Mittwoch, 26. August 2009 12:54
Am Rande der Wahlkampfveranstaltung von Karl-Theodor zu Guttenberg am letzten Samstag in Trunstadt hatte ich unter anderem die Möglichkeit dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bamberg, Thomas Silberhorn, einige Fragen zu stellen.
Wie die Aufstellung bei ZDF-Parlameter zeigt, hat Thomas Silberhorn am 18. Juni für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, also die Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich wollte wissen: warum? Immerhin habe es ja durchaus kontroverse Diskussionen gegeben?
Seine Antwort: Was für ein Gesetz?
Hoppla. Nach kurzem Nachfragen („Wissen Sie nicht, welches Gesetz das ist?“) erinnerte er sich aber doch noch. Also, warum hat er damals für das Gesetz votiert?
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung unseres Gesprächs bzw. unserer Diskussion zum Thema Internetsperren:

MdB Thomas Silberhorn, hier beim Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Trunstadt
Freies Internet als Kampfbegriff?
Mehrfach betonte er, dass ihm in der ganzen Diskussion die Perspektive der Opfer meist zu kurz komme. Gerade in der Internet-Community [1] werde dieser Aspekt selten betrachtet. Gerade weil die Diskussion oft unter der Überschrift „freies Internet“ stehe.
Was genau wird gesperrt?
Das sei falsch, immerhin sei jeder Klick auf ein Bild oder Video mit Kinderpornographie eine weitere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kinderpornographie sei ein schlimmes Verbrechen. Wir sprächen dabei ja nicht von harmlosen Posing-Fotos, sondern von schwerer Körperverletzung, das müsse man sich immer wieder klar machen.
Meinen Hinweis, dass §184b StGB, der die Basis der Sperren bildet, auch Posing-Fotografien, Jugendanscheinpornographie, fiktive Texte oder Comics umfasst, überging er trotz Nachfragens.
Angriff auf die Gewaltenteilung?
Ich kam daher schnell auf den in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkt zu sprechen: die Aufhebung der Gewaltenteilung aufgrund fehlender Kontrolle durch die Judikative. Die Gewaltenteilung ist bekanntlich in Art. 20 GG festgeschrieben und gehört damit zum unveränderlichen Verfassungskern.
Von Thomas Silberhorn – immerhin Jurist – wollte ich wissen, ob er kein Problem darin sehe, dass eine Behörde der Exekutive Seiten auf Rechtswidrigkeit prüft, auf eine Liste setzt und sperren lässt – ohne Kontrolle durch das Parlament und vor allem einen Richter. Ein Richtervorbehalt sei doch in Fällen, in denen Grundrechte tangiert sind, eigentlich Standard. Bei Hausdurchsuchungen zum Beispiel.
Verletzung von Grundrechten?
Nein, darin sehe er kein Problem. Es werde ja auch kein Grundrecht verletzt, denn man habe nicht das Recht, auf Kinderpornographie zuzugreifen. Das sei verboten, und, unvermeidlich: das Internet sei ja kein rechtsfreier Raum. Und überhaupt, er müsse mich schon einmal so provokativ fragen, warum ich mich so für Kinderpornographie ausspreche.
Ist das Gesetz verfassungskonform?
Das tue ich nicht, erwiderte ich. Ich setze mich lediglich für die Wahrung der Grundrechte und Verfassungsprinzipien ein. Ich wollte wissen: Da Sie keine Verfassungsprinzipien und Grundrechte verletzt sehen, glauben Sie, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird?
Ja, da sei er sicher.
Ich fragte nach, wie es mit der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz aussehe. Experten meinen, der Bund hätte weder ein solches Gesetz erlassen dürfen, noch dürfe er es durch das Bundeskriminalamt umsetzen lassen.
Da kenne er sich nicht aus, davon habe er noch nicht gehört. Aber das werde dann das Bundesverfassungsgericht klären. Dafür sei es ja da und es sei das gute Recht eines jeden, es anzurufen.
(Da spricht er sogar einmal ein unbestritten wahres Wort).
Kann das Kontrollgremium den Richtervorbehalt ersetzen?
Zur Kritik am Gesetz sagte er, man sei doch auf die Internet-Community zugegangen und habe einiges am Gesetzentwurf verändert.
Zum Beispiel habe man den Wunsch nach einem Kontrollgremium umgesetzt – die Frage, ob denn in seinen Augen eine vierteljährliche stichprobenartige Kontrolle eines fünfköpfigen und nicht der Judikative zugehörigen Gremiums einen Richtervorbehalt gleichwertig ersetze, beantwortete er ausweichend.
Weiterhin sei man auf die Internet-Community zugegangen, indem der Absatz gestrichen wurde, der erlaubt hätte, die Logdaten für die Strafverfolgung zu nutzen. Es solle ja kein Hinterherschnüffeln geben. Die Datenschutzaspekte verstehe er völlig. Deshalb auch diese Reaktion.
Keine Ausweitung der Sperren möglich?
Er verstehe außerdem die Angst vor einer Ausweitung der Sperren zu einem Zensurinstrument, aber sie hätten ja klar gemacht, dass das nicht so kommen wird. Dass bekannte Unionskollegen genau das schon gefordert haben, ignorierte er auch nach mehrmaligem Nachfragen.
Löschen vor/statt Sperren?
Man dürfe nicht vergessen, dass die Sperren nur ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie sein können. Man habe ja – auch hier als Reaktion auf die Kritik – den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ ins Gesetz aufgenommen.
Ich fragte nach, ob es nicht dennoch eine reine Ermessensentscheidung der BKA-Beamten sei, schließlich heißt es im Gesetz, eine Sperrung habe zu erfolgen, wenn eine Löschung „„nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist.
Nein, meinte Thomas Silberhorn, das hänge ja von den Ermittlungserfolgen ab.
Das allerdings ist eine reine Behauptung und steht so nicht im Gesetz.
Gute Erfahrungen aus Skandinavien
Er verwies im Laufe des Gesprächs übrigens auch auf gute Erfahrungen in Skandinavien; dort würden viele Zugriffe geblockt, die Sperren seien ein gutes Mittel.
Ich verwies auf die Aussage Björn Sellströms, seines Zeichens Chef der schwedischen Ermittlergruppe, der sagte, die Sperrmaßnahmen trügen „nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.
Auch das ließ Thomas Silberhorn nicht gelten.
Resümee
So also sieht Thomas Silberhorn die Problematik. Er wirkte nicht offen für Argumente, was man schon daran sieht, dass er der „Internet-Community“ vorwarf, keine neuen Argumente mehr zu bringen. Das stimmt – denn die alten sind immer noch gültig und wenig beachtet. Kaum wahrscheinlich scheint, so zumindest mein Eindruck, dass Thomas Silberhorn das Gesetz aus böser Absicht heraus verteidigt. Er wirkt nicht so, als liege ihm etwas an Überwachung der Bürger. Eher machte er den Eindruck eines überzeugten Parteimitglieds, der übernimmt, was seine Parteispitze an Argumenten vorgibt und der überdies beim Thema Kinderpornographie bzw. Sexualverbrechen wie so viele andere auch zu sehr von Emotionen geleitet und deshalb für sachliche Argumente schwer zugänglich ist.
Dazu passt auch, dass er sagte, er könne verstehen, wenn man sich beim Thema Verbot von „Killerspielen“ so aufregen – aber beim Thema Kinderpornographie komme es absolut auf den Schutz der Kinder an.
Erschreckend ist diese Unreflektiertheit und Borniertheit dennoch. Dass sogar ein Jurist und Parlamentarier bei diesem Thema das Grundgesetz und die Verfassungsprinzipien überzeugt hinten anstellt, macht große Sorgen.
—
[1] Der Begriff tauchte mehrfach auf.
Siehe auch: Übersichtsartikel zu Internetsperren