar Kinderschänder immer männlich sind. Warum auch immer. Aber eigentlich wage ich kaum, darauf hinzuweisen, weil ich Angst habe, dass sie für weibliche Straftäter ähnlich schockierende Pläne in der Schublade haben könnte).

Und hier noch als kleine Gedächtnisstütze für Isolde Stöcker-Gietl und andere, die gerne „Hängt ihn höher!“ brüllen oder brüllen würden. Und ja, all das gilt auch für Kinderschänder:

Grundgesetz
Art. 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 2 GG: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

EU-Menschenrechtserklärung
Präambel:„In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“

Artikel II-61: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel II-63: (2) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

UN-Menschenrechtscharta
Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Thema: Journalismus, Medienkritik | Kommentare (3) | Autor:

Motor aus und Luft anhalten

Montag, 24. August 2009 22:19

Die Aktion „Kopf an: Motor aus“, die zur Zeit in vier deutschen Städten (Dortmund, Halle an der Saale, Karlsruhe, Bamberg) läuft, hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen dazu zu bewegen, Kurzstrecken mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen und weniger oft das Auto zu nehmen.
Das ist ein ehrenwertes Ziel, das auf vielfältige Weise zu erreichen versucht wird: mit Plakataktionen, stadtinternen Kilometerduellen oder Blitzaktionen, bei denen jeder geblitzte Radfahrer mit Foto in eine „Klimahelden“-Datenbank aufgenommen wird. Schön und gut (obwohl man in Sachen Datenschutz auch einige Punkte kritisieren könnte, darum soll es hier aber nicht gehen).
Die Plakate der Aktion ziert der Spruch: „Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken.”
Kurz, prägnant – und falsch. Denn tatsächlich atmet jeder Mensch pro Atemzug ca. 20 ml Kohlendioxid aus, und das bei etwa 20 Atemzügen pro Minute.[1] Für null CO2 müsste man also die Luft anhalten, was entweder sehr kurze Kurzstrecken oder vermehrte Tode durch Erstickung zur Folge hätte.

Ich habe die Probe aufs Exempel gemacht: Circa 20 Sekunden kann ich zügig gehen, bis ich wieder Luft holen musste. Bei etwa einem Meter pro Sekunde (3,6 km/h) sind das grob 20 Meter bis zum Ausatmen. Veranschlagt man 20 km/h und ebenfalls 20 Sekunden auf dem Fahrrad, dann wären das etwas über 110 Meter. Auf ebenfalls deutlich über 100 Meter mit null CO2 könnte kommen, wer oben Luft holt und dann mit dem Fahrrad einen Berg herunterrollt.
Man könnte sich natürlich auch ins Wasser legen und flussabwärts treiben lassen. Im Rhein käme man bei 8 km/h Fließgeschwindigkeit so immerhin so gute 130 Meter weit. Dann wäre man allerdings nass und müsste erst ans Ufer schwimmen.
Und überhaupt: Was macht, wer in einer Gegend ohne Berge (z.B. Holland) und ohne Flüsse wohnt oder die Luft nicht lange anhalten kann? Der kann kein Held werden. Schweinerei


[1] Quelle. Und ich gebe zu, dass es nicht die vertrauenswürdigste ist. Wenn jemand andere, besser verifizierte Daten hat – immer her damit!
[2] Für diese Quelle gilt das eben Gesagte.

Thema: Nebenbei bemerkt | Kommentare (1) | Autor:

Zeillos verwirrt

Montag, 24. August 2009 22:14

In der Samstags- und Sonntagsausgabe des Fränkischen Tages vom 14./15.08.09 bat Redakteur Martin Utz den bayerischen Wirtschaftsminister, Martin Zeil (FDP), zum Interview, dem eine halbe Seite eingeräumt wurde.
Zeil ist gerade unterwegs auf einer „Bratwursttour durch Oberfranken“. Vielleicht, weil es auch bei der anstehenden Wahl um die Wurst geht oder weil es einfach super volksnah und bodenständig wirken soll. Wie auch immer.
Das Interview beginnt so:

FT: „Ist diese Wahlkampf-Bartwurst-Tour nicht schlecht für die Gesundheit?“
MZ: „Gar nicht! Sie enthalten ja wertvolle Ingredienzien. Und ich habe mit der Bratwursttour vor der Landtagswahl den Grundstein für den Erfolg gelegt.“

Martin Zeil hat also, das zumindest steht in diesem Absatz, behauptet, Namensvetter Utz enthalte wertvolle Ingredienzien. Interessant.[1]
Nach diesem furiosen Einstieg leitet Utz kurz darauf zu den „ernsten Themen“ über.

FT: „Zeigt Ihnen der Fall Quelle, dass der Staat nicht alles richten kann?“

Einmal davon abgesehen, dass die Frage unsinnig ist, weil der Glaube, der Staat könne alles richten, völlig utopisch ist und diese Behauptung mit Ausnahme Utz’ auch keiner in den Raum gestellt hat – also einmal abgesehen von alldem, bleibt eigentlich nur eine Steilvorlage übrig für den Vertreter einer Partei, die weithin dafür bekannt ist, dass sie lieber auf die Selbstheilungskräfte des Marktes als auf staatliche Intervention setzt; noch verworrener ist allerdings Zeils Antwort.

MZ: „Wir erkennen, dass viele schwierige Entscheidungen, die wir akzeptieren müssen, ihre Ursachen weit im Vorfeld der Finanzkrise haben. Insofern war es richtig, dass wir in Bayern – und generell – äußerst zurückhaltend waren. Es gibt aber auch eine gute Nachricht. Auch durch den Massenkredit, den wir vergeben haben, besteht nun die gute Chance, einen guten Teil des Unternehmens zu erhalten.“

Die Frage lautete: Zeigt der Fall Quelle, dass der Staat nicht alles richten kann?
Martin Zeil gelingt hier das Kunststück, nicht nur nicht auf die Frage zu antworten, sondern in seiner ausweichenden Antwort auch noch nichts zu sagen. Es gab also irgendwelche schwierige Entscheidungen (viele!), die irgendwann vor der Krise von irgendwelchen Leuten getroffen wurden und irgendein diffuses „wir“ erkennt das jetzt.
Es gibt allerdings „aber“ auch noch eine gute Nachricht – womit zumindest geklärt wäre, dass die schwierigen Entscheidungen (viele!) vorher eher schlechte Nachrichten waren. Warum auch immer.
Die gute Nachricht heißt dann, etwas ummodelliert: Wir wissen nicht, wie viel unser Massenkredit hilft, aber wahrscheinlich löst sich das Unternehmen nicht ganz auf.
Das wäre wohl sogar wirklich eine gute Nachricht, hat allerdings weder einen Bezug zu den ominösen schwierigen Entscheidungen noch zu der Frage des Interviewers.

Später möchte Utz von Zeil wissen, welche Defizite er bei der Union sehe.
Zeil sagt darauf: „Wir erwarten von der Union, dass sie sich klar bekennt, statt die FDP zu beschimpfen. Für mich ist das ein Akt der Hilflosigkeit. Mir ist unerklärlich, warum die Union nicht in der Lage ist, sich der Sorgen und Ängste der Bürger anzunehmen. Statt Konzepten für die Zukunft zeigen sich einige sehr überheblich und verhandeln schon über Ministerämter.“

Gut, der erste Satz kann, betrachtet man die vorausgehenden Fragen zu möglichen Koalitionen noch so interpretiert werden, dass Zeil gerne eine klare Koalitionsaussage der Union hätte. Nur: Horst Seehofer, Volker Kauder und Ronald Pofalla haben sich bereits für eine Koalition mit der FDP ausgesprochen – und fordern ihrerseits die FDP auf, Farbe (nämlich schwarz-gelb) zu bekennen.
Alles Folgende enthält außer Worthülsen keine Aussage. Abgesehen von der Kritik am Feilschen um Ministerämter – das „statt Konzepte[n] für die Zukunft“.[2]

Leider kann ich nicht alles zitieren, das lässt das Zitatrecht nicht zu und online gibt es nur eine grobe Zusammenfassung mit einem Verweis auf die gedruckte Ausgabe.
Die drei letzten (von insgesamt 14) Fragen drehen sich um Horst Schlämmer, der bei einer Kandidatur 18% der Stimmen erhalten würde, das habe eine „durchaus seriöse Umfrage“ ergeben[3] und darum, ob man Hape Kerkelings Film „Isch kandidiere“ statt des TV-Duells von Angela Merkel und Frank(-Walter) Steinmeier schauen solle.

Martin Utz fand das Interview übrigens „spannender als gedacht“ und „Aufmacher-tauglich“ und für Martin Zeil ist zu hoffen, dass es das auch war, und nur die falschen Ausschnitte gedruckt wurden. Denn er sagte auch:
„Wir haben doch ganz klar gesagt, wofür wir stehen“.
Das wäre dann doch etwas arg wenig.


[1] 100 Gramm Bratwurst enthalten laut dieser Quelle übrigens „rund 20 bis 35 Gramm“ Fett. Das nur am Rande.
[2] Das Verb habe nicht ich weggelassen!
[3] Warum das Unsinn ist, erklärt z.B. Stefan Niggemeier.

Thema: Medienkritik, Wahlkampf | Kommentare (0) | Autor: